Erfahrungsgemäß der für den Spielbetrieb wichtigste Paragraph der Spielordnung, hier im Wortlaut und von mir kommentiert:
ZitatAlles anzeigen§ 55 Festspielen
(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins eingeschränkt. Ein Festspielen bei Pokalspielen ist gesondert geregelt.
(2) Ein Spieler, der in einem der beiden ersten Meisterschaftsspiele einer Mannschaft mitgewirkt hat, wird für eine andere Mannschaft erst teilnahmeberechtigt, wenn sowohl diese Mannschaft als auch die Mannschaft, in der er mitwirkte, zwei Meisterschaftsspiele ausgetragen haben. Dies gilt auch für die in Abs. 12 genannten Spieler sowie für Jugendspieler, die in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen.
(3) Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.
(4) Bei einem Mitwirken in 3 oder mehr Mannschaften verschiedener Spielklassen innerhalb des Zeitraums von Abs. 3 gelten die höheren Spielklassen im Verhältnis zur unteren Spielklasse als e i n e höhere Spielklasse. Dabei ist die Regelung zu Abs. 3 getrennt von jeder Spielklasse aus zu berücksichtigen.
(5) Festgespielte Spieler können – mit Ausnahme nach Abs. 6 – an Spielen unterer Mannschaften wieder teilnehmen, wenn sie an den beiden letzten Meisterschaftsspielen der Mannschaft nicht teilnahmen, in der sie sich festspielten. Persönliche Sperren werden hierauf nicht angerechnet. Frühestens mit dem Freiwerden für untere Mannschaften kann die 4-Wochen-Frist des Abs. 3 erneut zu laufen beginnen.
(6) In der Rückspielrunde können jedoch festgespielte Spieler für untere Mannschaften nur noch frei werden, wenn nach Ablauf der Wartefrist (2 M-Spiele) sowohl für die Mannschaft, in der sich der Spieler festspielte, als auch für die untere Mannschaft, in welcher der Spieler eingesetzt werden soll, noch je mindestens 2 Meisterschaftsspiele auszutragen sind.
(7) Scheidet eine Mannschaft vorzeitig aus der Meisterschaftsrunde aus, werden die zum Zeitpunkt des Ausscheidens festgespielten Spieler 1 Monat nach ihrem letzten Einsatz in dieser Mannschaft für untere Mannschaften teilnahmeberechtigt, soweit nicht Abs. 6 anzuwenden ist.
(8) Verstöße gegen die Bestimmungen der Abs. 2 bis 7 bewirken Spielverlust für die Mannschaft, in der der Spieler fehlbar wurde und Geldstrafen.
(9) In unteren Mannschaften festgespielte Spieler können jederzeit in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden, sofern nicht Abs. 2 anzuwenden ist.
(10) Die schriftliche Ummeldung festgespielter Spieler kann verlangt werden. Die Vereine bleiben für die Beachtung der Bestimmungen selbst
verantwortlich.
(11) Die Bestimmungen des Festspielens werden auf Jugendspieler nur angewandt, wenn sie in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen.
(12) Spieler bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres können sich in Mannschaften der Bundesligen und Regionalligen (gilt nur für den Erwachsenenbereich) nicht festspielen. Ihr Einsatz ist jedoch nur ab der vierthöchsten Spielklasse zulässig. Für Spieler mit Zweifachspielrecht gilt dies auch für untere Mannschaften ihres Stammvereins, sofern diese nicht mit der Mannschaft an die der Spieler ausgeliehen wurde, in derselben Staffel spielen.
Festspielen gem. § 55 SpO DHB
Grundsätzlich gilt, dass jeder Spieler in mehreren Mannschaften eines Vereins spielen darf. Eingeschränkt wird dies zunächst nur durch Altersklassen und Jugendschutzbestimmungen. Um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, gibt es darüber hinaus das „Festspielen". Wer regelmäßig in einer leistungsstärkeren Mannschaft spielt, soll nicht ohne weiteres auch tiefer eingreifen dürfen. Dies betrifft aber ausschließlich den Wechsel innerhalb derselben Altersklasse. Zwischen diesen kann frei gewechselt werden. Aber auch in der „fremden" Altersklasse (z.B. A-Jugendlicher bei Herren) gelten die folgenden Regeln:
