Jugendspielrechte ab Saison 25/26

  • Danke für die ausführliche Antwort, bitte seht es mir nach, ich bin kein Jurist, aber ich möchte es gerne genau wissen.


    Abgesehen von der ungewöhnlichen Durchnummerierung...

    Die habe ich bewusst gewählt und ich würde diesen Punkt gerne weiter hier diskutieren:

    Wenn §19 (3) a) gilt ("im Erstverein,"), dann ist doch ein klassentieferer Einsatz im Erstverein mit Drittspielrecht möglich, auch wenn das Zweitspielrecht in einer höheren Spielklasse im Zweitverein wahrgenommen wurde. - Zumindest in der Spielordnung habe ich nichts gefunden, was das ausschließt. Nur im Fall §19 (3) b) und d) wird das jeweils auf "höhere Spielklasse" eingeschränkt, aber das trifft im von mir beschriebenen Fall ja nicht zu. Bliebe noch §55, unter (2), muss da die A-Jugend noch berücksichtigt werden? "ausschließlich" legt das ja nahe, oder geht es hier nur um Erwachsenenspielrecht? Und nach §55 (3) ist es anscheinend, egal, da der Spieler ja erst 17 Jahre alt ist.

    Wo ist der Denkfehler oder ist das ein Fall von "Weil es schon immer so war", oder ist hier §55 (3) entscheidend? - Dann könnte der Jugendliche in der A-Jugend beim Erstverein spielen, 3. Liga beim Zweitverein und sein Drittspielrecht im Bedarfsfall bei 1. Liga oder 4. Liga Heimverein wahrnehmen.

    Fallbeispiele gehören nicht in das Regelwerk. Das BGB wäre sonst fünfmal so dick. Und ich hätte hier nichts zu tun.

    :) Das ist richtig, das hat ja auch niemand verlangt. Für die Praxis könnte man ja ein weiteres Dokument und/oder eine Software pflegen, die Interessierten hier weiter hilft,


    Ich habe mit "Lothar Frohwein" ausgeheckt, dass wir zu diesem Thema auch mal ein gemeinsames Video für Handballrecht machen. Sollte diesen Sommer noch klappen, wird ja Richtung September dann akut. Falls Ihr Fallbeispiele haben wollt, bitte hier sammeln, dann bauen wir die mit ein.

    Das ist eine super Idee, finde ich. Mein konkreter Fall ist ja schon ziemlich speziell, aber ich fürchte gar nicht so weit hergeholt. Da gibt es bestimmt noch mehr Interessantes...

    Einmal editiert, zuletzt von nozdormu ()

  • Mal angenommen, ich will meinen Jugendspielern mehr Einsatzzeiten in Form von mehr Punktspielen geben. Ich will aber den Festspielparagraphen umgehen.

    Wäre dann folgendes Konstrukt mit der neuen Regelung der Jugendspielrechte möglich?


    Es wird ein zweiter Verein gegründet. Der bestehende Verein HC Musterstadt und ein neuer Verein Musterstädter HC.

    Der neue Verein bekommt sechs Mitglieder (Und zwar den Vorstand vom HC Musterstadt. Die sind dann auch im neuen Verein gleich Vorstand.).


    Ich melde die Mannschaften wie im folgenden Beispiel.

    HC Musterstadt in B-Jugend Bundesliga

    Musterstädter HC in B-Jugend Regionalliga


    Jetzt kann ich den Spieler in beiden B-Jugenden für unterschiedliche Vereine einsetzen und muss mir keine Gedanken mehr machen, ob er festgespielt ist, oder nicht.

    Und darüber hinaus kann er auch noch in einer der beiden A-Jugenden spielen.


    So mache ich das mit allen Jugenden.


    Sportler, Eltern, Schiedsrichter, Kampfgerichte und Trainer spüren im Vereinsalltag nichts davon. Sie wissen es natürlich, aber auf den Trainingsalltag oder die Ausrichtung der Heimspieltage hätte es keine Auswirkung. Es wird nur ein Verein auf dem Papier gegründet.


