Neue Coronaschutzverordnung: NRW verbietet Trillerpfeifen im Sport

    • Offizieller Beitrag

    Abpfiff: NRW verbietet die Nutzung von Trillerpfeifen im Sport!


    Zitat

    Ergänzung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 01.04.2021:


    § 9 (3): "[...] Die Benutzung von Trillerpfeifen ist untersagt. Schiedsrichter, sonstige Personen in wettbewerbs- oder spielleitender Funktion oder Trainer, Übungsleiter und/oder deren Vertreter haben unter Verwendung anderer Mittel und/oder Gegenstände (manuelle Hupen ohne Gasdruck), deren Benutzung keine Aerosole des Nutzenden freisetzen, die Spiele/das Training zu leiten oder zu unterbrechen. Lautes Rufen oder mündliches Pfeifen (mit oder ohne Fingerverwendung) ist der Benutzung der Trillerpfeife gleichgestellt." (...)


    Video zur Erklärung
    Link zum Download der CoronaVO NRW - Änderungen sind rot. Maßgeblich die §§ 9 (Verbot) und 18 (Strafe)

  • Kommt gut in den April und ins Osterwochenende. Und nicht vergessen, ab jetzt nur noch auf den eigenen Fingern in den eigenen Ellenbogen pfeifen. :hi:

    Die Bmigos!!! "In meiner Hose wohnt ein Iltis"!!!
    Die kulturelle Evolution ist lamarckisch und sehr schnell, während die biologische Evolution darwinistisch und normalerweise sehr langsam ist. -> Edward O. Wilson!

  • Auf jede Fall ist Helge unter den Frühstartern wohl der schnellste. Danke
    ciao mike

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010 (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • :D:D:D

    „Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen! Und ich lächelte und war froh - und es kam schlimmer.“ - Otto Waalkes

  • Zitat

    Die Nutzung von
    Trillerpfeifen ist untersagt, vgl. Abs. 3. Hundepfeifen gelten bei Nutzung
    außerhalb geschlossener Räume in Landkreisen mit einer 14-Tage-Inzidenz von
    unter 42 und einem R-Wert von nicht mehr als 0,815 an Sonn- und gesetzlichen
    Feiertagen, ausgenommen des Karfreitags, nicht als Trillerpfeifen.





    Großartig :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Moin!


    Ich bedanke mich für eure Reaktionen auf vielen Kanälen auf meinen gestrigen Beitrag vom 1. April über die vermeintliche Änderung der "Corona-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen", nach der die Benutzung von Trillerpfeifen jetzt verboten sein sollte.


    Ich pflege aus Überzeugung die Tradition des Aprilscherzes.


    Viele von euch haben früher oder später gemerkt, dass es sich um einen solchen harmlosen Scherz handelt.


    Ich bekam nur eine Zuschrift, in der mir mitgeteilt wurde, dass sich der Verfasser bei der Landesregierung schriftlich beschwert habe.


    Hierzu meine ich: Auch das wird Armin Laschet noch ertragen können. :P


    Wie dem auch sei:


    Ich wünsche euch allen ein schönes Osterfest, bleibt bitte gesund, humorvoll und wachsam! :hi:


    Helge

  • Zitat

    Auch das wird Armin Laschet noch ertragen können.


    Aber Helge, nicht politisch werden, sonst kommt noch der Löschzug . . . :)

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010 (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • So richtig mißtrauisch bin ich erst von da an geworden:

    Lautes Rufen oder mündliches Pfeifen (mit oder ohne Fingerverwendung) ist der Benutzung der Trillerpfeife gleichgestellt." (...)


    Danke besonders an Helge von HOK auch für das schöne Erklärvideo, das auf der fb-Seite von HOK zu finden ist, und das Lothar Frohwein oben verlinkt hat.


    Helge-Olaf Käding: Rechtsanwalt – Experte für Handballrecht
    https://www.hok-online.de/handballrecht/

    _____Videos zu Handballregeln auf meinem YouTube-Kanal: rrbth

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    Einmal editiert, zuletzt von rrbth ()

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