§ 55 Spielordnung (Festspielen)

    • Offizieller Beitrag

    Beide Mannschaften haben bereits 2 Spiele absolviert, die Sonderregel greift also nicht. Da beim Einsatz am 3. Spieltag in Mannschaft B erst ein Spiel für Mannschaft A erfolgt ist er/sie auch nicht festgespielt.


    Ergo fehlerhafte Entscheidung der spielleitenden Stelle. Der Einspruch sollte erfolgreich zu führen sein.

  • Ok laut spielleitender Stelle ist im Handballkreis Mannheim/ bhv die Regelung so, dass man festgespielt ist wenn man innerhalb der ersten 2 spielen in einer mannschaft spielt und man müsste dann 2 wochen aussetzen (auch wenn man nur ein spiel gemacht hat). Den dazugehörigen Paragraph hab ich bis jetzt nicht gefunden und kann es darum eigtl immer noch nicht so recht glauben. ..


  • Ok laut spielleitender Stelle ist im Handballkreis Mannheim/ bhv die Regelung so, dass man festgespielt ist wenn man innerhalb der ersten 2 spielen in einer mannschaft spielt und man müsste dann 2 wochen aussetzen (auch wenn man nur ein spiel gemacht hat). Den dazugehörigen Paragraph hab ich bis jetzt nicht gefunden und kann es darum eigtl immer noch nicht so recht glauben. ..


    Das müsste dann in den Durchführungsbestimmungen des Handballkreises Mannheim stehen. Hab dazu aber auch nix gefunden. Es wäre auch sehr ungünstig, wenn Landes- oder Kreisverbände andere, striktere Regelungen fürs Festspielen träfen. Denn für Mannschaften, die in Spielklassen oberhalb der Oberligen spielen, würden ja trotzdem die normalen Festspielregelungen der DHB SpO gelten, was im Endeffekt einer Wettbewerbsverzerrung gleich käme.

  • Hallo,


    hier die Auflösung zum Fall: Das Urteil wurde seitens Handballkreis zurückgezogen und die Punkte wieder erstattet (ohne Einspruch).


    Danke für eure Beiträge!

  • Hallo zusammen,


    ich sehe ich bin hier genau richtig bei den Experten. Ich habe schon viel gelesen bin aber immer noch nicht so richtig schlau geworden.
    Folgender Sachverhalt:


    Seniorenteam 1 hat bereits 5 Spieltage hinter sich. Am 6 Spieltag kommt A zum einsatz (Älter 23). Seniorenteam 2 spielt 12 Tage später den 1. Spieltag. A spielt dort. Seniorenteam 1 hat bis dahin keine 2 weiteren Spiele gehabt.
    Ist A Spielberechtigt gewesen?
    Ich danke Euch für Eure Hilfe.

  • Gute Frage. Ich hätte jetzt im Moment an § 55 Absatz 2 gedacht.

    Zitat

    (2) Ein Spieler, der in einem der beiden ersten Meisterschaftsspiele einer Mannschaft mitgewirkt hat, wird für eine andere Mannschaft erst teilnahmeberechtigt, wenn sowohl diese Mannschaft als auch die Mannschaft, in der er mitwirkte, zwei Meisterschaftsspiele ausgetragen haben. Dies gilt auch für Jugendspieler, die in verschiedenen Mannschaften derselben Jugend-Altersklasse spielen, nicht jedoch für die in Abs. 12 genannten Spieler.

    Ich würde es so verstehen, dass er nun trotz 6. MS der Mannschaft 1 erstmal das 2. MS von Mannschaft 2 abwarten muss, bis er wieder in Mannschaft 1 teilnahmeberechtigt ist. Aber irgendwie macht mich der Eingangssatz auch stutzig, aber er ist eigentlich klar.

    9 Mal editiert, zuletzt von Funkruf ()

  • Zitat

    (2) Ein Spieler, der in einem der beiden ersten Meisterschaftsspiele einer Mannschaft mitgewirkt hat, [...]


    Diese Eingangvorrausetzung ist in dem konkreten Fall nicht gegeben, also kann Absatz 2 hier nicht greifen. Also aus meiner Sicht ist der Spieler nicht festgespielt.

  • Der Spieler war nicht in Team 1 festgespielt, da er nicht an einem der ersten beiden Spieltage und überhaupt nur einmal eingesetzt wurde, daherr konnte er in Team 2 spielen.
    Durch den Einsatz in Team 2 an dessen 1. Spieltag hat er sich aber in Team 2 festgespielt und kann erst wieder in Team 1 spielen, nachdem auch das 2. Spiel von Team 2 vorbei ist.