    Wäre das möglich? Oder woran würde es scheitern, bzw. Was müsste man verändern oder verbessern, damit es klappt?


    Problem wäre zum Beispiel auch, dass beide Vereine ihren Schiri-Soll erfüllen müssen. Das ist ja jetzt schon schwer.

    Aber man könnte auch eine Förderung für zwei Vereine beantragen, bei Sportbünden etc.


    Ich habe es nicht vor, dies so durchzuführen. Es ist nur ein Gedankenkonstrukt. Falls jetzt das große NLZ aus eurer Nähe diese Idee aufgreift und nächste Saison durchführt, dann tut es mir leid, dass ich sie auf solch eine Idee bringe (falls sie die Idee nicht schon selbst hatten).

  • Erstmal die Quali für den Neugegründeten Verein schaffen?

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010 (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Falls Ihr Fallbeispiele haben wollt, bitte hier sammeln, dann bauen wir die mit ein.

    Bringt die Neuordung der Jugendspielrechte in bestimmten Konstellationen Änderungen in Bezug auf 26 (2) mit sich? Für welche Vereine darf ein Jugendlicher in den Qualispielen eingesetzt werden, ohne dass es zu Wartefristen kommt, bzw. welche seiner Spielrechte sind dann davon betroffen?

  • Erstmal die Quali für den Neugegründeten Verein schaffen?

    Stimmt. An der Qualifikation würde es scheitern. Dann muss ich das Gedankenkonstrukt so abändern, dass es um die beiden unteren Ligen geht, für welche ich keine Qualifikation spielen brauche, sondern nur melden muss.

  • Zitat
    Wo ist der Denkfehler oder ist das ein Fall von "Weil es schon immer so war", oder ist hier §55 (3) entscheidend? - Dann könnte der Jugendliche in der A-Jugend beim Erstverein spielen, 3. Liga beim Zweitverein und sein Drittspielrecht im Bedarfsfall bei 1. Liga oder 4. Liga Heimverein wahrnehmen.

    Ich hatte nur der Einfachheit halber sortiert. Zweit- und Drittspielrecht verteilen sich dann chronologisch.


    Zitat

    Bringt die Neuordung der Jugendspielrechte in bestimmten Konstellationen Änderungen in Bezug auf 26 (2) mit sich? Für welche Vereine darf ein Jugendlicher in den Qualispielen eingesetzt werden, ohne dass es zu Wartefristen kommt, bzw. welche seiner Spielrechte sind dann davon betroffen

    § 19 II S. 3 SpO: Die drei Spielrechte verteilen sich nur in Meisterschafts- oder Pokalspielen. D.h. Quali- oder Testspiele oder Turniere vor der Saison haben keine Auswirkung auf die Spielrechte.


    Gab es für die Quali einen Vereinswechsel des Jugendspielers unter Nutzung des wartefristbefreiten Wechselfensters, kommt § 26 II SpO ins Spiel:


    "darf frühstens zum 15. Oktober desselben Jahres ein Vereinswechsel vollzogen oder weitere Jugendspielrechte erteilt werden,..." (außer keine Mannschaft in eigener Altersklasse oder Umzug mit den Eltern).


    Wer "taktisch" wechselt, nur um die Quali zu spielen, muss dann in Kauf nehmen, dass es bei Rückwechsel dann nicht vor dem 15.10. weitergeht.

    Gestatten, K., Josef "ZeeBee" K.

  • Erstmal die Quali für den Neugegründeten Verein schaffen?

    Das muss ja nicht unbedingt ein Problem sein: die Quali für die obere und untere Liga findet ja vermutlich an verschiedenen Terminen statt und wenn es genug Spieler gibt, können ja auch zwei separate Teams gebildet werden. Für die Teilnahme an der untersten Spielliga würde sich der Aufwand ja vermutlich nicht lohnen.


    PS: es geht ja um Jugendteams, nicht aktive

  • Verstehe ich es also richtig:


    Ein Verein, der ohne Quali, sondern aufgrund der Vorsaison schon mit der 1. Mannschaft JHBL spielt, kann munter die „2.“ mit Spielern aus der 1. Mannschaft RL-Quali spielen lassen? Da ist dann niemand festgespielt?

