Hallo zusammen,
bei einem Spiel unserer A-Jugend wurde ein Spieler vergessen im Spielbericht einzutragen.
Dies bemerkte weder Schiedsrichter noch Kampfgericht, noch sonst wer.
Das Spiel wurde ordnunggemäß beendet, der Spieler (TW) hat 40 Minuten gespielt.
Nachdem Spiel (2 Tage später) wurde vom Gegner die Überprüfung der Spielberechtigung für diesen Spieler bei der Spielleitenden Stelle angefordert, da er nicht im Spielbericht genannt wurde. Der Spieler ist seit 14 Monaten für unseren Verein spielberechtigt. Der Pass wurde also von der Spielleitenden Stelle angefordert und von uns vorgelegt. Es wurde allen Vereinen bestätigt, dass der Spieler für uns korrekt spielberechtigt ist.
Nun soll aber noch ein Bescheid gegen uns kommen, in dem der Spieler auf Grund der nicht Eintragung im Spielbericht für ein Spiel gesperrt wird und zusätzlich soll das Spiel gegen uns gewertet werden (wir haben mit 10 Toren gewonnen). Ich verstehe die Grundlage für diese Bestrafung nicht. Angeblich soll dies in der Spielordnung hinterlegt sein. Ich kann aber nichts finden !!
Hat einer von Euch schon mal so etwas erlebt ? Kann mir ggf. einer den Regelbezug nennen ?
Man hat ja extra die Rote Karte gegen die Spieler abgeschafft, weil das verschulden ja beim MV liegt. Und jetzt soll hinterher der Spieler doch bestraft werden können ???