  • Benson, du musst weiterlesen. Mannschaft 1 hat ja 6 Meisterschaftsspiele gemacht, da ist in der Tat ein Festspielen nicht möglich, wenn er nur 1 Spiel dort gemacht hat. Jetzt spielt er aber bei Mannschaft 2 mit und die machen ihr 1. Meisterschaftsspiel. Und da greift nun wieder Absatz 2. Der Einleitungsatz ist bei dir unvollständig, den es fehlt der 2. Teil von Satz 1, den ich genannt habe:

    Zitat

    [...]wird für eine andere Mannschaft erst teilnahmeberechtigt, wenn sowohl diese Mannschaft als auch die Mannschaft, in der er mitwirkte, zwei Meisterschaftsspiele ausgetragen haben.

    Daher ist der Spieler für diese Mannschaft festgespielt und muss warten, bis die 2. Mannschaft ihr 2.Meisterschaftsspiel bestreitet hat.

  • Hallo zusammen.


    Ich bin neu hier und komme ursprünglich vom Badminton. Handball interessiert mich erst, seit mein Sohn damit angefangen hat. Darum habe ich jetzt eine Frage:


    Am letzten Wochenende spielte die Mannschaft meines Juniors (B-Jugend) gegen die Zweite Mannschaft eines anderen Vereines. Die Begegnung fand auf Kreisebene statt. Die erste Mannschaft des Gegners spielt auf Landesverbandsebene, dort in der höchsten Klasse (B-Jugend).


    Jetzt waren beim Spiel einige Eltern dabei, die auch das Spiel der 1. des Gegners am vorherigen Kalendertag gesehen haben. Die meinten, der ....., der saß bei der 1. auf der Bank, und jetzt spielt er in der Zweiten. Die Festspielregelung glaube ich einigermaßen verstanden zu haben (Badminton ist da einfacher), für mich ist jetzt interessant, wie der Begriff "Mitwirken" in der Spielordnung ausgelegt wird. Ist es hier Voraussetzung, dass der Spieler auch tatsächlich gespielt hat oder reicht es vielmehr, dass er als Ersatzspieler zur Verfügung stand (auf einem Spielberichtsbogen eingetragen??? oder nicht)?


    Sollte es sich um eine bescheuerte Frage handeln, bitte ich um Vergebung, aber, wie gesagt, im Badminton ist einiges einfacher.




    Vielen Dank für eure Antworten

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt eine weitere Frage:



    Spielt es eine Rolle, ob vor dem Einsatz in der zweiten Mannschaft bereits die Rückrunde der ersten Mannschaft begonnen hat, dort ein Spiel stattfand und der betreffende, evtl. festgespielte Spieler beteiligt war? Das Problem liegt hier evtl. in der unterschiedlichen zeitlichen Festlegung der Vor- und Rückrunde. Oder, anders gefragt, ist die Regelung von zwei Einsätzen innerhalb von vier Wochen vor dem (evtl. regelwidrigen) Einsatz in der zweiten Mannschaft übergreifend über die Vor- und Rückrunde der höheren Mannschaft zu sehen?


    Beispiel:


    7.11. Spiel der ersten Mannschaft in der Vorrunde, und Spieler dort eingesetzt


    22.11. Spiel der ersten Mannschaft in der Vorrunde, und Spieler dort eingesetzt


    27.11. Spiel der ersten Mannschaft in der Vorrunde, Spieler dort nicht eingesetzt


    03.12 Spiel der ersten Mannschaft in der Rückrunde, und Spieler dort eingesetzt


    06.12. Spiel der zweiten Mannschaft in der Vorrunde (z.B. als viertes Spiel der laufenden Saison), und Spieler auch dort eingesetzt



    Wäre das gemäß der Spielordnung so in Ordnung oder wäre der Spieler in der ersten Mannschaft festgespielt?

  • Um das mal genauer zu erklären, nehmen wir mal dein Beispiel:



    7.11. Spiel der ersten Mannschaft in der Vorrunde, und Spieler dort eingesetzt --> nicht festgespielt


    22.11. Spiel der ersten Mannschaft in der Vorrunde, und Spieler dort eingesetzt --> festgespielt gemäß § 55 Abs. 3 SpO


    27.11. Spiel der ersten Mannschaft in der Vorrunde, Spieler dort nicht eingesetzt --> festgespielt


    03.12 Spiel der ersten Mannschaft in der Rückrunde, und Spieler dort eingesetzt --> festgespielt, er hat nicht 2 Spiele abgewartet, siehe § 55 Abs. 3 SpO. Damit zählt die Wartefrist nochmal von vorne.


