• Hallo,


    ich hätte gern mal eure Einschätzung zu folgender Situation:


    Spielstand 26:25 für Mannschaft A, die im Ballbesitz ist. Zeit: 59:40. Betreuer von A legt T3. T2 wurde bei 44:15 genommen. Kampfgericht verweigert Pfiff mit der Begründung, dass es in den letzten 5 Minuten kein TTO mehr gibt. Während der Diskussion mit dem Kampfgericht verliert A den Ball und B erzielt den Ausgleich. Das Spiel ist zu Ende und geht Unentschieden aus.


    Liegt hier ggf. ein spielentscheide Regelverletzung vor, da T2 ja deutlich vor 54:59 genommen und damit T3 möglich gewesen wäre?


    Wie hätte der Betreuer von A sein Anliegen durchsetzen können? Pfeife schnappen und selbst abpfeifen (unsportlich?) ?(


    Vielen Dank


    Nafets

  • Als Trainer hätte ich einfach zu den Schieries Time Out geschrieen und dabei die Time Out Karte gezeigt, während ich beim Tisch der Offiziellen stehe, Danach hätte ich den Schieries die Situation erklärt, Solche Situationen passieren immer wieder, gibt leider genug halbwissen bei den "Offiziellen".
    Keinen Falls hätte ich die Pfeiffe selber in die Hand genommen oder auf den Knopf gedrückt, das ist ein absolutes No-Go.


    Grüsse aus Finnland.

  • Meine Stimme hätten die bestimmt gehört :D
    Ich würde einfach in aller Ruhe die Schiries darauf hinweisen, an der Entscheidung wird sich nichts ändern aber vielleicht beim nächsten Mal sind sie etwas aufmerksamer.

  • Wolln wir vielleicht erstmal klären welche Liga, drittes TTO gibts nur in der Bundesliga ggf. Profiligen wo man auch 16 Spieler im Formular hat, ich bin mir gerade nicht sicher wie weit runter diese Ausnahmeregelung gilt. Ab 4. Liga abwärts gibt die Regel nur zwei, je eins in der Halbzeit, her. Die Begründung des Kampfgerichts selbst ist etwas abenteuerlich.

    Diskutiere nie mit Idioten, sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dann mit Erfahrung.

  • Wolln wir vielleicht erstmal klären welche Liga, drittes TTO gibts nur in der Bundesliga ggf. Profiligen wo man auch 16 Spieler im Formular hat, ich bin mir gerade nicht sicher wie weit runter diese Ausnahmeregelung gilt. Ab 4. Liga abwärts gibt die Regel nur zwei, je eins in der Halbzeit, her. Die Begründung des Kampfgerichts selbst ist etwas abenteuerlich.


    Bei uns in Finnland ist es einheitlich von F-Jugend bis oberste Liga, 3 TTO pro Mannschaft, max 2 TTO pro HZ und jeweils nur 1 TTO in den letzten 5 Miunuten.


    Aber spätestens wenn ich die TTO Karten vom Zeitnehmer bekomme, sollte dies jedoch geklärt werden! Solange ich noch eine TO Karte habe, gehe ich als Trainer davon aus, dass ich diese auch benutzen darf. Der Zeitnehmer hat darauf zu achten, dass nicht zuviele TO Karten im Umlauf sind.

  • Wenn das in Finnland so geregelt ist, okay, wäre aus meiner Sicht unter den hier gültigen Bestimmungen ein Einspruchsgrund der ggf. Aussicht auf Erfolg hätte. Letztendlich sind dann aber die finnischen Spielordnungsbestimmungen etc. heranzuziehen um das zu beurteilen.

    Diskutiere nie mit Idioten, sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dann mit Erfahrung.

  • Wolln wir vielleicht erstmal klären welche Liga, drittes TTO gibts nur in der Bundesliga ggf. Profiligen wo man auch 16 Spieler im Formular hat, ich bin mir gerade nicht sicher wie weit runter diese Ausnahmeregelung gilt. Ab 4. Liga abwärts gibt die Regel nur zwei, je eins in der Halbzeit, her. Die Begründung des Kampfgerichts selbst ist etwas abenteuerlich.

    In Württemberg gibt es das 3. TTO bis in die Bezirksliga, was nun zum Glück die Folge hat, dass alle Zeitnehmer/Sekretäre auch bis zur untersten Liga geschult werden. Fehler werden natürlich trotzdem passieren.

