In meinen Augen hätte alles so bleiben können, wie bisher.
Ich hätte lediglich "die letzten Wochen bzw Spieltage" einer Saison neu geregelt, sowohl im Jugend als auch im Erwachsenenbereich.
In meinen Augen hätte alles so bleiben können, wie bisher.
Ich hätte lediglich "die letzten Wochen bzw Spieltage" einer Saison neu geregelt, sowohl im Jugend als auch im Erwachsenenbereich.
Wo bleibt eigentlich der Aufschrei aus den Leistungszentren? Ab Saison 25/26 können wir Talentförderung in Deutschland zu Grabe tragen, wenn es das altersklassenübergreifenede Festspielen gibt. Wo ist es nicht üblich, dass Talente in zwei Altersklassen spielen?
- Bis dahin gibt es die B-Jugend Bundesliga. Es ist ausdrücklich angedacht, dass dort (zumindest bei den Mädchen) auch C-Jugendliche zum Einsatz kommen. Die dort auf der Bank sitzen und sich dann im Verhältnis zur C in der B festspielen. Macht also überhaupt keinen Sinn mehr, C-Jugendliche in der B einzusetzen (die ganz, ganz großen Talente mal außen vor).
- Einsätze von Jugendbundesligaspielerinnen in der Damen (3./4. Liga) unschädlich (nicht "höher"), es sei denn, die höhere Altersklasse zählt dann als "höhere Mannschaft". Man weiß es nicht.
- Ich kann mein Projekt wC II (halbe/halbe D und jüngerer Jahrgang C) entweder streichen oder wir streichen die erste wD und spielen nur noch C.
- C-Jugend hat ganz oben immer höhere Ligen als die D-Jugend. Jedes große D-Jugend Talent spielt sich außerhalb der eigenen Altersklasse fest.
- Das neue Konzept, Zweit- und Drittspielrecht im Zweitverein in zwei verschiedenen Altersklassen ausüben zu können, wird mit derselben SpO-Reform wieder eingerissen, wenn das Zweitspielrecht nichts mehr wert ist, weil ich mich mit dem Drittspielrecht eine Altersklasse höher festspiele.
- Auch im Breitensport gibt es Aushilfe in der nächsthöheren Altersklasse. Auch dort werden Mannschaften gestrichen werden müssen. Die Zahl der Mannschaftsspielgemeinschaften steigt wieder.
Edith sagt:
Ein Blick in den Entwurf verrät... es ist alles ein Versehen. Der Plan war, in Absatz I ein Festpielen im Erwachsenenbereich zu regeln und in Absatz IV das Festspielen im Jugendbereich quasi abzuschaffen (50 Stunde "Sperre"). Letzteres ist weggefallen, damit auch der Zusatz in Absatz I ("... in derselben Altersklasse im Erwachsenenbereich") und anscheinend ist die Streichung "in derselben Altersklasse" möglicherweise versehentlich dringeblieben.
Könnte da bitte noch mal wer drüberschauen!
Alles anzeigenHabe ich am 05., 06. und 07. Dezember ausführlich erläutert. Und auch die Chefjuristin des DHB mal - vergeblich - angeschrieben und sie auf den Rechtsirrtum hingewiesen.
- Festgespielt
- 2 Spiele Pause in der Ersten = Freiwerden 1. Klasse, es geht bei "Null" wieder los zum nächsten Festspielen (Apfel plus Apfel = zwei Äpfel = wieder festgespielt)
oder
- 6 Wochen Pause = Freiwerden 2. Klasse, es geht seltsamerweise bei "eins" wieder los, nämlich mit dem letzten Spiel, bei dem ich noch festgespielt war (Birne plus Apfel = zwei Äpfel = wieder festgespielt)
Nirgends in § 55 SpO DHB steht, dass es zwischen beiden Varianten des Freiwerdens einen qualitativen Unterschied gibt. Nur der DHB meint, wenn ich nach 6 Wochen Pause das nächste Spiel der Ersten wieder spiele, hinter dem Busch hervorspringen zu müssen:
"Festgespielt!"
"Aber ich bin doch noch frei! Und ich habe nur ein Spiel in der Ersten gespielt!"
"Haha... wir zählen Dein letztes Spiel VOR dem Freiwerden mit!"
"Aber das könnt Ihr nicht mitzählen, denn da war ich ja schon festgespielt und dann wieder frei. Wie zu Beginn der Saison."
