Wenn ein Spieler zu viel auf dem Feld ist, z.B. 6 Feldspieler bei einer Herausstellung und weder Schiri noch Sekretariat bemerken das (wie am 16.12.14 bei der EM, GER-FRA) - ist das eine Fehlentscheidung oder ein Regelbruch?
Spieler zu viel auf dem Feld
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Also ich bin zwar kein aboluter Regelkundler, aber ich denke wenn es nicht bemerkt wird, dass ein Spieler zu viel auf dem Feld ist dürfte es eine Fehlentscheidung sein, die als Tatsachenentscheidung nicht angegriffen werden kann.....der Protest wurde ja wohl auch zurückgewiesen
wäre es bemerkt worden und nicht sanktioniert dann wäre es ein Regelverstoss
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Wenn ein Spieler zu viel auf dem Feld ist, z.B. 6 Feldspieler bei einer Herausstellung und weder Schiri noch Sekretariat bemerken das (wie am 16.12.14 bei der EM, GER-FRA) - ist das eine Fehlentscheidung oder ein Regelbruch?
Nach Auffassung der EHF beides nicht, sondern eine Tatsachenentscheidung - siehe hier...
Trotz DHB-Fehler: EHF weist Frankreichs Protest ab -
Naja eine Fehlentscheidung ist es schon..aber halt auch eine Tatsachenentscheidung, die deshalb nicht revidiert werden kann...ähnlich sieht es ja auch wenn ein Tor nicht gewertet wird, da die Schiris nicht bemerken dass der Ball die Linie überschritten hat..auchdas ist eine fehlentscheidung ( Ball war ja drin ) die aber nicht revidiert werden kann ( da Tatsachenentscheidung)
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Wenn ich vom französischen Handballverband wäre, würde ich weiterklagen.
Hier mal ein Fall aus der 2. Liga:
Das ist die Argumentation, mit der der Einspruch abgewiesen wurde (gleichen Argumente wie von der EHF jetzt).
Und das ist die Argumentation, mit der das Urteil aufgehoben und auf Spielwiederholung entschieden wurde:
Die Argumentation des zweiten Urteiles, dass das Kampfgericht (in diesem Fall wohl auch der Delegierte) einen
Verstoß begangen hat, indem er nicht durchgezählt hat (und es deshalb keine bloße Tatsachenentscheidung wegen
falscher Wahrnehmung war) müsste doch hier auch gelten.EDIT: Achso, ok, jetzt hab ich die Szene gesehen. Die lief mittendrin einfach mal drauf.
Ok, dann kann man die Wahrnehmungs/Tatsachenentscheidungs-Argumentation (auch vom Kampfgericht/Delegierten)
wohl doch gelten lassen.Auf der anderen Seite geht es nicht nur ums Zählen nach Unterbrechungen, sondern generell ums
Überwachen der richtigen Spieleranzahlen.Ach, keine Ahnung.
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Ich habe gelesen, dass die EHF das als Tatsachenentscheidung bewertet. Begründet wird es mit:
'decisions and actions taken by referees on the
playing court, including those based on EHF delegates recommendations
are factual decisions and shall be final'.Allerdings verstehe ich die Begründung nicht, denn es geht doch nicht um die Entscheidung der Schiris, sondern darum, dass das Sekretariat seine Aufgaben nicht gemacht hat - und dass die deutsche Mannschaft eine Spielerin zu viel auf dem Platz hatte, ist doch ein Regelverstoß? Und das wiederum würde bedeuten, dass das Spiel wiederholt werden muss?
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Nicht das Kampfgericht oder der Delegierte bestrafen einen Wechselfehler sondern ausschließlich die Schiedsrichter. Das Kampfgericht sind die Assistenten der Schiedsrichter - sie machen den Schiedsrichter auf Wechselfehler aufmerksam. Die Verantwortung tragen aber allein die Schiedsrichter. Insofern ist es eine Tatsachenentscheidung der SR den Wechselfehler nicht bemerkt zu haben, auch weil sie nicht darauf aufmerksam gemacht wurden.
Mal ganz abstrakt - bei jedem Angriff/Abwehr-Wechsel geht es manchmal um Millimeter. Da könnte ja hinterher jeder kommen, sich auf dem Video irgendeinen strittigen Wechsel rauszusuchen und dann einen Regelverstoß des Kampfgerichts monieren.
Wie lange war denn Steinbach als sechste Feldspielerin auf dem Feld? Haben die Franzosen nicht das Kampfgericht und/oder die SR darauf aufmerksam gemacht?
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Die beiden letzten Meinungen zeigen genau die beiden Meinungen, die auch die Urteile gezeigt haben, die ich verlinkt habe.
Argument gegen Protest: Tatsachenentscheidung der Schiedsrichter (und des Delegierten)
Argument für den Protest: Laut Regelwerk sind nicht die Schiedsrichter für Wechselfehler zuständig, sondern das Kampfgericht (daran ändert auch nichts, dass die Schiris letztendlich die Strafe aussprechen). Das hat das nicht ordnungsgemäß gemacht, also Verstoß des Kampfgerichtes und eben nicht nur Tatsachenentscheidung.
