Buzzer und Videobeweis

  • Also die Ergebnisse, den Spielverlauf kannst du sehen. Den Schiedsrichterbericht (da ist auch das Einspruchsfeld bei) nicht. Aber ich weiß von nuLiga, dass abgegebene Einsprüche durch eine Ablehnung gekennzeichnet werden. Dann sieht das Ergebis zum Beispiel so aus 24:23A. Und wenn man dort auf das A den Mauszeiger hält, steht dann in dem aufblendenden Fenster "Abgelehnt durch Heim-/Gastmannschaft" (je nachdem wer angekreuzt wurde).

  • Danke für die prompte Antwort.

    Dann halte ich es für sinnvoll bereits im Spielbericht zu vermerken, dass das möglicherweise noch nicht das "Endergebnis" darstellt. Das ist sicher für die übrigen Ligenteilnehmer interessant.


    Aus der Vorbemerkung resultiert ja keine Pflicht tatsächlich Einspruch einzulegen. Und der Einsprucherhebene hat ebenso Zeit über den Einspruch nachzudenken, ob nicht (auch) bei ihm ein Wahrnehmungsfehler vorliegt.

  • Wie ich ungefähr 53 Mal geschrieben habe, ist es selten dämlich, erst den Vorsprung wegzuwerfen und dann den Vermerk zu verpennen. Das steht völlig außer Frage. Trotzdem muss grundsätzlich die Frage erlaubt sein, was genau man sich dadurch erhofft, dass direkt nach Spielende irgendetwas angekündigt werden muss. Eventuell genau sowas, dass ein Verein es verpennt und man sich die Arbeit spart? Die Begründungen die ich bisher gehört habe sind bürokratischer Natur, von wegen ist halt so. Ergibt für mich, unabhängig davon, welchen Verein es trifft, keinen Sinn. Beispiel Melsungen: Die Schiedsrichter kennen die Regeln nicht und dann soll irgendein Vereinsverantwortlicher, der noch tausend andere Dinge im Kopf hat, das mal eben nach Spielende parat haben? Das ist absurd.

    Die Kraft in uns.

    Einmal editiert, zuletzt von BHC06-JST ()

  • Wie ich ungefähr 53 Mal geschrieben habe, ist es Seiten dämlich, erst den Vorsprung wegzuwerfen und dann den Vermerk zu verpennen. Das steht völlig außer Frage. Trotzdem muss grundsätzlich die Frage erlaubt sein, was genau man sich dadurch erhofft, dass direkt nach Spielende irgendetwas angekündigt werden muss. Eventuell genau sowas, dass ein Verein es verpennt und man sich die Arbeit spart? Die Begründungen die ich bisher gehört habe sind bürokratischer Natur, von wegen ist halt so. Ergibt für mich, unabhängig davon, welchen Verein es trifft, keinen Sinn. Beispiel Melsungen: Die Schiedsrichter kennen die Regeln nicht und dann soll irgendein Vereinsverantwortlicher, der noch tausend andere Dinge im Kopf hat, das mal eben nach Spielende parat haben? Das ist absurd.

    Nein, das ist deren Aufgabe, dass sie entweder selber feststellen, dass etwas falsch gelaufen ist oder jemanden dafür im Team haben! Ich verstehe nicht, wie man von den Schiedsrichtern erwarten kann, dass sie möglichst fehlerlos agieren, aber alle anderen am Spiel Beteiligten immer wieder in Schutz genommen werden, wenn sie zu blöd sind! In meinen Augen sollten Personen, die einen Sport professionell betreiben, wissen wie er funktioniert, denn das könnte unter Umständen einen Wettbewerbsvorteil mit sich bringen ;).


    Nochmal, das ist der tägliche Job aller im sportlichen Bereich tätigen und den sollte zumindest einer im regeltechnischen Bereich beherrschen!

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!


    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)


    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

  • Trotzdem muss grundsätzlich die Frage erlaubt sein, was genau man sich dadurch erhofft, dass direkt nach Spielende irgendetwas angekündigt werden muss.

    Ich vermute, wie bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen, Rechtsfrieden. Also, dass so früh wie möglich alle Beteiligten von der Unanfechtbarkeit der Tatsachen ausgehen können.
    Aus Verbands- und Liga-Sicht sehe ich das so: Wenn etwas so gravierend ist, dass ich einen Einspruch einlegen möchte, mache ich das direkt. Falls mir Fehler der Offiziellen erst 2-3 Tage später zufällig beim Videostudium auffallen, sollte das nicht den allgemeinen Spielbetrieb unterbrechen. Also ggf. Neuansetzung des Spiel inkl. Hallen- und Terminproblematik. Dahinter steht die Annahme, dass die (Profi)Vereine gravierende Fehler als solche auch direkt erkennen.

