Find ich auch gut. Schade bloß, dass man nicht nach unten verleihen kann. Und dass es in der Quali nicht geht.
Jugendspielrechte ab Saison 25/26
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Wenn wir im Jugendbereich Spieler nach unten verleihen könnten, könnten wir auch das Festspielen abschaffen. Schützt den Wettbewerb, geht meines Erachtens in Ordnung. Bei zwei Mannschaften in einer Alterklasse mit mindestens einer Liga dazwischen kann ein Spieler der Zwoten nach oben verliehen werden, solange er nicht in der Ersten spielt. Gab es vorher nicht.
Auch die Quali mit eigenen Spielern zu bestreiten, finde ich nicht verkehrt.
Lieber DHB (und ich bin sicher, hier liest wer mit):
Zitat(9) Die Spielrechte erlöschen automatisch zum Ende des Spieljahres.
ZeeBee wäre nicht ZeeBee, wenn es nichts zu meckern gäbe. Ich mache mal ein kleines Beispiel:
Spielerin A wird zu Beginn der Saison in der mE, in der wE und in der D-Jugend eingesetzt. Alle drei Spielrechte sind verbraucht. Die Familie zieht im Winter innerhalb Deutschlands um, weit weg vom Heimatverein. Oder wir lassen den Umzug weg, die junge Dame wechselt mitten in der Saison den Verein.
Wäre es nicht schön, wenn sie - mit oder ohne Wartefrist - dann wieder Handball spielen dürfte, ohne auf das Ende des Spieljahres zu warten?
Bitte einmal nachbessern!
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Nach unten verleihen macht in Kooperationsfällen schon Sinn. Vor allem, wenn es keine Kooperation mit extremem Leistungssport Team ist.