Buzzer und Videobeweis

  • Kretzsche fordert den Videobeweis und führt Gummersbach - SCM (letzter 7-Meter), Flensburg - Magdeburg (er meint wohl die rote Karte), Erlangen - Melsungen (Strafwurf) und Stuttgart - BHC (Buzzer) als Beispiele an. Da hätte er geholfen.


    Ähm, ja. :rolleyes:

  • Naji sagt, als sie die Bilder nach dem Spiel gesehen haben, war es schon zu spät. Bericht war versiegelt.

    Also hatte der BHC den Regelverstoß in der Halle wohl nicht erkannt und deshalb bewusst den Eintrag im. Spielbericht nicht gemacht


    Und genau das soll damit dann auch verhindert werden, dass man Dinge, die man in der Halle wohl noch nicht als so dramatisch gesehen hat, im Nachgang (nach Ansicht von Bildern) dann doch noch zum Einspruch führen

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Das Problem beim Videobeweis sind doch auch die vielen 50:50-Möglichkeiten. Was hätte der bei Flensburg-Magdeburg denn gebracht wenn sie sie trotzdem gegeben hätten? Die Regeln geben das ja her und dann akzeptieren das alle die jetzt damit unzufrieden sind, weil es einen Videobeweis gibt?

  • Ich find nach wie vor, dass vor allem die Männer Final 4 Turniere in Lissabon und Köln gezeigt haben, dass dieser Videobeweis überhaupt nicht ausgereift ist.


    Und ich erinner ans Pokal-Halbfinale Hannover - Melsungen (rote Karte Böhm). Regeltechnisch richtige Entscheidung nach Videobeweis, aber null Akzeptanz bei Vereinen, Medien und Fans. Es wurde nur über diese Entscheidung geredet.


    Das wird richtig Theater geben in der HBL.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheiner ()

  • So, hier habt ihr übrigens mal die Eingabemaske Schiedsrichterbericht von dem Sportradar EMR. Da sieht ihr auch, dass dort das Feld Einspruch ist und das ausgewählt werden kann, wer Einspruch einlegen will und per Text, weshalb.

  • Das ist die zweite saudämliche Aktion des BHC binnen zwei Spielen. Gegen die RNL waren noch 3sek zu spielen, als sie das Siegtor warfen und sie hatten den Torhüter rausgenommen. Der BHC-Spieler stand schon am Mittelkreis und wollte den Anwurf ausführen, da nahm der Trainer die Auszeit. Der Spieler am Mittelkreis hätte direkt aufs leere Tor werfen und ggf. noch den Ausgleich erzielen können, aber durch die Auszeit hat man sich dieser Chance beraubt. Und nun das. Das Level an Dämlichkeit ist aktuell kaum zu übertreffen..:nein:

    Einer muss anscheinend die Rolle des Dämlichen im Bergischen übernehmen, und jetzt sind wir mal wieder an der Reihe. Hatten aber die letzten Jahre auch lange Pause. :lol:

    Die Kraft in uns.

  • Also hatte der BHC den Regelverstoß in der Halle wohl nicht erkannt und deshalb bewusst den Eintrag im. Spielbericht nicht gemacht


    Und genau das soll damit dann auch verhindert werden, dass man Dinge, die man in der Halle wohl noch nicht als so dramatisch gesehen hat, im Nachgang (nach Ansicht von Bildern) dann doch noch zum Einspruch führen

    Oder man hat die Erfolgsaussichten für einen Protest nicht gesehen. Wann Adler die Info rausgerückt hat, dass er Köppl/Regner klar gesagt hat, der Buzzer kam zu spät, weiß ja auch kein Mensch. So oder so, gekostet hätte ein Vermerk nichts. Schön doof.

    Die Kraft in uns.

  • Hab schon länger nix mehr geschrieben, aber was hier abgeht bzgl. Schuldzuweisungen und Besserwisserei ist schon herausragend. Regeltechnisch haben wir hier klar eine Tatsachenentscheidung: Die Auszeit wurde beantragt (Buzzer) und auch von Schieris und Kampfgericht letztendlich gegeben! Sollte dies nicht korrekt gewesen sein, OK vielleicht eine Fehlentscheidung. Aber trotzdem eine Tatsachenentscheidung!!

