bonecrusher: Ich denke, dass das Recht der Freizügigkeit eingeschränkt ist, wenn ich Bekannte in der Öffentlichkeit nicht umarmen darf, jemanden nicht zum Geburtstag die Hand geben darf um zu gratulieren usw. Das gleiche gilt auch für unmaskiert einkaufen zu gehen. Auch das Recht auf Versammlungsfreiheit ist eingeschränkt weil ich durch die Abstandsregeln auf meine Anliegen bei einer Demonstration nicht mit den Menschenmassen aufmerksam machen kann, die ansonsten möglich wären. Das haben ja auch Politiker eingeräumt, dass sie Grundrechte beschränken und Gerichte haben die Maskenpflicht derzeit bestätigt, in den Urteilsbegründungen wurde aber darauf hingewiesen, dass dies nur gerechtfertigt ist, auf Grund der Infektionslage und dem noch fehlenden Impfstoff bzw. Medikamenten.
Es ist also davon auszugehen dass Maskenpflicht und Abstandsregeln fallen, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Das selbe sagen auch die Politiker, nicht mal Lauterbach spricht von dauerhaften Einschränkungen. Auch wegen anderer ansteckender Krankheiten wie Grippe oder Magen-Darm wurden diese Maßnahmen ja nie verhängt, eben weil es Medikamente und Impfstoff gibt.
Landrat Adenauer hat sich in Gütersloh ja gegenüber Tönnies aufs moralisch sehr hohe Roß gesetzt. Wenn der Fernsehbericht von gestern abend stimmt und Werksarbeiter aus Osteuropa sehr lange und unnötig in Quarantäne geschickt worden sind, wird er sich erklären müssen. Wer andere wegen Rechtsverstößen an den Pranger stellt, sollte selbst nicht angreifbar sein. So wegen Glashaus und Steinen!