"Komm uns nicht mit schlüssigen Argumenten! Die zählen nicht!"
[...]
Hallo zusammen,
bin gerade zufällig auf ein Urteil des Bundesgerichts aus Mai 2024 gestoßen, das sich offenbar mit dieser Frage (siehe Zitat oben) befasst:
2024-05-24_BG-Urteil-zum-§55-Festspielen
(News-Beitrag vom 24.05.2024 auf der Homepage des HV Westfalen mit Download des Urteils)
Wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann ist das Bundesgericht offenbar ebenfalls der Auffassung, dass man, sofern man in der höheren Mannschaft bereits festgespielt ist, nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist nach dem letzten Spiel in der höheren Mannschaft auf jeden Fall erstmal wieder (komplett) frei werde und sich somit durch anschließende Teilnahme an nur einem Spiel der höheren Mannschaft nicht direkt wieder festspielen könne, auch wenn es sich dabei um zwei aufeinanderfolgende Spiele handelt.
In gewisser Weise bestätigt das Bundesgericht mit diesem Urteil also meinen Verständnis nach die ursprüngliche Einschätzung vieler Experten (wie z.B. "HOK"), dass die gegenteilige Auslegung (wie ja bisher von der DHB-Justiziarin vertreten) eigentlich nicht wirklich sinnvoll sei und vom Ordnungsgeber so wohl eigentlich nicht gewollt sein könne.
Das Freiwerden durch Ablauf der Sechs-Wochen-Frist stellt also laut Bundesgericht letztlich doch eine gleichwertige Alternative zum Freiwerden durch Aussetzen von zwei Spielen dar.
Habe ich das Urteil soweit richtig erfasst und zusammengefasst oder liege ich da falsch?
Danke und Grüße!
Richtig, du musst zwei Spiele der höheren Mannschaft, in der du dich festgespielt hast, aussetzen. Werden die folgenden zwei Spiele nicht innerhalb von sechs Wochen durchgeführt, gilt der Ablauf dieser Zeitspanne. Hierbei wird der Zeitpunkt seit deinem letzten Spiel gezählt und dieser Tag auch angerechnet.
Hast du die zwei ausgetragene Spiele oder die sechs Wochen abgesessen, bist du wieder frei und kannst wieder bei den unteren Mannschaften mitspielen. Du musst nur halt achten, dass du bei Einsatz der höheren Mannschaft(en) nicht zwei Spiele bei der jeweiligen Mannschaft hintereinander machst, denn dann bist du bei dieser Mannschaft festgespielt und kannst dann wieder nicht in den unteren Mannschaften eingesetzt werden. Der Spaß geht dann wieder von vorne los, die einzige Ausnahme: Du kannst in der höheren Mannschaft eingesetzt werden, aber pass auf, dass du nicht dort auch zwei Spiele hintereinander machst. Dann hast du dich dort festgespielt und kannst auch nicht mehr bei der vorherigen Mannschaft spielen (da niedrig).
Wie das Festspielen und Freiwerden grundsätzlich funktioniert, weiß ich, das war hier auch nicht die Frage...
Es geht speziell um das genannte Urteil (BG 5-2024), in dem das Bundesgericht aus meiner Sicht nun die Auslegung der DHB-Justiziarin widerlegt hat, sofern ich das eben richtig sehe:
2024-05-24_BG-Urteil-zum-§55-Festspielen
(News-Beitrag vom 24.05.2024 auf der Homepage des HV Westfalen)
Dort kannst du das Urteil als PDF öffnen/herunterladen, ansonsten wird eigentlich nur unkommentiert der Leitsatz des Urteils zitiert:
Zitat"Zu einem weiteren Festspielen im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 SpO können keine Spiele in einer höheren Mannschaft führen, die bereits zu einer vorherigen Einschränkung des Spielrechts geführt haben, wenn die durch sie bedingte Rechtsfolge der Einschränkung des Spielrechts bereits wieder entfallen ist.“
Bei Einführung des neuen §55 SpO wurde ja von fast allen Seiten zunächst davon ausgegangen, dass man (vorausgesetzt man ist bereits festgespielt) nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist (damals noch Vier-Wochen-Frist) nach der letzten Teilnahme in der höheren Mannschaft wieder (komplett) frei wird, also der Zähler der zwei aufeinanderfolgenden Spiele hinsichtlich des Festspielens wieder genauso auf Null gesetzt wird wie nach der Nicht-Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft.
