HSV - Der Begleitthread bis zum endgültigen Abgesang


  • Der HSV kann nach einer Entscheidung des Sportgerichtes nicht mehr vor ein ordentliches Gericht ziehen. Wer im Falle des HBW zuständig wäre, müsste man sicher auch vorher klären, denke so eindeutig ist das zunächst mal nicht. Aber vielleicht müsste man ja ggf. nicht mal klagen oder drohen, sondern sich einfach nur mit der HBL an einen Tisch setzen und nach einer Lösung suchen. Letztlich kommt der HBW ja unverschuldet in die Situation. Der HBW ist sportlich abgestiegen und hat bis zum Di ganz klar für die 2. Liga geplant...jetzt sagt die HBL ihr spielt 1.Liga. Ab jetzt geh es dann eben einfach nicht mehr anders als für die 1. Liga zu planen. Und auch die HBL muss ja ein Interesse haben das ein normalerweise ordentlich wirtschaftender Verein, durch diese Situation nicht in Schieflage gerät!


    Warten wir es ab, eine andere Möglichkeit haben wir nicht...hoffe das bald ein Schlussstrich unter das Thema gezogen wird...

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

    • Offizieller Beitrag



    Der ordentliche Rechtsweg ist praktisch ausgeschlossen (Ausnahme: beide Parteien wollen ihn beschreiten).
    Details

  • Der HSV kann nach einer Entscheidung des Sportgerichtes nicht mehr vor ein ordentliches Gericht ziehen. Wer im Falle des HBW zuständig wäre, müsste man sicher auch vorher klären, denke so eindeutig ist das zunächst mal nicht. Aber vielleicht müsste man ja ggf. nicht mal klagen oder drohen, sondern sich einfach nur mit der HBL an einen Tisch setzen und nach einer Lösung suchen. Letztlich kommt der HBW ja unverschuldet in die Situation. Der HBW ist sportlich abgestiegen und hat bis zum Di ganz klar für die 2. Liga geplant...jetzt sagt die HBL ihr spielt 1.Liga. Ab jetzt geh es dann eben einfach nicht mehr anders als für die 1. Liga zu planen. Und auch die HBL muss ja ein Interesse haben das ein normalerweise ordentlich wirtschaftender Verein, durch diese Situation nicht in Schieflage gerät!


    Warten wir es ab, eine andere Möglichkeit haben wir nicht...hoffe das bald ein Schlussstrich unter das Thema gezogen wird...


    Danke! Das hoffe ich auch!


    Mein Dank gilt selbstverständlich auch Lothar Frohwein!

  • @oko
    Vor ein paar Jahren hätte HBW Balingen-Weilstetten jetzt noch mitten in den Relegationsspielen gesteckt und auch nicht abschließend gewusst, ob sie für die 1. oder 2. Bundesliga planen müssen.



    @chruschtschow
    Drittligahandball in der O2 World halte ich nicht für ein "enormes Statement", sondern reine Unvernunft. Wie Steinar schon schrieb wären durchschnittlich 2000 Zuschauer bei den HSV-Spielen bereits ein enormes Bekenntnis zum Verein, würden in der riesigen Arena aber recht verloren und lächerlich wirken - von einer Heimspielatmosphäre ganz zu schweigen. Selbst wenn die Betreiber der O2 World eine unentgeltliche Nutzung in Aussicht stellen, so wäre meiner Meinung nach das dafür notwendige Geld (Personal in der Halle, Strom für Beleuchtung, Umbauarbeiten um Handballboden zu verlegen, etc.) wesentlich besser investiert indem die 02 World als Sponsor/Partner des HSV Hamburg auftreten würde. Man könnte zwei, drei Spiele in der großen Arena veranstalten (eventuell auch ein Frendschaftsspiel gegen den THW Kiel oder bei Losglück im DHB-Pokal) und den Rest in einer geeigneten Halle wie z.B. der Alsterdorfer Sporthalle.

  • Der ordentliche Rechtsweg ist praktisch ausgeschlossen (Ausnahme: beide Parteien wollen ihn beschreiten).
    Details

    Im Falle des HSV ja! ...im Falle des HBW??? ..der HBW hätte ja keine Klage im Sinne einer nicht erteilten Lizenz im Lizenzierungsverfahren!

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • @oko
    Vor ein paar Jahren hätte HBW Balingen-Weilstetten jetzt noch mitten in den Relegationsspielen gesteckt und auch nicht abschließend gewusst, ob sie für die 1. oder 2. Bundesliga planen müssen.



    Das mag durchaus sein...aber man hätte noch die komplette 1.Liga Mannschaft der Saison 13/14 zusammen!! So haben aber Spieler nun den Verein verlassen und man hat sich Spieler zugelegt, die eher für die 2. Liga gedacht waren! Die Situation ist eine vollkommen andere!


    Ich persönlich halte, unabhängig vom geglaubten scheitern der Klage beim Sportgericht, es sowieso am ehesten zutreffend, dass die HSV Handball Betriebsgesellschaft GmbH & Co.KG die nächsten Tage Insolvenz anmelden muss...dann hat sich das ganze von ganz alleine erledigt....

