§ 55 Spielordnung (Festspielen)

  • Auszug § 55 Spielordnung DHB:


    Abs. 12 erhält mit Wirkung ab 01.07.2012 folgenden Wortlaut:
    a) Spieler können sich bis zum Ende der Spielsaison, in der sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften nicht Festspielen. Diese Regelung gilt auch für Jugendspieler mit Doppelspielrecht.




    Auszug § 22 Spielordnung DHB:


    (2) Jugendliche dürfen an einem Kalendertag nur in zwei Spielen über die volle Spielzeit mitwirken, ausgenommen sind Turnierspiele mit verkürzter Spielzeit. Bei einem Verstoß gegen vorgenannte Bestimmung gilt der Jugendliche für alle weiteren Spiele des Tages als nichtteilnahmeberechtitgt.




    Also dürfen Spieler bis zu ihrem 21. Geburtstag an jedem Tag 2 Spiele in beliebigen Erwachsenenmannschaften machen, ohne sich festzuspielen. Haben sie allerdings an diesem Tag noch ein Jugendspiel, dürfen sie nur bei einem weiteren Spiel bei den Senioren mitwirken.


    Das bedeutet, sie dürfen z.B.:
    Samstags in der A-Jugend und in der 2. Mannschaft spielen
    Sonntags in der 1. Mannschaft und in der 3. Mannschaft spielen
    Also immer 4 Spiele pro Wochenende ;)
    (Sollte es zusätzlich noch ein Freitagsspiel in der 4. Mannschaft geben, können es auch noch mehr pro Wochenende werden. :P )

  • Interessant, dass wohl auch der DHB seine eigene Spielordnung nicht richtig kennt. Irgendwie ist der Paragraph wohl doch etwas schwer zu verstehen... *g*
    Überarbeiten?


    Zitat

    Youngsters-Manager Christian Sprdlik sagte: "Uns ist ein Fehler unterlaufen, dafür müssen wir nun grade stehen. Wir wussten, dass es mit Ari immer eine knifflige Sache ist, deshalb hat sich Volker Zerbe beim DHB erkundigt. Er erhielt eine Falschinformation. Wir hätten selber nachgucken sollen und müssen."


    Quelle: http://www.lz.de/lokalsport/tb…kte_am_gruenen_Tisch.html

    • Offizieller Beitrag

    Interessant, dass wohl auch der DHB seine eigene Spielordnung nicht richtig kennt. Irgendwie ist der Paragraph wohl doch etwas schwer zu verstehen... *g*
    Überarbeiten?



    Quelle: http://www.lz.de/lokalsport/tb…kte_am_gruenen_Tisch.html


    Wäre sicher nicht die erste Falschauskunft - aber in diesem Fall kann es ja auch an einer falschen Schilderung des Sachverhalts liegen.

  • Um für eine untere Mannschaft (in diesem Fall die 2.) frei zu sein, muss man zwei aufeinanderfolgende Spiele in der höheren Mannschaft (1.) ausgesetzt haben.


    Spielbeginn der 1. Mannschaft am 11.12.: 17:00
    Spielbeginn der 2. Mannschaft am 11.12.: 18:00


    Wäre ein Spieler, der 1. Mannschaft, der bereits ein Spiel bei der 1. ausgesetzt hat, um 18 Uhr bei der 2. Mannschaft spielberechtigt? Oder erst um 18:30 Uhr, wenn das Spiel der 1. sicher beendet ist?

    Hat jemand eine kompetente Auskunft zu dieser Fragestellung parat? Hat jemand Erfahrungen gemacht, wie es in diesem Fall gehandhabt wird?


    Meinem Verständnis nach wird in § 55 nicht geklärt, wie mit diesem Sachverhalt umzugehen ist. Ich würde davon ausgehen, dass ausreicht, wenn der Anwurf der 1. Mannschaft vor dem Anwurf der 2. Mannschaft liegt.
    Warum?