So wurde es im Prinzip auch in der damaligen Anwendungshilfe des DHB dargestellt, wenn ich mich richtig erinnere.
Diese Auffassung war dann eigentlich auch weitgehend akzeptiert, es waren sich fast alle einig, dass die Regelung letztlich nur auf diese Weise sinnvoll sei und vom Ordnungsgeber kaum anders gemeint und gewollt sein könne.
Dann kam jedoch irgendwann die DHB-Justiziarin mit einer anderen Auslegung um die Ecke und erklärte die bisherige Anwendungshilfe daraufhin für ungültig mit der Begründung, dass diese ursprüngliche Auffassung der Regelung nicht im Einklang mit dem Wortlaut des Paragraphen sei und einer sportgerichtlichen Prüfung am Ende nicht standhalten würde.
Vielmehr sei es demnach so, dass man sich trotz des vermeintlichen Freiwerdens nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist nach der letzten Teilnahme in der höheren Mannschaft schon direkt bei der nächsten Teilnahme in der höheren Mannschaft dort wieder festspielen würde, wenn es sich dabei halt um zwei aufeinanderfolgende Spiele handelt.
Der Zähler der zwei aufeinanderfolgenden Spiele hinsichtlich des Festspielens würde also quasi zunächst weiterhin auf Eins verbleiben und dann eben auf Zwei springen, obwohl man ja durch die Pause von sechs Wochen dazwischen eigentlich gerade erst wieder frei geworden war.
Das wurde in der Folge natürlich von einigen Leuten (u.a. hier durch den Zickenbändiger, siehe z.B. seinen von mir zitierten Beitrag) mit guten Argumenten wiederholt bemängelt (aus meiner Sicht auch zurecht), dass das ja so eigentlich nicht richtig sein könne.
Nun hat das Bundesgericht in dem vorliegenden Fall offenbar auch tatsächlich entgegen der strittigen Auslegung (wie sie bisher von der DHB-Justiziarin befürwortet wurde) entschieden.
Es wurden Spieler in zwei aufeinanderfolgenden Spielen (02.12. und 09.12.) oben eingesetzt, die somit dort festgespielt waren.
Im Anschluss an diese zwei Spiele hat dann oben sechs Wochen lang kein Spiel stattgefunden.
Im ersten Spiel oben nach dieser Pause von sechs Wochen (20.01.) werden die Spieler dort erneut eingesetzt.
Eine Woche später (27.01.) spielen sie in der unteren Mannschaft, die das Spiel gewinnt.
Der Gegner beruft sich auf die Linie der DHB-Justiziarin, wonach die Spieler ja nach dem Einsatz oben, der nach der Sechs-Wochen-Pause erfolgte (20.01.), tatsächlich weiterhin bzw. wieder festgespielt gewesen wären, weil es ja trotz Pause das zweite aufeinanderfolgende Spiel oben war (09.12. und 20.01.).
Das Bundesgericht aber sagt (wie auch offenbar alle Vorinstanzen), nein, sie waren zu dem Zeitpunkt (27.01.) nicht festgespielt, weil sie (nachdem sie zunächst ja tatsächlich festgespielt waren; 02.12. und 09.12.) durch die Sechs-Wochen-Pause zwischenzeitlich wieder freigeworden waren und dann als freie Spieler ja nur ein Spiel oben (20.01.) gemacht hatten (und somit nicht festgespielt sein konnten, weil dazu ja zwei aufeinanderfolgende Spiele oben nötig gewesen wären).
Hier noch ein paar weitere Zitate aus dem Urteil, die die Position des Bundesgerichts aus meiner Sicht gut deutlich machen:
ZitatAlles anzeigen- in Bezug auf § 55 Abs. 1 SpO -
"Satz 1 der Norm enthält dem eindeutigen Wortlaut nach – von daher kommt eine Auslegung
schon vom Ansatz her insoweit nicht in Betracht – zwei unterschiedliche Regelungsbereiche.