  • Nein, das ist deren Aufgabe, dass sie entweder selber feststellen, dass etwas falsch gelaufen ist oder jemanden dafür im Team haben! Ich verstehe nicht, wie man von den Schiedsrichtern erwarten kann, dass sie möglichst fehlerlos agieren, aber alle anderen am Spiel Beteiligten immer wieder in Schutz genommen werden, wenn sie zu blöd sind! In meinen Augen sollten Personen, die einen Sport professionell betreiben, wissen wie er funktioniert, denn das könnte unter Umständen einen Wettbewerbsvorteil mit sich bringen ;).


    Nochmal, das ist der tägliche Job aller im sportlichen Bereich tätigen und den sollte zumindest einer im regeltechnischen Bereich beherrschen!

    Das kann ich aber umgedreht dann genauso formulieren: Wieso sollte ich von den Vereinsverantwortlichen erwarten, alle Regeln zu kennen, und die Schiedsrichter bei Regelunkenntnis in Schutz nehmen, aus welchen Gründen auch immer?

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  • Ich vermute, wie bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen, Rechtsfrieden. Also, dass so früh wie möglich alle Beteiligten von der Unanfechtbarkeit der Tatsachen ausgehen können.
    Aus Verbands- und Liga-Sicht sehe ich das so: Wenn etwas so gravierend ist, dass ich einen Einspruch einlegen möchte, mache ich das direkt. Falls mir Fehler der Offiziellen erst 2-3 Tage später zufällig beim Videostudium auffallen, sollte das nicht den allgemeinen Spielbetrieb unterbrechen. Also ggf. Neuansetzung des Spiel inkl. Hallen- und Terminproblematik. Dahinter steht die Annahme, dass die (Profi)Vereine gravierende Fehler als solche auch direkt erkennen.

    99% von dem was im Videostudium entdeckt werden könnte ist doch ohnehin kein Einspruchsgrund. In anderen Sportarten klappt das auch mit längeren Fristen, ohne alle zwei Wochen in einem Rechtsstreit zu enden.

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  • 99% von dem was im Videostudium entdeckt werden könnte ist doch ohnehin kein Einspruchsgrund

    Und eben dieser eine, verbleibende Prozentpunkt sorgt dann für (die größten) Probleme.

    In anderen Sportarten klappt das auch mit längeren Fristen, ohne alle zwei Wochen in einem Rechtsstreit zu enden.

    Von welchen Sportarten sprichst du?

  • Das kann ich aber umgedreht dann genauso formulieren: Wieso sollte ich von den Vereinsverantwortlichen erwarten, alle Regeln zu kennen, und die Schiedsrichter bei Regelunkenntnis in Schutz nehmen, aus welchen Gründen auch immer?

    Nein, es geht ganz und gar nicht um "in Schutz" nehmen, im Gegenteil! Wenn sie Mist machen, dann muss man darauf aufmerksam machen. Diese Möglichkeit habe ich durch einen Einspruch, diese Möglichkeit muss dann aber auch wahrgenommen werden. Und hier drehen wir uns im Kreis, das geht nur, wenn ich Ahnung von meinem Tätigkeitsbereich habe ;).

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!


    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)


    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

  • Ich vermute, wie bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen, Rechtsfrieden. Also, dass so früh wie möglich alle Beteiligten von der Unanfechtbarkeit der Tatsachen ausgehen können.

    Ja, denke das ist der Punkt der Angelegenheit. Schiedsrichter treffen "Tatsachenentscheidungen".

    Wenn jedes Spielergebnis erst gültig wird nachdem eine Kommission in tagelangem Videostudium jede Situation aus drei Kameraperspektiven in Zeitlupe beurteilt hat wird dieses Kernprinzip der Schiedsrichterarbeit komplett ausgehöhlt. Solange die Fehlentscheidungen der Schiris statistisch gleich verteilt sind und kein Spiel absichtlich "verpfiffen" wird ist alles gut.

    • Offizieller Beitrag

    Im ersten Schritt muss mit Spielende ein Einspruch angekündigt werden, das zunächst ohne Kosten, aber mit kurzer Angabe des Grundes. Dann bleiben 72 Stunden für einen begründeten Einspruch, der dann zunächst auch mit Kosten verbunden ist.


