Jugendspielrechte ab Saison 25/26

  • Die Lösung sind nicht Kaderlisten oder unterschiedliche Gruppen, die zeitgleich an verschiedenen Orten spielen. Wenn zwei Mannschaften aus einem Verein in derselben Relegation zugelassen sind, wird es Versuche geben, das für sich auszunutzen. Profis verweisen in den Durchführungsbestimmungen auf § 45 VIII SpO DHB und führen die Pokalfestspielregeln ein. Jeder spielberechtigte Spieler darf in Mannschaft I oder II spielen... aber ausschließlich in Mannschaft I oder II. Problem gelöst. Aber wie gesagt... Profis. Müsste man ja die Spielordnung des DHB kennen.

    Ok, mir war nicht bewusst, dass die Jugendquali unter die Pokalregeln fallen.

  • In BaWü wird es auch zusammen ausgespielt, aber Interesse an JBL muss gesondert gemeldet sein.

    Es kommt durchaus vor, dass man die Qualigruppe gewinnt, aber nicht für die nächste Runde JBL Quali gemeldet hat und dann da raus ist.

    Bei uns alles dito, aber wenn Du vorhast mit einer JBL und der anderen RL zu spielen, musst Du durch diese eine parallele Quali.

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!


    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)


    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

  • Ok, mir war nicht bewusst, dass die Jugendquali unter die Pokalregeln fallen.

    Tut sie vermutlich nicht, deshalb hat Zickenbändiger ja geschrieben "... und führen die Pokalfestspielregeln ein" 😉.

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!


    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)


    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

  • Tut sie vermutlich nicht, deshalb hat Zickenbändiger ja geschrieben "... und führen die Pokalfestspielregeln ein" 😉.

    So ist es. Es gelten die "ganz normalen" Festspielregeln auch in der Qualifikation und schon ist das oben beschriebene Problem da. Gut finde ich, dass nun wohl einheitlich bis runter auf die höchste Spielklasse des Bezirkes (zumindest in BaWü), die DHB Spielordnung §40 (3) umgesetzt wird ohne die Ausnahmen aus §40 (5) zu ziehen, die bisher in Württemberg üblich waren.


    Allerdings kam das für einige Vereine überraschend. Eine für die RL Quali gemeldete Mannschaft schafft diese nicht und fällt in die OL Quali zurück, wodurch die 2. Mannschaft nicht mehr an der OL Quali teilnehmen kann oder ein Verein meldet 2 Mannschaften für die JBL und RL Quali mit dem Ziel eine in die JBL und eine in die RL zu bekommen. Leider scheitern beide in der Quali, eine darf nun OL Quali spielen und die andere fällt auf Bezirksebene zurück. Die Mannschaft die nun auf Bezirksebene an der Quali teilnehmen soll wird zurückgezogen, da die Spielerinnen größtenteils den Verein wechseln, weil sie nicht Verbandsebene / RL spielen können.


    Da frage ich mich, was machen eigentlich die Vereinsverantwortlichen?


    Können jetzt alles unglückliche Umstände sein. Tritt aber gerade gehäuft auf.

  • Solchen Vereinen gönne ich das dann aber auch so richtig!

  • andere Frage:

    die neue SpO gilt ab dem 1.7. Für die Jugendquali, die nach §9 (2) zur neuen Saison gehört, ist aber noch die alte SpO einschlägig? liege ich da richtig?

  • Ja, darauf wurde mehrfach hingewiesen.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010 (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Die Lösung sind nicht Kaderlisten oder unterschiedliche Gruppen, die zeitgleich an verschiedenen Orten spielen. Wenn zwei Mannschaften aus einem Verein in derselben Relegation zugelassen sind, wird es Versuche geben, das für sich auszunutzen. Profis verweisen in den Durchführungsbestimmungen auf § 45 VIII SpO DHB und führen die Pokalfestspielregeln ein. Jeder spielberechtigte Spieler darf in Mannschaft I oder II spielen... aber ausschließlich in Mannschaft I oder II. Problem gelöst. Aber wie gesagt... Profis. Müsste man ja die Spielordnung des DHB kennen.