Zum einen werden Tatbestandsvoraussetzungen normiert, die die Rechtsfolge der
Einschränkung des Spielrechts bedingen. Zum anderen werden
Tatbestandsvoraussetzungen – zwei gleichberechtigt nebeneinander stehende Alternativen -
normiert, bei deren Erfüllung die eingetretene Rechtsfolge der Einschränkung des
Spielrechts wieder entfällt. In diesem Sinne bauen die getroffenen Regelungen aufeinander
auf, denn eine Beseitigung der Einschränkung des Spielrechts setzt denklogisch voraus,
dass eine solche Einschränkung zuvor überhaupt bestand."
ZitatAlles anzeigen"Durch ihre Teilnahme am Spiel der Dritten Liga am 20. Januar 2024 trat keine erneute
Einschränkung des Spielrechts ein. Die dazu erforderliche – erneute - Anknüpfung an die
Teilnahme am Spiel der Dritten Liga vom 9. Dezember 2023 kommt nicht in Betracht. Dabei
steht außer Frage, dass die Dauer des Zeitraumes zwischen den zwei Spielen in der
höheren Mannschaft, die die Einschränkung des Spielrechts auslösen können, unerheblich
ist. Bei den zwei Spielen muss es sich lediglich um aufeinanderfolgende handeln. Das war
hier nach dem unbestrittenen Vortrag aller Verfahrensbeteiligten bezgl. der Spiele vom 9.
Dezember 2023 und vom 20. Januar 2024 der Fall. Hinsichtlich des Eintritts der erneuten
Einschränkung des Spielrechts war das Spiel vom 9. Dezember 2023 aber „verbraucht“. Dies
erhellt sich ohne Weiteres aus dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck des § 55 Abs. 1 Satz
1 SpO. Aus Gründen der Chancengleichheit sollen Spieler bzw. Spielerinnen grundsätzlich in
einer Mannschaft ihres Vereins eingesetzt werden und nicht frei zwischen den Mannschaften
hin und her wechseln können. Wer in zwei aufeinanderfolgenden Spielen in der höheren
Mannschaft eingesetzt worden ist, „gehört“ fortan zu dieser Mannschaft. Setzt er zwei
aufeinanderfolgende Spiele in der höheren Mannschaft aus oder lässt er/sie die Wartefrist
verstreichen, „gehört“ er/sie wieder zu der unteren Mannschaft. Der Sachverhalt des
Festspielens ist mit dem „Freiwerden“ vollständig abgeschlossen; [...]"
Ich hoffe, ich habe soweit alles korrekt und halbwegs verständlich geschildert.(?)
Danke und Grüße!
gut, dass hier endlich Klarheit herrscht.
Etwas blamabel für die Justiziarin. Aber auch die kann mal daneben liegen.
Nur schade, dass sich das ganze Festspielthema jetzt ändert und man die neue Klarheit nicht lange genießen kann.
Leider wird es aber nicht besser, sondern noch schlechter. Für die Saison 25/26 hat der DHB Bundesrat wieder eine Änderung der Spielordnung, unter anderem eine Änderung an §55 beschlossen und einen entscheidenden Punkt geändert, nämlich den Teilsatz "in derselben Altersklasse". Somit wird der ganze Paragraph meiner Meinung nach ad Absurdum geführt. Jetzt steht dort "Hat ein Verein mehrere Mannschaften". Was ist also nun eine höhere Mannschaft? Kann sich nun ein C-Jugendlicher in der B-Jugend festspielen, weil höher?
Der Beschluss: https://dhbv2prod-cmscorestack…05.2024-inkl.-Anlagen.pdf
Die Regel so wie sie aktuell besteht, hätte ich auch wie die DHB-Justiziarin interpretiert.
Natürlich macht der aktuelle Gerichtsspruch mehr Sinn. Aus meiner Sicht, würde es mit diesem Urteil nun auch keine Notwendigkeit für eine Regeländerung geben. Jetzt ist die Regel genau so, wie ich sie für richtig halte.
Aber nochmal: Alleine nach dem Regeltext kann ich die DHB-Justiziarin voll verstehen.
Schade, dass sie demnächst schon wieder geändert wird. Da müssen findige Trainer erst erneut wieder alle Schlupflöcher und Grauzonen in der Praxis finden.
