Wegen Handball zivilrechtlich verklagt

  • Hallo Handballgemeinde,


    ich möchte gern eure Meinung oder Erfahrungen zu folgendem oder ähnlichem Sachverhalt hören :


    Im Kreisligaspiel der Frauen kam es zu einem Foulspiel , bei dem die gegnerische Spielerin verletzt wurde. Beim Versuch den Ball im Gegenstoß abzulaufen, kam es zu einem körperlichen Kontakt zwischen der Geschädigten und der Verteidigerin, in dessen Verlauf ein Torerfolg erzielt wurde. Jedoch konnte sich die Werferin nicht mehr rechtzeitig vor der Hallenwand abfangen und prallte mit ihrer Hand dagegen, wodurch es zu Bruch des Handgelenkes kam.
    Durch die SR wurde es als grobes Foul mit einer roten Karte ohne Bericht bestraft, weil nach ihren dafürhalten keine weitere Strafe erforderlich war.
    Die verletzte Spielerin stellte daraufhin eine Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung, da sie anhaltende körperliche Beeinträchtigungen zu erwarten hätte.
    Von der Staatsanwaltschaft wurde die verursachende Spielerin daraufhin zu einer Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.
    Wer sich in unserem Rechtssystem auskennt weiß, dass gleichzeiitg mit der Verurteilung wegen Vorsätzlichkeit ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis erfolgt und jeder, der sich im sozialen, staatlichen oder medizinischen Bereich bewirbt ein solches vorlegen muß. Und da hat man keine große Chance überhaupt eingestellt zu werden.
    Die verklagte Spielerin legte Widerspruch ein und es folgten 3 Verhandlungstage vor dem Amtsgericht, wo Richter und Staatsanwälte ohne Bezug zum Handballsport tätig waren. Entsprechend fiel auch das Urteil aus. Für mich als Beobachter war es erschütternd zu sehen, welche Wertigkeit Zeugenaussagen haben. Den Aussagen der SR z.B.wurde keine Beachtung geschenkt, obwohl diese für die Spieler entscheidend war.
    Ein Antrag auf Verhandlung vor dem Landgericht wurde wegen der geringe Strafe abgewiesen.
    Nun sollte man nicht denken, dass dem verurteilten Spieler " nur " eine Geldstrafe erwartet. Nein, nein hinzu kommen die Kosten für den Rechtsanwalt, Verfahrenskosten und die Schmerzensgeldforderung der verletzten Spielerin. Noch nicht bekannt sind die Kosten, welche die Krankenkasse in Rechnung stellt. Insgesamt geht es hier schon mal um ca. 5000 € . Wenn alles zusammenkommt, kann damit ein jeder finanziell ruiniert werden.
    Ich bin selbst seit vielen Jahren als Spieler und Trainer mit dem Handballsport verbunden , aber jetzt ist für mich der Moment gekommen, sich zu fragen, was ist los in unserem Sport. Es ist beliebt geworden, dass jeder , jeden verklagen kann ( lt. Aussage meines Verbandes, ist es jedem freigestellt zivilrechtlich jemanden auch im Bezug auf ein Handballspiel zu verklagen ). Nur werden solche Vorgänge viel zu selten öffentlich gemacht.
    Ich kann nicht Kindern die Grundlagen des Handballsports beibringen, wozu doch der Kampf um den Ball gehört, genauso wie der Körperkontakt und muß gleichzeitig den Eltern erklären, dass es besser ist Versicherungen abzuschließen um eventuellen Schadensersatzforderungen entsprechen zu können.
    Genauso frage ich mich, wozu gibt es internationale Handballregel, wenn ein Gericht diese in Frage stellen kann.
    Im Moment bin ich deswegen ziemlich frustriert und überlege meine Tätigkeit als Trainer einzustellen. Die verurteilte Spielerin hat mit dem Tage der Urteilsverkündung ihre Handballschuhe nach 18 Jahren Handball an den Nagel gehängt .


    Achso, die verletzte Spielerin stand pünktlich zur neuen Saison wieder auf dem Spielfeld und ist eine der besten Werferinnen ihrer Mannschaft. Soviel zu bleibenden Gesundheitsschäden.