    06.12. Spiel der zweiten Mannschaft in der Vorrunde (z.B. als viertes Spiel der laufenden Saison), und Spieler auch dort eingesetzt --> nicht spielberechtigt, da für 1. Mannschaft festgespielt.


    Es ist daher irrelevant, ob es die Hin- oder Rückrunde ist. Der Spieler hat innerhalb von 4 Wochen an 2 Spiele der 1. Mannschaft teilgenommen und ist festgespielt. Er muss nun 2 Meisterschaftsspiele in der 1. Mannschaft aussetzen, damit er wieder für die anderen Mannschaften spielberechtigt ist.


    Aber halt: Jetzt muss ich eine Frage stellen. Vollendet dein Sohn sein 21. Lebensjahr in diesem Spieljahr (Saison)? Dann kann er sich gemäß § 55 Abs. 12 a) für die Erwachsenenmannschaften in den 5 höchsten Spielklassen nicht festspielen. Aber da solltest du vorsichtshalber nachschauen, den die LV können da besondere Regelungen treffen.

    Einmal editiert, zuletzt von Funkruf ()

  • Gut, dann ist hier noch § 55 Abs. 11 SpO zu beachten.

    Zitat von § 55 Abs. 11 SpO

    Die Bestimmungen des Festspielens werden auf Jugendspieler nur angewandt, wenn sie in verschiedenen Mannschaften derselben Jugend-Altersklasse spielen.

  • Mir werfen sich auch Fragen auf. Zwischen dem Antragstext, der uns zugeleitet wurde und der vorläufigen Fassung der Internetversion auf der DHB-Page gibt es meines Erachtens nach Diskrepanzen.
    Im Antrag heißt es "§ 55 wird durch folgende Fassung ersetzt" - dabei wird § 55.3 (U 21-Regelung)nicht erwähnt, ist aber vorhanden
    Ebenso heißt es zu U 23: "Das Spielrecht von Spielern wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23.Lebensjahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen (Erwachsenenbereich) und Dritten Ligen nicht eingeschränkt, wenn Ihr Einsatz ausschließlich in diesen Ligen erfolgt." - In der Internetversion steht unter § 55.4 steht: "Ihr Einsatz ist in diesem Fall jedoch nur in den fünf höchsten Spielklassen zulässig."




    DHB-Präsidiumssitzung am 02.04.2016 in Köln, Anträge an den BR


    Das DHB-Präsidium beschließt aufgrund einstimmiger Empfehlung der AG Spielordnung
    vom 01.04.2016, folgende Anträge zur Bundesrats-Sitzung am 21.05.2016:
    In der zum 01.07.2016 in Kraft gesetzten Spielordnung sind folgende Änderungen/
    Ergänzungen vorzunehmen:
    1. In § 10 Abs. 1, Satz 2 SpO ist der Verweis auf „§ 15“ zu ergänzen.
    (redaktionelle Ergänzung)
    2. In § 19 Abs. 3 SpO werden folgende Sätze der bisherigen SpO-Fassung als
    erste drei Sätze eingefügt:
    „Wird das Erwachsenenspielrecht für einen anderen Verein als den
    Stammverein beantragt, ist dessen Zustimmung zwingende Voraussetzung.
    Zuständig für die Genehmigung der Abtretung des Erwachsenenspielrechts
    ist die für den Stammverein zuständige Passstelle. Diese unterrichtet die
    Passstelle des Vereins, für den das Erwachsenenspielrecht eingetragen
    wird.“
    3. In § 19a Abs. 1. SpO werden vor „absteigend gezählt“ die Worte „von der
    höchsten Spielklasse aus“ eingefügt. (redaktionelle Klarstellung).
    4. In § 23 Abs. 1, Satz 2 SpO ist am Ende der Klammerzusatz „(s. ansonsten
    § 26 Abs. 7 SpO)“ zu ergänzen. (redaktionelle Verdeutlichung)
    5. In § 23 Abs. 4 SpO wird die Bezugnahme „§ 19“ ersatzlos gestrichen.
    (redaktionelle Korrektur: Es handelt sich lediglich um eine Bezugnahme auf
    Abs. 3 des § 23.)
    6. In § 26 Abs. 2, Satz 3 SpO sind hinter dem Wort „Spielberechtigung“ die
    Worte „als Zweitspielrecht, Gastspielrecht, Ausleihe oder
    Zweifachspielrecht“ zu ergänzen.
    7. In § 50 Abs. 1, Buchst. h), 1. Spiegelstrich SpO werden die Worte
    „festgespielter Spieler (§ 55)“ ersetzt durch die Worte
    „nichtteilnahmeberechtigte Spieler nach § 55“. (Redaktionelle Korrektur).
    8. § 55 SpO wird durch folgende Fassung ersetzt:
    „Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird
    das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins in der Weise
    eingeschränkt, dass ein Spieler nach der Teilnahme an zwei
    aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft für die niedrigere
    Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere
    Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft ausgetragen worden sind bzw.
    nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren
    Mannschaft ein Zeitraum von vier Wochen verstrichen ist.
    Das Spielrecht von Spielern wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie
    ihr 23.Lebensjahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen
    (Erwachsenenbereich) und Dritten Ligen nicht eingeschränkt, wenn Ihr
    Einsatz ausschließlich in diesen Ligen erfolgt
    F. d. R.
    Heinz Winden

