Dazu finde ich dort leider nichts
§ 55 Spielordnung (Festspielen)
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Die neuen Regeln zum gast- und Doppelspielrecht kommen aber wie geplant?
Das beantwortet sich hier (s. Link):
ZitatAlles anzeigen1) Die neuen § 19 Abs. 2 und 11 Spielordnung (SpO) werden ab dem 01.07.2025 wie folgt geändert:
§ 19 Jugendspielrecht
(2) Das Erstspielrecht gilt für den Verein, für den die Spielberechtigung erteilt wird (Erstverein). Ist der Erstverein als Stammverein Teil einer Spielgemeinschaft, gilt das Spielrecht für die Spielgemeinschaft. Spielrechte im Erstverein werden durch den ersten Spieleinsatz in Meisterschafts- oder Pokalmeisterschaftsspielen in der jeweiligen Mannschaft festgelegt. Das Erstspielrecht kann in einer Mannschaft der eigenen Altersklasse bzw. der nächsthöheren Altersklasse wahrgenommen werden.
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(11)
DasSpielrechte in der Qualifikation bestehten grundsätzlich nur für den Erstverein. Spielrechte in der Qualifikation: Im Zweitverein kann das Spielrecht nur im Falle des Abs. 3 c) und/oder e) wahrgenommen werden. Die Qualifikationsspiele gehören zum neuen Spieljahr (vgl. § 9 Abs. 2 SpO) unddas SpielrechtdieSpielrechte
bleibtbleiben für die sich daran anschließenden Meisterschaftsspiele der neuen Spielsaison bestehen.Wurde nur ergänzt, sonst nichts umgeschmissen.
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Hallo in die Runde,
vielleicht wurde es schon diskutiert und beantwortet, aber ich habe es nicht gefunden.
Wie wird ein abgebrochenes Spiel, welches wiederholt werden muss, in Bezug auf das Festspielen betrachtet?
Das Spiel wurde hier aufgrund eines medizinischen Notfalls eines Spielers einvernehmlich nicht fortgesetzt. Das Spiel wurde nicht gewertet und soll nachgeholt werden.
Danke
Stefan
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Alles anzeigen
Hallo in die Runde,
vielleicht wurde es schon diskutiert und beantwortet, aber ich habe es nicht gefunden.
Wie wird ein abgebrochenes Spiel, welches wiederholt werden muss, in Bezug auf das Festspielen betrachtet?
Das Spiel wurde hier aufgrund eines medizinischen Notfalls eines Spielers einvernehmlich nicht fortgesetzt. Das Spiel wurde nicht gewertet und soll nachgeholt werden.
Danke
Stefan
Das Spiel wird vermutlich doch gewertet werden! Wir haben unser Spiel auch aus Grund so eines Falles abgebrochen, und es wurde dann für uns als verloren gewertet, auch wenn es einvernehmlich von beiden Seiten war.
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Hallo,
kurze Frage. In der Spielordnung finde ich nichts dazu.
Also B Jugendspieler spielt in der Oberliga A Jugend und im Kreisliga-Betrieb B Jugend. Gilt da auch festspielen, oder ist da der Passus in der selben Altersklasse ausschlaggebend.
Danke schön mal für die Antworten
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Selbe Altersklasse ist entscheidend
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Festspielen gibt es nur innerhalb einer Altersklasse. Sollte auch so in der Spielordnung stehen, § 55 ziemlich am Anfang.
Ein B-Jugendlicher in der Oberliga A kann sich folglich nur für eine zweite Mannschaft der A festspielen. Was derselbe Spieler noch in der Kreisliga B-Jugend spielt, sollte er mal seinen Trainer fragen.
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Vielleicht spielt er nur technisch, sitzt also überwiegend nur als Backup auf der Bank?
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Alle Jahre zu Saisonbeginn wieder:
Was zwei AUFEINANDERFOLGENDE Spiele der höheren Mannschaft sind, beantwortet AUSSCHLIESSLICH der Spielplan der höheren Mannschaft. Erstes Spiel und zweites Spiel der höheren Mannschaft mitgespielt, bedeutet festgespielt. IMMER! Es gibt kein anderthalbtes Spiel der tieferen Mannschaft dazwischen. Wie kann man nur auf die Idee kommen, dass wenn ich den Spielplan so stricke, dass Erste und Zwote immer im Wechsel spielen und die Erste stets doppelt spielt, unten alles wegbrezelt, sich niemand festspielen kann? Genau dagegen ist das Festspielen eingeführt worden.

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Und wo wir schon mal dabei sind: Selbstverständlich spielt man sich in Relegations-/Quali- und Vorrundenspielen fest. Wenn in den Durchführungsbestimmungen nirgends steht, Wettbewerbsverzerrung ausdrücklich erwünscht, die Leistungsstärke der unteren Mannschaft interessiert nicht, ballert mit der ersten Mannschaft bitte alles in der Quali für die Anfängerstaffel weg, § 55 SpO ist ausgestzt, gilt das Festspielen. Wieso denn auch nicht?
