Frau Petersen hatte die Spielberichte vorliegen, danach war Artschwager immer noch 17 und brauchte keinen DHB-Paß. Insofern hatte sie allein aufgrund der Spielberichte keine Kenntnis vom Verstoß - sonst wäre sie mit Sicherheit vorheri eingeschritten. Da müsste sie sonst bei allen Spielerinnen laufend alle Einträge zum Geburtsdatum überprüfen.
Metzingen
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Zitat
Original von camelot
(P.S.: Deshalb verstehe ich auch nicht, dass man aus Metzinger Sicht versucht, bei der Rolle der Schiris einzuhaken. Aber ich bin ja wie gesagt auch kein Sportjurist)
Erlöste Grüße
Camelot
Hi Camelot,eben wegen 81(2) Spielordnung haben Schiris den Spielbericht zu prüfen. In diesem Fall: Keine Beanstandungen durch Schiris. Obwohl die Schiris den richtigen Pass mit dem richtigen Datum hatten. Sie also die Möglichkeit hatten das falsche Datum im Spielbericht durch simples Vergleichen zu entdecken.
Für Schiris gilt 28.(1). Ohne Ausnahmen (wo stehen welche?). Was sie entscheiden gilt. Auch wenn die Götter schlampig waren...
Den Metzinger Rechtsanwalt kann ich verstehen.
Gruß,
M.I.B... sorry das ich mich wiederhole...
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Na, das brauchen wir doch jetzt nicht wirklich wieder alles aufrollen
Viel geiler finde ich da wieder so eine Aussage in der Metzinger Pressemitteilung. Hab ich das nun falsch gelesen und haben mit Noppel und Artschwager die ersten beiden Unterschrieben. Die anderen hätten es erst vom jeweiligen neuen Trainer abhängig gemacht.
D.h. die haben noch gar keine Unterschriften von den "alten" 6 gehabt sondern nur mündliche Zusagen?
Oder die Geschichte, dass Herr Baumgärtner, seinen absoluten Wunschtrainer jetzt verpflichtet hat. Anschließend erklärt er, dass er keine Trainer gehabt hat und als er
"rumgefragt" hat und als der Name des Glücklichen von ein paar seiner Beratern genannt wurde, war es dann sein Wunschtrainer !Respekt
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Zitat
Original von M.I.B
Den Metzinger Rechtsanwalt kann ich verstehen.Wenigsten eine(r)...
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Zitat
Original von M.I.B
Hi Camelot,eben wegen 81(2) Spielordnung haben Schiris den Spielbericht zu prüfen. In diesem Fall: Keine Beanstandungen durch Schiris. Obwohl die Schiris den richtigen Pass mit dem richtigen Datum hatten. Sie also die Möglichkeit hatten das falsche Datum im Spielbericht durch simples Vergleichen zu entdecken.
Für Schiris gilt 28.(1). Ohne Ausnahmen (wo stehen welche?). Was sie entscheiden gilt. Auch wenn die Götter schlampig waren...
Den Metzinger Rechtsanwalt kann ich verstehen.
Gruß,
M.I.B... sorry das ich mich wiederhole...
Ja, sie können den Einsatz der Spielerin nicht verhindern. Sie können halt einen Vermerk machen und den MV auf den Missstand hinweisen. 81 (2) schreibt übrigens immer noch vor, dass die SR notieren, dass die Spielerin ALA auf einen Landespass zum Einsatz kommt und sonst nichts. Sie geben einen Hinweis, aber sie treffen halt keine Entscheidung und somit machen sie auch keine Tatsachenfeststellung
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Zitat
Original von Gino
Na, das brauchen wir doch jetzt nicht wirklich wieder alles aufrollenViel geiler finde ich da wieder so eine Aussage in der Metzinger Pressemitteilung. Hab ich das nun falsch gelesen und haben mit Noppel und Artschwager die ersten beiden Unterschrieben. Die anderen hätten es erst vom jeweiligen neuen Trainer abhängig gemacht.
D.h. die haben noch gar keine Unterschriften von den "alten" 6 gehabt sondern nur mündliche Zusagen?
Oder die Geschichte, dass Herr Baumgärtner, seinen absoluten Wunschtrainer jetzt verpflichtet hat. Anschließend erklärt er, dass er keine Trainer gehabt hat und als er
"rumgefragt" hat und als der Name des Glücklichen von ein paar seiner Beratern genannt wurde, war es dann sein Wunschtrainer !Respekt
Das nur diese beiden unterschrieben haben lese ich nicht aus dem Artikel.