Leider wird es aber nicht besser, sondern noch schlechter. Für die Saison 25/26 hat der DHB Bundesrat wieder eine Änderung der Spielordnung, unter anderem eine Änderung an §55 beschlossen und einen entscheidenden Punkt geändert, nämlich den Teilsatz "in derselben Altersklasse". Somit wird der ganze Paragraph meiner Meinung nach ad Absurdum geführt. Jetzt steht dort "Hat ein Verein mehrere Mannschaften". Was ist also nun eine höhere Mannschaft? Kann sich nun ein C-Jugendlicher in der B-Jugend festspielen, weil höher?
das ist es, was ich meine: jetzt wird es wieder Fragen über Fragen geben.
Aber ist doch schön, dann haben wir hier neuen Stoff, um unserem Hobby zu frönen.
Danke Pseudo! Ich sollte wohl mal fleißiger die Urteile aus dem DHB-Rechtswesen lesen.
Das unsägliche "a bisserl festgespielt" bzw. "Freiwerden light" hat endlich ein Ende. Der Juristenverstand siegt. Freuen wir uns ein Jahr lang über die Rechtssicherheit. Danach ist bereits beschlossene Sache, dass das ganze System zum Teufel geht. Siehe oben.
der Badische HV hat nach dem Urteil eine Anwendungshilfe herausgegeben bzw. aktualisiert:
Anwendungshilfe Festspielen | BHV - Badischer Handball-Verband
Ist das nicht ein Widerspruch?
Ich versteh es halt so, dass beim ersten Satz es vollkommen egal ist, wann das zweite Spiel ist. Wenn der freie Spieler nach langer Zeit nun das 2. aufeinanderfolgende Spiel macht (es also kein Spiel dazwischen ohne ihn gab), ist er festgespielt. Selbst wenn es mehr als sechs Wochen sind. Entscheidend ist hier, hat er zwei aufeinanderfolgende Spiele gemacht oder nicht.
Und der zweite Satz ist halt die Situation, wenn ein Spieler 6 Wochen seit seinem letzten Spiel der höheren Mannschaft festgespielt ist. Ist die Zeit rum, ist er wieder frei. Natürlich geht das auch schneller, sofern er vorher 2 aufeinanderliegende Spiele der höheren Mannschaft aussetzt.
Ich versteh es halt so, dass beim ersten Satz es vollkommen egal ist, wann das zweite Spiel ist. Wenn der freie Spieler nach langer Zeit nun das 2. aufeinanderfolgende Spiel macht (es also kein Spiel dazwischen ohne ihn gab), ist er festgespielt. Selbst wenn es mehr als sechs Wochen sind. Entscheidend ist hier, hat er zwei aufeinanderfolgende Spiele gemacht oder nicht.
Und der zweite Satz ist halt die Situation, wenn ein Spieler 6 Wochen seit seinem letzten Spiel der höheren Mannschaft festgespielt ist. Ist die Zeit rum, ist er wieder frei. Natürlich geht das auch schneller, sofern er vorher 2 aufeinanderliegende Spiele der höheren Mannschaft aussetzt.
So ähnlich verstehe ich es auch. Aber, was ist denn, wenn er festgespielt ist, weil z.B. Samstag vor sechs Wochen das zweite Spiel der höheren Mannschaft gewesen ist und erst heute, am Sonntag, und somit sechs Wochen und ein Tag später, das nächste Spiel ist? Das sind doch wieder zwei aufeinanderfolgende Spiele, wo der Zeitraum doch ohne Belang ist, oder?
1. egal wie lange die zwei (aufeinanderfolgenden) Spiele auseinander sind, der Spieler ist festgespielt (also auch nach 7 Wochen).
2. nach dem Ablauf von 6 Wochen darf er wieder zwei (aufeinanderfolgende) Spiele machen, bis er wieder festgespielt ist.
Das ist für mich nicht logisch, aber vielleicht übersehe ich auch das kleine Detail, was es erklärt 🤷♂️.
Alles anzeigenSo ähnlich verstehe ich es auch. Aber, was ist denn, wenn er festgespielt ist, weil z.B. Samstag vor sechs Wochen das zweite Spiel der höheren Mannschaft gewesen ist und erst heute, am Sonntag, und somit sechs Wochen und ein Tag später, das nächste Spiel ist? Das sind doch wieder zwei aufeinanderfolgende Spiele, wo der Zeitraum doch ohne Belang ist, oder?
1. egal wie lange die zwei (aufeinanderfolgenden) Spiele auseinander sind, der Spieler ist festgespielt (also auch nach 7 Wochen).