    Wo gibt hier das Regelwerk einen Einspruchsgrund her meine Herren???
    Aber es ist ja auch wichtiger, Verantwortlichen vom BHC Dämlichkeit, Unvermögen, Dummheit oder sonstwas vorzuwerfen.
    Und nein, ich hab mit dem BHC aber auch absolut gar nix am Hut, außer dass ich mich freu, dass Hinze jetzt die RNL trainiert.:D:)

  • Hab schon länger nix mehr geschrieben, aber was hier abgeht bzgl. Schuldzuweisungen und Besserwisserei ist schon herausragend. Regeltechnisch haben wir hier klar eine Tatsachenentscheidung: Die Auszeit wurde beantragt (Buzzer) und auch von Schieris und Kampfgericht letztendlich gegeben! Sollte dies nicht korrekt gewesen sein, OK vielleicht eine Fehlentscheidung. Aber trotzdem eine Tatsachenentscheidung!!

    Wo gibt hier das Regelwerk einen Einspruchsgrund her meine Herren???
    Aber es ist ja auch wichtiger, Verantwortlichen vom BHC Dämlichkeit, Unvermögen, Dummheit oder sonstwas vorzuwerfen.
    Und nein, ich hab mit dem BHC aber auch absolut gar nix am Hut, außer dass ich mich freu, dass Hinze jetzt die RNL trainiert.:D:)

    Hättest es wohl besser beim längerem „nicht schreiben“ belassen. Hier jetzt alle als quasi doof und unwissend hinzustellen, weil anscheinend einzig du den wahren Durchblick hast, ist jetzt nämlich auch nicht besser!


    Deine Meinung, dass es sich hier um eine Tatsachenentscheidung und dazu noch um eine „klare“ handelt, teile ich nicht. Aus meiner Sicht ist es ein klarer Regelverstoß. Ließt man die Pressemeldung des BHC, sehen diese es auch so.


    https://www.bhc06.de/news/aktu…nZisztoj0JQlf0p5MieMgojtA


    Aber es ist letztlich auch egal ob es ein Regelverstoß, oder so wie du es siehst, eine Tatsachenentscheidung war. Hätte der BHC den Einspruch im Spielbericht vermerkt, dann hätte der BHC die Möglichkeit gehabt, die Situation rechtlich „überprüfen“ lassen zu können und hätte eine klare Aussage darüber bekommen, mal ganz unabhängig davon, ob da dann eine Abweisung des Einspruchs oder eine Verhandlung mit welchem Ausgang auch immer dabei rausgekommen wäre. So ärgert man sich nun aber, dass man keine rechtliche Möglichkeit mehr hat

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  • Aber es ist letztlich auch egal ob es ein Regelverstoß, oder so wie du es siehst, eine Tatsachenentscheidung war. Hätte der BHC den Einspruch im Spielbericht vermerkt, dann hätte der BHC die Möglichkeit gehabt, die Situation rechtlich „überprüfen“ lassen zu können und hätte eine klare Aussage darüber bekommen, mal ganz unabhängig davon, ob da dann eine Abweisung des Einspruchs oder eine Verhandlung mit welchem Ausgang auch immer dabei rausgekommen wäre. So ärgert man sich nun aber, dass man keine rechtliche Möglichkeit mehr hat

    Dem kann ich eigentlich nichts mehr hinzufügen. Hoffen wir mal das man dann aus dem " Fehler " lernt , egal welcher Verein.

    Vielleicht noch ein Vorschlag zur Regeländerung : ** Eine Auszeit darf in den letzten 60 Sekunden nicht mehr genommen werden** Da würde man auch schon einigen Wind aus den Segeln nehmen.

  • Ich glaub, mit dem Buzzer kriegen wir noch "Spaß".


    Gestern flog irgendwo der Ball ins Aus, es kam ein Buzzer (der bisher angreifenden Mannschaft).

    Ich denk, es war knapp okay, aber diese Szenen sind echt knifflig.


    Zumal die Regeln (Freiwurf oder 7-Meter) m.E. auch viel zu schwammig sind.

  • Noch was zum Videobeweis:


    Die rote Karte Szene bei Flensburg - SCM hat übrigens super gezeigt, warum die Zeitlupe beim Videobeweis gerade im Handball oft ungeeignet ist. Sie stellt die Intensität der Aktion völlig falsch dar.

  • sollte sowas nicht aber zur schulung der personen die den videobeweis nutzen,

    dann dazugehören ?

    sie sollten doch am besten wissen, wie mit den tatsächlichen aufzeichnungen des

    videobeweises umzugehen ist.- sonst könnten sie ihn ja auch nicht korrekt anwenden.....

  • Also wenn eine zu Unrecht gegebene Auszeit, weil die gegnerische Mannschaft im Ballbesitz war, eine Tatsachenentscheidung ist, dann ist alles eine Tatsachenentscheidung. Dann gibt es keine Regelverstöße mehr. Das ist doch Unsinn.:nein:

  • Es ist schon ein großer Unterschied, ob etwas falsch wahrgenommen wurde oder trotz richtiger Wahrnehmung falsch entschieden wurde.