    • weil der Spielbericht keine Eintragung dafür vorsieht, wenn ein Spieler beispielweise erst zur 2. Halbzeit eingesetzt wird und es nicht nachvollziehbar wäre, ab wann der Spieler im Spielbericht stand.
    • weil in diesem Fall die Spiele mit hoher Wahrscheinlichkeit an unterschiedlichen Orten stattfinden und es ziemlich sicher ist, dass der Spieler an dem Spiel der 1. Mannschaft nicht teilgenommen hat.
    • weil das Ende eines Spiels nicht planbar ist. Wann ist denn ein Spiel "sicher" beendet? Im Extremfall könnte sich das Spielende des Spiels der 1. Mannschaft durch Verletzungen etc. um eine Stunde oder mehr verlängern.

    Ich bin auf eure Meinungen / Erfahrungen mit dieser Situation gespannt. Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

  • Ich verweise auf:
    § 55 Abs. 3 SpO DHB

    Zitat

    Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt, in der innerhalb von vier Wochen - zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft - an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die Vier-Wochen-Frist einzurechnen.


    Meiner Meinung nach heißt das, wenn der Spieler an einem Samstag den "Festspiel"-Einsatz hatte, er bis zum Sonntag vier Wochen später festgespielt ist. Also könnte er an einem Spiel der 2. Mannschaft am folgenden Sonntag, jedoch nicht am Samstag teilnehmen.


    Es zählt somit der Ablauf des Kalendertages, d. h. rein theoretisch könnte er am Sonntag, 00:00 Uhr wieder in einem Spiel mitmachen.

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)


    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • @DonMaffa: Danke für deine Antwort, aber wir reden hier aneinander vorbei. Außerdem ist deine Aussage nicht korrekt: hier geht es ums Freispielen. Da hat die 28-Tage-Frist nichts zu sagen. Freigespielt ist, wer zwei Spiele der Mannschaft in der er festgespielt war, ausgesetzt hat.


    Ab wann (also z. B. Anpfiff Spiel 1. Mannschaft / Abfiff Spiel 1. Mannschaft) wäre der betreffende Spieler dann spielberechtigt für die zweite Mannschaft? Bzw. Ab wann gilt das Spiel der 1. Mannschaft für den betreffenden Spieler als "ausgesetzt"?

  • Nehmen wir mal ein praktisches Beispiel. Der HC Leipzig spielt mit seiner ersten Mannschaft zum o.g. Termin in der 1. Bundesliga in der Arena Leipzig und mit seiner zweiten Mannschaft zu o.g. Zeitpunkt in der kleinen Arena Leipzig (gleiches Gebäude, nur getrennt durch ein kleines Treppenhaus). Was soll die Spielerin davon abhalten, zunächst noch auf passiv im Protokoll zu stehen (praxisbezogen bei Bedarf eingesetzt und vom Kampfgericht nachgetragen zu werden), aber sich auch gleichzeitig dann in der zweiten Halbzeit auch die zweite Mannschaft dann noch zu unterstützen? Zwei Spiele ausgesetzt hat man zumindest nach meinem Verständnis erst dann, wenn die zwei Spiele vorbei sind.


    Im Normalfall soll die Abpfiffzeit doch auch ins Protokoll eingetragen werden, oder?

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.


  • Ok, das praktische Beispiel kann natürlich zutreffen. Es gibt auch hier bei uns die ein oder andere "Doppel"-Dreifachhalle in der das vorkommen könnte.


    Das Spielende wird natürlich eingetragen. Müsste denn dann im anderen Spielprotokoll die genaue Uhrzeit des Eingreifens eingetragen werden? Oder muss der Anpfiff des Spiels der 2. Mannschaft nach nach Abpfiff des Ligaspiels der 2. Mannschaft liegen?


    Das sind zwar alles Feinheiten, aber in der Praxis kann das durchaus relevant sein. Im Zweifel wäre man also auf der sicheren Seite, wenn man durch den Schiedsrichter im Spielprotokoll die Uhrzeit des Eintragens in den Spielbericht eintragen lässt. Ich würde mir wünschen, dass in Festspielregularien dieser Punkt zweifelsfrei geklärt wäre.

  • Verein A Mannschaft 1 spielt 4 Klassen höher als Mannschaft 2 von denen.


