Danke für die ausführliche Antwort, bitte seht es mir nach, ich bin kein Jurist, aber ich möchte es gerne genau wissen.
Abgesehen von der ungewöhnlichen Durchnummerierung...
Die habe ich bewusst gewählt und ich würde diesen Punkt gerne weiter hier diskutieren:
Wenn §19 (3) a) gilt ("im Erstverein,"), dann ist doch ein klassentieferer Einsatz im Erstverein mit Drittspielrecht möglich, auch wenn das Zweitspielrecht in einer höheren Spielklasse im Zweitverein wahrgenommen wurde. - Zumindest in der Spielordnung habe ich nichts gefunden, was das ausschließt. Nur im Fall §19 (3) b) und d) wird das jeweils auf "höhere Spielklasse" eingeschränkt, aber das trifft im von mir beschriebenen Fall ja nicht zu. Bliebe noch §55, unter (2), muss da die A-Jugend noch berücksichtigt werden? "ausschließlich" legt das ja nahe, oder geht es hier nur um Erwachsenenspielrecht? Und nach §55 (3) ist es anscheinend, egal, da der Spieler ja erst 17 Jahre alt ist.
Wo ist der Denkfehler oder ist das ein Fall von "Weil es schon immer so war", oder ist hier §55 (3) entscheidend? - Dann könnte der Jugendliche in der A-Jugend beim Erstverein spielen, 3. Liga beim Zweitverein und sein Drittspielrecht im Bedarfsfall bei 1. Liga oder 4. Liga Heimverein wahrnehmen.
Fallbeispiele gehören nicht in das Regelwerk. Das BGB wäre sonst fünfmal so dick. Und ich hätte hier nichts zu tun.
Das ist richtig, das hat ja auch niemand verlangt. Für die Praxis könnte man ja ein weiteres Dokument und/oder eine Software pflegen, die Interessierten hier weiter hilft,
Ich habe mit "Lothar Frohwein" ausgeheckt, dass wir zu diesem Thema auch mal ein gemeinsames Video für Handballrecht machen. Sollte diesen Sommer noch klappen, wird ja Richtung September dann akut. Falls Ihr Fallbeispiele haben wollt, bitte hier sammeln, dann bauen wir die mit ein.
Das ist eine super Idee, finde ich. Mein konkreter Fall ist ja schon ziemlich speziell, aber ich fürchte gar nicht so weit hergeholt. Da gibt es bestimmt noch mehr Interessantes...