THW Kiel Teamthread

  • wir haben von zeitz wasgehört,
    weil das geld eingetrofffen ist und deer vergleich rechtskräftig ist....


    wenn alles so wäre wie er es dargestellt hat, wäre nicht nur eine jämmerliche vergleichssummer von 3 monaten bei
    raus gekommen-
    abegesehen davon, dass sich der thw sicher auch nicht mit ruhm bekleckert hat...

    • Offizieller Beitrag

    wir haben von zeitz wasgehört,
    weil das geld eingetrofffen ist und deer vergleich rechtskräftig ist....


    wenn alles so wäre wie er es dargestellt hat, wäre nicht nur eine jämmerliche vergleichssummer von 3 monaten bei
    raus gekommen-
    abegesehen davon, dass sich der thw sicher auch nicht mit ruhm bekleckert hat...



    Wie kommst Du auf jämmerliche Summe ?


    Wenn die Hälfte der THW-Version stimmen würde gäbe es wohl gar keinen Raum für eine Abfindung.


    Unabhängig davon, sollte das Statement von CZ stimmen stellt sich mir die Frage wie man gegenüber der HBL falsche Angaben bezgl. Vertragsstatus macht. Folgen da noch Überprüfungen und könnte das sonstige Sanktionen nach sich ziehen ? Lothar Frohwein (?) hatte ja schon erwähnt dass es auf die Spielwertung keine Auswirkungen hat, aber wären sonstigen Strafen möglich ?

  • Nun gab es also Äußerungen vom Verein, vom betroffenen Spieler und Meldungen in der KN (die angeblich vom Verein gesteuert wurden).
    Die Darstellung des Vereins und die des Spielers unterscheiden sich deutlich und zumindest ich als Außenstehende tu mich sehr schwer, der einen Seite oder der anderen Seite mehr zu glauben oder zu vertrauen. Auch der geschlossene Vergleich ist für mich kein Anzeichen dafür, dass der Verein weniger im Recht sein soll als Zeitz. Einige sind der Meinung, dass der Verein sich gar nicht auf einen Vergleich eingelassen hätte, wenn man sich sicher gewesen wäre, aber das gleiche gilt doch dann wohl auch für Zeitz. Wenn er sich seiner Sache 100% sicher gewesen wäre, hätte er doch genauso wenig den Vergleich akzeptiert oder hat er den angenommen, weil er THW-Freundlich agieren wolle? Wohl eher nicht ;)


    Ich geh davon aus, dass wir weiterhin zumindest aus den Medien nicht die gesamte Geschichte kennen, sondern die Wahrheit -wie so oft in solchen Fällen- irgendwo in der Mitte liegen wird. Stellungnahmen bringen mich als Außenstehende nun auch nicht wirklich weiter, denn bei Stellungnahmen wird nun einmal die subjektive Sicht auf die Dinge geschildert und das diese zwischen den beiden Parteien abweichend ist, dürfte uns allen bereits im Vorfeld klar gewesen sein.


    Glück auf
    smoerf

  • wir haben von zeitz wasgehört,
    weil das geld eingetrofffen ist und deer vergleich rechtskräftig ist....


    wenn alles so wäre wie er es dargestellt hat, wäre nicht nur eine jämmerliche vergleichssummer von 3 monaten bei
    raus gekommen-
    abegesehen davon, dass sich der thw sicher auch nicht mit ruhm bekleckert hat...


    Die Abfindung erscheint eher gering. Das Problem ist für CZ aber, dass ein Sieg vor Gericht nur Weiterbeschäftigung bedeutet hätte. Und wieviel Freude ihm dann dieser juristische Sieg gemacht hätte ist eine ganz andere Frage.

  • Storm und Zeitz mochten sich noch nie.
    Storm äußerte sich zu Flenszeiten nicht nett zu Zeitz, Zeitz sang auf dem Rathausplatz "Thorsten Storm ist homosexuell".


    Dann kam Storm zum THW, zur Beschwichtung der Kieler Fans holte er den in Ungarn unglücklichen Fan Liebling zurück nach Kiel.
    Und dann? Naja...