    Mannschaft 1 wird vorzeitig Meister und leiht nun Spieler an Mannschaft 2 aus. Beide Mannschaften spielen Taggleich meistens.


    Nun folgendes Beispiel - Spieler 1,2 und 3 gehen für Mannschaft 2 an den Start in Woche 10, spielen in Mannschaft 1 aber in KW 11 um in KW 12 wieder in Mannschaft 2 zu spielen.


    Ist das korrekt so?


    Hier ist das besondere - das die zweite Mannschaft in Abstiegsgefahr schwebt und es so gehändelt werden soll das die oberklassigen Spieler, der Mannschaft helfen soll.


    Dieses Spielchen wird wohl die letzten drei Spiele gehen, wobei am letzten Spieltag das dann ebsonders gut zu sehen sein könnte


    Mannschaft 2 spielt um 15 Uhr - Mannschaft 1 spielt um 17 Uhr

  • Die "Besonderheiten", die du nennst spielen ja keine Rolle. Gib mal ein paar Fakten her, damit man die Situation beurteilen kann. Am besten wäre das komplette Pensum der teilgenommenen und ausgesetzten Spiele der betreffenden Spieler der vergangen vier Wochen, sowie die noch stattfindenden Spiele beider Mannschaften.


    Vielleicht reicht es aber auch erstmal aus, wenn du dir einmal anschaust, was in § 55 der Spielordnung steht (findest du u.a. ausführlich im ersten Post dieses Threads). Eventuell unklare Punkte ließen sich dann sicherlich schnell klären.

  • Die Infos sind ein wenig zu knapp, aber wenn ich alles richtig verstehe können die Spieler nicht in der 2. Mannschaft eingesetzt werden. Denn:

    • Ich geh davon aus, dass die Spieler 1,2 und 3 in der letzten Zeit in der 1. Mannschaft gespielt haben. Also werden sie dort wohl festgespielt sein. Sie dürften in der 2. Mannschaft erst spielen, wenn sie 2 Spiele der 1. Mannschaft ausgesetzt haben (Wartefrist).
    • Sie dürfen aber auch dann nur in der 2. Mannschaft spielen, wenn nach dieser Wartefrist noch mindestens 2 Meisterschaftsspiele in der 2. Mannschaft zu spielen sind. Ich interpretier Deinen Post aber so, dass insgesamt noch 3 Spiele zu spielen sind, das wären dann nach der Wartefrist nur noch 1 Spiel.
  • Ok, das praktische Beispiel kann natürlich zutreffen. Es gibt auch hier bei uns die ein oder andere "Doppel"-Dreifachhalle in der das vorkommen könnte.


    Das Spielende wird natürlich eingetragen. Müsste denn dann im anderen Spielprotokoll die genaue Uhrzeit des Eingreifens eingetragen werden? Oder muss der Anpfiff des Spiels der 2. Mannschaft nach nach Abpfiff des Ligaspiels der 2. Mannschaft liegen?


    Das sind zwar alles Feinheiten, aber in der Praxis kann das durchaus relevant sein. Im Zweifel wäre man also auf der sicheren Seite, wenn man durch den Schiedsrichter im Spielprotokoll die Uhrzeit des Eintragens in den Spielbericht eintragen lässt. Ich würde mir wünschen, dass in Festspielregularien dieser Punkt zweifelsfrei geklärt wäre.

    Nein, im Spielbericht wird nicht eingetragen zu welchem Zeitpunkt ein Spieler nachgetragen wurde. Prinzipiell ist es so, dass der Spielbeginn des einen Spieles eben nach dem Spielende des anderen Spieles erfolgen muß. Diese Zeiten werden ins Protokoll eingetragen und sind maßgeblich. Alles andere ist nicht durch die Regeln und Regularien gedeckt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    § 55 Abs. 12 DHB-Spielordnung erhält zum 1. Juli 2013 einen zusätzlichen Unterabsatz Buchstabe c) mit folgendem Wortlaut:


    „c) Spielerinnen können sich in Mannschaften der Deutschen Jugendbundesliga der
    weiblichen Jugend A nicht festspielen.“

  • Etwas off topic, aber passt gerade zu Helges Beitrag. Weitere brandheiße Änderung zu § 22 SpO/DHB:


    Zitat

    der Einsatz in Jugendqualifikationsspielen und Spielen der Deutschen Jugendbundesliga der weiblichen A-Jugend wird hierauf [die Höchstgrenze von Einsätzen in zwei Altersklassen je Saison] nicht angerechnet.