    Das löst das Problem leider nicht komplett.
    Falls die Regel nur lauten würde in Mannschaft I oder II spielen zu dürfen, könnte eine durch die Vorsaison für die JBL qualifizierte Mannschaft mit ihrem Mannschaft I Kader z.B. eine RL Quali spielen. Den erspielten Platz würde in der Saison dann aber die Mannschaft II einnehmen.
    Deshalb gibt es für Rheinhessen Pfalz auch die Regel, dass Auswahlspieler, oder Spieler die in der Vorsaison schon höher als das Quli Ziel gespielt haben, nicht in 2ten Mannschaften Quali spielen dürfen.

  • Zitat
    Falls die Regel nur lauten würde in Mannschaft I oder II spielen zu dürfen, könnte eine durch die Vorsaison für die JBL qualifizierte Mannschaft mit ihrem Mannschaft I Kader z.B. eine RL Quali spielen. Den erspielten Platz würde in der Saison dann aber die Mannschaft II einnehmen.

    Hat in Niedersachsen jahrzehntelange Tradition, dass Hildesheim, Anderten oder Burgdorf mit der Ersten die Quali der Zweiten gespielt hat. Hat dabei den Landesverband auch nicht geschert, dass nach damaligen Festspielregeln die Jungs dann alle für die ersten beiden Saisonspiele der Ersten nicht spielberechtigt waren (damals keinerlei Wechsel innerhalb einer Altersklassen während der ersten beiden Saisonspiele; Quali in der Jugend Teil der neuen Saison).


    Löst der HVNB heutzutage eigentlich cleverer. Muss die Zwote in die Quali, muss sich auch die Erste in die Quali begeben. Und dann gelten Pokalfestspielregeln (keinerlei Wechsel für die Dauer der Quali). Warum das in der Praxis meines Wissens noch nie umgesetzt wurde, konnte ich noch nicht ergründen. Irgendwie bekommen dann alle immer Wildcards.


    Aber was hat das Alles mit den ab 01.07. geltenden Jugendspielrechten zu tun?

    What we've got here, [Donald,] is... failure to communicate. Some men you just can't reach. So you get what we had here last week, which is the way he wants [you want] it... well, he gets [you get] it.

  • Nach nochmaligem Lesen der von Zickenbändiger geschilderten Konstellation beschleichen mich inzwischen Zweifel, ob ich diese überhaupt richtig verstanden habe... :/


    Der DHB-Bundesrat hat übrigens gestern nochmal weitere Änderungen der neuen Spielordnung beschlossen:

    Amtliche Bekanntmachung Bundesrat vom 18.05.2025 (PDF)


    Somit ist dann aus meiner Sicht geklärt, dass bei der Betrachtung der Spielklasse der bereits bestehenden Spielrechte dann tatsächlich nach Altersklasse getrennt wird.

    Und im übrigen bin ich der Meinung, daß 0,999... = 1 ist!

  • Der DHB-Bundesrat hat übrigens gestern nochmal weitere Änderungen der neuen Spielordnung beschlossen:

    Amtliche Bekanntmachung Bundesrat vom 18.05.2025 (PDF)

    Danke für die Info! Dann hat diesmal leider niemand hier mitgelesen.


    Erstspielrecht C-Jugend Heimverein Regionalliga

    Zweitspielrecht anderer Verein B-Jugend Regionalliga

    Drittspielrecht vorerst nicht wahrgenommen


    Zweitspielrecht ist auf Antrag erfolgt, Zweitverein verlässt sich darauf. Im Laufe der Saison möchte der Heimverein die B-Jugend Bundesliga aufstocken und will das Drittspielrecht für wB BuLi vergeben.


    - Zweitspielrecht erlischt


    oder


    - Drittspielrecht durch vom Verband erteiltes Zweitspielrecht blockiert?

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  • Der 01.07. rückt näher. Dann oder zumindest wenig später sollten die Landesverbände Antragsformulare für Zweit- und Drittspielrechte bereit haben. Noch mal in Kurzfassung:


    Eine Jugendspielerin darf in bis zu drei Mannschaften (auch Senioren) / in ein oder zwei Vereinen spielen. Dies gilt ab dem Alter, ab dem es Spielerpässe gibt (bei uns E-Jugend). 48 h bzw. neu 50 h Regel bleibt. Achtung Falle: Nach Abschluss der Saison in einer Altersklasse dürfte eine Spielerin nach Einsatz in zwei Altersklassen dann auch Spiele in der dritten Altersklasse bestreiten. Dieser Gedanke lässt sich NICHT auf die Spielrechte übertragen! Drei Mannschaften pro Saison!


