Beleidigungen müssen aus Internetforen entfernt werden

  • HANDELSBLATT, Dienstag, 27. März 2007, 15:47 Uhr
    Kläger wurde als faul und arbeitsscheu beschimpft

    Beleidigungen müssen aus Internetforen entfernt werden

    Betreiber von Internetforen müssen beleidigende Beiträge nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Netz nehmen. Das gelte unabhängig davon, ob der Autor des Beitrages bekannt sei oder nicht, hieß es in dem am Dienstag verkündeten Urteil.

    HB KARLSRUHE. Die Richter gaben damit dem Gründer eines Vereins gegen Kinderpornografie im Internet recht. Er war in einem Internet-Forum von zwei Teilnehmern der virtuellen Diskussion unter anderem als faul und arbeitsscheu beschimpft worden. Er wollte erreichen, dass der Forumsbetreiber die Beiträge aus dem Netz entfernt und klagte. Die Vorinstanzen hatten ihm jedoch nur zum Teil Recht gegeben.(Az.: VI ZR 101/06)


    Von den beiden Autoren der Beleidigungen ist nur einer bekannt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte daher entschieden, der Betreiber der Homepage müsse nur den Beitrag des Unbekannten aus dem Netz nehmen. An den namentlich bekannten Schreiber müsse sich der Kläger direkt wenden, eine Verpflichtung des Forumbetreibers zur Entfernung des Beitrags bestehe nicht.


    Der BGH hob das Urteil nun auf und wies den Fall zur erneuten Verhandlung an das OLG zurück. Der Geschädigte habe gegen den Forumsbetreiber einen Anspruch auf das Entfernen von Beleidigungen, hieß es. Dass es sich dabei um Artikel in einem Meinungsforum handle, stehe dem nicht entgegen. Das OLG müsse jedoch noch den Beitrag des bekannten Autors beurteilen. Falls das OLG diesen ebenfalls als Beleidigung wertet, muss der Text aus dem Netz genommen werden.

    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)


    "Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung"
    ( Theodor W. Adorno )

  • na, da müssen dann ja Forumsbetreiber eine umfassende Rechtsschulung vornehmen, um beurteilen zu können, was eine Beleidigung ist und was durch Art. 5 GG gedeckt ist. Gilt Art 5 GG eigentlich auch im Ausland? Wenn also jemand über AOL surft, darf der dann beleidigender beleidigen als einer, der über T-DSL beleidigt?


    Wieder so ein Urteil, das völlig praxisfremd ist und letztlich nur dazu führen wird, dass Forenbetreiber aufgeben. Und die Anwälte freuen sich wieder...

    Im Vergleich zu Serdarusic muss man sich Elefanten als vergessliche, etwas schusselige Tiere vorstellen. (Süddeutsche Zeitung v. 10.2.09)

  • Moin Moin :hi:


    das kam eben auch im TV, es wird ganz stark vermutet das die kleinen Foren jetzt dicht machen... ;)
    Also ich fordere euch jetzt schon mal pauschal auf, alle Beleidigungen die mich betreffen zu löschen... :baeh:




    MfG,
    Schmiddy

  • deutsche richter und ihre internetkenntnisse... das wird uns wohl noch ein paar jahrzehnte verfolgen, bis die pensionierungswellen der edv-losen generation den garaus machen.

  • Zitat


    Kläger wurde als faul und arbeitsscheu beschimpft


    Getroffene Hunde bellen...

    MfG Felix0711


    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

    • Offizieller Beitrag



    Hoffentlich wird es dann nicht leer hier :lol: :lol: :lol:

  • Mag sein, dass das ein typisch deutsches Urteil ist. Die Reaktionen darauf sind es aber gewiss. Klar, dass man sofort ein Weltuntergangsszenario herbeiredet, klar, dass jetzt alle Foren schließen. Klar, dass es eine Katastrophe ist, dass jetzt entschieden wurde, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.


    Ich persönlich finde das Signal aus einem Grunde für gut: Vielleicht erinnert sich der ein oder andere mal daran, dass Menschen miteinander kommunizieren, auch im Internet. Und dass man sich da nicht benehmen kann wie man will.
    Und in wie weit es zuviel verlangt ist, gerade von den Betreibern der kleineren Foren (die ja nun alle ohnehin schließen), eine Beleidigung zu entfernen, wenn der Beleidigte darauf hinweist, erschließt sich mir in keinster Weise. Das kann ich von jedem anderen öffentlich einsehbaren Medium genauso verlangen.


    Das so was per Urteil entschieden werden muss, ist traurig genug. Aber das ist das politische Klima in diesem Land. Alles was wir untereinander nicht regeln können, regeln wir per Verbot. Oder wenigstens vor Gericht.
    Und jeder schreit bei dem Verbot Hurra, das ihm am besten in den Kram passt. Und hält andere wiederum für schwachsinnig, die andere Verbote begrüßen.
    So ist das eben in einer Gesellschaft, die dabei ist Toleranz und Kommunikation zu verlernen.

  • Ohne Kläger kein Verfahren. Ich weiss zwar nicht, ob es möglich ist, aber vielleicht könnte man in den AGB bzw. im Vorfeld der Registrierung eines Accounts im Forum den Ausschluss der Möglichkeit einer Klage aufgrund einer beleidigenden Äußerung im jeweiligen Forum vereinbaren.
    Das bedeutet wohl zudem, dass es einen gesteigerten Bedarf an Foren-Moderatoren geben wird, wenn es jetzt allen möglichen Forenusern einfallen sollte, dass sie beleidigt worden seien und diese Beleidigungen überprüft werden müssten.