    Bislang galt ausnahmslos die Jugendschutzbestimmung, dass eine Jugendliche / ein Jugendlicher nur in zwei Altersklassen je Saison spielen darf. Das war theoretisch mal mehr und mal weniger möglich, weil es Änderungen in der Formulierung der Altersklassenregelung gab. Zuletzt war die Regelung eher nur für Mädchen spannend, die mit 16 schließlich schon Damen spielen durften, nunmehr auf 15jährige DHB Spielerinnen. Die durften in einer Saison


    - Quali B-Jugend
    - Liga A-Jugend (oder B-Jgd. Liga und nur Quali A)
    - Damen


    Ab nächster Saison geht auch


    - Liga B-Jugend + Quali
    - Bundesliga A-Jugend + Quali (aber nicht auch Punktspiele Oberliga / Regionalliga /sonstige Liga)
    - Damen

    Orcas: 1

    Millionarios: 0


    One niiiiiiiiiiiiiiiiiil for the Killer Whales

    One niiiiiiiiiiiiiiiiiil für the Killer Whales

  • Spieler (weibliche und männliche) dürfen ab dem Tag, an dem sie ihr 18. Lebensjahr vollenden, in mehr als zwei Spielen eingesetzt werden, da die Jugendschutzbestimmungen aus § 22 SpO DHB sich auf Jugendliche beziehen.
    Jugendspieler können auch älter als 18 Jahre (und damit keine Jugendliche mehr) sein (Definition in § 18 SpO DHB), weil sie in der Saison, in der sie ihr 18. Lebensjahr vollenden, weiterhin für die Mannschaften des Vereins spiel- und teilnahmeberechtigt sind, dem sie bei Saisonbeginn angehörten.
    Dies bedeutet, sie dürfen sogar in mehr als vier Spielen am Wochenende eingesetzt werden, wenn sie volljährig sind.
    Allerdings: die Fürsorgepflicht des Vereins sollte hierbei nie aus den Augen verloren werden. Ob es sinnvoll ist, einen 18-jährigen Spieler in drei oder mehr Spielen an einem Tag bzw. fünf oder sogar noch mehr Spielen an einem Wochenende einzusetzen, wage ich erstmal zu bezweifeln, aber: Ausnahmen bestätigen die Regel. ;)


    Der § 55 wird nur auf Festspielen angewandt, wer also solche Fälle in der Praxis hat, ist immer gut beraten, die SpO DHB zu lesen und zu verstehen! ?( ... :) , nicht :pillepalle: oder :wall: .

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Hallo Leute,


    ich suche jetzt schon seit Tagen im Internet nach einer Antwort auf MEINE Frage zum Thema frstspielen - Das hier ist sozusagen mein letzter Versuch.


    Irgendwie verstehe ich den § 55 Spo nicht so ganz und auch die Durchführungsbestimmungen des PfHV geben keine - von mir erkennbare - Antwort auf meine Frage.


    Wir haben 2 weibl. C-Jugendmannschaften gemeldet. Eine spielt in der Kreisklasse (Jahrgang 199) und eine in der gesonderten Reserverunde (Jahrgang 2000 und jünger - so haben wir eingeteilt)
    .
    Wie ist das jetzt mit dem Festspielen? Die Mannschaft, die eigentlich in der Reserverunde spielen soll hat mittlerweile so viele Spielerinnen, dass einige bei der "echten" C-Jugend aushelfen müssen, da dort nur noch 7 Spielerinnen vorhanden sind.


    Dürfen wir in diesem Fall munter hin und her wechseln, weil es sich um ein Reserveteam handelt, oder wie läuft das ab?


    Wäre toll, wenn hier jemand ne Antwort für mich hätte.


