Es gibt lediglich zwei Möglichkeiten, die nun auch die HBL beschäfitgen werden. entweder sind die Unterlagen, die der Insolvenzverwalter an die HBL gegeben hat falsch oder die Unterlagen, die die SGL zur Erlangung der Lizenz eingereicht haben.
Ich glaube nicht ,dass der erste Fall eintreten wird und dann gibt es für die SGL eventuell noch ein juristisches nachspiel.