• Jetzt hauen Sie aber wieder mächtig auf den Putz :lol: :lol:


    Ein Club, der gerade seine GmbH (vom letzten Jahr) Insolvent gemeldet hat, der eine handvoll Klagen von ehemaligen Spielerinnen wegen noch ausstehender Gehaltsvorderungen am Hals hat, macht jetzt wieder einen auf dicke Hose.


    Farkasova, ok. Laß ich noch gelten. Geht vielleicht noch. Aber Öri von Dunaferr. Habt ihr eine Ahnung was in der ungarischen Liga in der Spitze so verdient wird. Und die Öri ist mal ne richtig gute. D.h. wenn es da interessant werden sollte, dann kommt die nicht, weil sie mal eben jemand gut kennt. :nein:


    Das zu verfolgen wird richtig interessant :hi:

  • Jetzt sei mal nicht so gehässig, Gino :).
    Wenn man in Metzingen weiter Handball auf Bundesliganiveau (1. oder 2. sei mal dahingestellt)spielen will, dann ist eine Spielerin wie Öri dringend nötig und letztlich auch eine gute Investition.
    Nur mit Nachwuchskräften alleine braucht man erst garnicht anzutreten.
    Die müssen durch 2-3 Top-Spielerinnen ergänzt werden.
    Und da man ja auch eine Lizenz erhalten hat ist es legitim für gute Spielerinnen gutes Geld auszugeben.


    Unnütze Ausgaben sind eher die Gerichts- und Anwalts kosten.... :D

  • Noch sind beide Spielerinnen ja nicht da. Die Sache mit den Klagen interessiert mich Gino. Könntest du da mal ein wenig mehr aus dem Nähkästchen plaudern? :D Ist ja schon das zweite Mal, dass du diesen Punkt ansprichst (beim ersten Mal ging er wohl im kompletten Posting unter ;) )


    Warten wir einfach mal die Ennscheidung ab. So, wie die Argumentation des Anwalts im Urteil angegeben wurde, klingt sie für mich nicht nachvollziehbar. Und ich bleibe dabei, dass die SR ob mit Hinweis oder ohne hier gar keine Entscheidung über das Alter der Spielerinnen zu fällen haben.
    (müssen Hinweise schriftlich erfolgen? Wo steht das? Der SR geht zum MV hin und weist mündlich auf den falschen Eintrag hin und sagt, dass der MV für diesen Eintrag verantwortlich ist. Dann entscheidet der MV, dass ihm das herzlich egal ist und lässt das Datum so darauf.)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.


    Einmal editiert, zuletzt von Steinar ()

  • Ich vermute dahinter das Argument, dass die Spielerin vom Verein für 17 gehalten wurde, weil man sie so eingetragen hat. Von der Realität und dem Eintrag im Pass wusste der Verein nichts, im Protokoll steht, dass sie erst siebzehn sei, die SR haben das nicht beanstandet und damit wäre sie aus der juristischen Sicht Metzingens auch siebzehn und somit spielberechtigt ...


    Das ist allerdings aus meiner Sicht so abwegig, dass ich wirklich einiges an Zeit gebraucht habe, um das nachzuvollziehen, falls ich es denn jetzt richtig verstanden habe. Aber mal ehrlich, dass kann doch nicht wirklich die Verteidigungstrategie sein, oder? :pillepalle:

  • Zitat

    Original von SilverSurfer
    Ich vermute dahinter...
    Aber mal ehrlich, dass kann doch nicht wirklich die Verteidigungstrategie sein, oder? :pillepalle:


    Hi SilverSurfer,


    ist es aber. Ich denke :pillepalle: genauso... :D


    Fällt die Kontrolle des Datums auch unter 28(1), es wurde von den Schiris nichts kritisiert... Schiris sind unanfechtbar...


    "Wird" die Spielerin 17? Wird sie teilnahmeberechtigt?


    Was ich von der Begründung in Hinblick auf 28(1) vom Bundessportgericht halte hatte ich zuvor geschrieben.


    Ich bin gespannt auf die Begründung des Urteils des Bundesgerichtes.


