TuS Ferndorf 2020/2021






  • Diese Aussage "
    Wie zu vernehmen ist, kam es seitens der Gesundheitsamtes zu Aussagen wie:
    "Dann sind wir halt die einzigen in Deutschland, die bei einer solchen Konstellation den richtigen Weg gehen."


    wo ist die getätigt worden?. Ich war gestern Teilnehmer der virtuellen-Video-Pressekonferenz. Von dort stammt dieser Text nicht.


    Dirk Stenger sagte u.a. MIT DIESER ENTSCHEIDUNG WIRD UNS DIE LUFT ZUM ATMEN GENOMMEN. Es war schon emotional, man merkte dass sie nach Worten suchten und man hatte das Gefühl, dass sie grad mal losbrüllen könnten um ihrem Frust, Ärger und Enttäuschung Luft zu machen.


    Ich bin gespannt auf Dienstag wo wieder getestet wird . Dann wird es sicher wieder eine PK geben.
    Ich bin noch irgendwie in einer Schockstarre, hält der sich beim Gesundheitsamt für GOTT? Das ist die reinste BEHÖRDENWILLKÜR und nichts anderes!
    Ich schreie gleich auch mal... :pillepalle::pillepalle::wall::wall:

    :lol: Fußball + Schnelligkeit + Intelligenz = HANDBALL :lol:

  • So wie sich das Gesundheitsamt bislang verhalten halt, wird wohl auch ein weiterer negativer Test nichts nutzen.


    Angesichts der Tatsache, dass sich die (vornehmlich ehrenamtlich arbeitenden) Mitarbeiter des TuS Ferndorf mit der C-Thematik fast vollständig aufreiben (müssen), ist es verständlich, dass auf die Einleitung juristischer Schritte verzichtet wird.

  • Ich kann den Frust der Verantwortlichen vom TuS Ferndorf nachvollziehen. Hier muss eine einheitliche Regelung und Vorgehensweise der Gesundheitsämter her. Es geht hier schliesslich nicht um einen Freizeitsportverein, sondern um einen Bundesligisten. Und d.h. auch, das hier die Vereine mitbetroffen sind, gegen die Ferndorf jetzt aktuell zum Ligaspiel angetreten wäre!!! Das Spiel gegen Dormagen muss nun schon zum 2x aufgrund dieser dubiosen Entscheidung abgesagt werden. Und das heißt dann für den TSV u. auch den anderen Vereinen, die wegen der erneunten Quarantänemaßnahme gegen Ferndorf die Spiele absagen müssen, dass die Terminkalender im enger werden. Man schaue sich doch nur die aktuelle Tabelle an. Nach 6 Spieltagen ist zwischen 6 (Dessau) und nur 2 (Bietigheim) gespielten Spielen alles dabei!!! Wenn das so weitergeht, dann müssen manche Teams demnächst 3 Spiele die Woche absolvieren. Von dem dann zusätzlichem Druck und dem damit erhöhtem Verletzungsrisiko mal ganz zu schweigen.

  • Wie das aktuelle Beispiel aus Konstanz zeigt, ist die Vorgehensweise der Gesundheitsamtes Siegen wirklich "exotisch":


    "Nach der großen Aufregung am Freitagabend nun die Entwarnung: Der erste positive Corona-Test bei der HSG Konstanz erwies sich doch als negativ. Nach dem fehlerhaften Testergebnis wurde der betroffene Spieler umgehend noch einmal getestet und war ein zweites Mal ohne jede Auffälligkeit. Die HSG Konstanz konnte die vorsorgliche Quarantäne wieder aufheben und wird sich auf das Heimspiel am Freitag, 20 Uhr, gegen den TuS N-Lübbecke vorbereiten."

  • Also wenn ein positives Testergebnis, das einen Tag später negativ ist, ein "falsches" Testergebnis ist, woraufhin doch niemand in Quarantäne muss, warum muss dann Ferndorf die kompletten 14 Tage in Quarantäne bleiben, wenn das Testergebnis auch nach 2 Tagen negativ ist?? Das ist absolute Willkür und macht jeden neutralen Handballfan wütend!! :mad::mad:


    Übrigens bedarf es zur Rechtsgültigkeit einer Quarantänemaßnahme einen richterlichen Beschluss. Vielleicht sollte Ferndorf mal darauf bestehen?! Hier geht es schließlich um Existenzen!!

  • Übrigens bedarf es zur Rechtsgültigkeit einer Quarantänemaßnahme einen richterlichen Beschluss. Vielleicht sollte Ferndorf mal darauf bestehen?! Hier geht es schließlich um Existenzen!!


    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermächtigt die Gesundheitsämter zur Anordnung einer Quarantäne wenn ein konkreter Verdacht auf Infektionsgefahr besteht. Der richterliche Beschluss ist erst notwendig um polizeiliche (Zwangs)maßnahmen anzuordnen, wenn sich die unter Quarantäne gestellte Person dieser Anordnung widersetzt. Der Verstoß gegen die Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt ist allerdings mit Geld- und Haftstrafen sanktionierbar.


    Der Quarantäneanordnung muss also in jedem Fall Folge geleistet werden, aber es bleibt natürlich die Möglichkeit parallel dazu die Rechtmäßigkeit der Anordnung richterlich überprüfen zu lassen.