    - Das Erstspielrecht gilt für eine Mannschaft im eigenen Verein. Es wird durch bloßes Spielen festgelegt (oder durch Erklärung gegenüber dem Verband, wenn Antrag vom Zweitverein zeitlich vor dem ersten Spiel liegt). Weitere Spielrechte im eigenen Verein ebenfalls durch Erspielen.

    - Spielrechte im Zweitverein müssen beim Verband beantragt werden.

    - Im Zweitverein darf nur höherklassig zum Erstverein gespielt werden. ACHTUNG NEU: Höherklassig vom Spielrecht aus betrachtet, NICHT vom Verein! Eine Spielerin der zweiten Mannschaft, die nur zweite Mannschaft spielt, spielt im Zweitverein "höherklassig", selbst wenn das für die erste Mannschaft des Heimvereins nicht zutrifft!

    - Es gibt keine Antragsfrist (wird sich Richtung Deutschen Meisterschaften A und B noch rächen). Es gibt kein Kontingent pro Altersklasse.

    - Das Abtreten des Doppelspielrechts (Senioren) wird komplett ersetzt. A-Jugendliche kann A-Jugend, Damen, höherklassig Damen Zweitverein spielen!)

    - Mit Vereinswechsel nach Vergabe des ein oder anderen Spielrechts geht es von Null los. Drei neue Spielrechte möglich.


    Ich habe aktuell drei Kandidatinnen aus dem Altjahrgang D-Jugend. Eine wird ein Zweitspielrecht in der D I bekommen (höherklassig zur D des Heimvereins). Zwei Mädchen bekommen ein Zweitspielrecht in der C II (höherklassig zur heimischen C, sollten sie dort auch spielen). Theoretisch denkbar ist weiterhin ein Zweitspielrecht für eine E-Jugendliche in der D I.

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  • Wiederum sehr interessante Gedanken vom Kollegen Zickenbändiger im letzten Beitrag.
    Man, was müsst ihr viele Spieler:innen haben, die in ihren Heimvereinen völlig „unausgelastet“ sind
    und vielfach in anderen Vereinen eingesetzt werden wollen. So schön, so gut.


    Ich habe mal andere Fragen praktischer Art in die Runde (fürs Passantragswesen).
    Wie im Vorbeitrag bzw. der SpO ausgeführt, wird das Erstspielrecht durch den ersten Einsatz in/für die Mannschaft festgelegt
    (oder durch Erklärung gegenüber dem Verband, wenn Antrag vom Zweitverein zeitlich vor dem ersten Spiel liegt).


    1) Müsste/sollte ich mir (am besten weit) vor dem ersten Spieltag) eine große Exceltabelle mit ALLEN Spieler:innen des Vereins anlegen, damit ich dokumentiere, in welcher Mannschaft sie spielen werden (=Erstspielrecht oder für die „Verbandserklärung“),

    damit ich für Anträge auf Zweitspielrecht gewappnet bin?


    2) Der Heim-/Erstverein beantragt für den andern/Zweitverein ein Zweitspielrecht und "unterrichtet" die Passstelle des Zweitvereins über die Erteilung (§§ 15(5) und 19(8) SpO idF vom 18.05.2025)

    Da steht nicht, dass der Erstverein den elektronischen Pass/eine Kopie an den Zweitverein schicken soll/muss für eine etwaige Passkontrolle durch den Schiri vor dem Spiel.

    Wird dadurch mehr oder weniger die Passkontrolle durch die Schiris "abgeschafft" -es gilt nur noch was in SBO drin ist-,
    und das von der Landesebene bis hinunter die Kreis- und Jugendebene?
    Denn der Trainer beim Zweitverein hat dann ja gar keinen mehr vorzulegenden/zu zeigenden elektronischen Pass (PDF-Datei).

    Gruß

  • Wir haben mehrere Vereine die z.B. in der weiblichen D einmal die Woche trainieren. Und auch dort gibt es Talente. Die reichlich Freizeit haben, die nicht mit Handball gefüllt ist.


    1) Den Spielwart werden nicht Dutzende Anträge erwarten. Er sollte nur in jedem Fall, in dem ein Antrag eines Zweitvereins kommt, bevor die Punktspielrunde gestartet ist / bevor das Talent ein Spiel ausgetragen hat, Rücksprache mit dem Trainer halten, wo das Erstspielrecht verortet sein soll. Es wäre nicht unwahrscheinlich, wenn mangels Kommunikation hier ein Spielrecht "verbrannt" wird. Und selbst eine ausgefeilte frühzeitige Exceldatei hilft nicht, wenn sich zwischenzeitlich die Pläne des Trainers ändern.


