• Zitat

    Original von Leon



    Ein Widerspruch hierzu gibt es nur im Urteil des Bundessportgerichtes, da im Juni 2007 zum Zeitpunkt des Einspruchs die o. g. Gesellschaft als Rechteinhaber auftrat. :hi:



    Das ist kein Wiederspruch, wie schonmal geschrieben:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Joggl


    Wenn GmbH-Gesellschafter Kommanditisten sind, kommt es deswegen nicht zu einer Durchgriffshaftung. Das ist nicht zutreffend.
    Generell gibt es keine Haftung der Gesellschafter, ob diese nun bei der Gmbh sind, bei der KG oder beides zusammen.
    Bei den Geschäftsführern sieht das natürlich anders aus. Im Regelfall sind diese häufig auch Gesellschafter.


    Ich wollte nur eine Seite und nicht ein ganzes Buch schreiben. Daher wurde die Formulierung leider etwas unglücklich, bei meinen wissenschaftlichen Aufsätzen zu dem Thema bin ich sorgfältiger ;)


    Ist natürlich richtig, dass die Durchgriffshaftung sich nie auf den Gesellschafter (egal ob GmbH oder Kommanditist der KG) beziehen kann sondern immer über die Funktion des Geschäftsführers geht.


    Leon:
    Ich kenne die Modelle und Möglichkeiten einer GmbH & Co. KG. In den meisten Fällen (und so hat sich diese Kombination zweier Rechtsformen allgemein eingeprägt) gibt es eine Identität zwischen GmbH-Gesellschaftern und KG-Kommanditisten, zudem wird der Geschäftsführer aus diesem Kreis bestimmt. Da es letztlich aber eine Kombination zweier Rechtsformen mit all deren Möglichkeiten ist, sind die Spielräume enorm. Wer mal versucht hat einen Fonds aufzulegen in der Konstruktion einer AG & Co. KG, durch Ausgabe von Inhaberpapieren und Einbindung von Kommanditisten, der scheitert als erstes bei der Einzahlung des Stammkapitals bei der Bank, die sagt, so etwas würde es nicht geben ;)


    Aber ich denke, wir kommen zu weit vom Thema ab. Es ging mir primär darum zum Ausdruck zu bringen, dass allein über die (kombinierte) Rechtsform GmbH & Co. KG nur schwerlich Rückschlüsse gezogen werden können, da dort auf zwei - drei Ebenen Gesellschafter und Geschäftsführer verflochten sind, eventuell mit Personenidentität. Wenn Metzingen dort keinen fähigen Gesellschaftsrechtler im Vorfeld der Insolvenz eingebunden hat, kann der Schuss schnell nach hinten losgehen.

  • Bei einigen Gesellschaftskonstruktionen im Sportrecht mag deine Auffassung, Ronaldo, durchaus zutreffend sein, bei anderen wieder nicht. Wie im Internet zu lesen war, hat der alte Geschäftsführer der Komplementär-GmbH in Metzingen ohne Salär gearbeitet, sozusagen ehrenamtlich. Die KG hatte wohl auch nur insgesamt vier Kommanditisten - Verein + drei natürliche Personen. Aber letztlich ist dies egal, wenn der Rechteinhaber rechtzeitig gewechselt hat.


    Deine Meinung Nocheinmainzlarer trifft den Kern der Sache nicht, da du dich nur wiederholst ohne tatsächlich den Widerspruch erkannt zu haben.


    In dem Bundessportgerichtsurteil 02/07 (siehe http://www.deutscherhandballbu…pG%202007-02%20Urteil.pdf) heißt es:
    "Gleichzeitig mit dem Einspruch des TuS Metzingen e.V. legte auch die TuS Handball Sportmarketing GmbH & Co. KG,Metzingen, die Lizenzinhaberin, Einspruch ein. Sie schloss sich den Anträgen des Vereins und dessen Ausführungen zur Einspruchsbegründung in vollem Umfang an, ohne eigene Argumente vorzubringen. Sie führte darüberhinaus aus, dass sie ihren Einspruch nur vorsorglich einlege, um keinen rechtlichen Schritt zu versäumen, obwohl sie sich nicht als Adressat des angefochtenen Bescheids fühlte."
    Rechteinhaber war laut diesem Urteil am 30.05.2007 die GmbH und nicht der Bundesliga e. V. Unter den Entscheidungsgründe wird dies manifestiert. Ein Unterschied im Urteil gibt es zwischen dem am Spielbetrieb teilnehmenden Verein, zugleich der durch den Bescheid beschwerte, und dem Lizenzinhaber, der Marketinggesellschaft.


    Laut Information von M.I.B. weiter oben war Ende April oder Anfang Mai Inhaber der Lizenz die Abteilung Bundesliga e.V. von TUS Metzingen. Dies bedeutet, dass nicht zwei zur gleichen Zeit im Mai 2007 Inhaber des gleichen Rechts sein können oder aber, wie bereits angedeutet, dass das Gericht die sogenannte Aktivlegitimation, das Recht einen Einspruch einzulegen, nicht weiter geprüft hat. Die Insolvenz der Gesellschaft hat auf das Lizenzrecht m. E. keinen Einfluss, da es für das Lizenzrecht einen Rechtsnachfolger gab.