    Habt ihr Erfahrung in dieser Richtung




  • Es gibt hierzu im Fussballbereich einige zivilrechtliche Urteile..z.B. hatte das OLG Hamm im Jahr 2012 einem gefoulten Spieler der danach seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte ( es handelte sich um die berühmte "Blutgrätsche") 50.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen..der Schiedsricher hatte für das Foul nur Gelb gezeigt...enzscheidend im zivilrechtlcihen Bereich ist dabei, ob es sich um eine "grob regelwidrige" bzw. "rücksichtslose " Spielweise handelt....


    sollte sich der Vorfall tatsächlich so abgespielt haben wie Du es schilderst halte ich das Urteil für überzogen, wobei allerdings nicht ganz klar ist wie sich das "Foulspiel" konkret zugetragen hat...das Problem ist, dass gerade vor den Amtsgerichten sowohl im Zivil-als auch im Strafprozess eine gewisse "Willkür" herrscht, das heisst Richer entscheiden leider oft nach Gutdünken..eine Präjudiz für zivilrechtliche Ansprüche besteht durch das Strafverfahren übrigens nicht


    Ins Führungszeugnis eingetragen werden Geldstarfen erst ab 90 Tagesätzen ( das dürfte hier kaum der Fall sein) bzw. unter 90 Tagessätzen bei bestimmten "Katalogstraftaten" ( z.B. Sexualdelikte ) zu der die Körperverletzung jedoch nicht gehört

  • Diese Urteile aus dem Fußballbereich sind mir bekannt, jedoch ist es im vorliegenden Fall keine Revanchefoul oder ähnliches. Es gibt Zeugenaussagen, wo klar hervorgeht, dass es aus dem Spiel heraus zum Foul gekommen ist.

  • Möglicherweise trifft es in deinem Fall ja die Falsche. Ich finde es allerdings schon bemerkenswert, mit welcher Gleichmut und Toleranz in den kampfbetonten Mannschaftssportarten, zu denen Handball und Fußball ja zweifelsfrei gehören, immer wieder Verletzungen und daraus resultierende langfristige Ausfälle als Folge von Fouls als unvermeidbare Begleiterscheinungen deklariert werden. "Fouls gehören zum Sport dazu", hört man immer wieder von der Grasfresserfraktion. Da frage ich mich, ob das wirklich so sein muss oder ob es nicht Ziel in einer SPORTart sein sollte, den Wettkampf mit fairen Mitteln für sich zu entscheiden. Dass hier bei den vielen Ausfällen, die irgendwelche Versicherungen unterhalb des Profisports eben nicht abfedern, nicht häufiger die Gerichte bemüht werden und Urteile wie das geschilderte fällen, verwundert mich schon seit langem.

    Einmal editiert, zuletzt von Sinola ()

  • @ Kesie: es muss sich nach der zivilgerichtlcihen Rechtsprechung nicht um ein "Revanchefoul" handeln..auch ein Foul aus dem Spiel heraus kann rücksichtslos sein, so hatte es das OLG Hamm in dem Fall aus 2012 gesehen..und letztlich ist es halt immer die Frage wie ein Richter Zeugenaussagen wertet, glaubt er dem einen oder anderen Zeugen, oder halt nicht...so kann es dann immer wieder zu Urteilen kommen die die eine Partei als "ungerecht" empfindet

  • Aber bei der hier geschilderten Situation hätte ich nie mit einer Verurteilung gerechnet.

    • Spielerin wird gefoult und erzielt ein Tor. (hätte ja auch abbrechen können)
    • Spielerin knallt gegen die Wand (wegen dem Foul oder einfach zu viel Schwung)
    • Wieso sind keine Matten zum Schutz aufgestellt.
    • Laut SR kein heimtückisches Foul.
  • Mich überrascht das auch sehr nach der Schilderung, wobei natürlich nicht ganz klar ist wie sich das Fpul genau ereignete


    auf die Schiris kommt es wohl nicht unbedingt an, im Fall des OLG Hamm hatte der Schiri ja auch nur "Gelb" gezeigt", das Ganze also als "normales Foul" bewertet

  • Was ist da denn nur los?
    Ich wurde auch beim Gegenstoß gestoßen und war monatelang verletzt. Bin jetzt noch nicht wieder hergestellt...
    Aber warum sollte man dafür jemanden verklagen? Fouls sind ein Teil des Spiels und Verletzungen gehören leider auch dazu...

    Offense wins games, Defense wins Championships. - Junior Seau

  • Warum verklagt der A den B? weil es ihm darum geht Kohle zu bekommen)..man könnte sich oft fragen warum der eine den anderen verklagt, man tut es halt eben..und es gibt ja nun durchaus "Präzidenzfälle" wonach solche Klagen erfolgreich sein können


    im Ausgangspost geht es ja aber primär um ein strafrechtlcihes Verfahren, und nicht eine zivilgerichtliche Klage


    es geht halt um die Abgrenzung "normales Foul" und "rücksichtslos, grob regelwidrig "


    das entscheidet dann ein Richter der im besten Fall noch nie in seinem Leben ein Handballspiel gesehen hat

