Weil ich die Szene im Hinblick auf die Regelanwendung interessant finde, greife ich das Thema aus dem HC Erlangen-Thread hier noch einmal gesondert auf:
Alles anzeigen𝗠𝗲𝗹𝘀𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝗸𝗲𝗶𝗻 𝗪𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿𝗵𝗼𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹 𝗴𝗲𝗴𝗲𝗻 𝗘𝗿𝗹𝗮𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗿 𝗚𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗲𝗿𝘇𝘄𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻
Das Bundessportgericht des Deutschen Handball Bundes hat den Einspruch der MT Melsungen gegen die Wertung des Bundesligaspiels am 20.12.2025 beim HC Erlangen am heutigen Tag kostenpflichtig zurückgewiesen. Die beiden Mannschaften hatten sich bei der sogenannten „Black Night“ in Nürnberg unentschieden getrennt, Erlangen den Sieg mit einem vergebenen 7 Meter Wurf in der Schlusssekunde verpasst.
Melsungen, vertreten durch Rechtsanwalt Kälding, wollte trotz des gewonnen Punktes die Wiederholung des Spiels erzwingen, weil der Erlanger Sander Øverjordet nach einer Verletzungsunterbrechung angeblich in der Schlussminute drei Angriffe hätte aussetzen müssen, auf der Platte blieb und den Ausgleich erzielte. Die Schiedsrichter hätten, so lies Melsungen durch seinen Anwalt vortragen, seinerzeit einen Regelverstoß begangen und dieser sei spielentscheidend gewesen.
Das Gericht folgte jedoch der gegenteiligen Argumentation des HC Erlangen und seines juristischen Beraters, Kapitän Dr. Christopher Bissel. Dabei lies es dahinstehen, ob tatsächlich ein Regelverstoß der Schiedsrichter vorlag und Melsungen nicht seinerseits schon durch eigene Formverstösse kurz nach Spielende, die auf der Hand lagen, mit seinem Einspruch ausgeschlossen war. Es entschied, dass jedenfalls kein spielentscheidender Regelverstoss erkannt werden konnte, selbst wenn man einen solchen fiktiv annehmen sollte. Denn die hohe Wahrscheinlichkeit eines für Melsungen günstigeren Spielverlaufes ohne Øverjordet fehlte, zumal Erlangen in der letzten Spielminute auch ohne den norwegischen Spielmacher in Überzahl hätte agieren können.
Der HC Erlangen begrüßt die schnelle Behandlung des Verfahrens durch die 2. Kammer des Bundessportgerichts und die damit verbundene Rechtssicherheit.
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(Quelle: HC Erlangen)
Zunächst einmal finde ich es bedauernswert, dass wieder einmal heimlich, still und leise in der HBL ein Einspruch gegen eine Spielwertung stattfindet. Ist es wirklich zu viel verlangt, dass die HBL Einsprüche in irgendeiner Form publik macht? Noch dazu ist dies aus meiner Sicht ein spannender Fall, bei dem ich gerne erfahren hätte, ob tatsächlich ein Regelverstoß vorlag.
Ich habe mir die Szene bei DYN (ab 1:57:50) noch einmal angesehen. Sander Øverjordet versucht einen Durchbruch auf Halbrechts und bleibt nach Kontakt mit Adrian Sipos liegen. Der Torschiedsrichter macht deutlich sichtbar die Handzeichen 15 und 16, um den Betreuern das Betreten der Spielfläche und die Behandlung des Spielers zu ermöglichen und später ist im Bild zu sehen, dass Sander Øverjordet auf der Spielfläche behandelt wird. Gemäß Regel 4:11 Abs. 2 in Verbindung mit Erläuterung 8 führt dies dazu, dass der Spieler drei Angriffe seiner Mannschaft auf der Bank bleiben muss. Einzige Ausnahme bei einem Feldspieler wäre, dass sein Gegenspieler in dieser Szene eine progressive Bestrafung erhält (Erläuterung 8c). Tatsächlich nutzen die Schiedsrichter den Videobeweis und entscheiden auf Zeitstrafe - aber nicht gegen Adrian Sipos, sondern gegen Dainis Kristopans für ein vorangegangenes Foulspiel an Viggo Kristjansson, nachdem dieser den Ball zu Sander Øverjordet weitergespielt hatte.
Insofern sollte unbestritten sein, dass Sander Øverjordet drei Angriffe seiner Mannschaft hätte pausieren müssen. Mir stellt sich die Frage, ob dies dem Spieler explizit mitgeteilt werden muss. Erläuterung 8a führt aus, dass mit dem Zeigen des Handzeichens 16 die Pause für den Spieler obligatorisch ist und in 8b wird ergänzt, dass Zeitnehmer und Sekretär oder der Delegierte für das Zählen der Anzahl der Angriffe
verantwortlich sind und der Mannschaft mitteilen, wenn der Spieler die Spielfläche wieder betreten darf.
