Von Melsunger Seite dürfte der Arbeitsvertrag wohl kaum geleakt worden sein, wenn damit die Argumentation in die Öffentlichkeit getragen werden soll, dass Golla dem Vertrag zufolge quasi sofort per Kündigung aus Melsungen weg könnte.
Das Vorhandensein einer Ausstiegsklausel ist nicht damit gleichzusetzen, dass ein Vertrag zu einem beliebigen Zeitpunkt sofort gekündigt werden kann. Ausstiegsklauseln können neben Ablösesummen auch feste Wechselzeitpunkte und/oder Fristen zur Anwendung dieser Klausel beinhalten.