Einspruch HC Erlangen vs. MT Melsungen; Mitwirken nach Behandlung

  • Weil ich die Szene im Hinblick auf die Regelanwendung interessant finde, greife ich das Thema aus dem HC Erlangen-Thread hier noch einmal gesondert auf:

    Zunächst einmal finde ich es bedauernswert, dass wieder einmal heimlich, still und leise in der HBL ein Einspruch gegen eine Spielwertung stattfindet. Ist es wirklich zu viel verlangt, dass die HBL Einsprüche in irgendeiner Form publik macht? Noch dazu ist dies aus meiner Sicht ein spannender Fall, bei dem ich gerne erfahren hätte, ob tatsächlich ein Regelverstoß vorlag.


    Ich habe mir die Szene bei DYN (ab 1:57:50) noch einmal angesehen. Sander Øverjordet versucht einen Durchbruch auf Halbrechts und bleibt nach Kontakt mit Adrian Sipos liegen. Der Torschiedsrichter macht deutlich sichtbar die Handzeichen 15 und 16, um den Betreuern das Betreten der Spielfläche und die Behandlung des Spielers zu ermöglichen und später ist im Bild zu sehen, dass Sander Øverjordet auf der Spielfläche behandelt wird. Gemäß Regel 4:11 Abs. 2 in Verbindung mit Erläuterung 8 führt dies dazu, dass der Spieler drei Angriffe seiner Mannschaft auf der Bank bleiben muss. Einzige Ausnahme bei einem Feldspieler wäre, dass sein Gegenspieler in dieser Szene eine progressive Bestrafung erhält (Erläuterung 8c). Tatsächlich nutzen die Schiedsrichter den Videobeweis und entscheiden auf Zeitstrafe - aber nicht gegen Adrian Sipos, sondern gegen Dainis Kristopans für ein vorangegangenes Foulspiel an Viggo Kristjansson, nachdem dieser den Ball zu Sander Øverjordet weitergespielt hatte.

    Insofern sollte unbestritten sein, dass Sander Øverjordet drei Angriffe seiner Mannschaft hätte pausieren müssen. Mir stellt sich die Frage, ob dies dem Spieler explizit mitgeteilt werden muss. Erläuterung 8a führt aus, dass mit dem Zeigen des Handzeichens 16 die Pause für den Spieler obligatorisch ist und in 8b wird ergänzt, dass Zeitnehmer und Sekretär oder der Delegierte für das Zählen der Anzahl der Angriffe
    verantwortlich sind und der Mannschaft mitteilen, wenn der Spieler die Spielfläche wieder betreten darf.

    Anstelle der MT Melsungen (und Lothar Frohwein) hätte ich argumentiert, dass das Handzeichen 16 die drei Angriffe Pause für den behandelten Feldspieler Sander Øverjordet impliziert und es dafür keiner weiteren Anweisung der Schiedsrichter oder des Zeitnehmertisches bedarf. In diesem Fall würde dann Regel 4:11 Abs. 3 zum Tragen kommen, die das zu frühe Wiederbetreten der Spielfläche wie einen Wechselfehler behandelt. Das heißt die Folge von Sander Øverjordets Verbleib auf der Spielfläche hätte eine Zeitstrafe für den Spieler und Ballbesitzwechsel zugunsten der MT Melsungen sein müssen. Dies wäre mit Sicherheit als spielentscheidend zu werten gewesen. Die Frage wäre allerdings, ob das Nichterkennen des Verbleibs auf der Spielfläche eine Tatsachenentscheidung ist oder als Regelverstoß seitens des Schiedsrichter bzw. eher seitens des Zeitnehmertisches zu bewerten wäre.


    Wie ist Eure Meinung dazu?


    Zum Abschluss noch der Regelbezug:

    Zitat

    Regel 4:11 Spielerverletzung

    Im Falle einer Verletzung können die Schiedsrichter zwei teilnahmeberechtigten Personen der betreffenden Mannschaft (siehe 4:3) bei Time-out die Erlaubnis erteilen, die Spielfläche zu betreten (Handzeichen 15 und 16), um den verletzten Spieler zu versorgen.

