Es wird explizit darauf hingewiesen, dass den Ball nicht freizugeben oder das Stören der Ballannahme bereits eine Wurfverhinderung darstellen. Da ist es in meinen Augen folgerichtig das bewusste Verstellen des direkten Weges zum Ball auch als Wurfverhinderung auszulegen.
Beides hat in meinen Augen nicht stattgefunden. "Stören der Ballannahme" im Sinne der Regel ist etwas anderes als Bombac hier gemacht hat. Er verstellt den Weg auch nicht bewusst, das würde er nur machen wenn der Ball seitlicher rollen würde und er sich aktiv dahin bewegen würde. In Luft auflösen kann er sich nicht.
Zumal der Abwehrspieler durch seine aktive Bewegung auch keine regelkonforme Position einnimmt, sondern den Abstand zum Ort der Freiwurfausführung reduziert und den Mindestabstand von 3 Metern unterschreitet. Allein das kann als Wurfverhinderung ausgelegt werden.
Nein, man kann das aus dieser Bewegung so nicht konstruieren. Eine Unterschreitung des Mindestabstands kann erst vorliegen, wenn die Angreifer eine regelgerechte Aufstellung eingenommen haben. Das war nicht der Fall. Er könnte ja im letzten Moment auch noch zur Seite hüpfen, dann wären es wieder 3m. Nach deiner Aussage würde man ihn dann ja für etwas bestrafen, was so noch gar nicht eingetreten ist.