• Hatte selber mal einen ähnlichen Fall...


    Nach dem ich Anzeige bei der Polizei wegen versuchten Betrugs gemacht habe (mehr kann man nicht machen), hatte ich nichts mehr gehört von meinerr Firma (10dvds.de und auch mit Oxeo.de) gehört. Im nachhinein muss wohl die Polizei die rechner mitgenommen haben.
    Die Adressen werden meist aus Datenbanken aus dem internet verwendet. Wenn man sich irgendwo mal regestriert hat (kostenloser Webspace zum Beispiel). Ich gebe nirgends mehr meine zu 100% richtige Adresse an oder mein Geb.Datum.
    Bei mir ging es über eine Rechnung per Mail nicht hinaus. Bei einem Kollegen kamen dann noch alles schriftlich. Mit Mahnung, und Androhung von Rechtsmitteln bei nicht bezahlen etc,...


    Ignorieren hilft da, weil:
    a) Bei einer Onlinebestellung muss eine IP-Adresse mitgeschnitten werden, mit der man sich regestriert hat. Diese lässt genau verfolgen,wo die Bestellung aufgegeben wurde. Dies ist bei sowas nicht möglich, da du ja nicht drauf warst und dich regestriert hast.
    b) es nach der 5 Mahnung ehe alles eingestellt wird
    c) die AGBs in keinster Weise geltendes Recht entsprechen,.
    d) auch wenn viele Angst haben: Die Schufa wird von den 5 Mahnungen keine notiz nehmen!


    Ich rate auf jedenfall zu einer Anzeige wegen versuchten betrugs....erst wenn eine genügende Anzahl von Anzeigen eingegangen sind, wird die Polizei handeln (bei mir müssen es laut Auskunft des beamten mehrere 1000 gewesen sein)

    Viele Grüße
    :hi:

  • In nem ähnlichen Fall hat ein Anbieter versucht seinen angeblichen Anspruch vor dem AG München einzuklagen und hat verloren.
    Das Gericht verneinte einen Anspruch, da auf der Homepage des Anbieters der Hinweis auf die Kostenpflicht nicht hinreichend deutlich zu sehen war.


    Die Pressemeldung des AG München


    Habe von ner Bekannten auch sowas hier rumliegen, die hat lieder gezhalt. Ich überlege noch immer, ob ich mir den Spass mache und nen Rückzahlungsanspruch einklage ;).


    Mal sehen, wenn mir nach den Klausuren im Sommer langweilig ist oder so.

    Einmal editiert, zuletzt von Nauru ()

  • Zitat

    Original von Betti
    Die werden dir noch ein paar mal drohen und dann nichts mehr von sich hören lassen.


    Ui, da hat jemand was fürs Leben gelernt :D

    MfG Felix0711


    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

  • Zitat

    Original von Felix0711


    Ui, da hat jemand was fürs Leben gelernt :D


    Des koasch senga! :D

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Nauru
    Habe von ner Bekannten auch sowas hier rumliegen, die hat lieder gezhalt. Ich überlege noch immer, ob ich mir den Spass mache und nen Rückzahlungsanspruch einklage ;).


    Da hast Du aber möglicherweise ein Problem ... es haben nämlich inzwischen auch schon mehrfach Gerichte entschieden, dass man zur Zahlung verpflichtet ist, wenn man die Schuld anerkannt hat. Ich weiß es nicht mehr genau, aber ich meine, es funktionierte sowohl mit deklaratorischen wie auch mit konstitutivem Schuldanerkenntnis. Und ob nicht in der Zahlung ein solches Anerkenntnis enthalten ist??


    Ich bin ja zum Glück (derzeit) nur Strafrichter und muss mich mit sowas nicht herumärgern :baeh:

  • Zitat

    Original von Teddy
    Ich bin ja zum Glück (derzeit) nur Strafrichter und muss mich mit sowas nicht herumärgern :baeh:


    Ohje Strafrichter ?? Nun bist du in meiner Achtung gerade stark gesunken. ;)


  • Quelle: http://www.stimme.de


    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land


    • Offizieller Beitrag

    Auszug aus AG München, Az 161 C 23695/06, Urteil vom 16.01.2007, es betraf eine der Schmnidtlein-Seiten, die Lebenserwartungsberechnung ... geklagt hatte der Anbieter gegen einen Nutzer, eine - wie ich finde - sehr dumme Strategie, die dann auch prompt "bestraft" wurde.



    Das Urteil ist übrigens als amtsgerichtliches Urteil rechtskräftig, weil der Streitwert unter 100,- Euro lag und Rechtsmittel nur zulässig sind, wenn die Beschwer die Summe von 600,- Euro übersteigt.