In diesem Fall aber kam das regelwidrige Eintreten wohl so plötzlich (und war eben nicht nach einer Unterbrechung), dass man auch
beim Kampfgericht/Delegierten wirklich mit Tatsachenentscheidung (wegen fehlender Wahrnehmung) argumentieren kann. -
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" Haben die Franzosen nicht das Kampfgericht und/oder die SR darauf aufmerksam gemacht?"
Da ist eine Frage, die ich mir auch gestellt habe, aber aus den Fernsehaufnahmen nicht beantworten kann. Würde es den Sachverhalt ändern, wenn das Sekretariat auf den Fehler aufmerksam gemacht worden wäre und nichts tut?
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Hier hat der Zeitnehmer (eventuell auch der EHF-Offizielle) nicht korrekt agiert. Den er hat nach Regel 18:1 die Verantwortung, über die Hinausstellungszeit des hinausgestellten Spieler. Hier wurde ein Verstoß gegen Regel 4:6 begangen. Gemäß Erläterung 7 muss bei einem Wechselfehler oder regelwidriges Eintreten eines Spielers (Regel 4:2-3, 5-6) der Zeitnehmer (oder wenn vorhanden, der Deligierte) das Spiel ohne Rücksicht auf die Vorteilsregel 13:2 und 14:2 umgehend unterbrechen. Ob nun das Vergehen geahndet wird, entscheiden die Schiedsrichter. Den nur die Schiedsrichter haben Ahndungsbefugnisse.
Es ist aber kein spielentscheidender Regelverstoß, den es war noch lange zu spielen. Da kann man noch eine Menge machen. Der Fall, den das Bundesgericht hatte, war ja kurz vor Schluss passiert, Daher war es dort ein spielentscheidender Regelverstoss und damit eine Neuansetzung möglich. Das ist hier nicht der Fall.
Aber hier hätte man es sich leichter gemacht, wenn man sicherheitshalber nochmal nachzählt, ob auch wirklich einer weniger auf dem Parkett steht. Und das geht, den bevor fortgesetzt wird, nehmen normalerweise Schiedsrichter und Zeitnhemer Blickkontakt auf und sichern sich durch Handzeichen ab, ob auch alles in Ordnung ist.
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Ich habe gelesen, dass die EHF das als Tatsachenentscheidung bewertet. Begründet wird es mit:
Und das wiederum würde bedeuten, dass das Spiel wiederholt werden muss?Nein, eine Spielwiederholung kann es nur bei einem spielentscheidenden Regelverstoß geben. Sonst würde in D wohl jedes 2. Spiel wiederholt werden müssen. Der Fehler geschah in der 37. Minute beim Stand von 17:14. Dass das Spiel unentschieden endete kann nicht zur Bewertung der Spielentscheidung herangezogen werden. Schließlich waren noch 23 Minuten zu spielen in denen jede Menge passieren kann/passiert ist. Das Unentschieden ist letztendlich nicht auf diesen einen (kurzen) Regelverstoß zurückzuführen sondern auf das Vermögen/Unvermögen der Spielerinnen beider Mannschaften.
Das von dir verlinkte Urteil ist in der Tat spielentscheidend gewesen. HIer passierte der Fehler in den letzten 10 Sekunden des Spiels, und die Mannschaft die den Fehler begangen hat hat in dieser Zeit noch den Ausgleich erzielt. (Ironie bei der Geschichte ist das Hüttenberg das erzwungene Wiederholungsspiel verloren hat und damit garkeinen Punkt bekam...).
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Das von dir verlinkte Urteil ist in der Tat spielentscheidend gewesen. HIer passierte der Fehler in den letzten 10 Sekunden des Spiels, und die Mannschaft die den Fehler begangen hat hat in dieser Zeit noch den Ausgleich erzielt.
Aber der Unterschied liegt ja nicht in der Beurteilung, ob spielentscheidend oder nicht.
Sondern, ob Tatsachenentscheidung oder Regelverstoß.
Da die EHF mit Tatsachenentscheidung argumentiert, ist die Frage nach spielentscheidend oder nicht gar nicht mehr
relevant. -
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Die Argumentation, dass sich spielentscheidende Regelverstöße nicht in der 37. Minute ereignen können, ist auch als Unsinn einzustufen. Aber da gibt es auch vieles, was hanebüchen ist...
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@ Steinar
Ich stimme Dir zwar zu - aber die Sportgerichtsbarkeit sieht das definitiv anders.
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Noch mal: Der Zeitpunkt hatte mit dem Urteil nichts zu tun, sondern wäre nur bei einem Regelverstoß
wichtig gewesen. Laut des Urteils gab es aber gar keinen, sondern eine Tatsachenentscheidung.