Abstiegskampf 2014/15

    • Offizieller Beitrag

    Wie zu lesen war ist Lemgo auf die Idee gekommen und hätte im Falle des 16. Platz genauso gehandelt. Und ich bin davon überzeugt, dass andere Vereine auch so reagiert hätten.


    Jeder Verein hätte so gehandelt! Das ist die Geschäftsführung allein schon ihren Gesellschaftern, ggf. Aufsichtsrat und Sponsoren schuldig (es sei denn, die entscheiden sich dagegen, aber das ist doch eher ein unrealsitisches Szenario).

  • Die Reaktionen einzelner sind nicht besonders relevant. Und in Minden, sicherlich auch in anderen Vereinen, kann man mit diesen Reaktionen sehr gut leben. :hi:


    Verstehe, die deutsche Eiche und so. ;) Dein Einwurf klang wie eine Relativierung, man möge doch bitte nicht so auf GWD einprügeln. Aber wenn das keinen juckt, dann sind ja alle happy. :) Wollen wir Minden mal nicht wünschen, dass sie in naher Zukunft nicht an irgendwelchen Formalien hängenbleiben. Ich denk da spontan an den Fall Klimovets oder den Spielabbruch, weil die Sanitäter nicht rechtzeitig in der Halle waren. Dann bitte nicht darüber aufregen, wie sehr die deutschen Amtsschimmel doch auf Paragraphen reiten. :hi:



    lothar: Wie geht es denn jetzt eigentlich weiter, sollte GWD Recht bekommen? Du erwähntest mal, dass, sollte die Liga Rechtsmittel einlegen, es zu gar keiner Hauptverhandlung kommen würde, weil das Gericht die Klage dort aufgrund des vorrangigen Verbandsrechts nicht anerkennen darf. Wie sicher ist das? Und wie sieht es mit dem kolportierten Punktabzug aus, dafür, dass man wider den Lizenzbestimmungen den zivlrechtlichen Gerichtsweg gegangen ist. Könnte sich die HBL dort an GWD "rächen"?

  • Also auch im einstweiligen Verfügungsverfahren gibt es die Möglichkeit Rechtsmittel gegen eine erstintanzliche Entscheidung einzulegen, man ist dann immer noch im Verfügungsverfahren, aber 2. Instanz( OLG ) Allerdings hat ja wohl wenigstens Minden gesagt die erstinatanzliche Entscheidung akzeptieren zu wollen



    ein Hauptsacheverfahren kommt doch schon wegen der Zeitschiene nicht in Betracht, spätestens mit Beginnder Runde ist "Erledigung" eingetreten

  • Glaube ich nicht, dass jeder so gehandelt hätte, weil ein Großteil der Fans einsieht, dass ein sportlicher Abstieg ein sportlicher Abstieg ist. Ich selbst als Fan fände es absolut lächerlich und würde es mir nicht wünschen, dass es meinem Verein passiert. Im übrigen habe ich in anderen Sportarten und auch im Handball auf regionaler Ebene schon zahlreiche Abstiege meiner Lieblingsvereine erlebt und, was soll ich sagen, man akzeptiert das als Fan einfach.

  • Glaube ich nicht, dass jeder so gehandelt hätte, weil ein Großteil der Fans einsieht, dass ein sportlicher Abstieg ein sportlicher Abstieg ist. Ich selbst als Fan fände es absolut lächerlich und würde es mir nicht wünschen, dass es meinem Verein passiert. Im übrigen habe ich in anderen Sportarten und auch im Handball auf regionaler Ebene schon zahlreiche Abstiege meiner Lieblingsvereine erlebt und, was soll ich sagen, man akzeptiert das als Fan einfach.

    Ich glaube ich spreche hier für viele Gwd Fans die der Klage auch relativ skeptisch gegenüber stehen, jedoch Frage ich mich was daran die Entscheidungen des Vorstands zur Klage hätte ändern sollen? Da hat mal als Fan soweit ich weiß nicht viel mitzureden.

    • Offizieller Beitrag

    @ Borah: Das ist alles graue Theorie. In der Praxis wird dies aufgrund der Zeitknappheit bis Saisonbeginn keine Rolle spielen.