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Wenn man im Ligabetrieb in der ersten Mannschaft festgespielt ist, dann darf man in der Liga nicht in der Zweiten spielen richtig?
Aber darf man dann im Pokal in der Zweiten spielen?
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Und wo wir schon mal dabei sind: Selbstverständlich spielt man sich in Relegations-/Quali- und Vorrundenspielen fest. Wenn in den Durchführungsbestimmungen nirgends steht, Wettbewerbsverzerrung ausdrücklich erwünscht, die Leistungsstärke der unteren Mannschaft interessiert nicht, ballert mit der ersten Mannschaft bitte alles in der Quali für die Anfängerstaffel weg, § 55 SpO ist ausgestzt, gilt das Festspielen. Wieso denn auch nicht?
Aber man spielt sich doch »nach oben« fest. Wenn Spieler aus der ersten Mannschaft der zweiten in der Quali helfen, spielen sie sich nicht fest. Das ist ja das Verrückte.
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Aber man spielt sich doch »nach oben« fest. Wenn Spieler aus der ersten Mannschaft der zweiten in der Quali helfen, spielen sie sich nicht fest. Das ist ja das Verrückte.
Entweder verstehe ich Deinen Post nicht richtig oder es gibt einen anderen Kontext, oder es hat sich in den letzten Tagen (was ja nicht sein kann) etwas geändert oder Du bist komplett auf dem Holzweg. Aber... man spielt sich durch Einsätze in den höheren Teams immer "nach unten" fest.
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Entweder verstehe ich Deinen Post nicht richtig oder es gibt einen anderen Kontext, oder es hat sich in den letzten Tagen (was ja nicht sein kann) etwas geändert oder Du bist komplett auf dem Holzweg. Aber... man spielt sich durch Einsätze in den höheren Teams immer "nach unten" fest.
Ich glaube, wir meinen das gleiche 😉 Man spielt sich durch Einsätze in der höheren Mannschaft in dieser fest und kann dann (vorläufig) nicht mehr in der niedrigeren spielen.
Ich war nur irritiert, weil Zickenbändiger – offensichtlich ironisch – meinte, dass das Festspielen gilt, wenn nicht in den Durchführungsbestimmungen geregelt sei, dass man gerne mit der ersten Mannschaft in der Quali für die zweite alles wegballern dürfe. Aber das darf man ja. Solange die erste Mannschaft nicht selbst Quali spielen muss, können die Spieler für die Quali der zweiten eingesetzt werden, ohne sich irgendwie festzuspielen. Insofern ist zwar richtig, dass das Festspielen nach § 55 SpO greift, aber die Voraussetzungen liegen eben nicht vor.
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Wenn man im Ligabetrieb in der ersten Mannschaft festgespielt ist, dann darf man in der Liga nicht in der Zweiten spielen richtig?
Aber darf man dann im Pokal in der Zweiten spielen?
Gibt es hier jemand, der mir bei meiner Frage helfen kann?
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Die Antwort dürftest du in § 45 Abs. 8 Spielordnung finden. Besonders Satz 2 und 3 dürften die Antwort geben.
Zitat von §45, Absatz 8 der DHB-SpielordnungDie Teilnahme an der Pokalmeisterschaft orientiert sich an den wahrgenommenen Spielrechten und ist auf diese Mannschaften begrenzt. Erfolgt der Einsatz vor dem ersten Meisterschaftsspiel der Saison, nimmt der Spieler/die Spielerin mit diesem Einsatz das Spielrecht für diese Mannschaft nach §§ 15,19 wahr. Er/Sie ist jedoch für die Pokalmeisterschaften in der Mannschaft desselben Vereins innerhalb eines Spieljahres festgespielt, in der er/sie erstmals eingesetzt wird, auch wenn diese Mannschaft ausgeschieden ist. Die Verbände können für ihre Pokalwettbewerbe weitergehende Einschränkungen hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung von Spielerinnen und Spielern erlassen.
Du müsstest also mal bei deinem Verband schauen, ob es zu der SpO dazu Verbandsergänzungen gibt und was die Durchführungsbestimmungen dazu sagen. Ansonsten, gilt wie gesagt obriger Paragraph 45 Absatz 8 DHB-SpO.
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Ich glaube, das Pokalspiele als eigene Wettbewerbe gelten. Wir haben das im Süden nicht mehr. Ich meine mich zu erinnern, dass es da Neuregelungen gab, dass du sogar nur in einer Mannschaft auflaufen darfst. Aber ich würde dir da die Spielordnung empfehlen und sie einmal durcharbeiten, respektive auch die entsprechenden Durchführungsbestimmungen des jeweiligen Landesverbandes.
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