Daniel K. schwerer Unfall!

  • Sänger Daniel Küblböck hatte heute einen schweren Unfall. Mit zwei weiteren weiblichen Insassen im Auto schnitt er nach Angaben der Polizei einem LKW die Vorfahrt ab. Beide Fahrzeuge stießen frontal zu- sammen.
    Daniel K wurde mit schweren Verletzungen im Hubschrauber ins Kran- kenhaus geflogen. Noch ist nicht ganz klar, ob er nun in Lebensgefahr schwebt, oder ob sein Zustand stabil sei.
    Der 18- jährige hatte laut Polizei keinen Führerschein- das Unfallauto gehörte einer der Insassinnen, von denen keine schwere Verletzungen davon trug.

    Das Leben ist eine endlose Probe für eine Vorstellung, die nie stattfindet.

  • Ja fahre ohne Führerschein, dass sind die richtigen.


    Der Wagen sieht doch richtig gut aus, kann ja Bohlen ihn einen neuen kaufen.

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    Einmal editiert, zuletzt von isi ()

    • Offizieller Beitrag

    Ich enthalte mich hier auch lieber mal meiner Meinung. Mal sehen in wie weit man den Medien hier vertrauen kann. Die einen sprechen von ohne Führerschein, die anderen dann sogar von Lebensgefahr, mal sehen was an allem dran ist.

  • Lebensgefahr anscheinend nicht, aber ebend krankenhausreif verletzt. Daher erlaube ich mir als Fan des schwarzen Humors einen kleinen Beitrag dazu im Fun-Forum...

  • auch wenn ich diesen Kackelböck nicht mag, aber irgendwie hat er doch selbst schuld, hat keinen Führerschein und fährt Auto. :nein:Hoffe zwar, dass es ihm besser geht, ABER
    DIeser Affe soll ne Strafe kriegen auch wenn er...ähm...Prominent ist. Auch wenn die Strafe nicht hoch ausfällt, verwarnt oder so. Diesem.... würd ich es gönnen, wenn erbestraft wird *sichaufreg*

  • Ich hab gedacht, dass der ein Führerschein hat, da es sein eigenes Auto war ?(

    I am what I am


    Viele Liebe
    Grüße an alle :D

    Einmal editiert, zuletzt von Krümmelengel ()

  • wenn er ohne ohne floppen fährt, hab ich kein mitleid...

  • Zitat

    Original von Coocky
    Auch wenn die Strafe nicht hoch ausfällt, verwarnt oder so.


    Na, so ohne Fuehrerschein und dann in einen Unfall verwickelt, egal ob selbst verschuldet oder nicht, das gibt im Regelfall eine saftige Strafe. Den - eigenen - Fuehrerschein sieht er dann auch nicht so schnell. Ausserdem kommt dafuer natuerlich keine Versicherung auf.
    Dumm nur wenn bei so einer Aktion Menschen zu schaden kommen. Egal wer und egal wie schwer. Eine echte Glanzleistung! :pillepalle:


    Ach, da er noch keine 21 Jahre auf dem Buckel hat kann er natuerlich auch nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Bei der Beurteilung welches Strafrecht angewandt werden soll kommt es dann uebrigens ausschliesslich auf die geistige Reife des Angeklagten an.

    *** Dang/Zacharias Fanclub - das Beste an der Handballecke ***
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  • Zitat

    Original von der_skeptiker
    Bei der Beurteilung welches Strafrecht angewandt werden soll kommt es dann uebrigens ausschliesslich auf die geistige Reife des Angeklagten an.


    Wo die wohl liegt? ?(

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  • Hoffentlich bekommt der NIE den Führerschein! Sowas gehört richtig bestraft. Mit ihm habe ich kein Mitleid. Wer ohne Führerschein fährt ist selbst Schuld.


    Gruß Jan

  • Zitat

    Original von isi


    Wo die wohl liegt? ?(


    Das sollte der zustaendige Jugendpfleger in einem persoenlichen Gespraech mit dem Angeklagten heraus finden. Zumindest ist bzw. war das hier in Hessen so.

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  • Zur Rechtslage:


    § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder


    2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.


    § 69a StGB Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis


    (1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.


    § 69 StGB Entziehung der Fahrerlaubnis


    (1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.


    2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
    1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c), ……
    so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.



    Sollte unser Herr Übelböck also keine Fahrerlaubnis gehabt haben, wäre als Erstlingstäter eine Geldstrafe in Höhe von 2 Monatsgehältern und eine Sperre vn 13 Monaten üblich. Da er einen Unfall verursacht hat, können es auch bis zu 24 Monaten sein.


  • Ich hab absolut kein Verständnis für Postings dieser Art :mad:


    Ich mag den daniel k. auch überhaupt nicht, aber ihm den Tod zu wünschen finde ich einfach nur Scheiße!


    Gut, er ist ohne Führerschein gefahren, daher hoffe ich für eine angemessene Strafe - bin aber dennoch froh, daß er überlebt hat (wie bei jedem anderen auch - egal wie ätzend ich denjenigen finde).

  • Mh, dass naht ja schon fast an Dummheit oder???? Ich mein, man kann auch auf dem Übungsplatz vom ADAC üben bis man den Lappen hat...Ich hab für ihn überhaupt kein Mitleid und hoffe, dass er nicht den "Promi-Bonus" bekommt.
    Normal gibt es doch für so ne Fahrt ohne Führerschein 2 Jahre "schonfrist" und Sozialstunden (im Nachbardorf waren 2 unterwegs [der kerl hatte den Lappen]...besoffen und total wild aufeinader. Sie ist gefahren und bei nem Bistro die Treppe "hoch" / oder besser gesagt hatte es versucht.)

  • Moin Bienchen,


    du glaubst doch nicht im Ernst, daß hier im Forum irgendjemand für Daniel Kübelböck den Tod wünscht. Du lachst doch bestimmt auch, wenn ein Komiker oder Kabarettist derartige Späße sogar im Fernsehen macht.


    Nimm es einfach als eine Kritik an der Person Kübelböck in einer etwas derberen Form.


    Also bleib cremig, nimm nicht alles so ernst, besonders in diesem Thread.


    Grüße aus der Kurpfalz, dem Dreiländereck aus Deutschland,Hessen,Pfalz.

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