Ich könnte mir vorstellen, dass die Insolvenzordnung (InsO) insbesonere der § 15 a eine Rolle spielen wird. Nicht unbedingt morgen...jedoch demnächst.
HSG Nordhorn-Lingen zurück in der 2. Liga
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Du bist immer etwas spät dran. Das wurde hier schon gepostet.
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Du bist immer etwas spät dran. Das wurde hier schon gepostet.
Nö. Der Bericht von rp-online ist auf dieser und den vorherigen Seiten nicht zu finden. Daher mein Beitrag.
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Nö. Der Bericht von rp-online ist auf dieser und den vorherigen Seiten nicht zu finden. Daher mein Beitrag.
Den Beitrag der Bild hast du gelesen?
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Wenn ihr bei der nördlichen HSG, also Nordhorn/Lingen keine größeren Probleme habt, als dass nur Lingen im Emslandkreis liegt und neben der Bild auch noch ein RP-Artikel gepostet wird, kann es um den vermeintlichen (erschwindelten?) Zweitligisten ja nicht so schlimm stehen. Warten wir die nächsten Stunden und Tage ab.
PS: Erinnert mich stark an die Durchhalteparolen bei Bietigheim/Ludwigsburg-Frauen und etlichen anderen davor.
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Ist doch egal, es sind zwei verschiedene Quellen
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Wenn das die Redewendung "wenn nicht noch ein Wunder geschieht" benutzt wird, weiss man was die Stunde geschlagen hat.
Wer auf Wunder hofft betet und hat keine Handlungsoptionen mehr - verlässt somit den irdischen "Rationalitätsraum"
Es könnte mit Blick auf Krefeld unser Forenjurist Ozzy Osbourne sich einen weiterer Streifen auf der Uniformjacke verdienen.
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Für die Verhandlung heute, macht die Ankündigung der möglichen Insolvenz-Anmeldung keinen Unterschied. Dass NOL eine große Summe Geld benötigt, war vorher ja schon klar. Jetzt steht lediglich fest, dass sie die benötigten Gelder offensichtlich nicht auftreiben können. Entscheidend ist, ob die damals gelieferten Zahlen halbwegs plausibel waren und sich tatsächlich innerhalb von wenigen Monat die gesamte Planung über den Haufen geworfen hat, oder ob die Zahlen komplett unrealistisch, bzw. falsch waren - es spricht wohl eher für die zweite Variante. So oder so wirft es kein gutes Licht auf die HBL und auf ihr Lizenzierungsverfahren
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oder ob die Zahlen komplett unrealistisch, bzw. falsch waren
und wenn, wie es aussieht. kriegt der Stroot als Ex-GF dann wenigstens Bewährung?
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und wenn, wie es aussieht. kriegt der Stroot als Ex-GF dann wenigstens Bewährung?
Nur wenn es jemand verfolgt.
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Worüber ich heute nicht hinwegkomme:
Der Zeitpunkt, der angekündigten Insolvenzeröffnung ist echt schräg. Bei einer kolportierten Unterdeckung von 800.000 bis 1.400.000 Euro ist die Lücke ja nicht "in Gänze" neu. Zumal sie recht offen in den Bilanzen ausgewiesen sein soll. Wir reden hier nicht über einen Einzelkaufmann, der erst Insolvent ist, wenn er zahlungsunfähigk ist. Wir haben ein Konstrukt wie eine GmbH bzw. einen Verein, der bereits bei Überschuldung eine Fortführungsprognose braucht. Die ist doch spätestens im März/April tot, als einer der Hauptsponsoren zurücktritt. Wie will Jonker den der Insolvenzverschleppung entgangen sein?
Meine Lösung wäre ja gewesen, dass es da Bürgen oder ähnliches gibt. Wenn es die aber gegeben hätte, dann hätte man sie in Anspruch nehmen müssen um die Lücke zu verkleinern. Also gibt es sie nicht oder nicht in ausreichendem Maße. Hoffentlich verfolgt Krefeld auch diesen Teil. Auch wenn das üblicherweise eher der Job des Insolvenzverwalters ist.
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Worüber ich heute nicht hinwegkomme:
Der Zeitpunkt, der angekündigten Insolvenzeröffnung ist echt schräg. Bei einer kolportierten Unterdeckung von 800.000 bis 1.400.000 Euro ist die Lücke ja nicht "in Gänze" neu. Zumal sie recht offen in den Bilanzen ausgewiesen sein soll. Wir reden hier nicht über einen Einzelkaufmann, der erst Insolvent ist, wenn er zahlungsunfähigk ist. Wir haben ein Konstrukt wie eine GmbH bzw. einen Verein, der bereits bei Überschuldung eine Fortführungsprognose braucht. Die ist doch spätestens im März/April tot, als einer der Hauptsponsoren zurücktritt. Wie will Jonker den der Insolvenzverschleppung entgangen sein?