  • Hätte es von vorneherein eine bundesweit einheitliche Umgangsrichtlinie für die Testing-Verfahren im sportartenübergreifenden Profisportbereich gegeben, man hätte diese Probleme jetzt alle nicht. So macht jetzt halt jedes Gesundheitsamt was es will. Ob man da rechtliche Änderungen hätte erwirken können halte ich für fraglich, allerdings ist weder ein Versuch in diese Richtung unternommen worden noch haben Briefings für die Gesundheitsämter stattgefunden, wie wichtig eine einheitliche Methode für die Existenz vieler Sportunternehmen gewesen wäre. Ich für meinen Teil sehe da massive Verfehlungen seitens des DHB, vielleicht aber auch eher eine völlig naive Blauäugigkeit.


  • Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermächtigt die Gesundheitsämter zur Anordnung einer Quarantäne wenn ein konkreter Verdacht auf Infektionsgefahr besteht. Der richterliche Beschluss ist erst notwendig um polizeiliche (Zwangs)maßnahmen anzuordnen, wenn sich die unter Quarantäne gestellte Person dieser Anordnung widersetzt. Der Verstoß gegen die Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt ist allerdings mit Geld- und Haftstrafen sanktionierbar.


    Der Quarantäneanordnung muss also in jedem Fall Folge geleistet werden, aber es bleibt natürlich die Möglichkeit parallel dazu die Rechtmäßigkeit der Anordnung richterlich überprüfen zu lassen.


    Das stimmt so nicht ganz, siehe hier. Die Quarantäne-Anweisungen sind aufgrund ihres freiheitseinschränkenden Charakters nicht mehr als eine Empfehlung, solange kein richterlicher Beschluss vorliegt und deshalb auch nicht mit Geld- und Haftstrafen sanktionierbar.
    Wie dem auch sei, als Verein Ferndorf würde ich versuchen, mich juristisch gegen diese Anordnungen zu wehren. Es ist ja auch nicht verhältnismäßig, wenn in absolut vergleichbarer Angelegenheit woanders in Deutschland komplett anders entschieden wird. Da entsteht Ferndorf ja ein einseitiger Nachteil. Sollte ein richterlicher Beschluss angestrebt werden, ist der Richter verpflichtet, den "Beschuldigten" zu hören und die Situation zu bewerten. Da sehe ich bei Ferndorf gute Chancen, denn sie haben ja aktuell einfach keinen positiv Getesteten in der Mannschaft oder im Umfeld, was eine weitere Quarantäne sicherlich auch aus Sicht des Richters überflüssig macht. Mich würde mal interessieren, ob man in Ferndorf in diese Richtung bereits gedacht hat.

  • Auf Nachfrage hat das Kreisgesundheitsamt zur erneuten zweiwöchigen Quarantäne des Handball-Zweitligisten TuS Ferndorf Stellung bezogen.



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  • Was gibts denn zu berichten? Verbirgt sich leider hinter einer Paywall.


    Das Geundheitsamt verweist auf die Gesamtsituation im Kreis. Der hohn Sieben-Tage-Inzidenzwert und die Auslastung der Krankenhäuser führen dazu, dass das Gesundheitsamt es für nötig erachtet jedwede Infektionskette frühzeitig zu unterbrechen um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Daraus begründet sich die Quarantäne für die Mannschaft des TuS Ferndorf.

  • "Das Geundheitsamt verweist auf die Gesamtsituation im Kreis. Der hohn Sieben-Tage-Inzidenzwert und die Auslastung der Krankenhäuser führen dazu, dass das Gesundheitsamt es für nötig erachtet jedwede Infektionskette frühzeitig zu unterbrechen um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Daraus begründet sich die Quarantäne für die Mannschaft des TuS Ferndorf."


    Die Vorgehensweise des Gesundheitsamtes Siegen unterscheidet sich erheblich von der anderer Gesundheitsämter, wie wir mittlerweile wissen.
    Sollten zur Begründung die o. g. Äußerungen dienen, stellt sich doch die Frage, wie der Kreis Siegen-Wittgenstein momentan in Bezug auf den 7-Tage-Inzidenzwert und die Auslastung der Krankenhäuser im Vergleich dasteht.


    7-Tage-Inzidenzwert, RKI-Zahlen von heute:
    Kreis Si-Wi: 103
    NRW: 169
    Benachbarte Bundesländer:
    Hessen: 172
    Niedersachsen: 93
    Rheinland-Pfalz: 126


    Anteil der COVID-19 Patienten an der Gesamtzahl der Intensivbetten:
    Kreis Si-Wi: 4%
    NRW: 13%
    Hessen: 13%
    Niedersachsen: 7%
    Rheinland-Pfalz: 8%.


  • Was ist mit "dämlich" gemeint?


    Na dass die Frage nicht gestellt wurde. Würde aber auch in Anbetracht der allgemeinen Argumentation keinen Unterschied machen. Ich finde das absolut blödsinnig, dass die Gesundheitsämter keine klaren Vorgaben von den Ländern bekommen. Da verwundert es nicht, dass mehr und mehr Leute auf die Strassen gehen. Für Ferndorf auf jeden Fall ein Wettbewerbsnachteil - den man aber wohl so hinnehmen oder vor Gericht ziehen muss.

  • Ich denke der TuS sollte vor Gericht ziehen und das klären lassen.
    Alternativ die Anarchie ausrufen und einen Infizierten in der Behörde vorbei schicken damit DIE in Quarantäne gehen muss :D

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