    Grundsätzlich ist durch die zwischen Vereinen und Verband geschlossene Schiedsvereinbarung der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen. An Stelle des ordentlichen Gerichts tritt das Schiedsgericht. Das gilt aber nicht für das einstweilige Verfügungsverfahren, § 1033 ZPO. Der staatliche einstweilige Rechttschutz müsste in der Schiedsvereinbarung gesondert ausgeschlossen werden, was vorliegend nicht der Fall ist. Dabei ist es allerdings höchst umstritten, ob ein solcher Ausschluss des staatlichen einstweiligen Rechtsschutzes mittels Schiedsvereinbarung überhaupt zulässig wäre. Wahrscheinlich eher nicht.


    Dann kommen die weiteren "Aber": Wie TCLIP schon vorher mal berechtigt eingeworfen hat, ist es derzeit auch umstritten, ob und wie ein Monopolist wie die HBL die Vereine überhaupt "zwingen" kann, Schiedsvereinbarungen zu unterschreiben, denn ohne Schiedsvereinbarung gibt es keine Lizenz. Hier haben wir das Problem der Freiwilligkeit und die Frage, ob und wenn ja unter welchen Umständen im Ergebnis "erzwungene" Schiedsvereinbarungen überhaupt wirksam sind.


    Schiedsvereinbarungen bzw. der den ordentlichen Rechtswegs ersetzende Schiedsrechtsweg sind in der ZPO nicht für Monopolisten oder Sportverbände geschaffen worden. Schiedsgerichte können Streitigkeiten zwischen Parteien zweckmäßig entscheiden, wenn die Parteien das so wollen und gewisse Regeln eingehalten werden. Vorteile gegenüber staatlichen Gerichten können die Verfahrensdauer und auch die Besetzung des Schiedsgerichts mit absoluten Experten in einer ganz speziellen Materie sein.


    Im Fall GWD kommt das zweite Aber hinzu: Das Landgericht Dortmund, insbesondere die Vorsitzende der Handelskammer Marlies Bons-Künsebeck, hat in dem von Oko zitierten Urteil aus 2008 sinngemäß entschieden, dass der Kartellrechtsweg vor ein staatliches Gericht in einer Schiedsvereinbarung gesondert ausgeschlossen werden muss, ansonsten steht der Weg auch im Hauptsacheverfahren in kartellrechtlichen Fragen trotz entgegenstehender Schiedsvereinbarung offen. Das hat die Vorsitzende in der Verhandlung am vergangenen Freitag auch nochmals betont. Soweit ich weiß, ist dies aber noch nicht höchstrichterlich geklärt; aber immerhin die Auffassung der aktuell mit der Sache befassten Richterin (und somit frei nach Bruce "der Wahrheit" ;) ), sodass es hier auf die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung ("Zwang") im Ergebnis nicht ankäme.


    Wie gesagt, alles Theorie!


    Ich bin auf die Entscheidung morgen gespannt!

  • Naja, ich weiss das normalerweise niemand zu einem VT fährt...aber der muss ja zwingend öffentlich sein und ich denke bei der Sache schickt man sicher jemanden hin, jedenfalls von Seiten Lemgos

    • Offizieller Beitrag

    Es ist jedenfalls auch nicht ausgeschlossen, dass sich die Richterin ihr eigenes Urteil (vom 21.06.2001, 13 O 88/00 (Kart.), veröffentlicht in SpuRT 2001, 24ff), das letztlich die Aufstockung auf 20 Vereine zur Folge hatte, noch einmal durchliest und schaut, ob sie Parallelen zum aktuellen Fall sieht.


    Zitat

    „[…]Letztlich kann die Benachteiligung nur behoben werden durch Beseitigung der bestehenden Planungsunsicherheit. Dies kann nur durch eine umfassende, alle Eventualitäten berücksichtigende Regelung geschehen… Zu fordern sind konkrete Vorgaben und Fristen bzw. Ausschlussfristen, die mit den übrigen Richtlinienvorgaben abgestimmt sind. Es ist nicht die Aufgabe dieses Gerichtes, die erforderlichen Regelungsinhalte im Einzelnen vorzugeben. Dies bleibt Sache des Verfügungsbeklagten im Rahmen seiner Satzungsautonomie. Solange aber eine die Gleichbehandlung aller Mitgliedsvereine gewährleistende Auf- und Abstiegsregelung nicht vorliegt, kann nur durch vorläufige Zulassung des durch Regelungslücke benachteiligten Verfügungsklägers dessen Benachteiligung kompensiert werden.[…]“

