Spieler im Spielbericht vergessen - Sperre ?

  • Hallo zusammen,


    bei einem Spiel unserer A-Jugend wurde ein Spieler vergessen im Spielbericht einzutragen.
    Dies bemerkte weder Schiedsrichter noch Kampfgericht, noch sonst wer.


    Das Spiel wurde ordnunggemäß beendet, der Spieler (TW) hat 40 Minuten gespielt.


    Nachdem Spiel (2 Tage später) wurde vom Gegner die Überprüfung der Spielberechtigung für diesen Spieler bei der Spielleitenden Stelle angefordert, da er nicht im Spielbericht genannt wurde. Der Spieler ist seit 14 Monaten für unseren Verein spielberechtigt. Der Pass wurde also von der Spielleitenden Stelle angefordert und von uns vorgelegt. Es wurde allen Vereinen bestätigt, dass der Spieler für uns korrekt spielberechtigt ist.


    Nun soll aber noch ein Bescheid gegen uns kommen, in dem der Spieler auf Grund der nicht Eintragung im Spielbericht für ein Spiel gesperrt wird und zusätzlich soll das Spiel gegen uns gewertet werden (wir haben mit 10 Toren gewonnen). Ich verstehe die Grundlage für diese Bestrafung nicht. Angeblich soll dies in der Spielordnung hinterlegt sein. Ich kann aber nichts finden !!


    Hat einer von Euch schon mal so etwas erlebt ? Kann mir ggf. einer den Regelbezug nennen ?


    Man hat ja extra die Rote Karte gegen die Spieler abgeschafft, weil das verschulden ja beim MV liegt. Und jetzt soll hinterher der Spieler doch bestraft werden können ???

    Wahres Leben beginnt beim Anwurf

  • Es gibt 2 Dinge zu beachten. Der Spieler muss spielberechtigt sein und er muss vor allem teilnahmeberechtigt sein. Kurzer Exkurs (weißt du ja sicherlich, aber trotzdem nochmal). Gemäß Regel 4:3 ist ein Spieler teilnahmeberechtigt, wenn er:
    - vor Spielbeginn anwesend ist und
    - im Spielprotokoll eingetragen worden ist
    Wenn der Spieler später kommt, muss er ins Spielprotokoll eingetragen werden und erhält so seine Spielberechtigung. Auch wenn er schon drin steht, muss er sich zumindest bei Z/S melden, damit die Teilnahmeberechtigung gegeben wird. Wenn der Spieler nicht teilnahmeberechtigt ist und trotzdem mitspielt, begehst du ja als MV ein unsportliches Vergehen, da du ja aufzupassen hast, dass nur teilnahmeberechtigte (spielberechtigt dürfte klar sein) Spieler auf dem Feld stehen. Wenn jedoch nach Spielende festgestellt wird, dass dieser Spieler nicht teilnahmeberechtigt war, bedeutet dass für dich Strafe, Spielverlust und Sperre des Spielers. Grundlage ist hier § 50 h) 9. Aufzählung der DHB-Spielordnung.

    Zitat

    § 50
    Sonderfälle des Spielverlustes – Spielverlustwertung


    (1) Für eine Mannschaft ist ein Spiel in folgenden Fällen mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren als verloren zu werten:
    [...]h) wenn Nichtspielberechtigte/Nichtteilnahmeberechtigte als Spieler mitwirken. Dies sind z. B.:
    [...]– Spieler, deren Nichtteilnahmeberechtigung nach Spielende festgestellt wird (s. § 10 Abs. 3, Regel 4:3 IHR).

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  • Richtig so, Formalien müssen einfach eingehalten werden...da darf sich dann die Geegnpartei zu Recht über den verdienten Sieg freuen, dass sie sportlich mit 10 Toren verloren hat kann man dann getrost abhaken

  • Sperre für den Spieler verstehe ich allerdings auch nicht, denn wie bereits geschrieben ist ja der MV für die Eintragung verantwortlich.



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    Immer weiterkämpfen!

  • Wir haben jetzt den Bescheid bekommen. Der Spieler wird ein Spiel gesperrt, Punktverlust und Geldstrafe.


    Bezug für die Bestrafung ist §20 der Rechtsordung:


    § 20 Spielen ohne Spielberechtigung oder Ausnahmegenehmigung
    Spieler, die ohne Spielberechtigung oder ohne Ausnahmegenehmigung mitwirken, können von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu vier
    Meisterschafts- bzw Pokalspielen bestraft werden.


    Also nicht der §50 der Spielordnung. Aber Spielberechtigt ist der Bub ja, nur eben nicht teilnahmeberechtigt.