    Oder sie lassen, falls in der ersten Runde gescheitert, dann in der nächsten Runde andere Spieler aus der 1. spielen?


    Sorgte hier in der HRN jetzt für Unverständnis, da mehrere Vereine die erste Runde so gespielt haben und so mancher es als Wettbewerbsverzerrung sieht.

    23:17 Uhr, ich sollte längst schlafen.

    Gehirn: „Ladies and Gentlemen!“

    Ich: „GEHIRN, BITTE. NEIN!“

    Gehirn: „This is Mambo Number 5!“

  • Zumindest die Spielordnung gibt es - inzwischen seit Jahren - her. Vor mehrere Jahren hätte niemand, der in den ersten beiden Spielen der Quali eingesetzt war, dann in den ersten beiden Spielen der BuLi spielen dürfen. Die Wettbewerbsverzerrung ist dann wohl so gewollt/wird so hingenommen.


    Du kannst es nur innerhalb der Landesverbände ausbremsen, indem Du die bereits qualifizierte Erste mit in die Quali ziehst und dann Pokalfestspielregeln anwendest. Geht nur von Landesverband zu Bundesliga nicht. Und alle Versuche mit "Mannschaftslisten" halte ich für Murks. Die SpO kennt keine Mannschaftslisten.


    Ich wüsste keine Lösung, außer die Festspielregeln wieder zu ändern. Und auch das hat z.B. in Niedersachsen jahrzehntelang niemanden interessiert, bzw. es ist nie ein Spiel gewertet worden, obwohl ständig die halbe/vollständige Regionalligamannschaft (später Bundesliga) die ersten beiden Spiele gar nicht hätte spielen dürfen.

    Gestatten, K., Josef "ZeeBee" K.

  • Ist in BW schon passiert: Die wA von Metzingen (Bundesligakader) wurde dazu sogar mehr oder weniger vom Verband genötigt, da am gleichen Tag noch ein wB Bundesliga-Spiel der Vorsaison stattfand und sie sonst nicht genug Spielerinnen gehabt hätten.

    Dieses Jahr war es aber letztendlich egal, da alle bisherigen Spielberechtigungen zum 1.7. gelöscht werden.

    "Wie bereits durch die amtl. Bekanntmachungen des DHB veröffentlicht (Mai und Oktober 2024), werden sich nach Beschluss des Bundesrats zum 01.07.2025 die Spielrechte im Handball bundesweit ändern. Die Qualifikation im Sommer 2025 wird noch unter Anwendung der bekannten Regelungen gespielt, die hierfür erteilten Spielberechtigungen verlieren allerdings dann entsprechend zum 01.07.2025 ihre Gültigkeit."

    Neue_Spielrechte_ab_Juli_2025_-_offizielle_Infomail_vom_DHB.pdf

  • Geht schon los. Der HVNB hat - für mich überraschend früh - die Antragsformulare für das Jugendspielrecht hochgeladen. Chapeau! Schon hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen (Formular für Spielrecht in höhere Altersklasse):


    Hinweise

    [...]

    Das Spielrecht kann nicht in derselben Spielklasse ausgeübt werden, es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln.


    Das erweckt den Anschein, auf Regionsebene könne ein Jugendlicher für zwei Vereine in Parallelstaffeln spielen. Ich kenne meine Pappenheimer, die ersten Vereine leiten aus dem Formular eine Rechtsquelle her. Tatsächlich beschränkt die SpO die Ausnahme auf Landesebene und darüber:


    Das Zweit- und Drittspielrecht kann nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandes bzw. in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden, es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln derselben Spielklasse. (Hervorhebung diesseits)


    Nach meinem Verständnis ist ein Formular keine Rechtsquelle und steht nicht über der Spielordnung. Eine fehlerhafte Info im Formular hebelt nicht die SpO aus.

    Gestatten, K., Josef "ZeeBee" K.

    • Offizieller Beitrag

    Nach meinem Verständnis ist ein Formular keine Rechtsquelle und steht nicht über der Spielordnung. Eine fehlerhafte Info im Formular hebelt nicht die SpO aus.

