Buzzer und Videobeweis

    • Offizieller Beitrag

    Also das es eine Art...."shaming" gäbe, wenn eine Mannschaft prophylaktisch immer sofort Widerspruch einlegt, sollte doch klar sein. Wenn man generell länger Zeit hätte, könnte man alles genau untersuchen und erst bei Aussicht auf Erfolg Laut geben. Das es daher nicht ewig viel Zeit geben sollte sich dafür zu entscheiden liegt denke ich auf der Hand....das ist nicht bürokratisch begründet.

    Unabhängig vom Shaming - als ich mit dem Thema erstmals zu tun hatte, war mein erster Gedanke: "lass uns einfach immer Protest einlegen, rein prophylaktisch - und dann schauen wir in Ruhe nach, ob wir was finden". Aber aus dem Grund muss bei Einspruchsankündigung zumindest protokolliert werden, worauf sich der Einspruch beziehen soll.


    Ich denke schon, dass das die Intention ist - für offensichtliche Regelverstöße ist das Instrument des Einspruchs gedacht. Es soll eben vermieden werden, dass die Zeit besteht um in Ruhe etwas zu suchen um dann vielleicht Erfolg zu haben. Ich kann der Argumentation folgen, aber ich kann auch sehr gut verstehen, dass es da andere Zugänge gibt. Die Idee mit 3 Stunden finde ich bspw. ganz gut.


    Die Argumentation, die SR, Kampfgericht, etc. hätten andere Fristen als Vereine kann ich dagegen nicht nachvollziehen. Die Schiedsrichter haben für jede Entscheidung weniger Zeit als die Vereine für ihre Einspruchsankündigung. Und auch im Fall TBV - BHC war das Spiel zwar unterbrochen, aber die Zeit war dennoch begrenzt. Oder ist es vorstellbar den SR auch Zeit zu geben um drei Stunden nachzudenken, ihren Lehrwart anzurufen, etc. um dann eine Entscheidung zu treffen und einen Regelverstoß zu vermeiden?


    Ganz anderer Gedankengang wäre es den Regelverstoß (zumindest in der HBL mit lückenlosem Videomaterial) zum "Offizialdelikt" zu machen. Und mit einer passenden Frist weiteren definierten Personen eine Einspruchsmöglichkeit zu geben. Das geht bis zu den SR selbst - klingt zwar etwas abstrus, aber was wäre, wenn die SR selbst merken, dass sie einen Regelverstoß begangen haben? Sie können das dem benachteiligten Verein mitteilen und ihn auffordern Protest einzulegen - oder die Klappe halten und hoffen, dass es niemand merkt. Eine interessante Variante wäre es, den SR die Möglichkeit zu geben selbst für ihr Spiel eine Überprüfung anzuordnen.


    Oder ein anderer konstruierter Fall. Angenommen TVB - BHC wäre das letzte Spiel der Saison gewesen, Tabellenplatz 12 stand für BHC unabhängig vom Ausgang fest. BHC registriert den Regelverstoß, sagt sich aber, den Stress mit Einspruch sparen wir uns, die Saison ist eh vorbei. Und auf der anderen Seite schafft der TVB damit den Klassenerhalt und Minden muss deshalb einsteigen. Kurz: Minden muss absteigen, weil BHC keinen Bock auf einen Einspruch hatte. Warum nicht Minden als mittelbar Betroffenem (mit extremen Konsequenzen) ein Einspruchsrecht geben?


    Das wäre für mich eine interessantere Diskussion als die Überlegung, wann ein Einspruch angekündigt werden muss. Wer sind die Betroffenen eines Regelverstoßes?