    2) Das bisherige Zweifachspielrecht war in den elektronischen Pässen eingetragen. Nirgends steht, dass sich das nun ändert.

    What we've got here, [Donald,] is... failure to communicate. Some men you just can't reach. So you get what we had here last week, which is the way he wants [you want] it... well, he gets [you get] it.

  • Hallo,

    kann jemand schon praktische Hinweise zu den Pässen 2025/2026 geben,

    bzw. wo liege ich mit meinen Ausführungen falsch? Danke


    I) Verein A (Leistungssport) Theorie, kein Echtfall

    1) Dieser Verein ist personell gut ausgestattet. Im Rahmen der Mannschaftsmeldungen

    zum 01.05.2025 wurden in der weibl. B insgesamt drei Mannschaften gemeldet, und zwar

    Für die Quali_____________OL-wB-1

    Für die Regionsliga_______RL-wB-2

    Für die Kreisliga__________KL-wB-3


    Variante_1: Die Quali wurde erfolgreich abgeschlossen (bis zum 30.06.2025).


    2) Die Mädels haben bis zum 30.06.2025 Spielerpässe, in denen sinngemäß drinsteht:

    Spielberechtigt für alle Mannschaften der weibl. B (auch in den Pässen der weibl. C steht das drin).

    Und sind auch so alle in/für SBO auswählbar

    Die Pässe/Spielberechtigungen verlieren alle ihre Gültigkeit zum 30.06.2025.


    3) Im Rahmen der Quali hat sich ein Mädchen schwer verletzt. Es ist noch nicht absehbar,

    ob sie nach der vollständigen Genesung erst in der KL-wB-3 oder RL-wB-2 oder OL-wB-1

    langsam wieder anfangen kann/soll zum Spielen.


    4) Vor Saisonbeginn am 15.09.2025 (oder sogar noch davor für Freundschafts- und Vorbereitungsspiele)

    müssen für alle Spielerinnen neue Spielberechtigungen beantragt/gewährt werden,

    denn anders als bisher muss jetzt die Spielberechtigung in Gestalt von Erst-, Zweit- und/oder Drittspielberechtigung

    einer EINZIGEN Mannschaft zugeordnet werden.

    Die neuen Pässe sollen/werden Angaben enthalten zu

    Erstspielrecht___________ -Verein, Mannschaft

    Zweitspielrecht_________ -Verein, Mannschaft

    Drittspielrecht__________ - Verein, Mannschaft


    5) Wie passiert das/läuft das ab? Haben einige der Forums-Experten schon Programmentwürfe gesehen?

    Bis zum August/Anfang September hat noch kein Erstspiel als Punktspiel (Meisterschafts- oder Pokalspiel) stattgefunden.

    Die Quali war bis zum 30.06. vorbei.

    Bekommt man als Verein nun Programmmasken (Phönix-PassOnline) pro Altersklasse angeboten,

    in denen alle Jugendliche z.B. einer Altersklasse angezeigt werden, und in jeder Zeile erscheint ein Dropdownfeld,

    in dem man (unter Einbeziehung aller Trainer) pro Jugendlichen festlegen muss,

    in welcher der gemeldeten drei Mannschaften der Ersteinsatz = Erstspielberechtigung vorgesehen ist?

    Und diese Zuordnung=Erstspielrecht gilt dann unabänderbar (mal abgesehen von Vereinswechseln) für die gesamte Saison?


    6) Und erst danach kann man mit Zweit- und Drittspielrechten anfangen/zuordnen?


    7) Man kann dann nicht mehr so einfach zwischen den Mannschaften hin- und herspringen, oder?

    Wenn jetzt Mädels aus der RL-wB-2 mal in der OL-wB-1 Mannschaft aushelfen wollen/müssen,

    - muss man dann erst ein Zweitspielrecht für die OL im selben Verein beantragen

    (gilt dann ebenso für die gesamte Saison)?

    - und auch erst danach kann man sie in/für SBO der Mannschaftsliste hinzufügen?


    - Und dann schweben über allem auch noch die Festspielregelungen des § 55 SpO?


    9) Und was mache ich mit der verletzten Spielerin (Genesungsprozess noch nicht absehbar)?