    “A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. LLAP.” - Leonard Nimoy (1931-2015)

  • Zitat

    Original von Gottfried
    Bitte löscht mein Account ;)


    Deine Beiträge bleiben aber dann trotzdem erhalten... es steht dann halt dabei User gelöscht... für dich auf jeden Fall die sicherste Variante, weil wir ja nicht wissen, wer du bist :D

    MfG Felix0711


    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

  • Phunky schreibt:

    Zitat

    Und in wie weit es zuviel verlangt ist, gerade von den Betreibern der kleineren Foren (die ja nun alle ohnehin schließen), eine Beleidigung zu entfernen, wenn der Beleidigte darauf hinweist, erschließt sich mir in keinster Weise. Das kann ich von jedem anderen öffentlich einsehbaren Medium genauso verlangen.


    Um mehr scheint es doch in der Tat gar nicht zu gehen


    Hab den Eindruck, daß der Wirbel um das Urteil massenmedial aufgeblasen ist (und Rückschlüsse auf die Internetkompetenz von Journalisten zuläßt ;) )


    Edit: es liest sich zudem noch so an, als ob es sich um die Beleidiung eines Users unter Verwendung seines 'Realnamens' handelt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Karl ()

  • Das Urteil war überfällig.


    In seriösen Foren, wie diesem hier :lol:, wurden solche Beiträge bislang auch schon von Seiten der Mods gelöscht.


    Es auch gut, dass endlich der Möglichkeit eine Riegel vorgeschoben, Beleidigungen unter Ausnutzung der Anonymität des Internet zu verbreiten, die unter richtigem Namen niemals geäußert worden wären.


    Natürlich werden einige Foren schließen und/oder User sich verabschieden. Ist es wirklich schade darum ? Ein Blick ins Forum der RL Südwest beweist das Gegenteil.


    Ich muss Phunky recht geben, traurig ist es, dass so ein Urteil überhaupt notwendig wurde.


    Und an Brummsel: Du kannst in AGB, die einseitig gestellt werden, keinen Rechtsmittelverzicht, verankern.


    Freuen wir uns doch über künftige Beiträge, die hoffen lassen, dass die PISA-Studie nicht in allen Fällen recht hat.

  • nun, wie hier schon angesprochen wurde, verlangt dieses Urteil von einem Moderator eines Forums juristisch treffend entscheiden zu können, was schon eine Beleidigung ist und was noch eine erlaubte Meinungsäußerung. Es ist völlig weltfremd, hier den Anbieter der Plattform zur Verantwortung zu ziehen anstatt ausschließlich den Beleidiger. Aber weltfremd war schon immer ein soft skill, der für Juristen karrierefördernd wirkt :P

  • Nuja, mit gesundem Menschenverstand kommt man da in der Regel schon weiter - was eine Beleidigung darstellt (sowohl juristisch als auch im Alltagsgebrauch), ist doch in den allermeisten vielen Fällen unstrittig.


    (außerdem war ein 'Beleidiger' ja nicht ausfindig zu machen - da muß dann halt auf Verlangen des 'Geschädigten' der Betreiber den beleidigenden Beitrag löschen : darum ging es doch hauptsächlich in dem Prozeß)

    4 Mal editiert, zuletzt von Karl ()

  • Nein, eben nicht, es ging darum, daß der Betreiber eben auch verpflichtet ist, entsprechende Beiträge von namentlich bekannten Usern zu löschen. Steht im ersten Posting. Und es gibt durchaus Grenzfälle, was eine Beleidigung ist und was nicht. Tja, und wenn man das nach gesundem Menschenverstand entscheidet als Forenbetreiber... :rolleyes: ich sag mal nix zu Jura und gesundem Menschenverstand :D

  • Zitat

    Original von Bilbo
    Nein, eben nicht, es ging darum, daß der Betreiber eben auch verpflichtet ist, entsprechende Beiträge von namentlich bekannten Usern zu löschen. Steht im ersten Posting.


    Ja, aber nur, nachdem sich der Beleidigte beschwert hat. Gut, dass wir hier Foren-Juristen haben. :D

  • Moin Bilbo,


    Zitat

    Original von Bilbo
    ...Und es gibt durchaus Grenzfälle, was eine Beleidigung ist und was nicht. ...


    Eine Beleidigung ist dann, eine Beleidigung wenn sich jemand beleidigt fühlt. Vielleicht nicht im juristischen Sinne, aber das zum Thema Menschenverstand...


    Und was ich viel schlimmer finde als dieses Urteil, dass es anscheinend Forenbetreiber gibt, die meinen entscheiden zu müssen, was man dritten an den Kopf werfen darf.


    Beleidigung steht im Forum, derjenige beschwert sich, der Mod nimmt es raus. Und dabei muss er doch überhaupt nicht wissen, ob das juristisch relevant ist oder nicht. Muss immer etwas unter Strafe stehen, um so ein Problem zu lösen?
    Es sieht ja fast so aus. Schlimm genug, aber hinterher weinen bringt auch nichts.


    Und wenn die Forenbetreiberin, die nun diesen Präzendenzfall hat schaffen lassen, ein Stück weniger vermessen gewesen wäre, dann wäre es auch nicht erst so weit gekommen. Aber in unserer Verbotsgesellschaft geht es ja nicht mehr anders, der eigentliche Menschenverstand und Respekt vor dem anderen sind ja nicht mehr opportun.

  • also wenn Jenny sich in Zukunft beleidigt fühlt, wenn von arroganten THWlern die Rede ist, dann ist das alles löschwürdig? Oder wenn Sven sich von den Attacken auf die UF beleidigt fühlt? Sorry, das hat noch weniger mit Menschenverstand zu tun als die rechtliche Sichtweise.. :rolleyes:

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