    Sollte Zeitz' Version näher an der Wahrheit sein, dann muss Storm weg. Und Ziegenbein auch. Und sein Konterfei zurück in die Halle.
    Da die Wahrheit oft irgendwo in der Mitte liegt, darf Storm zur EHF und Zeitz zurück in die Ehrengalerie. Und Ziegenbein wird nicht wiedergewählt.

    Jag går och fiskar

    och tar en tyst minut

  • Welche Seite auch immer mehr Recht hat, das Verhalten des Vereins bleibt unsympathisch. So geht man nicht mit einem verdienten Spieler um. In die Ahnengalerie muß er aber nicht zurück.

  • die abfindung ist sehr gering-
    aber ein sieg, hätte keine weiterbeschäftigung geheissen, da beide parteien nicht mehr wollten-
    nur ein sieg hätte bedeutet, mind. 6 bis 12 monatsgehälter..., spätestens dann hätte auch eine ordentlich kündigung gegriffen....


    und 3 monatsgehälter sind auch kostenmässig noch zu ertragen-
    alle wahren halbwegs ihr gesicht-
    es dürfte klar sein, dass es eh nur verlierer gibt-
    die storm-hater werden es auskosten wollen-
    es wird nicht die letzte story zu dem thema sein.....


    und das trikot wird sicherlich nicht wieder aufgeflaggt.....

  • Mir stellt sich die Frage, wie CZ ohne gültigen Vertrag eine Spielerlaubnis bekommen hat. Wenn ich mich richtig erinnere, ist doch ebendieser die Grundlage für eine Spielgenehmigung, oder liege ich da falsch?

  • Mir stellt sich die Frage, wie CZ ohne gültigen Vertrag eine Spielerlaubnis bekommen hat. Wenn ich mich richtig erinnere, ist doch ebendieser die Grundlage für eine Spielgenehmigung, oder liege ich da falsch?


    Sollte doch kein Problem sein. Arbeitsrechtlich ist auch ein nur mündlich abgeschlossener Vertrag über ein Arbeitsverhältnis gültig - ab Antritt der Arbeit. Der befristete Arbeitsvertrag bedarf allerdings der Schriftform und muss von beiden Seiten unterschrieben sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Penelope ()

  • Sollte doch kein Problem sein. Arbeitsrechtlich ist auch ein nur mündlich abgeschlossener Vertrag über ein Arbeitsverhältnis gültig - ab Antritt der Arbeit. Der befristete Arbeitsvertrag bedarf allerdings der Schriftform und muss von beiden Seiten unterschrieben sein.


    Das betrifft das Verhältnis Spieler<-> Verein.
    Für die Erteilung der Spielerlaubnis durch die HBL bedarf es zwingend der Schriftform, was offensichtlich aber nicht kontrolliert wird. Allein die schriftliche Versicherung es gäbe einen Vertrag scheint auszureichen.
    Interessant wäre tatsächlich, ob die HBL nun gegen Spieler und/oder Verein vorgehen könnte. Dass die HBL das nicht will und wird, dürfte aber auch klar sein.

  • ich denke die schriftform ist mit der schriftlichen erklärung beider seiten dass ein vertrag abgeschlossen wird
    und dem gleichzeitigen nachweis der anmeldung des spielers über den verein eingehalten.


    arbeitsrechtlich kann man den vertrag eh abschliessen wie man will-
    der ausschliesungsgrund dass ein bestimmtes formular nicht ausgefüllt wurde-was ja zusätzlich wäre-
    hätte sicher bei rechtlicher überprüfung keinen bestand.


    und filipj. mit christian z. zu vergleichen....
    das hinkt für mich schon ein bisschen in fast allen belangen-
    unabhängig davon, dass man im nachhinein feststellen musste, dass filip j. dem thw da eher noch einen
    gefallen getan hat.....ob man das vorher erahnen konnte....dies zieren des weggehenlassens senkt die ablöse ja nun auch nicht....

  • Offensichtlich hat im letzten Jahr THW einen Spieler ohne schriftlichen Vertrag eingesetzt und damit gegen die Regularien des DHB verstoßen. Ich bin dafür, dass dem THW der Meistertitel 2017/2018 aberkannt wird. :hi:

  • ich denke die schriftform ist mit der schriftlichen erklärung beider seiten dass ein vertrag abgeschlossen wird
    und dem gleichzeitigen nachweis der anmeldung des spielers über den verein eingehalten.


