folgender Sachverhalt, ein Mannschaftsoffizieller erhält aufgrund eine Roten Karte mit Bericht (Regelbezug 8:10 a) einen Bescheid der Spielleitenden Stelle.
Wegen besonders grob unsportlichen Verhaltens wird:
Eine Sperre verhängt in Höhe von 2 Meisterschaftsspielen, RO §17/5c
Als Rechtsgrundlage sind § 17/1/5 a und b der RO genannt.
Meines Erachtens liegt hier ein Formfehler vor denn die als Rechtsgrundlage gennannten §§ stehen nicht im Bezug mit dem Vergehen besonders grob unsportliches Verhalten. Demnach ist doch der Bescheid hinfällig und der Offizielle muss lediglich ein Spiel Sperre absitzen, da die Frist eines Ordnungsgemäßen Bescheides mit 7 Tagen abgelaufen ist.
Wer kann da mehr zu sagen?
Da der Offizielle mehrere Mannschaften betreut, muß geklärt werden ob die zwei Spiele nur für die Mannschaft gilt in der er fehlbar wurde.