    Nachdem ein Spieler auf der Spielfläche versorgt wurde, muss er diese umgehend verlassen. Er darf die Spielfläche erst nach Abschluss des dritten Angriffs seiner Mannschaft wieder betreten (Verfahren und Ausnahmen siehe Erläuterung 8).

    Der Spieler kann unabhängig von der Anzahl der gezählten Angriffe bei Wiederaufnahme des Spiels nach einer Spielhälfte wieder eingesetzt werden. Betritt dieser Spieler die Spielfläche vorher, wird er nach Regel 4:4-4:6 bestraft.

  • Kein Respekt für die unterlegene gegnerische Seite: "Rechtsanwalt Kälding"


    zur Sache: scheinbar wurde keine Weiße Karte aufgestellt und alle gingen davon aus, dass mit der Zeitstrafe, egal gegen wen, die Zwangspause aufgehoben ist oder nicht zur Anwendung kommt.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Würde mich nicht wundern, wenn das wieder das Ding wird:

    Bundessportgericht sagt, kein spielentscheidender Regelverstoß. Bundesgericht sagt das Gegenteil und ordnet Wiederholungsspiel an.

    Wie bei Essen - Dessau.

    Wenn ich Helge im Erlangen-Thread lese, bin ich fast sicher, dass sie weiterklagen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Rheiner (3. Februar 2026 um 19:01)

  • Würde mich nicht wundern, wenn das wieder das Ding wird:

    Bundessportgericht sagt, kein spielentscheidender Regelverstoß. Bundesgericht sagt das Gegenteil und ordnet Wiederholungsspiel an.

    Wie bei Essen - Dessau.

    Wenn ich Helge im Erlangen-Thread lese, bin ich fast sicher, dass sie weiterklagen.

    In Berufung zu gehen ist nun mal das Recht der unterlegenen Partei und für deren GF fast schon Pflicht dies zu tun, insbesondere wenn man weiß, dass die höhere Instanz hier meist anderer Auffassung ist und dementsprechend das vorinstanzliche Urteil kassiert

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Erläuterung 8a führt aus, dass mit dem Zeigen des Handzeichens 16 die Pause für den Spieler obligatorisch ist und in 8b wird ergänzt, dass Zeitnehmer und Sekretär oder der Delegierte für das Zählen der Anzahl der Angriffe
    verantwortlich sind und der Mannschaft mitteilen, wenn der Spieler die Spielfläche wieder betreten darf.

    (...) dass das Handzeichen 16 die drei Angriffe Pause für den behandelten Feldspieler Sander Øverjordet impliziert und es dafür keiner weiteren Anweisung der Schiedsrichter oder des Zeitnehmertisches bedarf.

    Wenn man deinem Vorschlag gefolgt wäre hätte man wahrscheinlich sofort verloren. Den Widerspruch zu deinem Vorschlag führst du ja selbst auf.

  • Für mich liegt hier tatsächlich auch ein Regelverstoß vor, weil:

    - In der Regel 4:11 ganz klar beschrieben ist, dass der Spieler im Falle einer Versorgung "die Spielfläche verlassen muss"!

    - Keine Anwendung von 4:11, wenn die Versorgung auf Grund eines progressiv bestraften Fouls erfolgt ist (hier nicht gegeben).

    - Ein Verstoß hiergegen ist als unsportliches Verhalten zu werten.

    Was ich mich frage, ist die Sache, dass die Schiedsrichter das Spiel wieder angepfiffen haben und somit die Aufstellung akzeptiert haben. Allerdings finde ich in Bezug auf die falsche Aufstellung immer nur einen Verweis auf die abwehrende Mannschaft (15:4, 15:5) Unter 15:6 steht, dass eine falsche Aufstellung des Werfers oder seiner Mitspieler zu korrigieren ist, aber nicht die Folgen bei entsprechendem Wiederanpfiff 🤷‍♂️.

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!

    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)

    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

  • gummiball

    Das mit der akzeptierten Aufstellung hat m.E. nichts mit der Sache hier zu tun. Da geht es um die Position von Spielern auf dem Feld, beim Freiwurf, Anwurf, Einwurf etc. Wenn die Schiedsrichter trotz einer falschen Position anpfeifen, gilt die falsche Stelling als akzeptiert.