2. nach dem Ablauf von 6 Wochen darf er wieder zwei (aufeinanderfolgende) Spiele machen, bis er wieder festgespielt ist.
Das ist für mich nicht logisch, aber vielleicht übersehe ich auch das kleine Detail, was es erklärt 🤷♂️.
Deshalb gibt es die Sechs-Wochen-Grenze für Festgespielte, wenn das 2. Spiel länger als sechs Wochen dauert. Er ist also wieder frei und kann an den Spiel am Sonntag mitmachen. Übrigens: Ist sein 1. Spiel nach Freiwerdung. Du hast wie gesagt dann aufzupassen, das du nicht beim nächsten aufeinanderfolgenden Spiel dabei bist, sonst bist du festgespielt. Und hier gibt es keine zeitliche Grenze. Das ist mit dem 1. Satz gemeint. Der zweite Satz bezieht sich auf die persönliche Sechs-Wochen-Frist für den festgespielten Spieler, der solange warten muss, wenn er nicht 2 aufeinanderfolgende Spiele aussetzen kann.
Die 6-Wochen-Regel hat nichts mit dem Festspielen zu tun. Nur mit dem Freiwerden. Solange jemand (noch) nicht festgespielt ist, interessieren die sechs Wochen nicht.
Es mag ein Wertungswiderspruch sein, aber so ist aktuell die Regel:
- Ich spiele Spiel Nr. 1 und 2, dann ist eine lange Pause im Spielplan ohne Spiel und wenn sechs Wochen verstrichen sind, bin ich wieder frei. (UND ES GEHT VON "NULL" LOS, wie ich es hier schon immer geschrieben habe.)
- Ich spiele nur Spiel Nr. 2, lange Pause von sechs Wochen, dann spiele ich Spiel Nr. 3 und bin festgespielt.
Bei den zwei aufeinander folgenden Spielen geht es um die Einsortierung in die Stammkader. So lässt sich der Wertungswiderspruch vielleicht erklären.
Alles anzeigenDie 6-Wochen-Regel hat nichts mit dem Festspielen zu tun. Nur mit dem Freiwerden. Solange jemand (noch) nicht festgespielt ist, interessieren die sechs Wochen nicht.
Es mag ein Wertungswiderspruch sein, aber so ist aktuell die Regel:
- Ich spiele Spiel Nr. 1 und 2, dann ist eine lange Pause im Spielplan ohne Spiel und wenn sechs Wochen verstrichen sind, bin ich wieder frei. (UND ES GEHT VON "NULL" LOS, wie ich es hier schon immer geschrieben habe.)
- Ich spiele nur Spiel Nr. 2, lange Pause von sechs Wochen, dann spiele ich Spiel Nr. 3 und bin festgespielt.
Bei den zwei aufeinander folgenden Spielen geht es um die Einsortierung in die Stammkader. So lässt sich der Wertungswiderspruch vielleicht erklären.
Ah, da ist das kleine Detail, vielen Dank Zickenbändiger 🤝.
ZitatEdith sagt:
Ein Blick in den Entwurf verrät... es ist alles ein Versehen. Der Plan war, in Absatz I ein Festpielen im Erwachsenenbereich zu regeln und in Absatz IV das Festspielen im Jugendbereich quasi abzuschaffen (50 Stunde "Sperre"). Letzteres ist weggefallen, damit auch der Zusatz in Absatz I ("...
in derselben Altersklasseim Erwachsenenbereich") und anscheinend ist die Streichung "in derselben Altersklasse" möglicherweise versehentlich dringeblieben.
Könnte da bitte noch mal wer drüberschauen!
Da habt Ihr uns aber zappeln lassen. Beschluss des DHB-Bundesrats vom 12.10.2024:
ZitatAlles anzeigen4) Der neue § 55 Spielordnung (SpO) wird ab dem 01.07.2025 wie folgt geändert:
§ 55 Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen
(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler*innen in Meisterschaftsspielen eines Spieljahres des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler/ eine Spielerin nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en für die
niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn/ sie ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von acht Wochen
verstrichen ist.
Vielleicht liest hier ja doch wer mit. Entwarnung für 2025. Die Welt geht doch nicht unter.
Die neuen Regeln zum gast- und Doppelspielrecht kommen aber wie geplant?
Ist hier (https://dhbv2prod-cmscorestack…machung-BR-12.10.2024.pdf) nachzulesenn