  • Die einfachste Lösung wäre, wenn bei Versiegelung des Spielberichts, da wo die Eingabe des Pins vom Verein erfolgt, durch die Software explizit (sinngemäß)abgefragt wird:


    „Möchten Sie gegen die Wertung des Spiels Einspruch einlegen?“

    „Drücke Ja oder Nein“


    Erst nach Beantwortung der Frage mit Ja oder Nein (aktives drücken/ankreuzen), kann dann der Pin eingegeben werden


    Damit bedarf es einer aktiven Entscheidung je Verein und ein „vergessen“ ist quasi ausgeschlossen

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • ronaldo


    sehe ich ja in vielen punkten ebenso.

    dein letzter punkt mit "minden" hätte den haken, wann ist jemand "beteiligt" ?

    um dem die krone auszusetzen :

    der regelverstoss wird durch den spieler begangen, der im näcshten jahr bei dem verein spielt,

    der nur mittelbar betroffen ist.....in deinem fall minden.....


    bei den schieris hab ich eine andere meinung :

    sie sind der auslöser der strittigen situation- also müssen sie sich im übertragenen sinn auch "mehr gefallen" lassen.

    sie sind darauf geschult-sie werden dafür bezahlt -und zwar genau dafür, dass sie in den situationen die richtige

    entscheidung treffen. sie machen fehler-wie jeder andere-wie spieler-wie zeitnehmer-wie mannchaftsverantwortliche.

    ist ihr fehler so krass (wie im fraglichen fall) müssen sie damit leben, dass sie dafür grade stehen- auch wenn sie zugegeben

    bei der spielleitung immer unter dem zeitlichen druck des entwcheidens in dem moment stehen.

    wenn wie hier das spiel 5 minuten unterbrochen wurde und dann immer noch eine falsche entscheidung getroffen wurde-

    sorry, da fehlt mir jedes mitleid für ihre unangenehme situation danach.

    dass sich dann der "geschädigte" aufregt und dabei evtl. die formalie vergisst, könnte man durch verlängerung der

    einspruchsfrist erreichen- udn wenn es nur 3 stunden sind....

  • oko: Das "Aktive" ist in der Form vorhanden, dass du immer gefragt wirst und ja oder nein sagen musst, und dies schriftlich im SBO/EMR (früher auch auf dem Papierbogen) vermerkt wird. Ein "Vergessen" gibt es daher nicht.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010 (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • oko: Das "Aktive" ist in der Form vorhanden, dass du immer gefragt wirst und ja oder nein sagen musst, und dies schriftlich im SBO/EMR (früher auch auf dem Papierbogen) vermerkt wird. Ein "Vergessen" gibt es daher nicht.

    Also sorry, wenn das so ist, dann hat der BHC ja auch nicht „vergessen“ rechtzeitig Einspruch einzulegen, sondern hat „aktiv“ und damit ganz bewusst auf den Einspruch verzichtet!


    Damit erübrigt sich dann aber auch die ganze Diskussion darüber! Der BHC wollte keinen Einspruch und fertig!

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    • Offizieller Beitrag

    oko - das ist nicht notwendig, denn das ist ja jetzt auch schon so - in der Besprechung nach einem Spiel gibt es neben dem Smalltalk drei wesentliche Punkte:

    * Bestätigung des Ergebnisses durch beide Teams

    * Frage nach Verletzungen

    * Frage nach Einspruch


    Und das bringt mich wieder zu TVB - BHC. Wurde der Einspruch "vergessen" oder wurde nicht darüber nachgedacht einen Einspruch einzulegen? Sorry, das ist ein so zentraler Punkt der Besprechung nach einem Spiel, wie kann man das vergessen?


    Meine These: beim BHC war mein sich einer oder beider folgenden Punkte nicht bewusst:

    1) Dass die Entscheidung ein 7m für BHC hätte sein können.
    (Konjunktiv, denn wenn Schweikardt den Buzzer so kurz nach dem Pfiff gedrückt hat, dass es kein schuldhaftes, falsches Drücken war -> dann war ja die Spielfortsetzung mit Freiwurf korrekt, oder?)