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010 (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zum Festspielen in einer E-Jugend Liga (gemischte Mannschaften), die vom Alter her jedoch eine F-Jugend-Liga ist (2008/2009er Jahrgang).


    Wir spielen mit 8 Teams in einer Liga. Es gibt sowohl geschlechter- als auch Jahrgangsgetrennte Mannschaften und gemischte Teams.


    Folgende Situation:
    Wir haben 2 Mannschaften die je 2 Teams in unserer Liga haben. Es handelt sich dabei (ich will keine Namen nennen) um die Teams M3, M4 und B1, B2. (also dritt-und viertvertretung von M und 1. und 2. von B). Dazu kommen 4 Teams I,H,W und A.


    Um die Leistung der Teams einschätzen zu können:
    M3 ist ein weibliches Team, welches nur aus 2009er Kindern besteht. Tabellenletzter.
    M4 ist ein männliches Team, nur 2009. 4. Platz
    B1 ist ein männliches Team, Jahrgangsgemischt und die gewinnen (bis auf das Spiel gegen I) immer Haushoch
    B2 ist ein weibliches Team, Jahrgangsgemischt. Tabellenvorletzer. Haben gegen die gemischten Teams keine Chance. (z.B. 8:12 und 10:15 Niederlage gegen H (Tabellenplatz 6))


    Jetzt kommt es zu folgendem Spieltag:
    M3 - B1 und M4 -B2 (also immer Jungs gegen Mädchen)
    erwartetes Ergebnis: Die Jungs gewinnen jeweils gegen die Mädchen.


    Doch schon im Hinspiel hat B1 und B2 gewonnen. B1 wenig überraschen, B2 jedoch sensationell (das ist wie wenn ein Oberligist gegen THW Kiel gewinnen würde). Wir haben das damals als Überraschung gewertet und gedacht, dass M4 evtl. krankheitsbedingte Ausfälle hatte oder so.


    Jetzt jedoch in der Rückrunde gewinnen wieder B1 und B2. Dabei ist merkwürdig, dass B1 (Tordifferenz: +128, beste in der ganzen Liga) gegen M3 (TD: -112, schlechteste der ganzen Liga) nur mit 9:8 gewinnt. Und B2 schafft wieder die Sensation gegen M4.


    Was passiert war?... B1 ist mit den Spielern von B2 und umgekehrt angetreten!
    Ist sowas erlaubt? In dem Maße?

  • Die Frage kann dir so niemand beantworten, da es den Landesverbänden / Regionalverbänden selbst überlassen ist, wie sie bei der E/F-Jugend den Spielbetrieb organisieren. In meiner Region wird nur in Turnierform gespielt und die Ergebnisse werden NICHT im SIS / nuLiga eingetragen. Es besteht auch keine Spielausweispflicht.


    Für den eigentlichen Teil meiner Antwort ist das aber auch irrelevant. Du gibt dir riesige Mühe den Sachverhalt zu schildern. Für mich liest sich das eher befremdlich ("krankheitsbedingte Ausfälle, "Sensation", ...). Für die Kinder sollte in dem Alter nicht die Tabelle im Vordergrund stehen. Es geht nicht so sehr um Sieg und Niederlage. Es geht darum, die Bewegungsabläufe zu lernen und zu verstehen, was es bedeutet, in einem Team gemeinsam zu spielen. Und es hilft, sich mit den Trainern auszutauschen. Vielleicht hatten sie ganz ähnliche Hintergedanken, als sie die Mannschaften getauscht haben.

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