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

    2 Mal editiert, zuletzt von oko ()

  • Also natürlich "können" die Hamburger nach einer Entscheidung der Sportgerichtsbarkeit vor ein ordentliches Gericht ziehen, wer sollte Ihnen das verbieten? es gab ja auch schon Einzelfälle in denen man versucht hat vor ordentlichen Gerichten Entscheidungen der Sportgerichtsbarkeit anzufechten ( siehe Fall Pechstein, natürlich ging es da um ganz andere Dinge )...im Regelfall sagt die ordentliche Gerichtsbarkeit dann jedoch dass sie dafür nicht zuständig ist, sindern eben die abschliessende Entscheidung der Sportgerichtsbarkeit bindend ist....


    eine Klage vor ordentlichen Gerichten wäre somit theorethisch möglich aber praktisch chancenlos...ausserdem würde sie nichts daran ändern dass der HBW nach Abschluss des sportgerichtlichen Verfahrens dann definitiv zur HBL für die Saison 2014/15 zugelassen ist...im theorethischen Fall dass die Hamburger sich noch vor einem ordentlichen Gericht einklagen könnten müsste man dann wohl die Liga aufstocken...aber das ist wie gesagt nur Theorie

  • Ich glaube nicht das gemeint war alle Spiele in der o2 Wordl auszutragen.
    ich gehe eher davon aus, sowas wie Saisoneröffnung/Abschluss ggfs. Weihnachtspiele (gibts die in der 3. Liga?).

  • Ich frage mich, ob sich da nicht langsam eine Möglichkeit für Balingen auftut, sich in die Liga einzuklagen. Wenn ich das richtig verstanden habe, entscheidet das Schiedsgericht bis zum 30.06.
    Man stelle sich vor Hamburg bliebe doch in der Liga und Balingen stiege doch ab.


    Ja, für Balingen tut es mir auch Leid, die zählen auch zu den größten Leidtragenden, da sie nun zweigleisig planen müssen und noch lange nicht feststeht, wohin für sie nun die Reise geht. Dass da auf rechtlichem Wege was machbar ist, bezweifle ich allerdings, denn sie sind nunmal sportlich abgestiegen und haben nur als Nachrücker die Möglichkeit, in der Liga zu verbleiben.

  • Also natürlich "können" die Hamburger nach einer Entscheidung der Sportgerichtsbarkeit vor ein ordentliches Gericht ziehen, wer sollte Ihnen das verbieten? es gab ja auch schon Einzelfälle in denen man versucht hat vor ordentlichen Gerichten Entscheidungen der Sportgerichtsbarkeit anzufechten ( siehe Fall Pechstein, natürlich ging es da um ganz andere Dinge )...im Regelfall sagt die ordentliche Gerichtsbarkeit dann jedoch dass sie dafür nicht zuständig ist, sindern eben die abschliessende Entscheidung der Sportgerichtsbarkeit bindend ist....


    eine Klage vor ordentlichen Gerichten wäre somit theorethisch möglich aber praktisch chancenlos...ausserdem würde sie nichts daran ändern dass der HBW nach Abschluss des sportgerichtlichen Verfahrens dann definitiv zur HBL für die Saison 2014/15 zugelassen ist...im theorethischen Fall dass die Hamburger sich noch vor einem ordentlichen Gericht einklagen könnten müsste man dann wohl die Liga aufstocken...aber das ist wie gesagt nur Theorie

    Den von Lothar verlinkten Artikel hast du aber gelesen?
    Insbesondere den Satz?

    Zitat

    Da es sich bei diesem [Schiedsgericht], im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsinstanzen im
    Sport
    um ein "echtes" Schiedsgericht handelt, ist der ordentliche
    Rechtsweg vor ein staatliches Gericht ist somit faktisch ausgeschlossen (vgl. § 1032 ZPO).

  • @ SteamboatWillie: Genau das habe ich doch ausgeführt....faktisch hat eine solche Klage keine Aussicht auf Erfolg...aber klagen können die Hamburger doch trotzdem, ich kann ja auch aussichtslose Klagen erheben, kommt in der Praxis gar nicht so selten vor :)


    Ich habe doch klar ausgeführt dass niemand den Hamburgern eine Klage vor den ordentlichen Gerichten "verbieten" kann...dass sie dann wohl sicher abgeweisen wird ist ein anderes Thema

  • jetzt kann man doch eh erstmal nur vors schiedsgericht des dhb.
    wobei ich mir nicht vorstellen kann, das das urteil anders ausfallen wird, wie bisher.


    sicher bleibt es dem hsv dann überlassen ob man zivil klagt, doch was soll es bringen?
    nur das sich alles noch mehr verzögert, es auch bei anderen vereinen zu planungsverzögerungen kommt.


    warum kann man nicht einfach die eintscheidung akzeptieren und gut, das ganze ist nur ein machtgehabe und unötiges
    verzögern, vor allem auch für die gesamte ligaplanung.

  • @ SteamboatWillie: Genau das habe ich doch ausgeführt....faktisch hat eine solche Klage keine Aussicht auf Erfolg...aber klagen können die Hamburger doch trotzdem, ich kann ja auch aussichtslose Klagen erheben, kommt in der Praxis gar nicht so selten vor :)


    Du vertsehst es nicht!


    "somit faktisch ausgeschlossen (vgl. § 1032 ZPO)" heisst, dass es keine Möglichkeit gibt, ein ordentliches Gericht anzurufen, das hat sich mit der Anerkennung des echten Schiedsgerichtes erledigt. Sie können eben nicht trotzdem klagen.

  • Du vertsehst es nicht!


    "somit faktisch ausgeschlossen (vgl. § 1032 ZPO)" heisst, dass es keine Möglichkeit gibt, ein ordentliches Gericht anzurufen, das hat sich mit der Anerkennung des echten Schiedsgerichtes erledigt. Sie können eben nicht trotzdem klagen.



    Klar hast Du Recht...der HSV könnte nicht weiter klagen! Aber ich denke er meint einfach das sie eine Klage bei Gericht einreichen könnten, denn den Schriftsatz könnte man ja tatsächlich an ein Gericht schicken...auch wenn es von vornherein nichts bringt! Das Gericht würde sich der Sache ja schon gar nicht annehmen, es einfach ablehnen und den Schriftsatz zurück senden. Also total sinnlos!

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

Anzeige