Vereinswechsel - Sperre?

  • Ich hab bei uns mal gehört, das man in einer bestimmten Zeitspanne, ich glaube bis Ende Mai, wechseln kann ohne gesperrt zu werden. Gibt es das bei anderen Verbänden nicht auch?

    La bella vita


    It’s a beautiful life, so let it in your heart


    My bella vita


    It’s a beautiful life, no matter who you are

  • Zitat

    Original von Handball-Portal


    und um wieivel wochen monate könnte sich die sperre steigern?


    Wie magath richtig sagt, bis zu 6 Monate - es sei denn, der Verein zu dem du wechselst zahlt die Summe. Dann bist du (nach den obligatorischen 2 Monaten) sofort spielberechtigt.

    "Alles was man wirklich will
    kann einem auch gelingen",
    sagte sich das Krokodil
    und versuchte sich im singen.

  • in was für einen bereich bewegt sich die summe der ablösung?

  • ich glaube für jedes jugendjahr ab dem ersten jahr c-jugend (jahrgansgabhängig) so um die 250€. ich weiß allerdings nicht ob das von verband zu verband unterschiedlich ist oder über den dhb festgelegt ist.
    d.h. ein jahr a-jugend wären dann 250€.


    @ dieKleine
    meines wissens gibt es keine zeitspanne in der man ohne sperre wechseln kann - meist wird da etwas fehlinterpretiert, da in dieser angesprochenen zeit eh nichts los ist und auf turnieren auch unter falschen pässen gespielt wird.

  • Das Ganze ist ganz klar in der DHB-Spielordnung geregelt.
    Wir reden hier vom Normalspieler, denke ich und nicht vom Vertragsspieler - denn da gibt es Unterschiede.
    Generell beträgt die Wartefrist beim Vereinswechsel (Voraussetzung ist, dass der abgebende Verein dem Wechsel zustimmt) zwei Monate, ab dem Datum der SCHRIFTLICHEN Abmeldung als Handballspieler (muß nicht der Vereinsaustritt sein).


    Wartefrist deshalb und nicht Sperre, da diese zwei Monate nur für Pokal- und Meisterschaftsspiele gilt, nicht aber für Turnier- Trainings- oder Freundschaftsspiele. (es sei denn die Freigabe wurde durch den abgebenden Verein verweigert)
    Das bekannte Zurückdatieren auf das Datum "ein Tag nach dem letzten Spiel" ist zwar üblich aber durchaus eine Grauzone der DHB-Spielordnung.


    Ausnahmen kann nur der DHB erlassen NICHT die Landes- oder Regionalverbände.


    Zitat

    Original von dieKleine
    Ich hab bei uns mal gehört, das man in einer bestimmten Zeitspanne, ich glaube bis Ende Mai, wechseln kann ohne gesperrt zu werden.


    Eine vom DHB geregelte Ausnahme ist bei Jugendspielern, der sogenannte Wechselkorridor vom 15.03. bis 31.05.. Wir dem Vereinswechsel von Seiten des alten Vereins zugestimmt kann der Jugendspieler ohne Wartefrist den Verein wechseln.


    Ausbildungskostenerstattung:
    der abgebende Verein kann vom neuen Verein des Spielers verlangen dass ihm die Kosten für die Ausbildung erstattet werden. Pro nachgewiesenem Jahr der Spielberechtigung ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beträgt das EUR 250,-- - eventuelle Zuschläge gibt es für die Kaderzugehörigkeit des Spielers im Landes-, Regional- oder DHB-Kader. Bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kann diese Erstattung gefordert werden.


    Zitat

    Original von magath
    meines wissens gibt es keine zeitspanne in der man ohne sperre wechseln kann - meist wird da etwas fehlinterpretiert, da in dieser angesprochenen zeit eh nichts los ist und auf turnieren auch unter falschen pässen gespielt wird.


    nicht richtig, da in dieser Zeit oftmals Qualifikationsrunden bei Jugendmannschaft stattfinden.
    Während der zweimonatigen Wartefrist ist es gar nicht erforderlich unter falschem Namen zu spielen, da Du solche Spiele machen darfst.


    Zitat

    Original von magath
    natürlich sind alle offiziellen aktionen ob turnier oder freundschaftsspiel davon betroffen.


    völlig falsch


    Zitat

    Original von Coco
    Wie magath richtig sagt, bis zu 6 Monate ...


    die Wartefrist kann sich unter gewissen bedingungen bis "zeitlich unbegrenzt" verlängern

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.


    (Frei nach Paul Claudel)

    Einmal editiert, zuletzt von hasenhirn ()

  • @ hasenhirn
    richtig, dass es diese wechselfrist gibt, ich habe mich da nochmal schlau gemacht, denn die quali.-spiele würden ja sonst ohne wert ausgetragen werden.
    nur die sache mit der sperre als völlig falsch zu bezeichnen sehe ich nicht so, denn da ist mir ein fall bekannt. ein spieler wurde bei einem angemeldeten offiziellen turnier von einem zuschauer (spieler seines ex-vereins) als spieler gesehen und mehr oder minder von seinem ex-verein angezeigt, da er wegen des vereinswechsels noch nicht spielberechtigt gewesen ist. dies hatte ein verlängerung der sperre zur folge.


    das die sperre zeitlich unbegrenzt sein kann ist absolut richtig, nur muss man da schon einiges an ungereimtheiten vorweisen, ansonsten sind die 6 monate max..