    20) Und erst NACH der Festlegung von Erst- und Zweitspielrechten müssen/können die Spielrinnen in

    Handball4all-Mannschaftsverwaltung-SBO in einer Mannschaftsliste zugeordnet werden.

    Wenn ich dann die Ma-Liste für die OL-wB1 anlege, werden dann gem. erteilten Spielberechtigungen

    NUR DIE angezeigt und sind auswählbar, die eine Spielberechtigung für diese Liga haben?

    Entweder als

    - Erstspielberechtigung aus eigenem Verein

    - Zweitspielberechtigung aus eigenem oder fremdem Verein

    - Drittspielberechtigung aus eigenem oder fremdem Verein

    Und von denen kann ich dann bis zu 16 als aktive und die übrigen als passive Spielerinnen festlegen???




    II) Verein B (Breitensport)

    1) Dieser Verein ist personell nicht so gut ausgestattet. Für den Bereich der weibl. D können nur

    zwei Mannschaften gemeldet werden. Leistungsmäßig reicht es “nur“ für die Kreisliga.

    Gemeldet werden also die KL-wD-1 und die KL-wD-2 (spielen auch in derselben Liga).

    Aus personellen Gründen müssen sie sich zudem noch gegenseitig aushelfen/unterstützen.


    2) Auch hier stellt sich die Frage (Erstspielrecht nur für EINE Mannschaft; gilt dann für die gesamte Saison),

    wie die Zuordnung am besten erfolgen soll

    (zudem noch vor dem Hintergrund § 55 SpO und Aufnahme/Pflege der Ma.Liste in/für SBO).

    - alle Spielerinnen der KL-wD-2 bekommen ihr Erstspielrecht in/für die wD-2

    und ein Zweitspielrecht für die wD-1 fürs Aushelfen

    - alle Spielerinnen für die wD-1 entsprechend umgekehrt

    - und einzelne Spielerinnen bekommen ein einzelnes direktes/konkretes Drittspielrecht zum Aushelfen in der wC

    (das sollte das Meiste abdecken, denn Viertspielrechte gibt es nicht)


    Ist das praktikabel?

    Gruß

    3 Mal editiert, zuletzt von f21dirk ()

  • Gibt es irgendwo einen Zusammenfassung? :hi:


    Gültigkeit der Spielerpässe

    Da gibt es ein Missverständnis. Die Spielerpässe gelten bis zum Ende der A-Jugend, dann kommt das Erwachsenenspielrecht.


    Erst- bis Drittspielrecht im Heimverein

    Es gilt nach wie vor das Festspielen innerhalb einer Altersklasse. Ansonsten legt sich die Spielerin mit Einsatz in einer Mannschaft fest, wo Erst-, Zweit- und Drittspielrecht liegen. Hier gibt es keinerlei Prioritätenrangfolge, alle Spielrechte sind gleichberechtigt. Ist das Drittspielrecht festgelegt, gibt es in dieser Saison keinen Einsatz mehr in einer vierten Mannschaft bzw. einem zweiten Verein. Es gibt keinerlei Anträge für Spielrechte im eigenen Verein! Nichts ändert sich, bis auf die Tatsache, dass eine Spielerin nicht in vier Mannschaften spielen darf. Auch für verletzte Spielerinnen ändert sich nichts.


    Zweitspielrecht in anderem Verein

    Erst der Antrag beim Landesverband, dann das Spielrecht im Pass. Kein Festlegen durch Einsatz, dann Punkte weg. Es geht theoretisch ab dem 01.07. mit den Anträgen los, so der Landesverband dann aufgestellt ist. Nun neu (s.o.): Ist das Erstspielrecht im Heimverein noch nicht "ausgespielt", muss es durch Erklärung festgelegt werden. Dann kann das Zweitspielrecht erteilt werden. "Mannschaftsliste" kenne ich nicht, gibt es nicht in § 19 SpO.


    Zwei Mannschaften eine Altersklasse, Aushelfen nächste Altersklasse

    Auch hier ändert sich nichts. Festspielen für erste Mannschaft beachten (Jugendspielrecht spricht von "höhere Klasse", Festspielregel spricht von "höhere Mannschaft"!), die Spielrechte werden verteilt, wie zuerst, als zweites, als drittes gespielt wird.

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  • OK, da muss ich wohl (für die Praxis) noch dazulernen.


