Mannschaft zurück gezogen

  • Liebe erfahrene Handball-Trainer,

    eine Frage : Mein Sohn, ambitionierter E-Jugend Spieler (Jg. 2014) spielt in Erstverein und war da für die E Jugend gemeldet, nun ist sie wegen zu wenig Kinder zurück gezogen , er kann aber in der D Jugend in diesem Verein aushelfen . In seinem Zweitverein trainiert er bisher nur . Dort gibt es aber eine E Jugend, die interessiert ist ihn über Gastspielrecht spielen zu lassen. Die Fristen für die Anmeldung ist ja verstrichen . Gibt es bei Rückzug der Mannschaft vom Erstverein eine Sonderregelung ? Er würde sehr gerne in seiner Klasse spielen.


    Vielen Dank für die Rückmeldungen.

  • Hallo Ballmoe,

    kannst du die Frage etwas genauer definieren?


    Anmelden in einem Verein kann man sich immer, da gibt es eigentlich keine Fristen. Fristen gibt es nur beim Vereinswechsel und evtl. Wechsel mit dem Gastspielrecht.

    Hier am besten mit eurer Geschäftsstelle des Bezirkes Kontakt aufnehmen. DIese kann euch hier rechtssicher Auskunft geben, bzw. euch an die Person verweisen die dies kann. Aussagen aus dem Forum können hilfreich sein aber hier besteht leider keine Rechtssicherheit, da jeder Bezirk es anders handhaben könnte wie die Person die Antwortet. Manchmal könnte es auch sein, dass man sich über Regelungen hinwegsetzt, da man der Meinung ist dass der Spieler in der Situation wichtiger ist wie die Regelung. Aber dies kann nur euer Bezirk entscheiden.

  • Ich hatte schon mal ein Forum Beitrag zum Gastspielrecht und da einige hilfreiche Tipps bekommen.

    Ab dieser Saison gibt es offiziell ein Gastspielrecht auch für E Jugendliche ( in unserem Verband ) . der erstVerein meines Sohnes ist ein sehr kleiner Verein der gerade so eine D Jugend Mannschaft stellt und diese Saison mit Vorsicht eine E Jugend Mannschaft gemeldet hat, diese aber nun mit zu wenig Kindern nicht zustande kommt.

    Mein Sohn trainiert auch noch in einem größeren Verein, weil er einfach mehr üben wollte. Die Überlegung war in der letzten Saison, dass er in seinem erstverein D Jugend spielt und im Zweitverein über Gastspielrecht in der E Jugend. Jetzt war es aber so ( wie oben geschrieben ) ,dass der erstverein eine dünne E Jugend gemeldet hat in der Hoffnung noch neue Kinder zu generieren . Das hat leider nicht geklappt. Aber weil eine E Jugend im erstVerein gemeldet wurde konnten wir ja kein Gastspielrecht im zweitVerein in den entsprechenden Fristen anmelden.

    Nun kommt die E Mannschaft nicht zu Stande und wir fragen uns ob es für unseren Sohn noch eine Möglichkeit gibt ihn im zweitverein in die E Jugend zu bekommen über Gastspielrecht bei zurück gezogener E Mannschaft im erstverein. Damit er Altersgerecht spielen kann.

    Jetzt verständlicher ?

    Sorry

    Liebe Grüße

  • Schau mal in § 19b der Spielordnung. Da ist explizit die Rede davon, wenn eine Mannschaft zurückgezogen wurde.

    Gastspielrecht kann eigentlich vom 01.07 bis 30.11 beantragt werden.


    Ansonsten kann ich mich nur dem Tipp anschließen, mit dem zuständigen Bezirk zu sprechen.


    https://hessen-handball.de/verband/amtliches/ordnungen.html?file=files/04-HHV-Dokumente/Satzungen/SpO%20HHV_Stand%2001.07.2024.pdf


    https://hessen-handball.de/spielbetrieb/downloadbereich.html?file=files/04-HHV-Dokumente/Spielbetrieb/nuLiga/neue%20Antragsformulare%2001.07.2022/7%20-%20Antrag%2019b%20HHV%202022.pdf

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    Grüße aus der Barbarossastadt

  • Liebe erfahrene Handball-Trainer,

    eine Frage : Mein Sohn, ambitionierter E-Jugend Spieler (Jg. 2014) spielt in Erstverein und war da für die E Jugend gemeldet, nun ist sie wegen zu wenig Kinder zurück gezogen , er kann aber in der D Jugend in diesem Verein aushelfen . In seinem Zweitverein trainiert er bisher nur . Dort gibt es aber eine E Jugend, die interessiert ist ihn über Gastspielrecht spielen zu lassen. Die Fristen für die Anmeldung ist ja verstrichen . Gibt es bei Rückzug der Mannschaft vom Erstverein eine Sonderregelung ? Er würde sehr gerne in seiner Klasse spielen.


    Vielen Dank für die Rückmeldungen.


    Ich würde mich auf §22 der Spielordnung berufen. Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Daher könnte ggfs. ein Vereinswechsel ohne Wartefrist möglich sein.


    §19 kommt nicht zur Anwendung, da nach deinen Aussagen kein Gastspielrecht vereinbart wurde.

  • Vorsicht... Hobbyjuristen!


    Wenn E-Jugendliche in Deinem Landesverband E-Jugendliche einen Spielerpass haben (müssen), dann gilt § 19 b SpO DHB. Meldefrist war zuletzt (wurde mehrfach geändert) 30.11. Und mit Erteilung dann auch sofort spielberechtigt für den Zweitverein.

    Nick Woltemade (23), Star der deutschen Mannschaft bei der U21 WM. :lol: Können sich nur Fußballer ausdenken.

  • Vorsicht... Hobbyjuristen!


    Wenn E-Jugendliche in Deinem Landesverband E-Jugendliche einen Spielerpass haben (müssen), dann gilt § 19 b SpO DHB. Meldefrist war zuletzt (wurde mehrfach geändert) 30.11. Und mit Erteilung dann auch sofort spielberechtigt für den Zweitverein.


    Wenn ein Zweifachspielrecht beantragt wurde. Das ist im Ausgangspost m.E. unklar, es hieß dort das er in dem anderen Verein nur mittrainiert.

  • Zwischen Gast- und Zweitspielrecht besteht ein Unterschied.


    M.E. kann hier unter den Voraussetzungen des 19b ein Gastspielrecht beantragt werden. Die Frist läuft bis 30.11.

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    Grüße aus der Barbarossastadt