    Beispielsweise der Hauptverein geht Pleite und man hat nicht rechtzeitig ein Konstrukt installiert, dann geht die Lizenz verloren. Wenn der Lizenzinhaber nachweisen kann, dass er ausreichend liquide ist, kann man ihn derzeit nicht am Zeug herumflicken. Erst wenn die Regeländerungen 2008/2009 in Kraft treten, wird es möglicher Weise anders. Dann wird man aber eine andere rechtliche Lösung schaffen.


    Bei der Bundesliga geht es vorrangig um wirtschaftliche Interessen, so lange man daraus Kapital schlagen kann, wird es kein Regelwerk geben, dass dies verbietet. Sportlich gesehen ist dies natürlich eine Trauer, wenn man sieht, wie viele gute Handballspieler/innen dabei auf der Strecke bleiben. :nein:

    Die Väter essen unreife Trauben und die Söhne bekommen davon stumpfe Zähne.

  • Zitat

    Die Insolvenz der Gesellschaft hat auf das Lizenzrecht m. E. keinen Einfluss, da es für das Lizenzrecht einen Rechtsnachfolger gab.


    Ist es bei den Männern nicht so (sofern meine Erinnerung mich nicht trügt), dass bei einer Eigeninsolvenzanmeldung vor dem 1.7., der betroffene Verein nicht automatisch als Absteiger gewertet wird (in diesem Fall für die Saison 2006/07)?

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010 (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Zitat

    Laut Information von M.I.B. weiter oben war Ende April oder Anfang Mai Inhaber der Lizenz die Abteilung Bundesliga e.V. von TUS Metzingen.


    Die Information ist insofern falsch als das die Abteilung Bundesliga im März die Lizenz für die Saison 2007/2008 beantragt und erhalten hat.
    Für die Saison 2006/2007 hat(te) die GmbH& CoKG die Lizenz.

  • Zitat

    Original von pko


    Ist es bei den Männern nicht so (sofern meine Erinnerung mich nicht trügt), dass bei einer Eigeninsolvenzanmeldung vor dem 1.7., der betroffene Verein nicht automatisch als Absteiger gewertet wird (in diesem Fall für die Saison 2006/07)?


    Versuche nicht die Lizenzierungsrichtlinien der Herren mit denen der Frauen zu vergleichen. Das geht schief, auch wenn ich die der Frauen nicht kenne ;)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.


  • Um noch mal ne Frage in die Runde zu werfen: Der Geschäftsführer der GmbH, Giehrl, äußerte sich heute zu dem ganzen Thema. Dabei sagte er, dass er mit seinem Privatvermögen drin hängen würde. Meines (beschränkten, da dass erst 4./5.-Semester-Stoff ist) Wissens nach aber ist dies ja nicht der Sinn und Zweck der juristischen Form einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und nur in gewissen Fällen möglich...
    Weiß dazu jemand was??

  • Ohne mich jetzt in den ganzen Fall eingelesen zu haben: kann ja gut sein, daß Giehrl für die GMBH mit eigenem Geld bürgt (die Kreditwürdigkeit von Handballvereinen ohne Bürgschaft ist ja in der Regel sehr beschränkt ;) )

  • Zitat

    Original von SilverSurfer
    vielleicht meint er damit ja den von ihm eingebrachten Anteil am Grundkapital der GmbH, bzw. seine finanzielle Beteiligung an der Co KG, die Einlagen sind natürlich weg ...


    Wo hat er das denn gesagt?


    Lokalsport Metzinger-Uracher Volksblatt, der Ermstalbote und Reutlinger Nachrichten - Morgige Ausgabe..
    Hab deshalb vorhin ein paar Stunden recherchieren müssen während der Kollege den Bericht geschrieben hat..


    Das er seine Einlagen meint kann gut sein. Dann war es halt m.E. die falsche Wortwahl;)
    Hat mich jedenfalls etwas stutzig gemacht die Aussage..

  • Nachdem man sich hier schon im Forum der "Financial Times" wähnte hier mal back to Topic:


    TuSsies verpflichten 2 Neuzugänge
    In eigener Sache


    geändert am 06.07.2007 von


    06.07.2007 - 21:17


    Skenderovic und Kaminski wechseln nach Metzingen



    P R E S S E M E L D U N G
    ___________________________________________________________________



    Steffi Skenderovic und Nadine Kaminski wechseln zu den TuSsies


    Den Verantwortlichen der TuS Metzingen ist es gelungen, zwei weitere hochkarätige Spielerinnen für die kommende Saison zu verpflichten.


