An anderer Stelle kam in der Handballecke gerade eine spannende Frage zum Gastspielrecht auf, privat diskutierte ich gestern Abend eine ähnlich spannende Rechtsfrage zum Zweifachspielrecht. Ich transplantiere mal meinen versteckten Beitrag aus dem "Weisheiten-Thread" hierher in das richtige Forum.
ZitatAlles anzeigen1. Zweifachspielrecht
Von C bis A-Jugend können Talente ein zweites Spielrecht beantragen und für einen weiteren Verein spielen. So bluten die Breitensportvereine nicht so schnell Talente aus, nebenbei können talentierte Jugendliche aber noch Trainings- und vor allem Spielpraxis in einer höherklassigen Mannschaft sammeln.
Möglichkeit 1
Das Talent spielt im Erstverein in seiner Altersklasse (ggf. noch eine Altersklasse höher) und im Zweitverein in seiner Altersklasse, aber mindestens eine Liga höher als zu Hause.
Möglichkeit 2
Das Talent spielt im Zweitverein in der nächsthöheren Altersklasse, allerdings darf der Einsatz nur in einer Liga erfolgen, die mindestens eine Liga höher ist als im Heimverein. Dort kann weiterhin gespielt werden.
In beiden Varianten hat der Heimverein das Sagen bei Terminkollisionen. Es ist zwar nicht ausdrücklich geregelt, ich nehme aber an, wenn gegen den Willen des Erstvereins bei zeitlich parallelen Spielen dann im Zweitverein gespielt wird, hierfür keine Spielberechtigung besteht. Es droht die Wertung des Spiels. Sollte der DHB ggf. noch mal konkretisieren.
Jeder Verein kann pro Altersklasse A bis C je drei Talente aufnehmen und drei Talente "verleihen" (aktuelle Saison ausnahmsweise 5). Die Option eigener Verein D-Jugend und Zweitverein C-Jugend gibt es nicht. Die Meldefrist läuft vom 01.07. bis 30.11. (aktuelle Saison ausnahmsweise 31.12.).
Fallstricke:
- alle Beteiligten müssen die 48-Stunden-Regelung für Jugendliche im Auge behalten, die Punkte des 3. Spiels in dem Zeitraum sind dann weg
- der Zweitverein darf das Talent ausschließlich in einer Altersklasse einsetzen
- Vorsicht bei Einsätzen in der Reserve im Zweitverein: Auch die Mannschaft muss zum Erstverein höherklassig sein und Festspielen ist natürlich auch hier im Zweitverein möglich, aber nur im Verhältnis zur dortigen zweiten Mannschaft.
In der Praxis
Wir haben eine wC in der Oberliga und meine wC II in der Landesliga eine Liga tiefer. In der Oberligamannschaft spielen aktuell 3 Mädchen mit Zweifachspielrecht aus zwei unterschiedlichen Vereinen, die wiederum spielen mit ihren Heimvereinen gegen meine C II, dürfen also nicht bei mir spielen. Ich wiederum habe eine Spielerin aus der untersten von vier Ligen bei mir, die auch Einsätze in der Oberliga bekommt, wo sie sich natürlich nicht festspielen darf.
Andersherum verfolge ich die Entwicklung von Mädchen, die aus der Landesliga an andere Vereine in die Oberliga verliehen werden. Da findet eine starke Entwicklung statt, die sich sowohl im Heimverein als auch im Zweitverein bemerkbar macht. Extrembeispiel siehe Handballtagebuch, eine Landesauswahlspielerin ist zu Hause in der LL C-Jugend völlig unterfordert und spielt parallel noch Oberliga B-Jugend im Zweitverein. Eines der größten Talente im HVN derzeit, die sicher den richtigen Schritt gemacht hat.
2. Gastspielrecht
Aufgrund der Voraussetzungen naturgemäß wesentlich seltener. In allen Jugendaltersklassen kann ein Gastspielrecht für einen Zweitverein beantragt werden, wenn die eigene (und ggf. auch die nächsthöhere) Altersklasse zu Hause nicht besetzt ist. Das Gastspielrecht gilt für die eigene Altersklasse, im genannten Ausnahmefall auch für die darüber. Ich gehe davon aus, dass das auch für Mädchen gilt, wenn der Heimverein in der E oder D nur eine Jungsmannschaft hat, in der das Kind mitspielen dürfte.