    Ich unterstelle, dass die Kosten für einen begründeten Einspruch in der HBL nicht von einem Einspruch abhalten. Und trotzdem würde ich mich sehr wundern, wenn es bei 306 Spielen mehr als fünf Einsprüche gab.


    In meiner Zeit als Mannschaftsverantwortlicher für vier Nachwuchsmannschaften im Leistungsbereich sind mir in drei Jahren genau zwei angekündigte Einsprüche begegnet. In einem Fall habe ich den Einspruch angekündigt und dann nicht eingereicht. Das wäre aber eine längere Geschichte, eher fürs Handballtagebuch. Im zweiten Fall hat der Gegner einen Einspruch angekündigt. Ich erinnere mich an die Situation nicht mehr im Detail, erinnere mich aber, dass ich das nachvollziehen konnte, da spontan unklar war, ob Tatsachenentscheidung oder Regelverstoß. Gegner hat sich zwei Tage Zeit genommen um das zu prüfen und dann keinen Einspruch eingelegt. Und in diesen zwei Tagen habe ich von jedem Spieler (C-Jugend) gefühlt fünf whatsapp am Tag bekommen, ob unser Sieg jetzt zählt. In den Team-Chat habe ich erst gar nicht reingeschaut.


    Letztlich geht es mir bei der Regel den Einspruch sofort anzukündigen um zwei Dinge:

    1) Einspruchankündigungen sind die Ausnahme, Einsprüche noch seltener

    2) Sport lebt von den Emotionen, auch beim Feiern von Sieg oder Niederlage - alle Beteiligten wollen mit dem Spielende ein Ergebnis, niemand eine tage- oder wochenlange Zitterpartie, das würde das Spiel extrem abwerten


    Beide Punkte sind der Grund, warum es Tatsachenentscheidungen gibt. Wir können hier jede SR-Entscheidung diskutieren, auswerten, etc. Aber niemand will doch ernsthaft, dass SR-Entscheidungen nach Spielende juristisch geklärt werden. Insofern sind Einsprüche auf Regelverstöße begrenzt und auch hier hohe Hürden gesetzt.


    Und jetzt mal ehrlich - wenn es auf der Bank niemanden gibt, der einen (vermeintlichen) Regelverstoß erkennt, dann wäre es doch auch nicht im Sinne aller Beteiligten, wenn drei Tage später irgendein Jurist mit Handballkenntnis oder ein Handballer mit Jurakompetenz ( Helge - nicht an Dich gerichtet ;) ) dann noch einen Einspruch konstruiert - das will doch keiner.

  • Ronaldo: Es geht gar nicht nur ums Spiel selbst, wo der Regelverstoß stattfindet. Das Problem ist, dass Regelverstöße oft untern Teppich gekehrt werden, wenn kein Einspruch erfolgt.


    Der krasseste Regelverstoß, den ich jemals im Handball gesehen hab, war in einem großen internationalen Finale. Das ist meines Wissens nach bis heute nicht öffentlich aufgeklärt, was da passiert ist. Alleine schon zum Erzwingen der Aufklärung möchte ich in solchen Fällen einen Einspruch sehen.

  • ich bin da deutlich bei bhc-

    warum sollen sich die teams nciht freuen nach einem sieg- die interessiert doch gar nicht, ob einspruch eingelegt worden ist oder nicht-das halte ich für ein eher schwaches argument.


    für mich ist die forderung : profisport - ein verantwortlicher muss sich auskennen..........absolut nachvollziehbar

    nur

    das gilt für beide seiten- also auch für den bereich schieri / spielleitung.


    und unser gesamtes rechtssystem ist nunmal so aufgebaut, dass der normengeber- in diesem fall schieri/spielleitung-

    im vorteil sind, dass sie vorgaben machen können gegen die sich die gegenseite nicht wehren kann- das ist zweifelsohne richtig so. aber warum soll es dann nicht wie bei fast allen anderen normen die möglichkeit geben, unabhängig von der hektik udn stress der situation in einem vorgegebenen zeitraum -der nicht grad nur bis zum spielende geht- sich dagegen zu wehren.

    das hat m.e. auch nichts mit "juristen nehmen das spiel auseinander" zu tun, sondern wie wir alle sicher einschätzen, wird

    die quote bei allen spielen unter 1% liegen.

    man hat fast immer im rechtsverkehr einspruchsfristen von 7-14 tagen, im sport reduziert grad damit man die abhängige situation noch im blick hat- warum dass auf wie in diesem fall ja deutlich- wenige minuten reduziert werden soll oder muss,

    ist und bleibt für mich nicht ersichtlich.

    es ist und bleibt eine einseitige "bevorzugung" einer partei - in anderen rechsbereichen, wäre es längst "kassiert" worden, da eine ungleichbehandlung vorliegt- da es hier um verbandsrecht geht, nimmt man es halt hin.