1. Was bedeutet „festspielen"?
Festgespielt ist, wer innerhalb von vier Wochen (der erste Spieltag zählt mit) zwei Spiele in einer „höheren" Mannschaft einer Altersklasse bestreitet. (Konkret heißt dies: Samstag - 4 Wochen Pause - Samstag / Sonntag - 4 Wochen - Sonntag: nicht festgespielt; Sonntag - 4 Wochen - Samstag: festgespielt!) Dies hat zur Folge, dass die Teilnahmeberechtigung für Spiele „tieferer" Mannschaften erst einmal bis auf Weiteres erlischt.
2. Wechsel zur höheren Mannschaft
Sporadisches Aushelfen „oben" ist alle vier Wochen die gesamte Saison über möglich (Ausnahme s.u.). Auch verbietet die Spielordnung keinen Wechsel zwischen gleichklassigen Mannschaften (Parallelstaffel oder dieselbe Liga). Die offizielle Bezeichnung (Bsp.: 2. und 3. Herren) gibt den Ausschlag, welche als die „höhere" Mannschaft gilt.
Ausnahme zu Saisonbeginn
In den ersten beiden Saisonspielen aller Mannschaften (Senioren wie Jugend) darf kein Spielerwechsel innerhalb derselben Altersklasse stattfinden (evtl. Ausnahme dort, wo Mädchen in der mE oder mD mitspielen dürfen). Hierbei handelt es sich nicht um ein Festspielen, sondern nur um eine Regel für die ersten beiden Saisonspiele der Mannschaften (siehe Wortlaut). Es gibt auch keine Pflicht, sich durch zwei Spiele in derselben Mannschaft in die Saison "reinzuspielen".
3. Wechsel zur tieferen Mannschaft
Ein festgespielter Spieler kann wieder „unten" eingesetzt werden, wenn er
a) zwei Meisterschaftsspiele der oberen Mannschaft aussetzt
UND (nur wo der Verband es vorschreibt)
b) beim Staffelleiter der „unteren" Mannschaft schriftlich umgemeldet wird.
Die Reihenfolge (a / b) ist dabei egal; der Spieler ist dann „frei" ("Konto" ist bei null), bis er sich erneut festspielt (s.o.). Persönliche Sperren müssen allerdings zuerst abgesessen werden. Wird die obere Mannschaft zurückgezogen, sind die dort festgespielten Spieler nach vier Wochen „frei" (dennoch ummelden, wo vorgeschrieben!). Die sogenannte „28-Tages-Frist", nach der man automatisch frei wird, gibt es nicht! Dies ist ein fehlerhafter Umkehrschluss aus der Festspielregel.
Ausnahme zum Saisonende
Einschränkend gilt für festgespielte Spieler in der Rückrunde, dass vor dem Einsatz „unten" sowohl in der oberen als auch in der unteren Mannschaft noch je mindestens zwei Meisterschaftsspiele ausstehen müssen.
4. Einsätze in mehr als zwei Mannschaften
Auch durch Einsätze in drei oder mehr Mannschaften können die Festspielregeln nicht umgangen werden. Wer z.B. innerhalb von vier Wochen einmal in der Ersten und einmal in der Zweiten spielt, ist - im Verhältnis zu tieferen Mannschaften (Dritte, Vierte, usw.) - in der Zweiten festgespielt. (Wie hier das Freiwerden funktioniert, ist mir jedoch nicht ganz klar.)
5. Verstöße
Bei Verstößen werden der unteren Mannschaft die entsprechenden Punkte abgezogen und es droht eine Geldstrafe. Seit der Saison 03/04 wird die höhere Mannschaft bestraft, falls der Fehler hier erfolgt (s. „Ausnahme zu Saisonbeginn").
6. Pokal
Im Pokal gelten wiederum andere Regeln (s. Ausschreibung für den Pokal). Die Festspielregeln der Meisterschaft und des Pokals sind unabhängig voneinander.
Bevor Einwände kommen, dass etwas falsch sei, bitte noch mal den Wortlaut des Paragraphen lesen. Es gibt hier viel Halbwissen, weil sich viele nie die Mühe gemacht haben, mal in die SpO zu schauen.