  • Eigentlich ganz einfach:


    Leicht fahrlässig unter Regelverstoß herbeigeführte Verletzungen im Sport sind durch die Einwilligung des Mitspielers gerechtfertigt und können daher nicht verfolgt werden


    bei grob fahrlässigen und vorsätzlich regelwidrigen Verhaltensweisen scheidet eine wirksame Einwilligung durch den Mitspieler grundsätzlich aus; dieses Verhalten ist strafbar als fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung


    Zu beachten ist auch, dass die Ansprüche des Mitspielers auf Erstattung der Behandlungskosten auf die Krankenkasse übergehen, sofern diese in Anspruch genommen wird


    Was das Führungszeugnis anbelangt ist folgendes zu sagen gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a und B BZRG werden Verurteilungen nicht aufgenommen durch die auf eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist

  • Also hier sollte man sich aus der Ferne einfach mal zurückhalten - insbesondere, da der Themen-Starter durch seine Schilderung zeigt, dass er er von der Materie keinerlei Ahnung hat und schon allein den Unterschied der Rechtswege (Zivilrecht = Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld --- Strafrecht Verurteilung wegen einer Straftat, d.h. Geldstrafe oder Haft) in Deutschland nicht kennt.


    Wenn ich den Bericht interpretiere wurde ein Strafverfahren bei der ordentlichen (Straf-)Gerichtsbarkeit eingeleitet und endete mit einer Verurteilung (zu was auch immer). Ob das im BZRG eingetragen wird, dazu hat "Stauferland" was wichtiges und richtiges geschrieben.


    Einen Anhaltspunkt dafür, ob die gefoulte Spielerin die Gegenspielerin "Wegen Handball zivilrechtlich verklagt" hat (Schadenersatz/Schmerzensgeld), wie es der Titel suggeriert, kann ich in dem Ausgangspost nicht erkennen/finden. Auch ob die Krankenversicherung Schadenersatz geltend macht/gemacht hat, erschließt sich aus der Darstellung nicht (steht aber zu befürchten).


    Es scheint eine Strafe des Schiedsrichters nach Regel 8:5 (Rot ohne Bericht) gegeben zu haben. Es lohnt sich eventuell mal den Wortlaut des 8:5 zu lesen:
    (Wir sind ja immerhin im Regelforum)

    Zitat

    ... Von
    der Staatsanwaltschaft wurde die verursachende Spielerin daraufhin zu
    einer Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. ...

    Gemeint ist möglicherweise ein Strafbefehl, den der Staatsanwalt beantragt und ein Gericht erlassen hat, oder?


    Zitat

    ...


    Wer sich in unserem Rechtssystem auskennt weiß, dass gleichzeiitg mit
    der Verurteilung wegen Vorsätzlichkeit ein Eintrag in das polizeiliche
    Führungszeugnis erfolgt und jeder, der sich im sozialen, staatlichen
    oder medizinischen Bereich bewirbt ein solches vorlegen muß. Und da hat
    man keine große Chance überhaupt eingestellt zu werden. ...

    Ist so falsch, wie "Stauferland" bereits unter Verweis auf die Gesetzeslage schrieb.


    Kampf um den Ball und Körperkontakt gehören zum Handball, aber Vergehen nach 8:5 gehören nach meinem Verständnis und dem Regelwerk definitiv nicht dazu.


    Eine Versicherung, die Schadenersatz wegen vorsätzlicher Körperverletzung übernimmt, gibt es nicht! Das wäre eine Haftpflichtversicherung, die aber schon nach dem Versicherungsvertragsgesetz Schadenersatz wegen vorsätzlicher Taten ausschließen.
    Das selbe gilt übrigens auch für Rechtsschutzversicherungen, die keine Kosten übernehmen, wenn die Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt.

  • Da gebe ich dir völlig recht, aber jeder, der diesen Sport einmal betreiben hat weiß wie motiviert man in ein Spiel geht, aber niemand läuft auf mit dem Vorsatz jemanden zu verletzten. Letzten Endes geschieht soetwas immer aus dem Spiel heraus und jeder der das Spielfeld betritt, sollte wissen, dass etwas passieren kann.

  • hallo UFaustLD ,
    hier zur Richtigstellung . Sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich wurde die Spielerin verklagt, dass strafrechtliche endete richtig mit einem Strafbefehl über 300 € und das zivilrechtliche mit einer Schmerzensgeldforderung in Höhe von 2500 €.
    Wie spielst du Handball, wenn du keinen Körpewrkontakt mit dem Gegenspieler zuläßt ? Verstöße nach 8:5 werden nicht toleriert, aber wo liegt dort eine Grenze ?
    Mit dem Verweis auf die Versicherungen meinte ich schon dass, was im Rahmen des möglichen liegt, alles andere wäre etwas komisch.