Schlimmer finde ich das hier:ZitatDoch Anna-Lena Artschwager, deren falsches Geburtsdatum auf den Spielberichten für den Punktabzug samt den verheerenden Folgen bei der ersten Mannschaft verantwortlich war, bringt es auf den Punkt.
Hat man in Metzingen immer noch nicht kapiert das es absolut keine Rolle spielt das das Geburtsdatum falsch eigetragen war?
Nur wenn das Geburtsdatum richtig eingetragen gewesen wäre und die spielleitende Stelle hätte trotzdem nicht innerhalb von 14 Tagen reagiert wäre eine Verfristung eingetreten.
Da das nicht der Fall war ist die Entscheidung völlig in Ordnung, egal was manche hier schreiben.
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verstehen kann ich den RA auch, Gerüchten zu Folge hat er 60 Seiten beim Bundessportgericht eingereicht, die Revision am besten genauso umfangreich, das macht schon Spaß. So genau kenne ich die Gebührenordnungen der Rechtsanwälte nicht, aber vermutlich liegt der Streitwert, 1. BL oder nicht, auch nicht gerade niedrig, so dass da schon ein ordentliches Sümmchen für den RA zustande kommt ...
Und noch einmal abschließend, auch wenn die Kontrolle nicht perfekt funktioniert hat, so ist das noch kein Grund dafür, dass die Spielerin auf einmal spielberechtigt ist. Unabhängig vom Eintrag im Spielbericht, das die Spielerin 18 geworden ist und dann nach zwei Spielen einen BL-Pass braucht ist Pflichtwissen für den Verein. Die hatten nur Pech, dass sie den Fehler gemacht haben, das falsche Geburtsdatum im Spielbericht einzutragen, deswegen ist es unglücklicherweise oder aus welchem Grund auch immer, nicht sofort aufgefallen, sonst wäre beim dritten Einsatz der Spielerinnen bereits der erste Punktabzug erfolgt. Am Sachverhalt, dem Verstoß, ändert dies aber nichts. Denn, wie das Gericht es sagt, wer alle Daten hatte und von allem Kenntnis hatte, das ist Metzingen, und die Verantwortlichen hätten den Fehler entdecken, bzw. erst gar nicht begehen müssen ...
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Zumal man ja am 13.01., zwei Tage nach dem 18. Geburtstag, in der Lage war das richtige Geburtsdatum einzutragen.
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Co-Trainer: Mann, hab ich heut einen Schädel.
MV: Wieso, warste saufen gestern?
Co-Trainer: Ja, die Ana-Lena hatte doch gestern ihren 18. gefeiert.
MV: Achja, richtig. Wie ist das eigentlich, wenn die jetzt volljährig ist, darf die dann noch mit dem Landespass spielen?
Co-Trainer: Naja, A-Jugend darf se ja diese Saison auch noch spielen, dann wir das in der Ersten genauso gelten.
MV: Mh. Ich weiß nicht. Ich glaub, ich hab da mal was gehört, dass es da anders ist. Da ist der Geburtstag der Stichtag.
Co-Trainer: Mist, dann müssen wir für die jetzt nen Bundesliga-Pass bentragen.
MV: Naja, zwei Spiele darf se auf jeden Fall noch so. Und groß einsetzen tun wir se je eh nicht.
< 2 Wochen später >
MV: Hast du für die Ana-Lena eigentlich den Pass beantragt?
Co-Trainer: Au, Mist. Vergessen.
MV: Shit. Was machen wir dann?
Co-Trainer: Ach komm, die machen wir einfach nen Jahr jünger. Die Pässe schaut eh schon seit Jahren keiner mehr an, und weil die ja noch in der A-Jugend spielt, kommt auch so keiner drauf.
MV: Was wäre ich ohne Dich!
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@ silver surfer
Vielleicht ist der Sponsor der die Klage bezahlt ja eine Rechtschutzversicherung, wäre doch ne TOP-Werbung:
"Wir zahlen auch bei hoffnungslosen Fällen!!"
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das wäre natürlich ne Möglichkeit, die HBVF hat übrigens deutlich Stellung bezogen => http://www.hbvf.de oder http://www.handball-world.com ...
