Jugendspielrechte ab Saison 25/26

  • Und per 15.11 wurde die U21-Regelung auch für Jugendpieler*innen wieder zurückgesetzt.

    https://www.bhv-online.de/filemanager/BHV/Daten/Service%20und%20Downloads/Amtliche%20Bekanntmachungen%20BHV/251118-amtliche-bekanntmachung-br-15.11.2025.pdf


    Da wurde doch an 1-2 Stellen kräftig nachgebessert, sodass man wieder auf der alten Regelung ist und A-Jugendliche nicht schlechter gestellt sind.

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    Da wurde doch an 1-2 Stellen kräftig nachgebessert, sodass man wieder auf der alten Regelung ist und A-Jugendliche nicht schlechter gestellt sind.

    Gute Sache und auch viel schneller als erwartet!

    Wäre noch interessant zu wissen, ob man sein Jugendspielrecht wieder zurückbekommt, wenn man es aufgrund der nun wieder geänderten Regel schon abgegeben hat.

  • Auch wenn das

    Zitat

    § 63 Gnadenrecht (RO DHB)

    (1) Die Ausübung des Gnadenrechts ist Aufgabe des Präsidiums des DHB bzw. der Vorstände/Präsidien der Verbände.

    (2) Eine Gnadenentscheidung ergeht nur auf schriftlich begründeten Antrag.

    (3) Mindeststrafen können nicht im Gnadenweg ermäßigt oder erlassen werden; auch darf durch einen Gnadenerweis die für das Vergehen vorgesehene Mindeststrafe nicht unterschritten werden.

    (4) Bei zeitlicher Sperre, Amtsenthebung auf Zeit oder Amtssperre auf Zeit soll nicht vor Ablauf von zwei Dritteln der Zeit begnadigt werden.

    bei Mindeststrafen nicht anwendbar ist, würde ich es bei Geldbußen nach Einsatz festgespielter Jugendlicher bei den Senioren dennoch mit einem Antrag versuchen. Zweieinhalt Monate lang gab es VERSEHENTLICH ein Festspielen Jugendlicher im Erwachsenenbereich. Zwei Rechtsanwälten hier in der Handballecke war das nicht aufgefallen (siehe unser youtube video bei "Handballrecht"), es war systemwidrig und nicht gewollt. Da sollten die Verbände mal ein Auge zudrücken.

    Formulierungsvorschlag aus dem aktualisierten, politisch korrekten Handbuch für Sportreporter:

    "Die Kür war außerordentlich, insbesondere athletisch eine starke Verbesserung zur Weltmeisterschaft. Die Punktrichter werden großzügig sein. Was das Aussehen von Gubanova angeht, ich habe schon hübschere schwangere Elchkühe auf Kufen gesehen. Kein Mitleid meine Herren, sie ist mit einem finnischen Eiskunstläufer verheiratet, der sie durchfüttern muss."

  • Ich glaube, es hat noch keiner ausdrücklich erwähnt. Eine weitere "Lücke" wurde jüngst geschlossen. Wird eine Mannschaft noch während der laufenden Saison zurückgezogen, erlischt das mit dieser Mannschaft verbundene "tote" Spielrecht und dieses Spielrecht kann neu vergeben werden. (Danke lieber DHB!)

    Die Gedanken des Juristen dazu:

    - war das das einzige Spielrecht beim Zweitverein, müsste nun in derselben Saison wieder ein anderer Zweitverein möglich sein (widerspricht nicht § 19 I SpO)

    - wird die Mannschaft des Erstspielrechts zurückgezogen und beide anderen Spielrechte liegen beim Zweitverein, muss das Erstspielrecht zwingend wieder beim Erstverein ausgeübt oder zumindest verankert werden (ggf. muss ein neues Formular für die Landesverbände her, um die Erklärung abzugeben, wenn das Spielrecht gar nicht ausgeübt werden soll, tut aber sicher nicht weh, wenn nicht)

    Formulierungsvorschlag aus dem aktualisierten, politisch korrekten Handbuch für Sportreporter:

    "Die Kür war außerordentlich, insbesondere athletisch eine starke Verbesserung zur Weltmeisterschaft. Die Punktrichter werden großzügig sein. Was das Aussehen von Gubanova angeht, ich habe schon hübschere schwangere Elchkühe auf Kufen gesehen. Kein Mitleid meine Herren, sie ist mit einem finnischen Eiskunstläufer verheiratet, der sie durchfüttern muss."

  • So ganz hat sich das mit den drei Jugendspielrechten seit Saisonbeginn noch nicht rumgesprochen, bzw. es gibt noch große Missverständnisse bei den Trainern:

    - (max.) 3 Spielrechte (für je eine Mannschaft)

    - Erstspielrecht immer im eigenen Verein (ob nun wahrgenommen oder als Alibi)

    - Spielrecht(e) im Zweitverein nur zulässig, wenn die Spielerin im eigenen Verein tiefer spielt (es wird nicht mehr auf den Verein insgesamt sondern auf die Spielrechte der Spielerin geschaut!)

    - wahlweise kann ein Spielrecht/können zwei Spielrechte in einem anderen Verein wahrgenommen werden - muss dann aber beantragt werden

    - keine Anmeldefrist!

    - gelten bis zum Ende des Spieljahres (30.06.), verfallen dann wieder automatisch

    -neu: wird eine Mannschaft während der Saison zurückgezogen/gestrichen, verfällt auch das Spielrecht und lebt wieder auf

    Riesentalent, spielt zu Hause zweite Mannschaft (Erstspielrecht), hat ein, zwei Male in der Ersten ausgeholfen (Zweitspielrecht), trainiert bei mir mit und will das Drittspielrecht bei mir wahrnehmen. Bevor das Spielrecht beantragt ist, sitzt sie in der Heimhalle und guckt ein Spiel der D I. C II Trainerin grast die Halle ab, braucht Verstärkung für ein Spiel in der Kreisklasse... Statt höchste Liga D-Jugend zu spielen, ist das Drittspielrecht nun für die Kreisklasse C-Jugend verbrannt.

    Die drei Spielrechte sind abschließend! Weder kann im eigenen Verein in vier Mannschaften gespielt werden, noch gibt es ein "Viertspielrecht" für den Zweitverein.

    Formulierungsvorschlag aus dem aktualisierten, politisch korrekten Handbuch für Sportreporter:

    "Die Kür war außerordentlich, insbesondere athletisch eine starke Verbesserung zur Weltmeisterschaft. Die Punktrichter werden großzügig sein. Was das Aussehen von Gubanova angeht, ich habe schon hübschere schwangere Elchkühe auf Kufen gesehen. Kein Mitleid meine Herren, sie ist mit einem finnischen Eiskunstläufer verheiratet, der sie durchfüttern muss."

  • Hallo,
    eine Nachfrage an die Experten zum letzten Eintrag des Kollegen:
    Wie oder wo sehe/kann ich denn mir anzeigen lassen unter Phönix-PassOnline, welche Spielrechte im eigenen Verein durch tatsächlichen Einsatz
    (Eintrag in SpielBerichtOnline SBO müsste wohl schon reichen) erspielt/belegt wurden?
    Im Moment sehe ich nur
    - für den eigenen Verein, dass das erste Spielrecht belegt ist (aber nicht die "dazugehörige" Mannschaft im Verein), bzw.
    - beantragte/eingetragene Spielrechte für andere Vereine.

    Einmal editiert, zuletzt von f21dirk (18. Dezember 2025 um 10:58)