Keiner der im Artikel genannten Fälle ist als Doping zu bezeichnen, da entsprechende Ateste vorliegen, die die Einnahme des Mittels aus medizinischen Gründen genehmigen. Natürlich kann man die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung in Frage stellen, aber in der Regel erfordert dies eine Reihe von Befunden inklusive kompletter ärztlicher Akte, Heilungsverlauf und Notwendigkeit der Bahandlung.
Dieser Leak hat jedenfalls in meinen Augen nicht annäherend das Skandal-Potential wie die Recherchen zum staatlich organisierten Doping in Russland.