    2) Dass es ein Regelverstoß hätte sein können.
    (Wenn die SR nicht registriert haben, dass der Pfiff vor dem Buzzer kam, sondern das gleichzeitig wahrnahmen, dann war es doch eine Tatsachenentscheidung?)


    Rheiner: so offensichtlich wie am Sonntag ist es doch äußerst selten und selbst am Sonntag könnte es eine Tatsachenentscheidung gewesen sein.

  • Hab jetzt nachgeguckt:


    Laut HBL-Durchführungsbestimmungen muss der MVA (A) einen Einspruch bis spätestestens 15 Minuten nach Spielende einem Schiedsrichter anzeigen.


    Also eventuell ist es sogar schon vor dem Versiegeln zu spät!

    Und davon, dass nachgefragt werden muss, steht da gar nichts.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist aber faktisch die Besprechung nach dem Spiel. Zumal die Uhrzeit des Spielendes nicht offiziell erfasst wird.


    Mit der Regelung in den DFB soll vermieden werden, dass sich der MV nach dem Spiel in der Toilette einschließt und erst nach fünf Stunden wieder rauskommt.

  • Rheiner: so offensichtlich wie am Sonntag ist es doch äußerst selten und selbst am Sonntag könnte es eine Tatsachenentscheidung gewesen sein.

    Aber das liegt ja an dem Buzzer, dass es jetzt offensichtlicher ist als vorher.

    Bisher hörte man halt in so einer Situation zwei Pfiffe. Da konnte man am Fernseher natürlich nicht wissen, welcher Pfiff von wem kam.

  • Oder ein anderer konstruierter Fall. Angenommen TVB - BHC wäre das letzte Spiel der Saison gewesen, Tabellenplatz 12 stand für BHC unabhängig vom Ausgang fest. BHC registriert den Regelverstoß, sagt sich aber, den Stress mit Einspruch sparen wir uns, die Saison ist eh vorbei. Und auf der anderen Seite schafft der TVB damit den Klassenerhalt und Minden muss deshalb einsteigen. Kurz: Minden muss absteigen, weil BHC keinen Bock auf einen Einspruch hatte. Warum nicht Minden als mittelbar Betroffenem (mit extremen Konsequenzen) ein Einspruchsrecht geben?


    Das wäre für mich eine interessantere Diskussion als die Überlegung, wann ein Einspruch angekündigt werden muss. Wer sind die Betroffenen eines Regelverstoßes?

    So wie 2019, als Friesenheim bei angezeigtem Passiv mit dem 8. Pass das Tor zum Klassenerhalt erzielt hat 8o.

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!


    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)


    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

  • Das ist aber faktisch die Besprechung nach dem Spiel. Zumal die Uhrzeit des Spielendes nicht offiziell erfasst wird.


    Mit der Regelung in den DFB soll vermieden werden, dass sich der MV nach dem Spiel in der Toilette einschließt und erst nach fünf Stunden wieder rauskommt.

    Was ich im Kern sagen wollte, war nicht die Viertelstunde, sondern dass der Verein aktiv einen Einspruch anzeigen muss.


    Von Abfragen etc. ist da keine Rede.

  • Na es ist schon ein Unterschied ob etwas mündlich besprochen wird, oder ob ich in einer Software etwas aktiv bestätigen muss! Und laut dem Kommentar vorher von pko wird das ja anscheinend schon in der Software aktiv abgefragt und nicht nur mündlich!


    Sehe das wie du auch als zentrale Frage: Hat der BHC den Einspruch „vergessen“, oder hat er aktiv „Nein“ gesagt!

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  • man hat fast immer im rechtsverkehr einspruchsfristen von 7-14 tagen, im sport reduziert grad damit man die abhängige situation noch im blick hat- warum dass auf wie in diesem fall ja deutlich- wenige minuten reduziert werden soll oder muss,

    Die Einspruchsfrist beträgt nicht wenige Minuten, sondern 72 Stunden.

