also mit der gefährlichen köroerverletzung wirds eh schwer.....dann wäre es ein offizialdelikt und müsste von amts wegen verfolgt werden-
aber das werkzeug (die trommel) muss halt auch gefährlich sein und irgendwie auch der wille dazu es so zu benutzen dass
erhebliche verletzungen beabsichtigt sind.....
das wird eher eine normale körperverletzung in betracht kommen- antragsdelikt vom geschädigten.
wobei man -so meine auffassung- als erstes feststellen sollte, dass tatsächlich keine große folge vorhanden war und man es damit
-strafrechtlich - auch nicht zu hoch aufhängen sollte. wenn der geschädigte meint dass es mit der entschuldigung in ordnung ist....oki.
das wichtigste ist doch die regelung durch verein, verband etc.
wenn erreicht wird, dass ein hallenverbot ausgesprochen wird ohne wenn und aber, ist doch alles in ordnung.
dass man eine geldstrafe weiterreichen kann, ist nach den jüngsten entscheidungen unstrittig, man sollte es auf jeden fall
auch durchziehen, es wird die frage bleiben, ob dann beim betroffenen was zu holen ist.....