  • rheiner


    das sehe ich genauso-

    man könnte meinen, dass die verbände es gerne so laufenlassen, damit keine präzidenzfälle geschaffen werden

    die offiziell bewertet werden können und andere einsprüche damit begründet werden könnten.

    transparenz vorzubeten und bis heute keine stellungnahme dazu ab gegeben passt dazu doch auch 100% ins bild.

  • Wenn eine so lange garantierte Einspruchsfrist bestünde, wäre kein einziges Spielergebnis sicher. Die in Raum gestellten 72 Stunden wären ein Zeitraum den sicherlich dann viele Vereine zum ausführlichen studieren und sezieren ausnutzen würden. Hier hätten zudem große Vereine einen weiteren Vorteil, weil Kapazitäten.


    Unmittelbar nach dem Spiel muss man sich schon ziemlich sicher sein einen Nachteil erfahren zu haben, es spricht sich sonst ja auch herum das dieser oder jene Verein das aus Prinzip macht. Ein offensichtlicher Kompromiss wäre zum Beispiel 3 Stunden nach Spielende oder Mitternacht (je nachdem wann das Spiel war). Dann hat man im Zweifel Zeit gehabt sich Gedanken zu machen, aber kaum die Möglichkeit das System auszunutzen.

  • Mir ist immer noch nicht klar, welchen Erkenntnisgewinn aus einer verlängerten Einspruchsfrist innerhalb 24 Stunden gezogen wird. Mir ist was im Spiel aufgefallen, das möglicherweise nicht korrekt war. Ich lasse nach Spielende im Spielbericht einen Einspruch vermerken.Jetzt sind 72 Stunden Zeit, sich schlau zu machen und diesen ggf. weiter zu verfolgen oder nicht. Was ändert sich innerhalb der 24 Stunden? Wenn man neue Erkenntnisse gewinnt, kann man die gesamten 72 Stunden nutzen, um die Sache frist- und formgerecht weiter zu verfolgen. Oder man kommt zu dem Schluss, es war nichts. Dann passiert halt nix,


    PS: Mir fehlen die Beispiele, dass es in anderen Mannschaftssportarten anders abläuft.

  • Also das es eine Art...."shaming" gäbe, wenn eine Mannschaft prophylaktisch immer sofort Widerspruch einlegt, sollte doch klar sein. Wenn man generell länger Zeit hätte, könnte man alles genau untersuchen und erst bei Aussicht auf Erfolg Laut geben. Das es daher nicht ewig viel Zeit geben sollte sich dafür zu entscheiden liegt denke ich auf der Hand....das ist nicht bürokratisch begründet.

  • paul


    dein vorschlag ist ja auch im bereich des möglichen, damit ein bisschen "waffengleichheit" herrscht.


    man sollte den handelnden personen zugestehen sich runterzufahren udn evtl. mal rücksprache zu nehmen-

    nicht mehr, nicht weniger.


    wenn alles immer so einfach wäre-warum brauchen dann die verbände so lange mit stellungnahmen ?

    warum ist wie rheiner korrekt aufführt, teilweise eine aufklärung bestimmter szenen nicht erfolgt ?


    und ja- das vermerken ist relativ einfach . aber wenn du grad in der situation bist am spielende, regst du dich vlt.

    einfach zu viel auf um korrekte handlungen vorzunehmen.

    dass mit dem "sezieren" halte ich selbst für zu weit hergeholt- wenns einer drauf anlegt, könnte er ja generell schon bei

    ausfüllen des spielberichtsbogen vor dem spiel das vermerken und einfach verfallen lassen....

  • fussball zb. einspruchsfrist i.a.r. 2 tage mit kurzer begründung....-

    gibt es da jetzt eine flut von verfahren ?

    selbst durch dieses teilweise desaster mit dem var doch nicht....

    da scheint sich also die 2 tage regel bewährt zu haben.

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