Auszug § 55 Spielordnung DHB:
Abs. 12 erhält mit Wirkung ab 01.07.2012 folgenden Wortlaut:
a) Spieler können sich bis zum Ende der Spielsaison, in der sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften nicht Festspielen. Diese Regelung gilt auch für Jugendspieler mit Doppelspielrecht.
Auszug § 22 Spielordnung DHB:
(2) Jugendliche dürfen an einem Kalendertag nur in zwei Spielen über die volle Spielzeit mitwirken, ausgenommen sind Turnierspiele mit verkürzter Spielzeit. Bei einem Verstoß gegen vorgenannte Bestimmung gilt der Jugendliche für alle weiteren Spiele des Tages als nichtteilnahmeberechtitgt.
Also dürfen Spieler bis zu ihrem 21. Geburtstag an jedem Tag 2 Spiele in beliebigen Erwachsenenmannschaften machen, ohne sich festzuspielen. Haben sie allerdings an diesem Tag noch ein Jugendspiel, dürfen sie nur bei einem weiteren Spiel bei den Senioren mitwirken.
Das bedeutet, sie dürfen z.B.:
Samstags in der A-Jugend und in der 2. Mannschaft spielen
Sonntags in der 1. Mannschaft und in der 3. Mannschaft spielen
Also immer 4 Spiele pro Wochenende
(Sollte es zusätzlich noch ein Freitagsspiel in der 4. Mannschaft geben, können es auch noch mehr pro Wochenende werden. )