Die Fristen wie oben (eine Besonderheit zum Gastspielrecht für Quali-Spiele vor der Saison ist in § 19 b Abs. III SpO geregelt). Es gibt keine zahlenmäßige Beschränkung.
Nun die beiden aktuellen Fragen:
- Gastspielrecht auch in der E-Jugend?
Der HVNB hat auf den Antragsformularen für das Gastpielrecht A-D Jugend zum Ankreuzen angegeben. In einem hier diskutierten Fall gab es die Zurückweisung des Antrags für einen E-Jugendlichen, § 19b SpO sei auf A bis D beschränkt. Wir schauen mal auf die offiziellen Überschriften von §§ 19a und b:
§ 19a Zweifachspielrecht für Jugendspieler der Altersklassen A-C
§ 19b Gastspielrecht für Jugendspieler
Ich kann keine Beschränkung entdecken, die E-Jugendliche ausschließen würde. Auch nicht im Laufenden Text. Warum sollen E-Jugendliche diskriminiert werden? Der Landesverband hat mir mitgeteilt, er will sein Formular mal überprüfen.
- Zweifachspielrecht beschränkt auf eine einzige Mannschaft beim Zweitverein?
Wir haben eine Spielerin mit Zweifachspielrecht, die im Erstverein in der dritthöchsten Liga spielt und bei mir in der C II in der zweithöchsten Liga. Am Wochenende hatte sie dann bei uns einen Einsatz in der C I in der Oberliga. Unser C II Gegner (ebenfalls Zweitvertreter eines Oberligisten) wurde ganz nervös... Warum machen wir das nicht auch so? Ach ja, geht ja gar nicht (§ 19a Abs. I Satz 3 SpO).
Der Einsatz im Zweitverein darf nur in einer Mannschaft der betreffenden Altersklasse des Spielers/ der Spielerin erfolgen, die in einer – von der höchsten Spielklasse aus absteigend gezählt - höheren Spielklasse spielt als die höchstspielende Mannschaft des Erstvereins.
Oder doch?
Meine Landesligamannschaft fällt unter "eine Mannschaft in einer höheren Spielklasse". Unsere Oberligamannschaft ist aber auch "eine Mannschaft in einer höheren Spielklasse". Wenn ich nun mitten im Satz stocke und an "einer Mannschaft" hängen bleibe, dann kann sich tatsächlich die Frage stellen, ob wir unser Gasttalent nicht auf eine Mannschaft beschränken müssen.
Wenn der DHB eine solche Beschränkung auf eine Mannschaft gewollt hätte, wäre das so formuliert:
Der Einsatz im Zweitverein darf nur in einer Mannschaft der betreffenden Altersklasse des Spielers/ der Spielerin erfolgen und die in einer – von der höchsten Spielklasse aus absteigend gezählt - höheren Spielklasse spielt als die höchstspielende Mannschaft des Erstvereins.
Lesart: Nicht "darf nur in EINER Mannschaft" sondern "darf NUR in einer Mannschaft".
Zweitens handelt es sich um eine Regelung zur Förderung von Talenten. In diesem Lichte muss ausgelegt werden. Finja hat bei uns die Möglichkeit, regelmäßig Landesliga zu spielen und wir können auch noch Oberliga bieten. Warum soll die Talentförderung willkürlich eingeschränkt werden? Mitten in der Saison könnte sich eine starke Entwicklung zeigen und das Talent soll dann von der Oberliga ausgeschlossen sein? Der Wettbewerb bleibt ansonsten geschützt, der Gast spielt sich in der Oberligamannschaft genauso fest wie alle anderen meiner C-Jugendlichen. Das Mädchen ist geschützt, beide Vereine müssen gemeinsam die 48h Regel beachten.
Bei mir spielen diese Saison zwei Mädchen mit Zweifachspielrecht in der C II, in der C I haben wir die dritte Spielerin, in der D-Jugend habe ich eine Gastspielerin, die sonst nur kleine Jungs verhauen könnte. Am kommenden Wochenende schaue ich mir für nächste Saison eine Spielerin an, die in ihrer Liga nicht nur kleine Jungs verhaut, sondern auch noch die Torschützenliste der Liga anführt. Im Rahmen der Talentförderung bin ich ganz dafür, beide Spielrechte maximal auszuschöpfen.