    Natürlich ist ein Formular keine Rechtsquelle und hebelt keine Spielordnung aus - aber es eröffnet den betroffenen Vereinen das "Weinen" ... "der böse böse HNVB hat uns verleitet, und wir haben uns darauf verlassen, dass das Formular richtig ist, und Spielordnungen versteht ja sowieso keiner und wenn doch das Formular" ... sollte besser schnell ausgebessert werden!

  • Hallo, darf ich an die Ausführungen im Beitrag #92 anknüpfen und fragen, ob ich den § 19 Abs. 3 richtig verstehe/auslege

    (Einsatz nur im eigenen Verein)?


    (3) Das Zweit- und Drittspielrecht kann wahrgenommen werden:

    a) im Erstverein,


    b) im Zweitverein in der eigenen Altersklasse

    c) im Zweitverein in der eigenen Altersklasse

    d) im Zweitverein in der nächsthöheren Altersklasse

    e) im Zweitverein in der nächsthöheren Altersklasse

    Das Zweit- und Drittspielrecht kann nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandesbzw. in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden, es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln derselben Spielklasse.


    Wie ist nun der § 19 (3) zu lesen?

    Für mich besteht der § 19 Abs. 3 aus zwei Sätzen, wobei Satz 1 fünf Unterpunkte hat

    (keiner der ersten vier “Unterpunkte endet mit einem Punkt“).

    Folglich bezieht sich der Satz 2

    - mit seinen beiden Varianten auf alle (Unter)Punkte des Satzes 1

    - und die Ausnahme gilt für beide Varianten.


    Ich schreibe den Satz 2 mal so:

    Zitat:

    Das Zweit- und Drittspielrecht kann

    - nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandes

    - bzw. nicht in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden,

    es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln derselben Spielklasse.

    Zitatende


    In der Variante 19(3) Satz 1 Buchst. a ist die Altersklasse bzw. die Liga (zunächst) „egal“

    wird aber eingeschränkt durch 19(3) Satz 2

    Beispiel: eine Spielerin wD darf (grundsätzlich) in der wD1 und wD2 spielen

    Beide Mannschaften dürfen aber nicht in derselben Liga Kreisklasse spielen

    Aber zulässig, wenn die wD1 in der Kreisklasse1 und die wD2 in der Kreisklasse 2 spielen.

    (...unterschiedliche Staffeln derselben Spielklasse...)


    Liege ich mit meiner Auffassung zur Spielerin der wD bzw. zur Lesart des § 19 (3) Satz 2 richtig?


    Und was gilt, wenn die beiden Mannschaften eine in der Liga Kreisklasse bzw. Kreisliga spielen?

    Das müsste doch auch gehen, oder?

    Und über allem steht dann noch der § 55 (Festspielen in der höheren Mannschaft)


    Soweit meine Spielerin wD ihr Zweit- und/oder Drittspielrecht im eigenen Verein in anderen Altersmannschaften

    (also die Spielerin wD spielt auch in der wC mit Zweitspielrecht) ausübt/erspielt/festlegt,

    spielt sie ja sowieso nicht in der gleichen Altersklasse.


    Die anderen Varianten b-e beziehen sich auf Spieleinsätze in einem Zweitverein.


    Danke für euere Unterstützung/Aufklärung.

  • Natürlich ist ein Formular keine Rechtsquelle und hebelt keine Spielordnung aus - aber es eröffnet den betroffenen Vereinen das "Weinen" ... "der böse böse HNVB hat uns verleitet, und wir haben uns darauf verlassen, dass das Formular richtig ist, und Spielordnungen versteht ja sowieso keiner und wenn doch das Formular" ... sollte besser schnell ausgebessert werden!

    Natürlich längst dort angemerkt.


    @f21 dirk: Verstehe ich von hinten bis vorne nicht. Bei Spielen im eigenen Verein ändert sich zu letzter Saison nur eine einzige Sache. Die Spielerin darf während der Saison (in Pokal- oder Meisterschaftsspielen) nicht in einer vierten Mannschaft eingesetzt werden. Ansonsten Festspielen und 48-Stunden-Regel (neu: 50 Stunden) alles wie gehabt.