    Bisher:

    - Gem. der Spielordnung (SpO) werden Spielberechtigungen erteilt (§ 10 SpO).
    Sie gelten nur für den Verein, für den sie beantragt wurden…..

    - Für den Nachweis der Spielberechtigung werden Spielausweise (Spielpässe) erteilt (§ 12 SpO).

    Es gibt jeweils nur einen Spielausweis. Weitere Spielberechtigungen sind darin einzutragen.

    - Ein Spielausweis enthält bestimmte/viele Angaben (§13(1) SpO), u. a. aber auch die Spielberechtigungen

    (alters-jahresmäßige Darstellung für die Zukunft).

    - Zum tatsächlichen Mitspielen benötigte Teilnahmeberechtigung (Prüfung vor dem Spiel vor dem Anpfiff)

    besteht nur für Mannschaften in der jeweiligen Altersklasse.

    Die im Spielausweis (alt Papier oder neuer digital) enthaltenen Spielberechtigungen enthalten

    Jahres-/Altersklassenangaben sehen z.B. so aus: (Anhang)


    Eine Festlegung auf (nur) eine Mannschaft der Altersklasse gibt es nicht,

    im Erwachsenenbereich kann/darf ich z.B. in allen vier Männermannschaften mitspielen

    im Jugendbereich darf ich als C-Mädel in beiden C-Mannschaften und beiden B-Mannschaften mitspielen

    (da es altersmäßig passt; allenfalls Festspielen gem. § 55 SpO ist/war zu beachten).



    NEU:

    - Nach der SpO vom 01.07.2025 erfolgt nun aber die Zuordnung der Spielberechtigung zu

    (jeweils nur) einer Mannschaft (§ 19(1) SpO 2025).

    - Nun wird mir gesagt/vorgehalten, die Spielausweise würden allein deswegen überhaupt nicht geändert/ nicht digital

    neu erstellt werden. Allenfalls Zweit-, Drittspielrechte würden ein-/nachgetragen. Hmm

    Ja, vom Wortlaut her enthält nur der § 19 Abs. 8 SpO einen verbalen Hinweis/Verpflichtung,

    dass Zweit-/ Drittspielerechte für einen anderen Verein einzutragen sind, dagegen der § 19 Abs. 1 nicht.

    Dort im § 19 Abs. 1 wird nur allgemein davon gesprochen, dass (bezogen auf den Heim-/Erstverein) die Erst-, Zweit-

    und Drittspielrechte (durch einen tatsächlichen Spieleinsatz; dafür reicht der Eintrag im Spielbericht § 81(4) SpO)

    scheinbar nur “festgelegt“ werden müssen/können.

    Von einer Eintragung im Spielausweis / von einem tabellarischen Festhalten/Dokumentieren steht nichts.


    Probleme:

    1) Woher weis ich denn als PassOnlinebeauftragter, welcher Spieler ab wann in welcher Mannschaft durch seinen tatsächlichen Einsatz sein Erst- und/oder Zweit- und/oder Drittspielrechtspielrecht in den ersten Wochen/Monaten “festgelegt“ hat?


    2) Jetzt kommt der Nachbarverein vor Saisonbeginn und möchte ein Zweitspielrecht haben.

    a) Muss ich dazu die Trainer aller maßgebenden Altersklassen im eigenen Verein befragen,

    ob und welches Zweitspielrecht selbst belegt/reserviert werden soll?


    b) Zitat:

    Ist das Erstspielrecht im Heimverein noch nicht "ausgespielt", muss es durch Erklärung festgelegt werden. (Zitatende).

    Wem gegenüber soll diese Erklärung abgegeben werden (Trainer gegenüber dem Verein; was er sonst durch den tatsächlichen Spieleinsatz auch hat “festlegen lassen“ oder Verein gegenüber Passstelle, also mit dem Antrag auf Zweitspielrecht hochladen?

    Und was macht die Passstelle beim HVSH mit dieser/diesen Erklärungen?)?


    c) Also ggf. den Antrag des Nachbarvereins ablehnen und einen Antrag auf Drittspielrecht befürworten?


    d) Und woher weis die Passstelle das (Zweitspielrecht schon selbst belegt), wenn sie meinen Antrag auf Zweitspielrecht

    genehmigen/ablehnen soll?


    e) Nun kommt der Nachbarverein erst später in der laufenden Saison (z.B. Rückrunde im Januar).