    Gruß
    M.I.B

  • Der Knackpunkt ist eben nicht die Teilnahme- sondern die Spielberechtigung. Nur um diese geht es, und darüber entscheiden die SR nicht. Der Verein hätte mit der Spielerin lediglich einen Vertrag schließen und einen BL-Paß beantragen müssen. Daß dies nicht geschah, kann man im Nachhinein nicht mit einem Kontrollversäumnis der SR begründen. Eine Spielberechtigung wird eben erst dann wirksam, wenn sie erteilt wird, nicht wenn ihre Nichterteilung nicht gerügt wird.

    London? - Yes, London. You know: fish, chips, cup o' tea, bad food, worse weather, Mary fucking Poppins ... LONDON.


    Wödiger ist eine Sitzgruppe von mittelblau bis gelb: 2. Gang hinten rechts.

  • Zitat

    Original von heiner
    Der Knackpunkt ist eben nicht die Teilnahme- sondern die Spielberechtigung. Nur um diese geht es, und darüber entscheiden die SR nicht. Der Verein hätte mit der Spielerin lediglich einen Vertrag schließen und einen BL-Paß beantragen müssen. Daß dies nicht geschah, kann man im Nachhinein nicht mit einem Kontrollversäumnis der SR begründen. Eine Spielberechtigung wird eben erst dann wirksam, wenn sie erteilt wird, nicht wenn ihre Nichterteilung nicht gerügt wird.


    Hallo heiner,


    und genau diese Dinge soll das Bundesgericht beurteilen, dazu gehören auch die Folgen der Kontrollversäumnisse der Schiedsrichter.


    Und das Urteil hoffentlich nicht auch mit "Ausflüssen" begründen.


    Gruß,
    M.I.B

  • MIB


    Auch das wiederholte Aufschreiben falscher Argumente macht die Sache nicht richtiger. Die SR befinden nicht über eine Spielberechtigung, nicht heute und nicht nach dem Urteil. Darüber befindet einzig und allein die Spielleitende Stelle.


    Auch ein mehrfaches Übersehen des falschen Geburtsdatums (aus welchen Gründen auch immer) erwirkt nicht automatisch eine Spielberechtigung. So hätte es Metzingen gerne, wird aber nie und nimmer damit durchkommen.

  • @ meteokoebes



    Sehr aufmerksam. Ich komme aber deinem Wunsch sehr gerne nach. :)


    Bis kurz vor den Play-Offs hat der Großteil der Metzinger Mannschaft z.T. bis zu 5 Monate kein Gehalt mehr bekommen. Die Autos mussten zurückgegeben werden, Wohnungen wurden gekündigt.


    Die Spielerinnen wohnten dann (so ähnlich wie z.Zt. in Nürnberg ;)) z.T. zu dritt in einer 2-Zimmer Wohnung.


    Daraufhin hat sich die Mannschaft zusammengetan. Sie haben der Vereinsführung gedroht, wenn keine Kohle kommt - spielen sie nicht. :/:


    Es ist dann was passiert. Fast wöchentlich kam dann vor den entsprechenden Play-Off Spielen (Garßen-Celle und Beyeröde) etwas Geld. Aber nicht alles. :rolleyes:


    ........Fakt ist, dass die meisten der Spielerinnen, die den Verein verlassen haben, so ca. nur die Hälfte von dem bekommen haben, was ihnen zugesichert wurde. Dagegen wurde noch vor dem 30.06.07 (an diesem Termin wurde die Metzinger Spiel-GmbH insolvent gemeldet) eine Sammelklage eingereicht.


    P.S. Die Info kommt aus zwar aus zweiter Hand ABER über einen guten Freund einer jetzigen Ex-Tussie !! :hi:

    Einmal editiert, zuletzt von Gino ()

  • hmmh, kleines aber interessantes detail, ging die inso am 30.6. oder am 1.7. los. Am 30.6. wäre die Lizenz für die kommende Saison nämlich weg!!! Bei den ausstehenden Gehältern sollten sich die Metzinger Verantwortlichen übrigens mal lieber mit dem auseinandersetzen, was das Gesetzbuch über Insolvenzverschleppung sagt und das da einige Stellen wie Finanzamt, Krankenkassen, berufsgenossenschaften auch mal gerne auf die Verantwortlichen durchhaften und zwar ohne große Prozesse, siehe Beispiel Essen und Klaus Schorn ... Da wird der thread hier wohl noch um einiges länger ...

