Hallo Handballgemeinde,
ich möchte gern eure Meinung oder Erfahrungen zu folgendem oder ähnlichem Sachverhalt hören :
Im Kreisligaspiel der Frauen kam es zu einem Foulspiel , bei dem die gegnerische Spielerin verletzt wurde. Beim Versuch den Ball im Gegenstoß abzulaufen, kam es zu einem körperlichen Kontakt zwischen der Geschädigten und der Verteidigerin, in dessen Verlauf ein Torerfolg erzielt wurde. Jedoch konnte sich die Werferin nicht mehr rechtzeitig vor der Hallenwand abfangen und prallte mit ihrer Hand dagegen, wodurch es zu Bruch des Handgelenkes kam.
Durch die SR wurde es als grobes Foul mit einer roten Karte ohne Bericht bestraft, weil nach ihren dafürhalten keine weitere Strafe erforderlich war.
Die verletzte Spielerin stellte daraufhin eine Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung, da sie anhaltende körperliche Beeinträchtigungen zu erwarten hätte.
Von der Staatsanwaltschaft wurde die verursachende Spielerin daraufhin zu einer Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.
Wer sich in unserem Rechtssystem auskennt weiß, dass gleichzeiitg mit der Verurteilung wegen Vorsätzlichkeit ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis erfolgt und jeder, der sich im sozialen, staatlichen oder medizinischen Bereich bewirbt ein solches vorlegen muß. Und da hat man keine große Chance überhaupt eingestellt zu werden.
Die verklagte Spielerin legte Widerspruch ein und es folgten 3 Verhandlungstage vor dem Amtsgericht, wo Richter und Staatsanwälte ohne Bezug zum Handballsport tätig waren. Entsprechend fiel auch das Urteil aus. Für mich als Beobachter war es erschütternd zu sehen, welche Wertigkeit Zeugenaussagen haben. Den Aussagen der SR z.B.wurde keine Beachtung geschenkt, obwohl diese für die Spieler entscheidend war.
Ein Antrag auf Verhandlung vor dem Landgericht wurde wegen der geringe Strafe abgewiesen.
Nun sollte man nicht denken, dass dem verurteilten Spieler " nur " eine Geldstrafe erwartet. Nein, nein hinzu kommen die Kosten für den Rechtsanwalt, Verfahrenskosten und die Schmerzensgeldforderung der verletzten Spielerin. Noch nicht bekannt sind die Kosten, welche die Krankenkasse in Rechnung stellt. Insgesamt geht es hier schon mal um ca. 5000 € . Wenn alles zusammenkommt, kann damit ein jeder finanziell ruiniert werden.
Ich bin selbst seit vielen Jahren als Spieler und Trainer mit dem Handballsport verbunden , aber jetzt ist für mich der Moment gekommen, sich zu fragen, was ist los in unserem Sport. Es ist beliebt geworden, dass jeder , jeden verklagen kann ( lt. Aussage meines Verbandes, ist es jedem freigestellt zivilrechtlich jemanden auch im Bezug auf ein Handballspiel zu verklagen ). Nur werden solche Vorgänge viel zu selten öffentlich gemacht.
Ich kann nicht Kindern die Grundlagen des Handballsports beibringen, wozu doch der Kampf um den Ball gehört, genauso wie der Körperkontakt und muß gleichzeitig den Eltern erklären, dass es besser ist Versicherungen abzuschließen um eventuellen Schadensersatzforderungen entsprechen zu können.
Genauso frage ich mich, wozu gibt es internationale Handballregel, wenn ein Gericht diese in Frage stellen kann.
Im Moment bin ich deswegen ziemlich frustriert und überlege meine Tätigkeit als Trainer einzustellen. Die verurteilte Spielerin hat mit dem Tage der Urteilsverkündung ihre Handballschuhe nach 18 Jahren Handball an den Nagel gehängt .
Achso, die verletzte Spielerin stand pünktlich zur neuen Saison wieder auf dem Spielfeld und ist eine der besten Werferinnen ihrer Mannschaft. Soviel zu bleibenden Gesundheitsschäden.
Habt ihr Erfahrung in dieser Richtung