    Mit Steffi Skenderovic, die bereits vor einigen Jahren in Metzingen gespielt und ihr Können unter Beweis gestellt hat, wurde eine erfahrene Kreisläuferin verpflichtet. „Für mich war klar, dass ich die sportliche Herausforderung, noch einmal in der 2. Bundesliga zu spielen, annehmen werden“ berichtet die 31-jährige Stuttgarterin. „Ich freue mich darauf, wieder in Metzingen Handball zu spielen. Ich habe die TuSsies während des Play-off Heimspiels gegen Beyeröde spielen sehen und war von der tollen Atmosphäre in der Halle total beeindruckt“ berichtet die Ex-Sindelfingerin. Steffi Skenderovic hat das Handball spielen beim TSV Bartenbach gelernt und kam dann über FA Göppingen, Metzingen, TV Nellingen, TG Nürtingen zum VfL Sindelfingen.


    Die 28-jährige Ingenieurin der Luft- und Raumfahrttechnik Nadine Kaminski hat die bisherigen Angebote aus der 2. Liga ausgeschlagen, da ein Ortswechsel für die in Feuerbach arbeitende 28-jährige nicht in Frage kommt. „Nachdem die Gegebenheiten in Sindelfingen nicht mehr gestimmt haben, und ich noch keinen Vertrag für die kommende Saison unterschrieben hatte, habe ich mich nach reiflichen Überlegungen für den Wechsel entschieden.“ berichtet sympathische Rückraumspielerin. „Ich freue mich darauf neue Erfahrungen zu sammeln und hoffe auf eine gute und verletzungsfreie Saison in Metzingen.“


    „Wir freuen uns, dass wir unsere ersten beiden Neuzugänge aus der Region verpflichtet konnten. Wir sind der Meinung, dass Steffi Skenderovic und Nadine Kaminski, die beide bisher in der Regionalliga beim VfL Sindelfingen gespielt haben, menschlich und spielerisch sehr gut in die Mannschaft passen“ berichtet Abteilungsleiter Andreas Baumgärtner.


    Die Aberkennung der Lizenz ist übrigens lt.Bernd Dugall nicht zu befürchten. So wird er jedenfalls in dem von Guillem erwähnten Artikel in der mittlerweile schon berühmt gewordenen Metzinger Lokalzeitung zitiert.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn er gesagt hat, dass er mit seinem Privatvermögen drin hängt, dann muss das nicht falsch sein.


    Mit seinem gesamten Privatvermögen hängt er allerdings nur drin, wenn er sich als Geschäftsführer hat etwas zu Schulden kommen lassen.


    Darüber hinaus kann es neben seinem Stammkapital auch sein, dass er eine Bürgschaft (siehe Karls Posting) abgegeben hat oder er hat ein Darlehen in die Gesellschaft gegeben. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass auch er kein Gehat bekommen hat. In all diesen Fällen müsste davon ausgegangen werden, dass das Geld durch die Insolvenz futsch ist.

  • ....Hui,hui.hui !!!! :lol:


    Hab gehört dass der VfL Sindelfingen mächtig böse ist auf Metzingen.


    Soll wohl schon etwas seltsam abgelaufen sein, dass Skenderovic und Kaminzki (die eigentlich schon bei Sindelfingen zugesagt und trainiert haben) plötzlich gegangen sind. :nein:


    Alles irgendwie nicht so ganz sauber gelaufen. Wie halt zur Zeit alles in Metzingen :lol: :lol:

  • Zu solchen Dingen gehören immer zwei Seiten. Wenn in Sindelfingen alles ok wäre, wären die beiden wahrscheinlich gar nicht auf die Idee gekommen noch zu wechseln ...


  • Sehe ich genauso, habe die Spielerinnen in der letzten Saison in RL gesehen und komme zu dem Urteil, dass die Zeit an Beiden nicht spurlos vorbei gegangen ist.


    Macht mir beim TuS mehr den Eindruck nach Auffüllung des Kaders, als eine echte Verstärkung zu sein.

  • Jetzt kommt Stimmung in den Schuppen :D


    Die TuS Verantwortlichen haben eine Stellungnahme auf ihrer Homepage abgegeben ;(


    .... so Ihr Denunzianten, zweifelhaften Wisser und Fachmänner. Jetzt bekommt ihr euer Fett ab :lol: :lol: :lol:



    Ich hätte da aber auch noch eine kleine Randbemerkung:


    IHR HABT ES IMMER NOCH NICHT KAPIERT :wall:

    Einmal editiert, zuletzt von Gino ()

    • Offizieller Beitrag

    Die Argumentation hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit halte ich durchaus für legitim. Die Frage könnte ruhig mal diskutiert werden.


    Aber das als Begründung für die Revision zu sehen ist peinlich. Ebenso die Gesamtargumentation, die wieder einmal nur die Fehler bei anderen sieht.


    Zwei Möglichkeiten:

    • Metzingen bekommt Recht - dann war die Argumentation richtig, taktisch klug gewählt und man muss letztlich Respekt vor der anwaltlichen Leistung haben
    • Metzingen verliert - dann war der ganze Affenzirkus der letzten Wochen nur um so peinlicher


    Die Wahrscheinlichkeiten beider Fälle, darauf können wir jetzt spekulieren und wetten. Ich kann nur sagen, dass ich in der einen Variante Prbleme habe auf eine zweistellige Prozentzahl zu kommen - sollte ne gute Quote geben ;)

Anzeige