ZitatAlles anzeigen26.06.2007 - Matthias Kornes - handball-world.com
Aufstiegsverzicht kann im Südwesten in Zukunft zum Abstieg führen
Der Südwestdeutsche Handball-Verband (SWHV) und der Hessische Handball-Verband (HHV) haben auf die zunehmende Zahl an Aufstiegsverzichten reagiert. In Zukunft wird ein Meister, welcher sein Aufstiegsrecht nicht wahrnimmt, in Hessen in die Klasse der zweiten Mannschaft oder in die unterste Bezirksklasse eingestuft. Im Bereich des SWHV wird in der neuen Spielordnung ebenfalls festgelegt, dass ein Meister bei Nichtwahrnehmung seines Aufstiegsrechts als Absteiger behandelt wird.
Auf der Terminbesprechung der hessischen Ober- und Landesligisten am 9. Juni 2007 stellte die technische Kommission des HHV folgenden Passus vor, der in Zukunft in die Durchführungsbestimmungen aufgenommen werden soll: „Mannschaften, auch der Bundes- oder Regionalligen, die freiwillig oder per Bescheid der Sportinstanz vor Abschluss der Spielserie ausscheiden, auf die Teilnahme in einer Spielklasse verzichten, ohne Tabellenletzter oder sportlicher Absteiger gewesen zu sein oder denen eine erforderliche Lizenz verweigert worden ist, nehmen nach entsprechender Meldung die Spielklasse ihrer 2. Mannschaft ein bzw. werden in die unterste Bezirksklasse eingeordnet. Gleiches gilt für Mannschaften, die als Meister auf ihr Aufstiegsrecht verzichten.“
Dies sei eine Reaktion auf den „Fall Bessungen“, sagte HHV-Geschäftsführer G. Dörr. Die TG Bessungen-Darmstadt wurde 2005/06 hessischer Meister, konnte aber das Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen – was der Mannschaft auch schon seit längerer Zeit vor Saisonende bekannt war. Nach den damaligen Regelungen konnte der HHV somit keinen Aufsteiger in die Regionalliga stellen.
Warum der HHV in der Neufassung auch auf Bundesligisten und Regionalligisten abstellt, erklärt Dörr: „Wir führen das doppelt. Wenn in der ersten oder zweiten Bundesliga oder in der Regionalliga ein Verein freiwillig auf sein Aufstiegsrecht verzichtet oder die Lizenz verliert, wollen wir uns in Hessen den Rücken frei halten, um diesen Verein nicht in die oberste Landesklasse einstufen zu müssen.“ Für Dörr sind die sich häufenden Fälle von Aufstiegsverzichten ein großes Ärgernis, welches eine grundsätzliche Dimension habe: „Meisterschaft ist gleich Aufstieg. Wer an diesem sportlichen Grundwert rüttelt, hat in seiner Spielklasse nichts zu suchen“, stellt Dörr klar.
Südwest-Verband sieht in Zukunft mögliche Sanktionen vor
Auch auf Südwest-Ebene hat man auf die letzte Saison reagiert. 2006/07 war der SV Reichensachsen Meister der Regionalliga der Frauen, verzichtete aber auf sein Aufstiegsrecht. Wie damals Heinz Schimmelpfennig vom SVR erklärte, habe der Verzicht „rein wirtschaftliche Gründe.“ Erst nach einigen Wochen erklärte die zweitplatzierte DJK Marpingen ihre Bereitschaft, in die zweite Liga aufzusteigen. In Zukunft könnte ein solcher Verzicht den Abstieg des Meisters aus der Regionalliga bedeuten.
„Wenn durch den Aufstiegsverzicht des Meisters ein Schaden entsteht, dann muss der Meister aus der Regionalliga absteigen“ stellt Fritz Facklam von der technischen Kommission des SWHV den entscheidenden Aspekt heraus. Sollte ein anderer Verein aus den drei Bestplatzierten aufsteigen wollen, gilt die Abstiegsregelung nicht. In diesem Fall müsste der 14. der Regionalliga nicht absteigen, somit wäre vom Verzicht des Meisters in der Liga niemand benachteiligt. „Wir müssen die Vereine, die in einem solchen Fall ungerechtfertigt absteigen schützen“, bekräftigt Facklam.
Auch Heinz Schimmelpfennig kann mit dieser Entscheidung leben: „Ich halte es nicht für die schlechteste Regelung, denn jetzt weiß jeder Verein woran er ist.“ Der Verzicht sei dem SV Reichensachsen sehr schwer gefallen, „aber welche Entscheidung wir auch getroffen hätten, es wäre die falsche gewesen“, bedauert Schimmelpfennig. Auch für Schimmelpfennig ist es notwendig, dass niemand durch einen Verzicht benachteiligt werde: „Hier mussten Lösungen gefunden werden.“
Auch im Süden wird an einer weiteren Professionalisierung der Regionalligen gearbeitet. Dort wird in Zukunft eine Bürgschaft in Höhe von 5400,- EUR für Männerregionalligisten und 3600,- EUR für Frauenmannschaften fällig, um in der Regionalliga starten zu können. „Diese kann auch von einer dritten Rechtsperson übernommen werde“, sagte der Vizepräsident Recht des Süddeutschen Handball-Verbandes, Horst Keppler. Ein Abstieg bei Aufstiegsverzicht sei dagegen im Süden nicht im Gespräch, sagte Keppler.
Quelle: handball-world.com
Eine waghalsige Regelung. Ich wage die Vorhersage, das zum Ende der Saison einige Spitzenreiter freiwillig Spiele verlieren. Wirtschaftliche Vernunft kann auch auf diesem Wege bestraft werden.
Greetings Flary