Jugendspielrechte ab Saison 25/26

  • Hierzu hätte ich auch noch eine Frage. In dem offiziellen Informationsdokument der Passstelle HNR zu den Änderungen der Spielordnung ab dem 01.07.2025 steht in einem Punkt:

    "Die verlängerte Wartefrist bis zum 15.10.25 bei Vereinswechseln in der Zeit vom 15.03 bis 31.05.25 entfällt ausnahmsweise bei Vereinswechseln von Jugendspielern nach dem 01.07.25"


    Was bedeutet das?

    Spannend. Um die Wartefrist ging es mir auch, das Infoschreiben war mir nicht bekannt. Ich verstehe das so, dass ein Spieler, der die Jugendquali für Verein A gespielt hat ohne Sperre danach zu Verein B wechseln kann. Richtig?


    Folgefrage: kann ein Spieler von Verein A, der dort in der Quali nicht zum Einsatz kam, mit Zweifachspielrecht für Verein B in der Quali spielen und ist dann für Verein A oder ggf C zu Saisonbeginn (ohne Wartefrist) spielberechtigt?

  • OK, ein sehr wichtiger Hinweis vom Kollegen Zickenbändiger, wenn man sich hier in “ggf. hitzige“ Diskussionen verläuft:

    Vor dem welchen Hintergrund, bedeutet aus welchem Landesverband, kommt man

    und somit mit/vor welcher Software diskutiert/kommentiert derjenige.


    Ich schreibe aus Schleswig-Holstein und dort mit der aus der Vereinsverwaltungssoftware Phönix

    heraus aufrufbaren Software PassOnline (Handball4all).


    nuLiga haben/kennen wir nicht. Einen Aufruf/Abfrage/Darstellung pro Spieler mit all seinen durchgeführten Spielen

    kennen wir (ich) nicht.

    Unsere Spiele werden mit der Software SBO (SpielBerichtOnline) mit den darin zu hinterlegenden Mannschaftslisten abgewickelt.

    Daher hörten sich meine “Spielausweis-Praxisprobleme“ für dich wohl praxisfern an.

    OK

  • Spannend. Um die Wartefrist ging es mir auch, das Infoschreiben war mir nicht bekannt. Ich verstehe das so, dass ein Spieler, der die Jugendquali für Verein A gespielt hat ohne Sperre danach zu Verein B wechseln kann. Richtig?


    Ja, so habe ich es auch verstanden. Oder es gelten ganz normal die 2 Monate, die aber ja auch bis zu Beginn der neuen Saison sowieso abgelaufen sind.

  • Im HVNB / bei nuLiga können wir jeden Spieler anklicken und haben dann auf Anhieb alle Saisonspiele aufgelistet, bei denen er auf dem Spielformular auftaucht. Macht es ziemlich leicht, die Festspielsünder zu entlarven und es fällt im weiblichen Bereich pro Saison mindestens einmal auf, wer B, A und Damen gespielt hat. Daher werden die Landesverbände womöglich unterschiedlich mit umgehen der Dokumentation der drei Spielrechte müssen. Aber der Fall mit Einsatz in vier Mannschaften sollte ein Exot bleiben.


    Ein beantragtes Spielrecht beim Zweitverein wird wohl einheitlich überall im digitalen Spielerpass eingetragen sein. Das per Erklärung festgelegte Erstspielrecht vielleicht auch noch. Die weiteren im Erstverein durch Spielen festgelegte Spielrechte werden wohl kaum vom Verband nachgetragen werden können. Ist dann aber auf einer Ebene mit dem Festspielen, das auch nirgends vermerkt ist. Müssen halt alle Beteiligten aufpassen.

    Gestatten, K., Josef "ZeeBee" K.

  • Habe mir die Konstellation und die neue Spielordnung nochmal angesehen und dann alles nochmal von Anfang an aufgedröselt, und denke jetzt auch, dass das hier gewünschte Drittspielrecht nach aktuellem Stand der neuen Spielordnung so nicht möglich sein wird.


    Spieler:in (C-Jugend) spielt im Erstverein in der Regionalliga-Mannschaft (C-Jugend), Erstspielrecht somit auf diese Mannschaft festgelegt.

    Nun beantragt der Erstverein das Zweitspielrecht für die Regionalliga-Mannschaft (B-Jugend) des Zweitvereins.

    Da dieses Zweitspielrecht für die B-Jugend zu bestehenden Spielrechten in der B-Jugend höherklassig sein muss, im Erstverein aber bisher noch kein Spielrecht in der B-Jugend festgelegt ist, gibt der Erstverein im Zuge des Antrags die verbindliche Erklärung ab, dass im Erstverein ein etwaiges Spielrecht in der B-Jugend nur in einer Mannschaft unterhalb der Regionalliga wahrgenommen werden wird.