  • während der zweimonatigen Wartefrist gibt es generell eine Unterscheidung zwischen Meisterschafts/Pokalspielen und Turnier/Trainings/Freundschaftsspielen.
    In Turnier/Trainings/Freundschaftsspielen ist das Spielen erlaubt.
    (siehe hierzu SpO DHB §26, Abs 1 - Satz 2)

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.


    (Frei nach Paul Claudel)

  • hasenhirn:
    Mir ist bekannt, dass die Sperre sich ausweiten kann, wenn z.B. Vereinseigentum im Besitz des Spielers ist, aber kann die sich auch auf unbegrenzte Zeit ausweiten, nur weil der neue Verein die Ausbildungsgelder nicht zahlen will? Das ist mir neu.

    "Alles was man wirklich will
    kann einem auch gelingen",
    sagte sich das Krokodil
    und versuchte sich im singen.

  • habe ich auch nicht gesagt


    Wartefrist bei Nichtzahlung von Ausbildungskosten durch den neuen Verein max 6 Monate.


    Wartefrist bei nachgewiesenen Beitragsschulden, oder wenn sich noch vereinseigentum im Besitz befindet auch länger

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.


    (Frei nach Paul Claudel)

  • Gut, dann meinten wir eigentlich beide das Gleiche :) War oben auch nur auf die Sperre nach "Ablöse"-Forderungen bezogen.

    "Alles was man wirklich will
    kann einem auch gelingen",
    sagte sich das Krokodil
    und versuchte sich im singen.

  • Folgendes Szenario


    Ein Jugendspieler möchte einen Verein nach dem vorletzten Spiel, am 11.03.06, verlassen und den Spielerpass mitnehmen.


    Im Spielerpass wird der Austrittstermin 12.03.06 ( SpO. $ 23 „ bei vorheriger Abmeldung der Tag nach seinem letztem Spiel“) eingetragen und die Freigabe erteilt.


    Der neue Verein beantragt die Spielerlaubnis für diesen Spieler am 16.03.06.



    Frage:


    Gilt für diesen Spieler eine Wartefrist von 2 Monaten auch für Qualifikationsspiele, da er seinen vorherigen Verein vor dem 15.03.06 verlässt, oder greift trotzdem SpO. § 26 da die neue Spielerlaubnis nach dem 15.03.06 beantragt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Helge ()

  • Es zählt das Datum seiner Abmeldung als Handballspieler. Hier also 11.03.06 und fällt somit nicht unter diese Regelung des Wegfalls der Wartefrist. Da sollte man sich richtig informieren und die paar Tage noch warten.


    Übrigens, das Datum im Paß ist nicht das Austrittsdatum, sondern das Datum seiner Abmeldung als Handballspieler bei seinem Verein. Er kann (oder muß -> entsprechend Vereinssatzung) ja weiter Mitglied seines bisherigen Vereines bleiben.

  • stimmt es, dass wenn eine Mannschaft sich zur Ende der Saison auflöst, es in der nächsten Saison keine Mannschaft im Verein mehr gibt, bei der man spielen kann (bei mir jetzt: Damen), dass dann bei einem Vereinswechsel die Sperre wegfällt? Ich habe das so gehört und möchte gerne wissen, ob das stimmt....ich spiele im HVM. (also Mittlerhein)

  • Hallo Sportsfreunde!


    Ich habe folgendes Problem und hoffe netterweise, dass ihr mir helft:


    Ich hab mich zum 07.05.2006 (direkt nach dem letzten Pflichtturnier) bei meinem alten Verein vom AKTIVEN SPIELBETRIEB abgemeldet!Ich spiele ab kommender Saison das zweite Jahr A-Jugend, bin selbst 18 Jahre alt!


    Der alte Verein verlangt vom neuen eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 750 € für 3 relevante Spielzeiten!


    Nun gibt es zwischen beiden Vereinen die Absprache, dass Jugendspieler erstmal ohne Ablöse *g* wechseln und in der Jugend spielen dürfen...unter Berücksichtigung der 2 Monate Wartezeit natürlich!


    Ich könnte zusätzlich allerdings das Doppelspielrecht für die Herren bei meinem neuen Verein bekommen und ich weiß, dass die mögliche 6 Monate-Sperre (da mein neuer Verein das Geld nicht bezahlt) vom 07.05.2006 bis zum 07.11.2006 gilt!


    Frage:


    Ist das alles richtig was ich da erzählt habe *ggg* (den Fachkram natürlich) oder gilt die Sperre erst ab dem ersten Herrenspiel???