  • ....
    Wie spielst du Handball, wenn du keinen Körpewrkontakt mit dem Gegenspieler zuläßt ? Verstöße nach 8:5 werden nicht toleriert, aber wo liegt dort eine Grenze ? ...

    Wenn ich mich recht entsinne schrieb ich:

    Zitat

    ... Kampf um den Ball und Körperkontakt gehören zum Handball, ...

    Die Rechtsprechung kennt den Begriff des "billigend in Kauf nehmens", was als eine Art des Vorsatzes und nicht ("nur")der Fahrlässigkeit gewertet wird. Und in diesem Bereich ist nach meiner Auffassung auch der 8:5 zu angesiedelt, der sogar in den "Entscheidungskriterien" darauf hinweist, dass bei besonderen Situationen der Schiedsrichter davon auszugehen hat, dass eine Gesundheitsgefährdung in Kauf genommen wird.


    Zitat

    ... Mit dem Verweis auf die Versicherungen meinte ich schon dass, was im
    Rahmen des möglichen liegt, alles andere wäre etwas komisch. ...

    Dann wäre ich dir dankbar, wenn du mir die Versicherung nennen würdest, die bei einer vorsätzlichen Schädigung durch mich dem Geschädigten den Schaden ersetzt ohne bei mir Regress zu nehmen.
    Die würde ich sofort abschließen und könne diese Empfehlung auch beruflich sinnvoll weiter geben.
    (§ 103 VVG - VVG - Einzelnorm)
    Das gilt insbesondere auch für eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten der Verteidigung bei Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat übernimmt. (§81 VVG - VVG - Einzelnorm)

  • es ist wohl wie oft in diesem bereich des sports.


    ohne dabei gewesen zu sein, wird man sich kein abschliessendes urteil erlauben dürfen.


    und auch - kesie, mit allem respekt- deine schilderungen haben einfach zu viele ungereimtheiten und
    sind wohl auch ein bisschen zu subjektiv.
    nicht nur die schilderung an sich sondern auch der verfahrensweg danach ist nicht schlüssig.
    wenn es dort ein strafverfahren gegeben hat, dann kann selbstverständlich gegen das urteil rechtsmittel
    eingelegt werden, egal ob die strafe nun 300,- euro oder 3 monate haft waren, nur gegen eine bestimmte einstellung
    ist das so gut wie nicht möglich.


    im übrigen gilt in deutschland tatsächlich meistens im sport eine gewisse toleranzgrenze bis überhaupt solch
    eine sache strafrechtlich verfolgt wird. deswegen gehe ich auch davon aus, dass du ein paar objektive sachen
    die der "foulerin" zugeschrieben wurden, vergessen hast.....

  • Da hat man so ziemlich Alles falsch gemacht.


    Eingeschränkte Berufung in Strafsachen gilt bei Geldstrafen bis 15 Tagessätzen. Also nicht viel mehr als die gesetzliche Mindeststrafe. In diesem Bereich als Ersttäter verurteilt zu werden, ist schon schwierig, eine Einstellung, ggf. mit einer Auflage ist kaum zu vermeiden. Das erfordert natürlich ein entsprechendes Auftreten. Wenn man dann aber mit Schriftgröße 30 Punkt rausstellt, dass alle Beteiligten keine Ahnung von Handball haben ...

  • Zitat

    aber niemand läuft auf mit dem Vorsatz jemanden zu verletzen


    1. Naiv
    2. Falsch

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • sorry Tribünenstar und Baden68 , ich glaube ihr habt mich da missverstanden. ich möchte keinem Richter absprechen, dass er vielleicht vom Handballspiel etwas versteht und es ist auch von mir nicht " .. mit Schriftgröße 30 Pkt. " geschrieben worden. und wieso ist es deiner Meinung nach naiv und falsch, ?

  • Warum glaubst du wohl, gibt es die Regel 8:6 (Disqualifikation mit Bericht), besonders den Unterpunkt b)? Ich sage nur das Wort "Tätlichkeit".


    Zitat

    8:6
    Stufen die Schiedsrichter eine Aktion, als besonders rücksichtslos, besonders gefährlich, vorsätzlich oder arglistig ein, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können.
    Hinweise und Merkmale, die als Beurteilungskriterien in Ergänzung zu Regel 8:5 dienen:
    a) besonders rücksichtslose oder besonders gefährliche Vergehen;
    b) eine vorsätzliche oder arglistige Aktion, die ohne jeglichen Bezug zu einer Spielhandlung stattfindet;

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