  • Zitat

    Original von M.I.B
    und genau diese Dinge soll das Bundesgericht beurteilen,


    Wird es.


    Zitat


    dazu gehören auch die Folgen der Kontrollversäumnisse der Schiedsrichter.


    Warten wir es ab. Wir sind dazu unterschiedlicher Meinung.


    Zitat


    Und das Urteil hoffentlich nicht auch mit "Ausflüssen" begründen.


    Was für Ausflüsse? Das mußt du mir erklären ?(

    London? - Yes, London. You know: fish, chips, cup o' tea, bad food, worse weather, Mary fucking Poppins ... LONDON.


    Wödiger ist eine Sitzgruppe von mittelblau bis gelb: 2. Gang hinten rechts.

    Einmal editiert, zuletzt von heiner ()

  • Zitat

    Original von SilverSurfer
    hmmh, kleines aber interessantes detail, ging die inso am 30.6. oder am 1.7. los. Am 30.6. wäre die Lizenz für die kommende Saison nämlich weg!!! Bei den ausstehenden Gehältern sollten sich die Metzinger Verantwortlichen übrigens mal lieber mit dem auseinandersetzen, was das Gesetzbuch über Insolvenzverschleppung sagt und das da einige Stellen wie Finanzamt, Krankenkassen, berufsgenossenschaften auch mal gerne auf die Verantwortlichen durchhaften und zwar ohne große Prozesse, siehe Beispiel Essen und Klaus Schorn ... Da wird der thread hier wohl noch um einiges länger ...


    Aber hat die Lizenz für die neue Runde nicht der Verein beantragt?
    Spielt dann eine mögliche Insolvenz der GmbH eine Rolle?
    Gleich Insolvenzverschleppung zu unterstellen ist natürlich schon
    etwas gewagt. Krankenkassen und das Finanzamt können auch ohne
    eine solche Verschleppung im übrigen auf die Geschäftsführer durchgreifen.


    Eine Klage der Spielerinnen müsste ja gegen die GmbH erfolgen.
    Im Insolvenzfall wäre das sicher hinfällig, denn ich kann mir nicht
    vorstellen, dass dann noch was zu holen ist.
    Außerdem erhielten die Spielerinnen ja dann ein Insolvenzausfallgeld.
    Dann ist der Schaden doch weitgehend behoben.

  • Wenn die Klagen gegen die Spielbetriebs GmbH eingereicht wurden - mit der ja wahrscheinlich auch die Verträge bestanden haben -, hat doch die TuS Metzingen kein Problem damit. Dann wurde die Klagen einfach eingereicht um sich einen Anspruch in die evtl. Insolvenzmasse zu erhalten. Und da meines Wissens die Lizenz immer noch vom Verein beantragt wird und nicht von einer evtl. Spielbetriebsgesellschaft, dürfte es auch ziemlich egal sein, ob die Insolvenz am 30.6. oder am 1.7. beantragt wurde.

  • Zitat

    Original von heiner


    Was für Ausflüsse? Das mußt du mir erklären ?(


    Hallo heiner,


    siehe mein Beitrag von heute, 10:52 Uhr.


    Gruß,
    M.I.B

  • "Ausfluss" bedeutet hier im Urteil des Sportgerichtes nichts anderes, als das der übersetzte Text einer internationale Regel des IHB in das Recht des angeschlossenen deutschen Verbandes übernommen wurde.


    Bezüglich der Insolvenz und dem drumherum kann man nur spekulieren. Wenn es zutreffend ist, dass über fast ein halbes Jahr keine Aufwandsentschädigung und kein Gehalt an die Tussis gezahlt worden ist und die Außenstände dann peu à peu wieder abgebaut worden sind, so ist es möglich, dass die Tussis vor das Arbeitsgericht gezogen sind, um mögliche Ansprüche zu sichern. Hinsichtlich des Insolvenzausfallgeldes bedurfte es nach Eintreten des Insolvenzfalles nicht unbedingt einer Klage. Es sei denn, der Insolvenzverwalter bestreitet die Forderung. Wenn dem aber so ist, könnte dies auch ein Hinweis dafür sein, warum der Verein kein Vertrag mit Anna-Lena für die BuLi geschlossen hat. Denn hätte sie den Vertrag im Januar 2007 geschlossen und ihre Mitspielerinnen hätten bereits zu diesem Zeitpunkt kein Geld gesehen, dann wäre das ein typischer Eingehungsbetrug und strafbar.