    Und noch eine:


    Wie muss ich das dem alten Verein mitteilen, dass der neue Verein nicht zahlt, der will nämlich noch abwarten, bis zum Juli, da soll sich nämlich was mit der Freigabe ändern, das kann man dann wohl nicht mehr ankreuzen oder sowas...


    Meine Pass hab ich nämlich auch noch nicht, ich hoffe, dass das die verein unter sich kümmern, wenn der neue Verein mich anmeldet beim Landesverband...oder???

  • Hi Benny, willkommen in der HE!


    Wenn Du Dich schriftlich am 07.05.2006 bei Deinem alten Verein abgemeldet hast und der den Pass noch nicht dem Landesverband (oder evtl. anderer zuständigen Passstelle) vorgelegt hat, bist Du aus dem Schneider. Der Verein hätte den Pass innerhalb von 14 Tagen der Passstelle vorlegen müssen, danach ist der Anspruch auf Ausbildungsentschädigung verfallen. Du könntest also nach Ablauf der Wartefrist spielen.

    Die mächtigste kriminelle Vereinigung der Welt, der mediterrane Kinderschänderring, sucht einen neuen Vereinsvorsitzenden. Den mit dem luschtigen Hut. Kim Jong-un ist zu jung. Idi Amin ist tot. Gianni Infantino hat wahrscheinlich selbst für den Posten zu viel kriminelle Energie. Lebt Dr. Fu Man Chu noch? Al Capone? Was ist mit dem orangenen Mann im weißen Haus?

  • Danke!


    Ja das is ja geil!Hab mich am 07.05.2006 schriftlich abgemeldet und den Schrieb persönlich abgegeben bei der zuständigen Dame...*ggg*Wenn die das verpennt haben, würd mich das ja echt freuen...aber ich dürfte ja dann nach diesem Sachverhalt ab dem 07.11.2006 Herren spielen...aufgrund der besonderen Vereinbarung zwischen den Vereinen aber schon ab September die A-Jugendsaison bestreiten oder???Wie machen die das mit der Sperre???

  • Du hast mich falsch verstanden. Die Wartefrist beträgt 2 Monate. Nix bis November warten. Auf dem umgeschriebenen Pass wird dann das Datum stehen, ab dem Du spielberechtigt bist. Und das ist dann im Juli.


    Freu Dich erst mal nicht zu früh, im "worst case" wird die Dame nichts von Deiner Abmeldung wissen und sie nie erhalten haben. Aber hoffen wir, dass Dein bisheriger Verein brav den Tag der Abmeldung einträgt.

    Die mächtigste kriminelle Vereinigung der Welt, der mediterrane Kinderschänderring, sucht einen neuen Vereinsvorsitzenden. Den mit dem luschtigen Hut. Kim Jong-un ist zu jung. Idi Amin ist tot. Gianni Infantino hat wahrscheinlich selbst für den Posten zu viel kriminelle Energie. Lebt Dr. Fu Man Chu noch? Al Capone? Was ist mit dem orangenen Mann im weißen Haus?

  • Ja schon, dann is das klar, weil durch die zu späte Abgabe des Passes, der Anspruch auf Ausbildungsvergütung entfällt...dann müsste auch nichts mehr gezahlt werden...gibt ja dann nichs mehr, wenn ich aber vom schlimmsten Falle aus gehe, dann ham die alles richtig gemacht, mein neuer Verein zahlt die Vergütung nicht und dann hat mein bisheriger Verein ja die Möglichkeit die Freigabe zu verweigern und dann müsste ich ja bis November warten und wenn das so is wie schaut das dann aus?


    Oder war ich jetzt einfach zu blöd??? :D

  • Möglichkeit 1: Dein Pass liegt bereits der Passstelle samt begründeter Freigabeverweigerung vor - dumm gelaufen.


    Möglichkeit 2: Der alte Verein trägt ein Phantasieaustrittsdatum ein, Du kannst das richtige Datum nicht beweisen und Möglichkeit 1 wird eingehalten - dumm gelaufen.


    Möglichkeit 3: Austrittsdatum ist oder wird korrekt vermerkt und der Pass schlummert noch beim alten Verein - Bingo!

    Die mächtigste kriminelle Vereinigung der Welt, der mediterrane Kinderschänderring, sucht einen neuen Vereinsvorsitzenden. Den mit dem luschtigen Hut. Kim Jong-un ist zu jung. Idi Amin ist tot. Gianni Infantino hat wahrscheinlich selbst für den Posten zu viel kriminelle Energie. Lebt Dr. Fu Man Chu noch? Al Capone? Was ist mit dem orangenen Mann im weißen Haus?

  • Okay danke dir! Nur eine Frage noch:


    Nehmen wir an:


    Möglichkeit 1 trifft zu!


    Zwischen den Vereinen kann im Jugendbereich vergütungsfrei gewechselt werden!


    Allerdings Doppelspielrecht, welches aber erst nach dem 07.11.2006 genutzt werden würde,wegen der Sperre...


    Darf ich dann ab September A-Jugend spielen???

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