Das ist ja eh eine spannende Frage. Als Geschäftsführer würde ich da sehr aufpassen, dass die Unterdeckung abgesichert ist. Insolvenzverschleppung in einem öffentlich bekannten Fall kann für die Privattasche durchaus teuer werden.
Von daher braucht es wohl kurzfristige Garantien oder Ausgleich der Fehlbeträge.