  • Ein offensichtlicher Kompromiss wäre zum Beispiel 3 Stunden nach Spielende oder Mitternacht (je nachdem wann das Spiel war)

    Der Einspruch wäre doch dann erst mit dem Zugang wirksam eingelegt. Dann gibt es wieder das Problem des kaputten Faxgerätes oder der fehlenden Internetverbindung etc.

    Da finde ich die Lösung unmittelbar nach Spielende (das Procedere wurde von dem ein oder anderen User nachvollziehbar erklärt) deutlich risikoärmer.

  • Die Einspruchsfrist beträgt nicht wenige Minuten, sondern 72 Stunden.

    Faktisch beträgt sie wenige Minuten, denn wenn ich mich in den wenigen Minuten anders entschieden habe, kommen die 72 Stunden gar nicht zum Tragen. Aber ich konnte hier wenigstens mal eine Diskussion anregen, und darum ging es mir auch. Am Donnerstag war man auf vielen Ebenen zu blöd, da braucht man sich nicht mehr beschweren.

    Die Kraft in uns.

  • Der Einspruch wäre doch dann erst mit dem Zugang wirksam eingelegt. Dann gibt es wieder das Problem des kaputten Faxgerätes oder der fehlenden Internetverbindung etc.

    Da finde ich die Lösung unmittelbar nach Spielende (das Procedere wurde von dem ein oder anderen User nachvollziehbar erklärt) deutlich risikoärmer.

    Ich sehe das Szenario irgendwie nicht das man keine Internetverbindung hat oder das Faxgerät kaputt ist. Ich weiß nicht wie der Übermittlungsweg juristisch vorgeschrieben wäre (vermutlich Fax), aber sollte es Online möglich sein, dann geht doch auch jedes Handy. Das Szenario kein Internet, kein Fax, kein Handyempfang gibt es meiner Meinung nach nicht. Das klänge eher wie eine Ausrede als unmittelbar nach dem Spiel nicht auf Zack gewesen zu sein.

  • Ich sehe das Szenario irgendwie nicht das man keine Internetverbindung hat oder das Faxgerät kaputt ist. Ich weiß nicht wie der Übermittlungsweg juristisch vorgeschrieben wäre (vermutlich Fax), aber sollte es Online möglich sein, dann geht doch auch jedes Handy. Das Szenario kein Internet, kein Fax, kein Handyempfang gibt es meiner Meinung nach nicht. Das klänge eher wie eine Ausrede als unmittelbar nach dem Spiel nicht auf Zack gewesen zu sein.

    So ist es! Fällt einem nich gerade erst 2 Min vor Ablauf der 72 Stunden-Frist ein, dass man das Ding ja noch versenden muss, sollte das nicht das Problem sein

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  • Mir ist immer noch nicht klar, welchen Erkenntnisgewinn aus einer verlängerten Einspruchsfrist innerhalb 24 Stunden gezogen wird. Mir ist was im Spiel aufgefallen, das möglicherweise nicht korrekt war. Ich lasse nach Spielende im Spielbericht einen Einspruch vermerken.Jetzt sind 72 Stunden Zeit, sich schlau zu machen und diesen ggf. weiter zu verfolgen oder nicht. Was ändert sich innerhalb der 24 Stunden? Wenn man neue Erkenntnisse gewinnt, kann man die gesamten 72 Stunden nutzen, um die Sache frist- und formgerecht weiter zu verfolgen. Oder man kommt zu dem Schluss, es war nichts. Dann passiert halt nix,


    PS: Mir fehlen die Beispiele, dass es in anderen Mannschaftssportarten anders abläuft.

    Wenn konsequent nach dem Spiel immer aktiv nach einem möglichen Einspruch gefragt wird und/oder das irgendwo verbindlich ist, dann hat sich die Diskussion natürlich erübrigt. Wenn das aber mal so und mal so läuft oder man es aktiv selber zur Sprache bringen muss, wäre das etwas anderes. Das weiß ich schlicht und ergreifend nicht.

    Die Kraft in uns.

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