    Soll ich alle Spielberichte durchschauen, ob und wo und wann die Spielerin in welchen Mannschaften

    schon mitgespielt hat und dadurch ihre Erst- und/oder Zweitspielrechte selbst “festgelegt“ hat?


    f) Und woher weis die Passstelle das im diesem “Januar-Fall“? Muss die Passstelle alle Spielberichte durchschauen?


    3) Und wenn die bisherigen (Jugend)Spielausweise überhaupt nicht neu erstellt werden, bleiben denn die bisher eingetragen

    (alten) Doppelspielrechte und Jahres-Spielberechtigungen (s. Anhang) einfach weiterhin darin stehen?


    4) Hinweis auf Kommentar Kollege Zickenbändiger:

    Mit Mannschaftsliste meine ich nichts in/aus der SpO (Spielordnung)

    sondern aus/für SBO (SpielBerichtOnline).

  • andere Frage:

    die neue SpO gilt ab dem 1.7. Für die Jugendquali, die nach §9 (2) zur neuen Saison gehört, ist aber noch die alte SpO einschlägig? liege ich da richtig?

    Hierzu hätte ich auch noch eine Frage. In dem offiziellen Informationsdokument der Passstelle HNR zu den Änderungen der Spielordnung ab dem 01.07.2025 steht in einem Punkt:

    "Die verlängerte Wartefrist bis zum 15.10.25 bei Vereinswechseln in der Zeit vom 15.03 bis 31.05.25 entfällt ausnahmsweise bei Vereinswechseln von Jugendspielern nach dem 01.07.25"


    Was bedeutet das?

  • Zitat
    1) Woher weis ich denn als PassOnlinebeauftragter, welcher Spieler ab wann in welcher Mannschaft durch seinen tatsächlichen Einsatz sein Erst- und/oder Zweit- und/oder Drittspielrechtspielrecht in den ersten Wochen/Monaten “festgelegt“ hat?

    In Niedersachsen durch Einblick in nuLiga. Alle Spiele eines Spielers sind unter seinem Namen aufgelistet. Und nur so wird der Staffelleiter ggf. einen Verstoß finden, falls wer in einer vierten Mannschaft eingesetzt wurde.


    Zitat

    2) Jetzt kommt der Nachbarverein vor Saisonbeginn und möchte ein Zweitspielrecht haben.

    a) Muss ich dazu die Trainer aller maßgebenden Altersklassen im eigenen Verein befragen,

    ob und welches Zweitspielrecht selbst belegt/reserviert werden soll?

    Würde ich dringend empfehlen, bevor ein noch auszuübendes Spielrecht blockiert wird.


    Zitat

    Wem gegenüber soll diese Erklärung abgegeben werden (Trainer gegenüber dem Verein; was er sonst durch den tatsächlichen Spieleinsatz auch hat “festlegen lassen“ oder Verein gegenüber Passstelle, also mit dem Antrag auf Zweitspielrecht hochladen?

    Und was macht die Passstelle beim HVSH mit dieser/diesen Erklärungen?)?

    Das wird zukünftig mit dem Antrag auf Erteilung eines Zweitspielrechts vom Verband abgefragt. Ob es in den Pass eingetragen wird, weiß ich nicht. Wäre sinnvoll.


    Zitat

    c) Also ggf. den Antrag des Nachbarvereins ablehnen und einen Antrag auf Drittspielrecht befürworten?

    Zweit- oder Drittspielrecht ist eine Frage der Reihenfolge der Belegung/Antragstellung. Es gibt keine Rangfolge. Ich kann kein Zweitspielrecht ablehnen und ein Drittspielrecht verlangen, wenn bislang nur das Erstspielrecht vergeben ist.


    Zitat

    d) Und woher weis die Passstelle das (Zweitspielrecht schon selbst belegt), wenn sie meinen Antrag auf Zweitspielrecht

    genehmigen/ablehnen soll?

    Blick in nuLiga?


    Zitat

    3) Und wenn die bisherigen (Jugend)Spielausweise überhaupt nicht neu erstellt werden, bleiben denn die bisher eingetragen

    (alten) Doppelspielrechte und Jahres-Spielberechtigungen (s. Anhang) einfach weiterhin darin stehen?

    Die fallen am Saisonende weg.

    What we've got here, [Donald,] is... failure to communicate. Some men you just can't reach. So you get what we had here last week, which is the way he wants [you want] it... well, he gets [you get] it.