Anstelle der MT Melsungen (und Lothar Frohwein) hätte ich argumentiert, dass das Handzeichen 16 die drei Angriffe Pause für den behandelten Feldspieler Sander Øverjordet impliziert und es dafür keiner weiteren Anweisung der Schiedsrichter oder des Zeitnehmertisches bedarf. In diesem Fall würde dann Regel 4:11 Abs. 3 zum Tragen kommen, die das zu frühe Wiederbetreten der Spielfläche wie einen Wechselfehler behandelt. Das heißt die Folge von Sander Øverjordets Verbleib auf der Spielfläche hätte eine Zeitstrafe für den Spieler und Ballbesitzwechsel zugunsten der MT Melsungen sein müssen. Dies wäre mit Sicherheit als spielentscheidend zu werten gewesen. Die Frage wäre allerdings, ob das Nichterkennen des Verbleibs auf der Spielfläche eine Tatsachenentscheidung ist oder als Regelverstoß seitens des Schiedsrichter bzw. eher seitens des Zeitnehmertisches zu bewerten wäre.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Zum Abschluss noch der Regelbezug:
ZitatRegel 4:11 Spielerverletzung
Im Falle einer Verletzung können die Schiedsrichter zwei teilnahmeberechtigten Personen der betreffenden Mannschaft (siehe 4:3) bei Time-out die Erlaubnis erteilen, die Spielfläche zu betreten (Handzeichen 15 und 16), um den verletzten Spieler zu versorgen.
Nachdem ein Spieler auf der Spielfläche versorgt wurde, muss er diese umgehend verlassen. Er darf die Spielfläche erst nach Abschluss des dritten Angriffs seiner Mannschaft wieder betreten (Verfahren und Ausnahmen siehe Erläuterung 8).
Der Spieler kann unabhängig von der Anzahl der gezählten Angriffe bei Wiederaufnahme des Spiels nach einer Spielhälfte wieder eingesetzt werden. Betritt dieser Spieler die Spielfläche vorher, wird er nach Regel 4:4-4:6 bestraft.
ZitatAlles anzeigenErläuterung 8: Verletzter Spieler (4:11)
Scheint ein Spieler auf der Spielfläche verletzt, ist wie folgt vorzugehen:
a.) Sind die Schiedsrichter absolut sicher, dass der verletzte Spieler auf der Spielfläche versorgt werden muss, zeigen sie sofort die Handzeichen 15 und 16. Mit der Anzeige treffen auf diesen Spieler nach der Behandlung die Bestimmungen der Regel 4:11 Abs. 2 zu.
In allen übrigen Fällen fordern die Schiedsrichter den Spieler auf, aufzustehen und die Spielfläche zum Zwecke der Versorgung zu verlassen. Ist dies für den betreffenden Spieler nicht möglich, zeigen die Schiedsrichter nunmehr die Handzeichen 15 und 16. Für den betreffenden Spieler gelangt Regel 4:11 Abs. 2 zur Anwendung.
Verstöße gegen diese Bestimmungen sind als unsportliches Verhalten zu ahnden.
Wird ein Spieler, der das Spielfeld für drei Angriffe verlassen muss, in dieser Zeit mit einer Hinausstellung bestraft, darf er nach Ablauf der Zeitstrafe unabhängig von der Anzahl gespielter Angriffe wieder eingesetzt werden.
Verweigern Mannschaftsoffizielle die notwendige Behandlung des Spielers, ist der
Mannschaftsverantwortliche progressiv zu bestrafen (analog Regel 4:2 Abs. 3).b.) Zeitnehmer und Sekretär oder der Delegierte sind für das Zählen der Anzahl Angriffe verantwortlich. Sie geben der entsprechenden Mannschaft einen Hinweis, wenn dieser Spieler wieder auf der Spielfläche eingesetzt werden kann.
Ein Angriff beginnt mit dem Ballbesitz und endet mit einem Torerfolg oder Ballverlust.
Ist eine Mannschaft, deren Spieler auf der Spielfläche versorgt wurde, bei der Spielfortsetzung im Ballbesitz, zählt dieser Angriff als erster Angriff.
c.) In folgenden Fällen findet Regel 4:11 Absatz 2 keine Anwendung:
− Wenn die auf der Spielfläche erfolgte Versorgung die Folge eines regelwidrigen Verhaltens eines gegnerischen Spielers war, der hierfür progressiv bestraft wurde.
− Wenn ein Torwart auf der Spielfläche versorgt werden musste, weil er von einem Ball am Kopf getroffen wurde.