    Aber um die Frage ehrlich zu klären, braucht es halt nen Einspruch.

  • Mit der Argumentation kann man sich dann aber immer rausreden. "Ich hab es in der Situation aber so wahrgenommen" kann man doch immer sagen.

    Ok, es gibt Situationen, in denen ein Regelverstoß offensichtlich wäre, z.B., wenn ein Spieler für Fußspiel die rote Karte sehen würde. Das wäre dann nicht mehr mit falscher Wahrnehmung zu begründen. Aber ein Schiri kann m.M.n. nicht sagen, er habe es nicht gesehen, dass die gegnerische Mannschaft im Ballbesitz war, als der Buzzer ging. Dann wäre er für den Job schlichtweg ungeeignet. Er sollte ja seine Augen auf dem Spiel haben und zu jeder Zeit sehen, wer im Ballbesitz ist. "Ich habe das aber so gesehen" finde ich da zu billig, sorry.

  • Also wenn eine zu Unrecht gegebene Auszeit, weil die gegnerische Mannschaft im Ballbesitz war, eine Tatsachenentscheidung ist, dann ist alles eine Tatsachenentscheidung. Dann gibt es keine Regelverstöße mehr. Das ist doch Unsinn.:nein:

    Die Tatsachenentscheidung ist eben, die Auszeit zu geben. Ob das korrekt war, sei dahingestellt. Aber die Schiedsrichter haben entschieden, dass die Auszeit gewährt wird, weil (angeblich) doch rechtzeitig genommen. Gerade hier ging es ja darum, ob die Auszeit rechtzeitig genommen wurde. Auch wenn dann evtl. die Gerechtigkeit auf der Strecke bleiben sollte ist dies eine Tatsachenentscheidung. Die Wahrnehmung der Schiedsrichter, dass die Auszeit rechtzeitig genommen wurde (ob richtige oder falsche Wahrnehmung) ist die Tatsachenentscheidung.

    Ein Regelverstoß wäre gewesen, wenn nach der Auszeit die Mannschaft zur Spielfortsetzung den Ball erhält, die die Auszeit nicht genommen hat. Das habe ich mit Einspruch und Anordnung einer Spielwiederholung schon erlebt. In einem Jugendspiel weibl. D-Jugend Kreisliga 2:).

    Auch erlebt:

    Selbst ein Phantomtor, dass nie gefallen ist, der Zeitnehmer hatte sich schlicht verdrückt, wurde nach Protest und Verhandlung nicht zurückgenommen. Das Phantomtor fiel in der ersten Halbzeit. Schiedsrichter und Kampfgericht haben in der Halbzeit das (falsche) Ergebnis wie auf der Anzeige übernommen. (Endspiel eines Final-Four um die Verbands-Meisterschaft A-Jugend männlich; Endstand 17:16 nach Verlängerung!!) Bei der Verhandlung haben Schieris und Kampfgericht (auch der Sekretär des Einspruch führenden Vereins) das (falsche) Ergebnis nochmal bestätigt. Ergo blieb dem Gericht nix anderes übrig, als den Einspruch abzuweisen.

  • Das ist aber doch eine binäre Entscheidung: Richtig oder Falsch. Da gibt es keine Grauzonen wie die Härte eines Fouls oder die Dauer eines Angriffs. Aber ich verstehe, was du meinst. Wenn sich ein Schiri bei der Anzahl der Pässe beim Zeitspiel verzählt, ist das auch binär, auch offensichtlich falsch, aber wahrscheinlich ebenso eine Tatsachenentscheidung. Und wenn man da dann jedes Mal ein Wiederholungsspiel bekommen würde, wenn sowas passiert.... ich glaube, ich gebe mich hier besser geschlagen.;):hi:

  • Das würde aber bedeuten, dass immer, wenn Schiri und/oder Zeitnehmer ein Vergehen nicht auffällt oder er die Situation falsch wahrnimmt (z.B. wenn die andere Mannschaft beim Buzzer im Ballbesitz war, oder wenn ein Spieler zu viel auf dem Spielfeld stand), es sich um eine Tatsachenentscheidung handelt, oder? Ich würde es "Fehler" des Schiris nennen, aber nun gut. Es gibt Regelverstöße seitens des Schiedsrichters also nur, wenn er infolge dessen, was er entscheidet, die falsche Aktion anzeigt, also z.B. der falschen Mannschaft den Freiwurf zuordnet oder die falsche Bestrafung für ein Vergehen ausspricht. Richtig?

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