also mir ist bisher weder in der hbl1 noch fbl ein fall bekannt, dass bei nichterreichen eines internationalen
zieles ein sonderkündigungsrecht bestehen würde.
dies würde m.e. auch ein einseitiger vorteil eines vertragspartners sein und somit extrem schwer durchzusetzen.
evtl. kann man sowas finanziell abfedern, indem man imaginäre erlöse für die spielerin aus dem internationalen
bereich die damit ja dann wegfielen, auf andere posen draufsattelt....
ligazugehörigkeit mag sein - international halte ich für nicht abzusichern....