    Schau mal weiter vorn im Thread, da ist das Thema abschließend behandelt und auch das Formular verlinkt. Es wird von Verein und Spieler unterschrieben und bestätigt, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen Spieler und Verein vorliegt. Auf dieser Basis wird die Spielerlaubnis erteilt. Kein schriftlicher Vertag-> keine Spielgenehmigung...so die Theorie. Nun haben Spieler und Verein offenbar falsche Angaben gemacht, denn einen Vertrag gab es ja offenbar nicht.
    Auf die Saison betrachtet hat das keine Auswirkungen, weil eine zu unrecht erteilte Spielgenehmigung an Widerspruchsfristen gebunden ist, die längst abgelaufen sind.
    Aus meiner Sicht könnte nur die HBL aktiv werden, wegen Falschangabe.
    Bleibt die Erkenntnis, dass eine Regel, die nicht kontrolliert wird, entbehrlich ist.

  • tobi.....


    das mag da alles stehen-
    nur manche sachen haben nur bedingt bestand vor einem gericht-
    dazu gehören ganz oft besondere formulare etc. für irgendwas-
    bindend sich daran zu halten ist die eine sache-
    ausschlaggebend für eine evtl. mögliche ahndung eines verstosses ist es noch lange nicht-
    und eine schriftliche bestätigung beider parteien zum vertragsabshluss mit dem nachweis
    der anmeldung des spielers als angestellter des vereins in verbindung mit sozialabgaben etc.
    hat nach meinem wissen noch nie !!!! dazu geführt, dass eine spielgenehmigung ungültig war.....


    wenn du da ein anderes beispiel bringen kannst, wo bei gleichen vorzeichen eine spielgenehmigung für nichtig
    erklärt worden ist....bitte.....

  • und sorry- diesen schwachsinn dass evtl.der thw dadurch alle punkte hätte abgezogen bekommen müssen-
    dem muss man nicht auch noch aufschwung geben....


    noch dazu, wenn es sichum jemanden aus dem "journalsitenbereich" handelt-
    der hätte sich längst schlau machen können (was er vlt. ja sogar gemacht hat)
    und bei einem verstoss dies klar aufzeigen können mit dem nötigen papierkram an den dhb/dhl / sta-
    weil ja sogar von dem straftatbestand betrug geredet wird....

  • und sorry- diesen schwachsinn dass evtl.der thw dadurch alle punkte hätte abgezogen bekommen müssen-
    dem muss man nicht auch noch aufschwung geben....


    noch dazu, wenn es sichum jemanden aus dem "journalsitenbereich" handelt-
    der hätte sich längst schlau machen können (was er vlt. ja sogar gemacht hat)
    und bei einem verstoss dies klar aufzeigen können mit dem nötigen papierkram an den dhb/dhl / sta-
    weil ja sogar von dem straftatbestand betrug geredet wird....


    Unfair von dir, ihm das jetzt zum Vorwurf zu machen.
    Woher soll er es denn wissen, wenn ihn seine "Quellen" nicht informieren ;)

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

    • Offizieller Beitrag



    Hast Du eigentlich die vorstehenden Seiten gelesen ? Nach Auskunft von Zeitz gibt es eine Absichtserklärung einen befristeten Vertrag abzuschließen sofern man sich über bestimmte Vertragsinhalte noch einigt. Das ist juristisch kein Arbeitsvertrag.


    Der THW konnte jedenfalls keinen schriftlichen befristeten Vertrag vorlegen (haben sie auch nie behauptet zu besitzen). Demnach gibt es keinen unbefristeten Vertrag auch wenn Du meinst sie können arbeitsrechtlich Verträge abschließen wie sie wollen.


    Wie es zur Vergleichshöhe kam und Rückschlüsse ob das viel oder wenig ist, das mögen die Beteiligten beurteilen. Manche Vergleiche enden deshalb nicht beim Maximum weil eine Partei Klarheit und Beendigung des Streits will. Ob das hier der Fall ist weiß ich nicht , aber ich bin der festen Überzeugung dass Dein Rückschluss wegen der Höhe nicht möglich ist.

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