Hierzu hätte ich auch noch eine Frage. In dem offiziellen Informationsdokument der Passstelle HNR zu den Änderungen der Spielordnung ab dem 01.07.2025 steht in einem Punkt:
"Die verlängerte Wartefrist bis zum 15.10.25 bei Vereinswechseln in der Zeit vom 15.03 bis 31.05.25 entfällt ausnahmsweise bei Vereinswechseln von Jugendspielern nach dem 01.07.25"
Was bedeutet das?
Spannend. Um die Wartefrist ging es mir auch, das Infoschreiben war mir nicht bekannt. Ich verstehe das so, dass ein Spieler, der die Jugendquali für Verein A gespielt hat ohne Sperre danach zu Verein B wechseln kann. Richtig?
Folgefrage: kann ein Spieler von Verein A, der dort in der Quali nicht zum Einsatz kam, mit Zweifachspielrecht für Verein B in der Quali spielen und ist dann für Verein A oder ggf C zu Saisonbeginn (ohne Wartefrist) spielberechtigt?