Meine Lösung wäre ja gewesen, dass es da Bürgen oder ähnliches gibt. Wenn es die aber gegeben hätte, dann hätte man sie in Anspruch nehmen müssen um die Lücke zu verkleinern. Also gibt es sie nicht oder nicht in ausreichendem Maße. Hoffentlich verfolgt Krefeld auch diesen Teil. Auch wenn das üblicherweise eher der Job des Insolvenzverwalters ist.
Solange dir der WP den Going Concern bestätigt, musst du die Bilanz ja nicht nach Zerschlagungswerten aufziehen. Dann muss der Betroffene planerisch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Jahr durchfinanziert sein, um die Fortbestehensprognose vorweisen zu können. Mit vorgezogenen Sponsorenzahlungen und Dauerkartenerlösen kann das schon klappen.
Den Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit wird die HSG wahrscheinlich die letzten drei Jahren durchgängig erfüllt haben, da ist eine Insolvenzanmeldung aber nur "kann" und im Ermessen der Geschäftsführung. Es wäre allerdings durchaus interessant, mal zu prüfen, ob die Zahlungsfähigkeit in der Vergangenheit wirklich durchgängig gegeben war und die bestehende Zahlungsunfähigkeit als Antragsgrund wirklich zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit vorlag.
Ausflug in die Insolvenzordnung Ende...
Für Spieler und deren Familien, Fans und alle die mit dem Verein sympathisieren ist das alles egal - auf deren Rücken wird zuvorderst das Missmanagement ausgetragen.
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Für Spieler und deren Familien, Fans und alle die mit dem Verein sympathisieren ist das alles egal - auf deren Rücken wird zuvorderst das Missmanagement ausgetragen.
Wahr. Und hier geht es um Existenzen.
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Solange dir der WP den Going Concern bestätigt, musst du die Bilanz ja nicht nach Zerschlagungswerten aufziehen
Der Wirtschaftsprüfer kommt zu einem Stichtag. Meinetwegen zu zwei (Aufstellung der Bilanz) Meinst Du wirklich, der rettet ihn davor, persönlich zu haften? Ich habe Zweifel.
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Nur wenn es jemand verfolgt.
Da Krefeld ja Anzeige erstattet hat, ist es anzunehmen, dass die Sache verfolgt wird
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Der Wirtschaftsprüfer kommt zu einem Stichtag. Meinetwegen zu zwei (Aufstellung der Bilanz) Meinst Du wirklich, der rettet ihn davor, persönlich zu haften? Ich habe Zweifel.
Nein, tut er nicht. Aber die Kombination aus Going Concern durch den WP und des Nachweises, dass die Durchfinanzierung für die kommenden 12 Monate mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gesichert ist (unabhängig davon, wo die Gelder herkommen), genügt den Ansprüchen einer Fortbestehensprognose und entbindet die Geschäftsführung damit von Haftungsansprüchen.
Ich glaube, dass das schärfere Schwert die Zahlungsunfähigkeit in der Vergangenheit ist. Das wird sich der (mögliche) Insolvenzverwalter auch automatisch anschauen...
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das schärfere Schwert die Zahlungsunfähigkeit in der Vergangenheit ist. Das wird sich der (mögliche) Insolvenzverwalter auch automatisch anschauen...
welche doch nur faktisch eingetreten wäre, hätte ein Gläubiger einen Titel erwirkt, oder? Ich bilde mich hier ja sehr gern juristisch weiter.
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Da hat man Einnahmen vom Turnier noch mitgenommen.
ZweiVier Tage später Insolvenzantrag. Interessant.Diesen Einnahmen steht zumindest eine erbrachte Leistung gegenüber.
Gedanken mache ich mir da eher um die Fans, die sich Dauerkarten für die Saison 2026/27 gekauft haben, oder um die (kleineren) Sponsoren, die bereits das Geld für die neue Spielzeit überweisen haben und aufgrund des Geschäftsgebarens der HSG Nordhorn vermeintlich mit leeren Händen dastehen werden.
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welche doch nur faktisch eingetreten wäre, hätte ein Gläubiger einen Titel erwirkt, oder? Ich bilde mich hier ja sehr gern juristisch weiter.
Die Zahlungsfähigkeit bemisst sich zum jeweiligen Zeitpunkt nach der freien Liquidität abzüglich der fälligen (!) Verbindlichkeiten. Sollte dies über zusammenhängende Wochen (>=3) der Fall gewesen sein, ist die Zahlungsunfähigkeit faktisch erreicht, unabhängig vom Gläubiger.
Wichtig ist im Nachhinein: Im Zweifel muss nachgewiesen werden können, dass verspätet geleistete Zahlungen nachweislich gestundet bzw. die Fälligkeit verschoben wurde, und eben nicht die Zahlung einfach später geleistet worden ist.
Sollte der Insolvenzverwalter einen solchen Sachverhalt feststellen, kann er ab diesem Zeitpunkt die GF für alle nachfolgenden Ereignisse zur Haftung heranziehen...
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Ist ja sachlich/theoretisch richtig, Crocon. Nach meiner Erfahrung verzichtet der Insolvenzverwalter aber auf die Prüfung, da im Regelfall der Zeitpunkt nicht klar ermittelt werden kann. War zumindest mir gegenüber die übliche Aussage.
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