Ablösung von nuLiga, Handball4all und Sportradar durch iSquad zur Saison 2026/2027

  • Also ein DHB Präsidiumsmitglied hat heute auf einer Videokonferenz mit ca.90 Teilnehmern durchblicken lassen, dass es mit dem aktuellen Stand unzufrieden ist. Es fiel sinngemäß der Satz, dass Firmen manchmal mehr versprechen, als sie dann halten.

  • Prima, ich gehe natürlich davon aus, dass der DHB ordentliche Pönalen bei verspäteter Lieferung in den Werkvertrag aufgenommen hat. Wenn nicht, wird's blöd.

    Soweit ich gehört habe, haben nicht alle Landesverbände die Kündigungen der aktuellen Verträge so flexibel gestaltet, dass sie diese problemlos noch ein Jahr (oder wie lange auch immer) verlängern können. Aus meiner Sicht müsste für die evt. Mehrkosten (der ein oder andere Anbieter könnte die Not der Verbände monetär ausnutzen) der DHB aufkommen und das könnte er über die Pönaleregelung wiederum an Toools weitergeben... ansonsten muss er an sein Sparschwein oder die Portokasse gehen :) oder die Landesverbände bleiben auf den Kosten sitzen.

    Das Handball-Sommerloch ist zumindest prall gefüllt mit Überraschungen! Das ist doch auch schön... zumindest, wenn man kein Offizieller Verbands- oder Vereinsvertreter ist, denn die bekommen als erstes die Schelte ab, obwohl sie nichts dafür können.

    Einmal editiert, zuletzt von wuscheck (20. Juni 2026 um 16:18)

  • Ihr redet/schreibt für mich in Hieroglyphen. Ich bin Naturwissenschaftler, kein BWLer oder ähnliches. Sprich, eine detaillierte Aufklärung wäre nett.

    danke mike

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Hab‘s mal für Dich in die KI eingekippt:

    Begriff

    Kurz erklärt

    WerkvertragVertrag über die Erstellung eines konkreten Ergebnisses (z. B. einer Software). Der Auftragnehmer schuldet den Erfolg, nicht nur seine Arbeitsleistung. Die Vergütung wird meist bei Abnahme fällig.
    PflichtenheftDetaillierte Beschreibung, wie die Anforderungen umgesetzt werden. Es definiert den Leistungsumfang und dient als Grundlage für die Abnahme im Werkvertrag.
    DienstleistungsvertragVertrag für laufende Leistungen nach der Einführung (Betrieb, Support, Wartung). Hier wird die Tätigkeit geschuldet, nicht zwingend ein bestimmter Erfolg.
    BetriebÜbernahme von Hosting, Monitoring, Wartung, Updates, Incident-Management usw. nach dem Go-Live.
    SLA (Service Level Agreement)Vereinbarung messbarer Servicequalitäten, z. B. Verfügbarkeit (99,9 %), Reaktionszeiten, Entstörungszeiten und Eskalationswege.
    Exit-ManagementRegelungen für die geordnete Übergabe an einen anderen Dienstleister oder zurück an den Auftraggeber. Umfasst Datenherausgabe, Dokumentation, Know-how-Transfer und Unterstützung beim Übergang.
    SchlechtleistungVertraglich definierte Konsequenzen bei Nichterfüllung oder mangelhafter Leistung, z. B. Servicegutschriften, Vertragsstrafen, Sonderkündigungsrechte oder Schadensersatzansprüche.