  • Vorausgesetzt, der Einspruch wurde in korrekter Form eingelegt, und daran mangelt es ja meistens.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010 (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • In Hessen gibt es das dritte TTO nur bis zur Landesliga der Senioren. Die Bezirke kochen wieder ihr eigenes Süppchen.

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    Grüße aus der Barbarossastadt

  • bezüglich 3. TTO guckt ihr am Besten in die entsprechenden Durchführungsbestimmungen - das kann jeder Verband anders geregelt haben. Bei uns (HV Rheinland) gibt es in allen Spielklassen die Regelung mit 3 TTO.

  • Wenn o.g. Sachverhalt so feststeht: Spielentscheidender Regelverstoß von Z/S. Einspruch führt zur Neuansetzung (was bei Unentschieden immer heikel ist).

    Der Einspruch würde mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchkommen. Genau wie die SR sind die Entscheidungen der Kampfrichter aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung unanfechtbar. Und da das Protokoll an dieser Stelle nichts aufweist (ist halt dein ein nicht-genommenes TTO), kann der Kampfrichter einfach sagen, was er will und es würde Stimmen. An der Stelle wäre ein eingelegter Einspruch bloß reine Zeit- und Geldverschwendung.

    Wolln wir vielleicht erstmal klären welche Liga, drittes TTO gibts nur in der Bundesliga ggf. Profiligen wo man auch 16 Spieler im Formular hat, ich bin mir gerade nicht sicher wie weit runter diese Ausnahmeregelung gilt. Ab 4. Liga abwärts gibt die Regel nur zwei, je eins in der Halbzeit, her. Die Begründung des Kampfgerichts selbst ist etwas abenteuerlich.

    Wie schon in anderen Antworten angemerkt, ist das abhängig von Bundesland und Spielbezirk. Bei uns Sachsen ist es so geregelt, dass jede Mannschaft ab der C-Jugend 3 TTOs hat ;)



    Und noch eine kleine Anekdote zu zweit TTO in den letzte 5 Minuten:


    Situation war folgende - in der zweithöchsten Liga Sachsens gab es spannendes Derby mit heimisch angesetzten Kampfrichtern (neutrale KR gibt es erst in höheren Ligen). Der Heimverein hat bei 57:50 und 59:49 jeweils ein TTO genommen (fehlende Regelkenntnis). Die KR hatten in dem Spiel eine sehr stressige Aufgabe, wo sie von Heim und Gast mehrere Wechselfehler gegeben haben. Sie haben das also super gemacht! Allerdings ist den beiden der Fehler passiert, dieses TTO zu geben. Und genauso der Fehler der SR, dieses zu bestätigen. Gast legt nach einer -2-Niederlage Einspruch ein und alle Beteiligten müssen eine Stellungnahme schreiben. Rausgekommen ist, dass die KR nach RO DHB mit folgenden Strafen belegt worden:

    • 2 Monate Sperre in allen Ligen
    • Geforderte Anmeldung des nächsten Einsatzes
    • Spieltechnische Aufsicht beim nächsten Einsatz in der Liga


    Für mich persönlich viel zu hart. Aber diese Story hat generell zu diesem Thema gepasst und nochmal der Hinweis, dass man solche Sachen im Protokoll korrigieren sollte, wenn kein Einspruch eingelegt wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb habe ich ja geschrieben: Wenn der Sachverhalt so feststeht, geht der Einspruch durch. Hierzu gibt es massenhaft Rechtsprechung.


    Was du machst, ist Spekulation. Es stimmt, in der Praxis wird oft nicht die Wahrheit gesagt. Allerdings habe ich oft genug erlebt, dass Schiedsrichter oder/und Zeitnehmer und Sekretär zu ihren Fehlern stehen. Und dies auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen in einem Einspruchsverfahren so zugeben. Daher kommen solche erfolgreichen Einsprüche zu Stande.


    Dein Beispiel aus Sachsen finde ich erschütternd. Niemand sollte für seine Fehler bestraft werden, wenn er ehrlich ist. Erst recht heutzutage, wo jedes ehrenamtliche Engagement willkommen ist. Da sollte man den Verantwortlichen beim Verband aber mal ordentlich an den Pranger stellen.

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