    Entsprechend wird hier das später gewünschte Drittspielrecht für die Bundesliga-Mannschaft (B-Jugend) des Erstvereins durch das bereits erteilte Zweitspielrecht blockiert.

    Und nachträgliche Änderungen der Spielrechte sind ja nicht möglich (auch nicht nach Mannschaftszurückziehungen).
    Die Spielrechte erlöschen erst zum Ende des Spieljahres oder bei Vereinswechsel.

    Und im übrigen bin ich der Meinung, daß 0,999... = 1 ist!

  • Nach der gestrigen Onlineveranstaltung im BHV kann das Drittspielrecht so nicht vergeben werde.

    Immer weiterkämpfen!

  • Weil das vergebene Zweitspielrecht beim Zweitverein klassenniedriger ist, als das gewünschte Drittspielrecht beim Erstverein wäre. Das darf nicht sein.

    Immer weiterkämpfen!

  • Hierzu hätte ich auch noch eine Frage. In dem offiziellen Informationsdokument der Passstelle HNR zu den Änderungen der Spielordnung ab dem 01.07.2025 steht in einem Punkt:

    "Die verlängerte Wartefrist bis zum 15.10.25 bei Vereinswechseln in der Zeit vom 15.03 bis 31.05.25 entfällt ausnahmsweise bei Vereinswechseln von Jugendspielern nach dem 01.07.25"

    ich komme nochmal darauf zurück: ist das eine Regelung nur am Nordrhein, oder gilt das bundesweit?

  • Bevor ich die Passstelle quäle ("Wir hatten noch keine Schulung"), wie sieht es mit folgendem Fall aus:

    Spieler ist vom Alter her in der A-Jugend. Der Verein, bei dem der Spieler bisher gespielt hat, hat diese Saison weder A-Jugend noch Herrenteam (Verein in Auflösung).

    Spieler will A-Jugend bei einem anderen Verein spielen und Herren bei einer Spielgemeinschaft, die nichts mit den anderen Vereinen zu tun hat. Die Spielgemeinschaft spielt niedriger als die erste Mannschaft des Vereins, bei dem er die A-Jugend spielen will, aber höher als die zweite Mannschaft.

    Für seinen Heimverein kann er ja nicht spielen, muss er dennoch wechseln, oder geht das über Beantragung von Zweit- und Drittspielrecht, was meint Ihr, was ist die beste Lösung?

  • Das Erstspielrecht verbleibt immer beim Heimverein. Seltsamerweise wohl auch, wenn der Heimverein keine Mannschaft für den Spieler hat (§ 19 II SpO DHB). Noch nicht ganz ausgeklügelt, zumal der DHB gerade noch mal nachgebessert hat, dass wenn das Erstspielrecht noch nicht faktisch für eine Mannschaft durch Spielen festgelegt ist, es durch Erklärung festgelegt wird.


    Spielrechte eines Jugendlichen können auf max. zwei Vereine verteilt werden (Abs. III lit. b - e). Es gibt hier keine Lösung unter Beibehaltung des Heimvereins (warum auch?). Wenn wir hier von einem Spielrecht in der A und dem Zweitspielrecht im anderen Verein in der Herren reden, sind die Ligazugehörigkeiten egal.

    Gestatten, K., Josef "ZeeBee" K.

  • Ok verstanden, er muss also wechseln.

    Machen wir es noch etwas komplizierter: Die Spielgemeinschaft spielt 3. Liga und der betreffende Spieler ist noch nicht 18 Jahre alt.

    Kann er da mit Erstspielrecht zum Verein wechseln, in dem er Jugend spielen will und trotzdem Herren bei der Spielgemeinschaft spielen, die Erste des anderen Vereins spielt ja höher, oder spielt das in diesem Fall keine Rolle, weil er ja kein Vertragsspieler sein kann, solange er noch nicht 18 ist?

  • Ich verstehe die Frage nicht.

    Genau die Antwort hat mir die Passstelle auch gegeben. :)

    Warum machen die eigentlich keine Fallbeispiele in den Anhang der SpO?

    "Ist doch ganz einfach... ?!"


    Kann der 17 jährige Spieler in der Jugend eines Vereins mit Erstspielrecht spielen und bei den Herren des anderen Vereins (Spielgemeinschaft) mit Zweitspielrecht, obwohl der Zweitverein niedriger spielt als die Herren des Erstvereins?