    Gestatten, K., Josef "ZeeBee" K.

  • Zumindest geplant und wenn nichts schief geht:


    Kommendes Wochenende in Lübbecke der Dreh eines zweiten Videos der Kollegen Schwarzkittel Lothar Frohwein und ZeeBee. Diesmal hab ich tatsächlich nichts ausgefressen und Helge musste mich auch nicht noch mal aus einer zweijährigen Sperre rausboxen, die Verdoppelung der Sperre verhindern, eine € 1.000,- Geldstrafe niederschmettern und meine Trainerlizenz zurückholen. Ganz harmlos bereiten wir mal das


    neue Jugendspielrecht § 19 SpO DHB


    auf. Wer fleißig war, hat längst seine Schäfchen im Trockenen und die Gastspielerinnen sind bereits im Trainingsbetrieb dabei. (Ich zählte bei mir... äh... sechs Mädchen.) Sicher gibt es aber noch Wissenslücken und es ist ja auch noch nicht zu spät (auch dazu mehr im Video).


    Wie schnell Helge danach im wohlverdienten Urlaub oder gar unmittelbar nach Dreh hochlädt, seht Ihr dann bei YouTube auf dem "Handballrecht" Kanal. Fragen hinterher gerne hier. Leider wegen der Sommerpause nicht vor der Kulisse des Lindenhofs in Büscherheide. Vielleicht irgendwo auf einer Parkbank in Lübbecke.

    Gestatten, K., Josef "ZeeBee" K.

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    Und im Rahmen des Spielocups waren wir fleißig. Location war der malerische Kindergarten in der Altstadt von Lübbecke, plötzlich musste eine Familie dort die Karniggel versorgen. :lol:

    Gestatten, K., Josef "ZeeBee" K.

  • Hi Helge, Karsten


    Vielen Dank für dieses informative Video. Aber eine Frage hätte ich noch.

    wie sieht es bei den Spielern (A-J, Aktiv) aus, die nur für einen Verein auflaufen. Gelten noch unbegrenzt die U21, U23-Regeln sowie die die alten §55-Modi zwecks "festgespielt" oder "freigeworden"? Weil theoretisch konnte ein A-Jugendlicher bei uns (nicht beim Fremdverein) unter Beibehaltung aller Regeln in einer Saison A1, A2, Erste, Ib und Ic spielen (Id haben wir nicht mehr).

    Danke für Aufklärung mike


    PS: Falls ihr antworten wollt, ich soll die SpO lesen - habe ich gemacht, bin aber nicht richtig schlau draus geworden. Kann auch an mir liegen.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010 (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Für U23 Spieler hat sich in § 55 II SpO nichts geändert.


    Für U21 Spieler verweist § 55 III SpO auf die neuen Spielrechte (nämlich zwei). Das müsste m.E. natürlich auch für U23 gelten. Also kein Festspielen wie bisher im Rahmen Abs. II und III, nur dass es eben nur noch zwei, bzw. bei Jugendlichen drei Spielrechte gibt.

    Gestatten, K., Josef "ZeeBee" K.

  • Eine noch nicht weiter thematisierte Neuerung der überarbeiteten SpO ist übrigens auch noch, dass das Erwachsenenspielrecht für Kaderspieler eingeschränkt wurde. Bisher war das allgemein auf Kaderspieler bezogen, jetzt wurde es auf DHB-Kaderspieler begrenzt. Da damit alle Verbandskaderspieler rausfallen, ist das eine deutliche Einengung. Für talentierte Spieler, die es nach dem Landeskader nicht in die Nati geschafft haben, fällt damit eine wichtige Fördermöglichkeit weg, die im Einzelfall Türen öffnen kann. Wie schon öfter angemerkt, sollten diesen Spielern Möglichkeiten geboten werden, sich weiterzuentwickeln. Das hier geht genau in die andere Richtung, statt sie zu fördern, werden sie noch mehr ausgebremst und im schlimmsten Fall demotiviert. Schade.