    LG


    Christian

  • Ein Blick in Eure Durchführungsbestimmungen unter http://www.pfhv.de hätte gelangt!


    [qoute)
    3. Reservemannschaften
    Als besondere Spielform können neben regulären Mannschaften (Jugend und Erwachsene) in derselben Altersklasse Reservemannschaften teilnehmen, für die § 55 SpO nicht anzuwenden ist. Diese Mannschaften können jedoch nicht Staffelsieger werden. Reservemannschaften die in regulären Staffeln mitspielen werden zur Ermittlung der Staffelsieger aus der Tabelle he-rausgerechnet. Für Vereine, mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse, die am Spielbetrieb in übergeordneten Spielklassen (z. B. Oberliga RPS, 3. Liga, 1. und 2. Bundesliga) teilnehmen, ist im Verhältnis zur überregionalen Spielklasse der § 55 SpO anzuwenden.
    [/quote]


    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land


  • Reservemannschaften die in regulären Staffeln mitspielen


    Irgendwie hat mich dieser Satz verwirrt und ich dachte, dass somit diese Regelung nicht für reine Reserverunden gilt.
    Mitlerweile habe ich einfach mal die Staffelleiterin angefunkt - und die hat prompt folgendes geäußert:



    Eigentlich ist es ganz einfach.


    §55 SpO regelt das Festspielen, wenn mehrere Mannschaften der gleichen Altersklasse am Spielbetrieb teilnehmen.
    Dies ist "eigentlich" bei euch gegeben - einmal JKKwC-2 und einmal JKKwC-Res.


    Jetzt kommen aber die DfB ins Spiel.


    Im Punkt 3 steht: "Als besondere Spielform können neben regulären
    Mannschaften (Jugend und Erwachsene) in derselben Altersklasse
    Reservemannschaften teilnehmen, für die § 55 SpO nicht anzuwenden
    ist...."


    Und dieser Punkt entkräftet jetzt bei euch alles wieder.


    Ihr habt eine "normale" Mannschaft und eine Reserve-Mannschaft. Der Festspiel-Paragraph ist also nicht anzuwenden.
    Ihr könnt also zwischen den Mannschaften munter durchwechseln.
    Zm grundsätzlichen Verständnis von Reserve-Mannschaften:


    Diese Mannschaften wurden eingeführt, um bei größeren
    Spielerkadern, die aber nicht für zwei Mannschaften ausreichen, auch den
    schwächeren Spielpraxis zu geben.
    Also eigentlich ist es nicht fördernd immer die stärksten spielen zu lassen.
    Wie das aber einzelne Vereine handhaben, kann nicht beeinflusst werden.
    Ihr könnt also theoretisch bei der JKKwC-Res auch auf Spielerinnen treffen, die sonst in der JPLwC spielen.


    Ok. Bei uns soll von Reserve nach oben ausgeholfen werden - und nicht die Reserverunde von den starken Spielerinnen der C1 zerisssen werden.


    Problem gelöst - vielen Dank - auch an unsere Staffelleiterin :hi: :hi: :hi:


    Christian

  • Hallo zusammen,
    ich weiß nicht genau ob ich jetzt hier richtig bin, jedenfalls habe ich sowohl in diesem Thema als auch in der Suchfunktion nichts passendes gefunden.
    Auf jeden Fall habe ich vor kurzem folgendes beobachtet und in Frage gestellt:


    Ein Spieler, der definitiv über 21 war, hat zunächst bei einem Punktspiel der zweiten Mannschaft und einige Zeit später bei einem Punktspiel der Ersten Mannschaft mitgespielt. Als ich ihn gefragt habe ob dies ginge, meinte er ja natürlich, solange du nicht festgespielt bist.


    Ich persönlich spiele zweite Mannschaft, könnte ich nach meinem Spiel, falls sich bspw. ein Spieler der Ersten beim Aufwärmen verletzt, diesen ersetzen und somit 2 mal spielen? Welche Regel besagt/oder verbietet das? Muss eine bestimmte Zeit dazwischen liegen?


    Danke im Voraus ;)

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