  • Das erinnert mich an eine IKEA-Rechnung welche ich vor einiger Zeit einmal gemailt bekam, solche Tricks gibt es wohl häufiger.

    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)


    "Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung"
    ( Theodor W. Adorno )

  • Habe vor Monaten auch eine solche Rechnung bekommen, heute kam die 2te Mahnung, was soll ich eurer Meinung nach tun?
    Weiterhin ignorieren? Sie schreiben irgendwas davon, dass sie meine meine Adresse und Namen haben und nun nen Anwalt einschalten?
    Wär um eure Meinung sehr dankbar.
    Gruß

  • 1. keine "versauten" Seiten mehr aufrufen ;)
    2. :schrei: ignorieren!!!!!!!!!


    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land


    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von kreisbomber
    Weiterhin ignorieren? Sie schreiben irgendwas davon, dass sie meine meine Adresse und Namen haben und nun nen Anwalt einschalten?


    Und woher haben sie deinen Namen und deine Adresse? Das ist etwa so beweiskräftig, als wenn in China ein Sack Reis umfällt. Ich kenne auch auch viele Namen und Adressen - wenn ich jedesmal denen eine Rechnung schicken würde und die das dann auch noch bezahlen würde, dann müsste ich nicht mehr arbeiten.


    M.E. weiter ignorieren ... alles, was nicht vom Gericht kommt, kann man m.E. ignorieren.

  • Zitat

    Original von eisbeer
    1. keine "versauten" Seiten mehr aufrufen ;)
    2. :schrei: ignorieren!!!!!!!!!


    zu 1. Für die würd ich ja zahlen :D
    zu 2. Alles klar, wollte nur nochmal ne andere Meinung einholen, danke!

  • Zitat

    Original von Teddy
    Und woher haben sie deinen Namen und deine Adresse?


    Ich glaube, ich hole mir mal die Kundenkartei von Payback und schreibe auch ein paar Rechnungen. Vielleicht rechnet sich das ja :D

    MfG Felix0711


    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

  • Zitat

    Original von Felix0711


    Ich glaube, ich hole mir mal die Kundenkartei von Payback und schreibe auch ein paar Rechnungen. Vielleicht rechnet sich das ja :D


    Zahl erst mal meine Rechnung an die IG Handball :D

    Einmal editiert, zuletzt von Gottfried ()

  • Hallo heute kam auch bei mir eine Zweite Mahnung mit folgendem Text:


    unsere Rechnung RE02-113707 vom 29.03.2007 wurde trotz Zahlungserinnerung vom 26.04.2007
    nach wie vor nicht ausgeglichen. Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf, den nachfolgend aufgeführten
    Betrag inklusive Mahnkosten durch unverzügliche Überweisung auf u.g. Konto unter Angabe des u.g.
    Verwendungszweckes zum Ausgleich zu bringen. Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie
    dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.



    Bereitstellung Online-Lebenserwartungs-Test 59,00 Euro
    Verzugspauschale 5 Euro
    --------------------------------------------------------------
    Zahlungsbetrag 64,00 Euro
    (Ohne Abzug sofort zahlbar)



    Zu Ihrer Information:
    Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über
    die Bereitstellung der Online-Datenbank Lebenstest.de. Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot
    unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen. Ferner haben Sie uns gegenüber
    bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert
    zu haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam
    ausgeübt. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die Ihnen mit Vertragsschluss übermittelten
    und jederzeit unter http://www.lebenstest.de/index.php?ac=agb einsehbaren Verbraucherinformationen & AGB.


    Die Mahnkosten sind gemäß der Ausführungen in unserer Zahlungserinnerung gem. § 280, 286 als
    Verzugsschaden von Ihnen zu tragen.


    Hinweis:
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung unserer
    Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros
    übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und gegebenenfalls weitere Nachteile wie
    z.B. ein negativer Schufa-Eintrag.



    Wir bitten Sie erneut, den oben aufgeführten Betrag bis zum


    15.06.2007


    Weiter Ignorieren oda? Namen habe sie auch nicht weil Kumpel nur Email addi angegeben hat aber keinen richtigen namen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von TBV Thiesi
    Weiter Ignorieren oda? Namen habe sie auch nicht weil Kumpel nur Email addi angegeben hat aber keinen richtigen namen.


    Liest du da irgendetwas von Gericht? Nein?
    Na also - weiter ignorieren. Post vom Anwalt ebenfalls ignorieren. Die sollene rstmal nachweisen, dass Du mit denen einen Vertrag geschlossen hast ... und dann sollen sie nachweisen, dass der gültig ist!

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