Also das es eine Art...."shaming" gäbe, wenn eine Mannschaft prophylaktisch immer sofort Widerspruch einlegt, sollte doch klar sein. Wenn man generell länger Zeit hätte, könnte man alles genau untersuchen und erst bei Aussicht auf Erfolg Laut geben. Das es daher nicht ewig viel Zeit geben sollte sich dafür zu entscheiden liegt denke ich auf der Hand....das ist nicht bürokratisch begründet.
Unabhängig vom Shaming - als ich mit dem Thema erstmals zu tun hatte, war mein erster Gedanke: "lass uns einfach immer Protest einlegen, rein prophylaktisch - und dann schauen wir in Ruhe nach, ob wir was finden". Aber aus dem Grund muss bei Einspruchsankündigung zumindest protokolliert werden, worauf sich der Einspruch beziehen soll.
Ich denke schon, dass das die Intention ist - für offensichtliche Regelverstöße ist das Instrument des Einspruchs gedacht. Es soll eben vermieden werden, dass die Zeit besteht um in Ruhe etwas zu suchen um dann vielleicht Erfolg zu haben. Ich kann der Argumentation folgen, aber ich kann auch sehr gut verstehen, dass es da andere Zugänge gibt. Die Idee mit 3 Stunden finde ich bspw. ganz gut.
Die Argumentation, die SR, Kampfgericht, etc. hätten andere Fristen als Vereine kann ich dagegen nicht nachvollziehen. Die Schiedsrichter haben für jede Entscheidung weniger Zeit als die Vereine für ihre Einspruchsankündigung. Und auch im Fall TBV - BHC war das Spiel zwar unterbrochen, aber die Zeit war dennoch begrenzt. Oder ist es vorstellbar den SR auch Zeit zu geben um drei Stunden nachzudenken, ihren Lehrwart anzurufen, etc. um dann eine Entscheidung zu treffen und einen Regelverstoß zu vermeiden?
Ganz anderer Gedankengang wäre es den Regelverstoß (zumindest in der HBL mit lückenlosem Videomaterial) zum "Offizialdelikt" zu machen. Und mit einer passenden Frist weiteren definierten Personen eine Einspruchsmöglichkeit zu geben. Das geht bis zu den SR selbst - klingt zwar etwas abstrus, aber was wäre, wenn die SR selbst merken, dass sie einen Regelverstoß begangen haben? Sie können das dem benachteiligten Verein mitteilen und ihn auffordern Protest einzulegen - oder die Klappe halten und hoffen, dass es niemand merkt. Eine interessante Variante wäre es, den SR die Möglichkeit zu geben selbst für ihr Spiel eine Überprüfung anzuordnen.
Oder ein anderer konstruierter Fall. Angenommen TVB - BHC wäre das letzte Spiel der Saison gewesen, Tabellenplatz 12 stand für BHC unabhängig vom Ausgang fest. BHC registriert den Regelverstoß, sagt sich aber, den Stress mit Einspruch sparen wir uns, die Saison ist eh vorbei. Und auf der anderen Seite schafft der TVB damit den Klassenerhalt und Minden muss deshalb einsteigen. Kurz: Minden muss absteigen, weil BHC keinen Bock auf einen Einspruch hatte. Warum nicht Minden als mittelbar Betroffenem (mit extremen Konsequenzen) ein Einspruchsrecht geben?
Das wäre für mich eine interessantere Diskussion als die Überlegung, wann ein Einspruch angekündigt werden muss. Wer sind die Betroffenen eines Regelverstoßes?