    Oder ist es besser, er wechselt zur Spielgemeinschaft (Erstspielrecht), dann kann er evtl. auch noch in der zweiten Mannschaft des Vereins spielen, bei dem er A-Jugend spielen will.
    OK, Denkfehler: Zweite Mannschaft geht ja dann nicht, da die tiefer spielt.

    Und ist das nochmal anders, wenn es um Teams der Ligen 1, 2 und 3 geht? Ändert sich dann vielleicht auch noch etwas, wenn er während der Saison 18 wird?


    ... Ich blicke da nicht mehr durch, meine Rechtsvorlesungen waren im letzten Jahrtausend...

  • Hatte ich das nicht schon?


    Zitat

    Spielrechte eines Jugendlichen können auf max. zwei Vereine verteilt werden (Abs. III lit. b - e). Es gibt hier keine Lösung unter Beibehaltung des Heimvereins (warum auch?). Wenn wir hier von einem Spielrecht in der A und dem Zweitspielrecht im anderen Verein in der Herren reden, sind die Ligazugehörigkeiten egal.

    Die Spielrechte gelten bis zum Ende des Spieljahrs (§ 19 IX SpO).


    Die Spielordnung unterscheidet erst einmal nicht nach Ligen. Was dann weiter mit Lizenspielern ist, ist keine Frage der SpO mehr.

    Gestatten, K., Josef "ZeeBee" K.

  • Es geht nicht darum wo der Verein, sondern wo der Spieler spielt.

    Wenn der Heimverein zwar höher spielt, der Spieler in dieser Mannschaft kein Spielrecht ausübt, darf er beim Zweitverein ein Spielrecht ausüben.

    Immer weiterkämpfen!

  • Es geht nicht darum wo der Verein, sondern wo der Spieler spielt.

    Wenn der Heimverein zwar höher spielt, der Spieler in dieser Mannschaft kein Spielrecht ausübt, darf er beim Zweitverein ein Spielrecht ausüben.

    OK, verstanden.

    Bliebe noch folgendes zu klären:

    Angenommen, der Jugendliche wechselt zum 1. Ligaverein mit Erstspielrecht in der A-Jugend und mit Zweitspielrecht im Zweitverein bei der Spielgemeinschaft in der 3. Liga, dann könnte er das Drittspielrecht nach §19 (3) a) in der klassentieferen zweiten Mannschaft des Erstvereins wahrnehmen, oder?




  • Sag mal - bist du Spielerberater und willst einen Jugendlichen möglichst teuer an den Mann bringen?

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010 (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Sag mal - bist du Spielerberater und willst einen Jugendlichen möglichst teuer an den Mann bringen?

    :)

    Nein, ich bin kein Spielerberater, aber es geht hier wirklich um einen konkreten Fall aus meinem Bekanntenkreis.

    Ich frage mich, warum die SpO nur abstrakt beschrieben ist und es keinerlei Fallbeispiele gibt. Ist ja schon eine größere Änderung, die hier zukünftig greift.

  • Zitat
    Angenommen, der Jugendliche wechselt zum 1. Ligaverein mit Erstspielrecht in der A-Jugend und mit Zweitspielrecht im Zweitverein bei der Spielgemeinschaft in der 3. Liga, dann könnte er das Drittspielrecht nach §19 (3) a) in der klassentieferen zweiten Mannschaft des Erstvereins wahrnehmen, oder?

    Abgesehen von der ungewöhnlichen Durchnummerierung...


    (Neuer) Heimverein (mit Bundesliga Herren)

    Erstspielrecht A-Jugend

    Zweitspielrecht Herren

    Zweitverein

    Drittspielrecht Herren 3. Liga (= höherklassig zu Erstverein)


    Wir haben das Maximum von drei Mannschaften und zwei Vereinen gewahrt. Und (neu!) ausgehend von den genutzten Spielrechten (ich komm immer noch nicht darüber hinweg, wie weitsichtig das diesmal geregelt ist), spielt der Zweitverein höherklassig zum Erstverein. Da sollte nun nichts dagegen sprechen.


    Fallbeispiele gehören nicht in das Regelwerk. Das BGB wäre sonst fünfmal so dick. Und ich hätte hier nichts zu tun.


    Ich habe mit "Lothar Frohwein" ausgeheckt, dass wir zu diesem Thema auch mal ein gemeinsames Video für Handballrecht machen. Sollte diesen Sommer noch klappen, wird ja Richtung September dann akut. Falls Ihr Fallbeispiele haben wollt, bitte hier sammeln, dann bauen wir die mit ein.

    Gestatten, K., Josef "ZeeBee" K.