Ist eigentlich bekannt, ob der Einspruch nur (oder überhaupt) auf diese Situation gestützt wird. In der eigenen Nachricht des Vereins ist ja auch von »einem« Regelverstoß die Rede.
Denn abgesehen davon, dass ich in der hier diskutierten Situation auch einen Siebenmeter für richtig gehalten hätte, gab es ja wenige Sekunden später noch eine weitere Situation, in der die schnelle Ausführung des nächsten Freiwurfs durch einen Abwehrspieler aktiv verhindert wurde. Meines Erachtens hätte es dafür eine rote Karte und ebenfalls Siebenmeter geben müssen.
Oder sieht man das als unanfechtbare Tatsachenentscheidung an, weil es eine Wertungsfrage ist?