    Das hat nichts mit Spielern zu tun, die gar nicht auf dem Feld sein dürfen.

  • gummiball

    Das mit der akzeptierten Aufstellung hat m.E. nichts mit der Sache hier zu tun. Da geht es um die Position von Spielern auf dem Feld, beim Freiwurf, Anwurf, Einwurf etc. Wenn die Schiedsrichter trotz einer falschen Position anpfeifen, gilt die falsche Stelling als akzeptiert.

    Das hat nichts mit Spielern zu tun, die gar nicht auf dem Feld sein dürfen.

    Kann tatsächlich so sein, dieser Passus bezieht sich jedoch auf die generelle Aufstellung vor der Wurfausführung des FW. Keine Ahnung wie das ausgelegt werden kann 🙄🤷‍♂️, denn ich passe halt vorher schon auf, dass alles passt 😂.

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    Einmal editiert, zuletzt von gummiball (4. Februar 2026 um 11:18)

  • Hast du mit dem Anpfiff nicht die Wurfausführung freigegeben? Dadurch ist doch der Augenblick der Ausführung vom Status "Vor" in "Während" gewechselt. Der Spieler muss nämlich nun ausführen.

  • Das ist ja die Frage, die ich nicht beantworten kann. Eine falsche Aufstellung (also Sander Øverjordet muss vom Feld) ist vor der Ausführung zu korrigieren. Was passiert mit Anpfiff? Ist dann die Aufstellung akzeptiert und/oder der Regelverstoß (4:11 Spieler muss das Feld verlassen) eingetreten?

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  • Da geht es um die Aufstellung von Spielern auf dem Feld bei offiziellen Würfen!

    Keine Angriffsspieler in der Nahwurfzone beim Freiwurf, keine Angriffspieler beim Anwurf über der Mittellinie (außer in der Anwurfzone), Abstand der Abwehrspieler beim 7-Meter etc. pp.

    Hat überhaupt nichts mit der Situation hier zu tun.

  • Das ist ja die Frage, die ich nicht beantworten kann. Eine falsche Aufstellung (also Sander Øverjordet muss vom Feld) ist vor der Ausführung zu korrigieren. Was passiert mit Anpfiff? Ist dann die Aufstellung akzeptiert und/oder der Regelverstoß (4:11 Spieler muss das Feld verlassen) eingetreten?

    Ein Spieler zuviel auf dem Spielfeld würde durch die Freigabe des Wurfes auch nicht akzeptiert.

  • Ein Spieler zuviel auf dem Spielfeld würde durch die Freigabe des Wurfes auch nicht akzeptiert.

    Handballer2105 Das stimmt, aber es war ja in diesem Fall kein Spieler "zu viel" auf dem Spielfeld, nur ein falscher 😉.

    Rheiner es war ja nur ein Ansatz. Ich bin ja der Meinung, dass es ein Regelverstoß ist 😉.

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!

    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)

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  • Der Knackpunkt ist wie bei Essen - Dessau aber auch nicht, ob es ein Regelverstoß war.

    Sondern, ob er spielentscheidend war!

    Das verneint ja das Gericht.

    Denke, dass die MT mit Helge zum Bundesgericht gehen wird. Hat bei Essen - Dessau geklappt (Helge zieht im Erlangen-Thread selber die Parallele zu dem Fall).

  • Wenn es tatsächlich bis in die letzte Instanz geht und es vielleicht mit einem Wiederholungsspiel endet, dann hoffe ich mal, dass der zeitliche Rahmen nicht wieder so knapp bemessen ist, wie beim Fall TuSEM/DRHV. Noch hat man ja etwas zeitlichen Vorsprung ...

  • Wenn man deinem Vorschlag gefolgt wäre hätte man wahrscheinlich sofort verloren. Den Widerspruch zu deinem Vorschlag führst du ja selbst auf.

    Nein, da liegt kein Widerspruch vor. Der Zeitnehmertisch muss dem Spieler mitteilen, wann er das Spielfeld wieder betreten darf. Sie müssen ihm, aber nicht mitteilen, dass er das Feld zu verlassen hat, denn das ist durch das Handzeichen 16 der Schiedsrichter bereits entschieden.