    Erstaunlich an der ganzen Sache ist aber, wie ein solches leckgeschlagenes Schiff die Playoffs souverän gewinnen kann. Die Tussies, die für die Uni Tübingen in Kiel um die Deutsche Hochschulmeisterschaft gekämpft haben, waren auch von bester Güte. Sie waren die einzigen die den Berlinern eine Niederlage in der Vorrunde beibringen konnten und dann aber im Finale an den Berliner scheiterten. Danach sind einige gleich weiter zur Studentenweltmeisterschaft gefahren. Hut ab vor diesen Frauen.

    Die Väter essen unreife Trauben und die Söhne bekommen davon stumpfe Zähne.

  • Hallo,


    Im Onlineangebot des Reutlinger General-Anzeiger steht heute:


    Zitat

    http://www.gea.de/detail/768265:


    ... Zudem heißt es in dem auf der Internetseite des Verbandes veröffentlichten Text (http://www.hbvf.de) über die TuS Metzingen: »Die in der letzten Saison den Spielbetrieb des Vereins organisierende GmbH soll unterdessen vor der Insolvenz stehen«. Diese Formulierung kommentierte Michael Giehrl, der frühere Geschäftsführer der TuS-GmbH, mit den Worten: »Das ist immer noch ein Stück weit Spekulation.« (v/eye)


    Gruß,
    M.I.B

    Einmal editiert, zuletzt von M.I.B ()

  • Zitat

    Original von M.I.B
    Hallo heiner,


    siehe mein Beitrag von heute, 10:52 Uhr.


    Gruß,
    M.I.B


    Alles klar, hatte ich nicht mehr auf dem Schirm ;)

    London? - Yes, London. You know: fish, chips, cup o' tea, bad food, worse weather, Mary fucking Poppins ... LONDON.


    Wödiger ist eine Sitzgruppe von mittelblau bis gelb: 2. Gang hinten rechts.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    http://www.gea.de/detail/768265:


    ... Zudem heißt es in dem auf der Internetseite des Verbandes veröffentlichten Text (http://www.hbvf.de) über die TuS Metzingen: »Die in der letzten Saison den Spielbetrieb des Vereins organisierende GmbH soll unterdessen vor der Insolvenz stehen«. Diese Formulierung kommentierte Michael Giehrl, der frühere Geschäftsführer der TuS-GmbH, mit den Worten: »Das ist immer noch ein Stück weit Spekulation.« (v/eye)


    Stimmt, denn wenn bereits ein Insolvenzantrag gestellt wurde, dann steht die GmbH nicht mehr vor einer Insolvenz sondern steckt schon mitten drin. Mittendrin statt nur dabei...


    Im Übrigen halte ich es für unwahrscheinlich, dass am 30.06. oder 01.07. ein Insolvenzantrag gestellt wurde - wir müssen dann eher zwischen 29.06. und 02.07. differenzieren.


    Durchgriffsrecht haben Sozialversicherungen und Finanzamt - unabhängig von einer Insolvenz und relativ schnell, schließlich darf das Finanzamt selbst vollstrecken und immer mehr Sozialversicherungen lassen über das Finanzamt vollstrecken.


    Wenn aber einige Spielerinnen bereits über 5 Monate kein Gehalt bekommen haben, dann spricht das sehr für eine Insolvenzverschleppung, zumindest halte ich es in diesem Fall für sehr wahrscheinlich, dass bei einer Insolvenz die Staatsanwaltschaft ermittelt. Das würde dann im Extremfall neben einem Strafprozess den vollen Durchgriff der Gläubiger auf die Gesellschafter bedeuten.

  • Hinzu kommt die Durchgriffshaftung auf den/die Geschäftsführer. Dem drohen nicht nur die bereits genannten Institutionen, sondern eben auch die Gesellschafter.


    Leider (oder manchmal auch zum Glück) ahnen viele Ehrenamtler gar nicht, in welches Risiko sie sich als Verantwortliche begeben!!
    :devil:


    Versicherte Grüße
    Camelot

Anzeige