  • Tja, dann mal so als Service: das letzte Posting von Lothar mit dem Urteil von 2001 der Richterin passt exakt zu Punkt 4 der HW-Zusammenfassung:


    Zitat

    Als vierten Punkt warf das Gericht die Frage auf, ob von Seiten der Handball-Bundesliga nicht eventuell eine vorsorgliche Regelung für den Fall der Abweichung von der Regelanzahl der Teilnehmer notwendig sein könnte. In dieser hätte beispielsweise festgelegt werden können, dass durch eine Erhöhung oder Verminderung der Anzahl der Absteiger grundsätzlich eine Rückkehr zur Anzahl von achtzehn Teilnehmern angestrebt wird. Mit einer solchen vorsorglichen Regelung hätte für alle Mitglieder Gewissheit hinsichtlich des Verfahrens bestanden.


    Ihre damalige Auffassung scheint sie zumindest nicht vergessen zu haben...


    Im Moment vermag ich keine wirklich durchsetzungskräftige Argumentation der HBL erkennen ('Rügepflicht' scheint es ja nun nicht zu sein - auf die Argumentationslinie der HBL gehen die beiden Artikel aber auch gar nicht ein) - okay, vieles liegt im Dunkeln, z.B. warum sich eine Geschäftsstellenmitarbeiterin von GWD und Hotties 'Vize' Gieseking sich als (nichtgehörte) Zeugen bereit hielten (bei Bohmann kann man 'anlassungebundenes' Bereithalten vermuten)

    4 Mal editiert, zuletzt von Karl ()

  • Ich sehe da aber iregndwie keine "Ungleichbehandlung" der Mindener...wäre eine andere Mannschaft 16. geworden, so wäre diese auch abgestiegen...und Planungssicherheit hatte man mit Beginn der Saison ( 1. Spieltag ) auch


    aber ich habe irgendwie das Gefühl dass die Richterin aus irgendwelschen Gründen der HBL nicht so wohlgesonnen sein könnte...manchmal entscheiden vor Gericht ja auch die "Sympathien"" :)

  • Lothar schreibt:

    Zitat

    Jeder Verein hätte so gehandelt! Das ist die Geschäftsführung allein schon ihren Gesellschaftern, ggf. Aufsichtsrat und Sponsoren schuldig


    Die Vereinsführung ist das vor allem auch den Spielern schuldig!

  • Es ist jedenfalls auch nicht ausgeschlossen, dass sich die Richterin ihr eigenes Urteil (vom 21.06.2001, 13 O 88/00 (Kart.), veröffentlicht in SpuRT 2001, 24ff), das letztlich die Aufstockung auf 20 Vereine zur Folge hatte, noch einmal durchliest und schaut, ob sie Parallelen zum aktuellen Fall sieht.

    Genau.
    Wenn hier im Fall GWD Minden von einem unsportlichen Szenario die Rede ist, was war das damals dann bitte?
    Hildesheim war NIE sportlich für die Bundesliga qualifiziert und wurde einfach reingehievt um eine gerade Anzahl an Mannschaften zu bekommen.
    Und Hildesheim hatte ja noch nicht einmal die Möglichkeit auch nur daran zu denken, dass man zweigleisig planen müsste.

  • Im Moment vermag ich keine wirklich durchsetzungskräftige Argumentation der HBL erkennen


    Ich hab auch noch keine durchsetzungskräftige Argumentation von GWD gesehen, warum man der Meinung ist, als 16. nicht abzusteigen. Mal abgesehen von "andere haben doch auch". :cool:


  • Ich hab auch noch keine durchsetzungskräftige Argumentation von GWD gesehen, warum man der Meinung ist, als 16. nicht abzusteigen. Mal abgesehen von "andere haben doch auch". :cool:


    Es gibt ja auch keinen "Grund"...GWD wurde niemals benachteiligt, daher kann es auch keine einleuchtende Argumentation geben ...aber es gibt eben womöglich ein juristisches Schlupfloch...welches zum Klassenverbleib genutzt wird...wenn es klappt...

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Man merkt, daß die Entscheidung nun endlich bald ansteht:


    Beide Seiten geben wieder alles und machen sich hier wieder heiß in bezug auf das morgige Urteil.
    Hoffentlich wird die Richterin morgen nicht krank ;) und es geht in die nächste Woche.


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