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  • In der Rechtsordnung müsste es § 19 h) sein. Da steht nämlich genau das gleiche, was in § 50 h) SpO steht. Ihr habt auf jeden Fall einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler eingesetzt, was zur Spielwertung, Geldstrafe und Sperre führt.

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  • Und die Sperre ist so oder so eine kann Bestimmung, die in der Jugend anzuwenden wirft ein bezeichnendes Licht auf die entscheidenden Personen...

  • Und die Sperre ist so oder so eine kann Bestimmung, die in der Jugend anzuwenden wirft ein bezeichnendes Licht auf die entscheidenden Personen...


    Wo genau steht denn diese "Kann-Bestimmung"?

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • Es steht in § 20 DHB-RuVO drin. Also unstrittig dürfte die Spielwertung und die Geldstrafe sein, den der Spieler wurde eingesetzt, obwohl er nicht teilnahmeberechtigt war. Das regelt § 19 h). Hier wird aber moniert, dass der Spieler nicht spielberechtigt sei. Daher wurde der Spieler gemäß § 20 DHB-RuVO gesperrt. Hier müsste man also fragen, ob es eine Sperre gab, die ein Spielen verbietet (z. B. Festspielen). Hier solltest du am besten mal bei der spielleitenden Stelle anfragen. Da kann man es dir sicher genauer erklären.

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  • Sofern eine gültige Spielberechtigung vorliegt, sehr ich keinen Grund für eine Sperre gegen den Spieler. Den Fehler hat der MV begangen. Warum soll der Spieler dafür bestraft werden?

  • Leider ist es ziemlich egal, was wir heute noch unternehmen. Der Spieler ist ab 17.10. für ein Spiel (am 18.10.) gesperrt. Selbst wenn wir einen Einspruch einlegen, darf er ja am Sonntag nicht spielen. Also haben wir keine Chance ...
    Geldstrafe okay, Spielverlust .. Naja...


    Aber eine persönliche Sperre sehe ich immer noch als ziemlichen Mist an.
    Der Spieler kann ja wirklich nix dafür!


    Aber wir werden es wohl so hinnehmen müssen. Die Einspruchsfrist ist einfach zu klein um ihn zum Sonntag freizubekommen. Schade auch, dass wir nur einen A-Jugend TW haben.



    Zusatz: Hier noch die offizielle Begründung (aus dem Bescheid) für die Sperre des Spielers:
    § 20 RO: Mitwirkung eines Spielers ohne Teilnahmeberechtigung (Xxxxx Yxxxxx)
    Sperre von 1 Spiel, das ist vom 17.10.2015 bis 18.10.2015

    Wahres Leben beginnt beim Anwurf

  • Zusatz: Hier noch die offizielle Begründung (aus dem Bescheid) für die Sperre des Spielers:
    § 20 RO: Mitwirkung eines Spielers ohne Teilnahmeberechtigung (Xxxxx Yxxxxx)
    Sperre von 1 Spiel, das ist vom 17.10.2015 bis 18.10.2015


    Das ist doch Bullshit! - Diesen Paragraphen gibt es in der Rechtsordnung doch garnicht.
    Der Paragraph 20 lautet: "§ 20 Spielen ohne Spielberechtigung oder Ausnahmegenehmigung"

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • Sperre für die/den SpielerIn auf keinen Fall, gelbe Karte für den MV. Sonst nix.


    Siehe Spiel Nellingen vs. Trier. Die Trierer Spielerin, Jana Kordel, stand nicht im Spielbericht, wurde von der Trainerin eingewechselt,
    obwohl sie nicht im Spielbericht stand. Der Trainerin war dies nicht bekannt. Kordel bekam eine Gelbe Karte, da fiel es den Sekretären
    auf, denn sie konnten die Karte keiner Spielerin zuordnen.


    Es folgte eine 10 Min. Diskussion Schiri, Zeitnehmer, Sekretär und Trierer Bank.


    Anschließend fällten die Schiris ihre Entscheidung, eine falsche und eine richtige.


    Falsch:
    Kordel bekam rot.
    Richtig:
    Die gelbe Karte für die MV.


    Damit die Trainer aus solchen Sachen herausgehalten werden, tragen Sie die Karte "B" und nicht "A", auch eine allgemeine Unart.

    An allem ist zu zweifeln. (Karl Marx- Philosoph)

  • "Damit die Trainer aus solchen Sachen herausgehalten werden, tragen Sie die Karte "B" und nicht "A", auch eine allgemeine Unart."


    Keine Unart, sondern Arbeitsteilung. Es wird ja auch niemand vom Trainer erwarten, das er sich beim Auswärtsspiel um Bustransfer oder Übernachtung kümmert. Dafür gibt es MV.

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