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Das Urteil wird sicher korrekt sein, das werden sie auch in Metzingen noch begreifen.
Allerdings finde ich auch, dass ein Gericht eine Urteilsbegründung sachlich formulieren sollte, ohne Polemik.
Diese Formulierung "krasses Versagen der Funktionäre von Metzingen" wäre meines Erachtens nicht notwendig gewesen. -
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Bravo HBVF! Eine echt gelungene Stellungnahme und ich hoffe, dass es bei der Verurteilung bleibt.
Schickt den neuen AB und den RA von Metzingen in die Wüste, und vergesst den bisherigen MV nicht. Der TuS sollte einfach mal die Klappe halten, denn irgendwann wird aus dem Versehen vielleicht sogar Vorsatz!
Sorry für die Ausdrucksweise, aber die ganze Geschichte hängt mir allmählich zum Hals raus!
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Zitat
Original von michel b.
Diese Formulierung "krasses Versagen der Funktionäre von Metzingen" wäre meines Erachtens nicht notwendig gewesen.
Eigentlich volle Zustimmung, allerdings braucht Metzingen offensichtlich eine Schelte in dieser Deutlichkeit. Außerdem regieren dort unten auch nicht die Kinder der Traurigkeit, vorallem wenn ich an die Worte des Herrn Baumgärtner denke. Bin gespannt, wann es endlich Klick macht bei den Verantwortlichen der Tussies... -
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Mit den größten Hohn bei der Geschichte finde ich, dass ein Sponsor die Revisiion bezahlt. Und das, während andere Vereine händeringend Sponsoren suchen, um überhaupt die Saison überstehen ziu können. Aber scheinbar zählt wirklich nur noch die Medienpräsenz und die ist den Metzingern ja gegeben!
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Naja, 1000 Euro Einspruchsgebühr sind schon eine andere Hausnummer als 100.000 Euro, die die Nürnberger noch brauchen, oder?
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Zitat
Die in der letzten Saison den Spielbetrieb des Vereins organisierende GmbH soll unterdessen vor der Insolvenz stehen, in der neuen Saison übernimmt diese Aufgaben wieder der Hauptverein.
Bis jetzt hat man 500€ +400€ Auslagenpauschale in der 1.Instanz ausgegeben.
In der 2.Instanz werden 1000€ + mindestens nochmal 400€ fällig.2300€ unsinnig verschwendet,die letzendlich der Konkursmasse zugute hätten kommen können.
Dabei ist das Honorar für den Hr.Krause noch garnicht mitgerechnet,das dürfte die Summe evtl verdoppeln.
Die Gläubiger sind bei solch unseriösem Gebaren die Dummen.
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Zitat
Original von Nocheinmainzlarer
Bis jetzt hat man 500€ +400€ Auslagenpauschale in der 1.Instanz ausgegeben.
In der 2.Instanz werden 1000€ + mindestens nochmal 400€ fällig.2300€ unsinnig verschwendet,die letzendlich der Konkursmasse zugute hätten kommen können.
Dabei ist das Honorar für den Hr.Krause noch garnicht mitgerechnet,das dürfte die Summe evtl verdoppeln.
Die Gläubiger sind bei solch unseriösem Gebaren die Dummen.
Nee, der Einspruch läuft über den Hauptverein und nicht über die GmbH Ist auch im Urteil erläutert
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Das ist mir schon klar, es ging auch nicht um Haftungsrecht sondern um Moral.
Statt Geld zum Fenster rauszuschmeissen sollte man lieber die Schulden der GmbH verringern, schliesslich ist der Verein vermutlich Mitgesellschafter und auch für den Spielbetrieb zuständig. -
SO kann man als Gesellschafter auch seine Forderungen erhöhen.
Aber im Ernst: Die Verantwortlichen sollten so langsam wirklich aufpassen, dass der im Vereinsalltag zumeist abstrakte Begriff der Durchgriffshaftung nicht schneller an de-facto-Bedeutung gewinnt, als manchem lieb sein kann.
Wenn man sich die Querellen im Gesamtverein (Stichwort: "seltsames" Abstimmungsergebnis über die Fortführung des Buli-Engagemants) aus jüngster Vergangenheit in Erinnerung ruft, mag vielleicht der ein oder andere aus einer anderen Abteilung der TuS geradezu auf solche Verfehlungen warten.
Warnende Grüße
Camelot -