Bergischer HC - Die Löwen in der 2. Handball-Bundesliga!

  • Trotzdem denke ich mir: Willst du mich verarschen? Du hast den Vertrag so unterschrieben und hast deine Leistung nicht gebracht.

    Mit den Infos bis jetzt würde ich sage „er macht den Zehnder“!


    Auf die Klagebegründung bin ich echt gespannt

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Wenn dann den umgekehrten Zehnder, er will ja wieder rein und nicht raus :)

    Ne, er will nur weiter bezahlt werden. Arbeiten will glaube ich er nicht mehr für den BHC und der BHC nicht mehr mit ihm.


    Ich weiß nicht genau, was das Problem war, aber die Aussagen etlicher Spieler sprechen Bände: M‘Bengue: Ich werde wieder in Positionen gebracht, die mir helfen, andere sagen offen, dass das Mannschaftsgefüge und Zusammenhalt so gut ist wie lange nicht mehr. Interessanterweise kam Najis Freistellung auch genau zu dem Zeitpunkt, als Tomaś Babak in einem Zeitungsinterview sagte, er könnte sich unter Umständen auch vorstellen, mit in Liga 2 zu gehen. Welche Umstände das waren, dazu hat jeder eine eigene Theorie.

    Wo die Wälder noch rauschen, die Nachtigall singt,
    da der Bergische HC gewinnt!!!

  • Ne, er will nur weiter bezahlt werden. Arbeiten will glaube ich er nicht mehr für den BHC und der BHC nicht mehr mit ihm.


    Ich weiß nicht genau, was das Problem war, aber die Aussagen etlicher Spieler sprechen Bände: M‘Bengue: Ich werde wieder in Positionen gebracht, die mir helfen, andere sagen offen, dass das Mannschaftsgefüge und Zusammenhalt so gut ist wie lange nicht mehr. Interessanterweise kam Najis Freistellung auch genau zu dem Zeitpunkt, als Tomaś Babak in einem Zeitungsinterview sagte, er könnte sich unter Umständen auch vorstellen, mit in Liga 2 zu gehen. Welche Umstände das waren, dazu hat jeder eine eigene Theorie.

    Das ist klar, er will sich aber rein klagen, damit er dann die Abfindung mitnehmen kann. Ohne Vertrag ist das ja nicht möglich.

  • Das war ein guter Start in diese Woche

    +13 gegen Lübbecke/ Nettelstedt


    Das gibt Rückenwind für das Pokalspiel in Dresden und den Wochenabschluss gegen Minden. Zwei Aufgaben die hoffentlich erfolgreich gelöst werden.


    Siege sind möglich aber nicht selbstverständlich.

    Erhoffe zwei weitere Siege in der Woche.

  • Zum einen ging es um den Zeitpunkt des feststehenden Abstiegs, der nicht eindeutig definiert sei. Dazu sah das Gericht den fehlenden sachlichen Grund kritisch. […]

    Die Ligaklausel sei bereits wegen mangelnder Bestimmtheit unwirksam. In einer Erklärung heißt es: „Ihr ist nicht zu entnehmen, zu welchem Enddatum der Arbeitsvertrag „bei Abstieg“ gelten soll und der „Bereich der 1. Handball-Bundesliga“ verlassen wird. […]

    Dass dies Folgen für die gesamte Sportwelt haben könnte, war beiden Seiten klar. Naji-Anwalt Ricken zog sogar einen Vergleich zur berühmten Bosman-Entscheidung. […]

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der BHC kann beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf in Berufung gehen.


    Haben Stutzke und Ladefoged dann auch noch rechtskräftige Verträge bei uns? :lol: Da werden in vielen Vereinen jetzt viele Verträge sehr genau durchgelesen werden müssen. Wundert mich aber auch nicht, dass ausgerechnet Naji als erster auf die Idee gekommen ist, da mal gegen zu klagen.

    Die Kraft in uns.

  • Wundert mich aber auch nicht, dass ausgerechnet Naji als erster auf die Idee gekommen ist, da mal gegen zu klagen.

    Ich hätte jetzt am liebsten geschrieben, nicht jeder hat das Zeug zu so einer Aktion. Den Erstreflex zur Seite geschoben, dann geht es ja nur um die Höhe der Abfindung und dann kann man schon sagen, das er ja nicht die Chance hatte, das ganze bis zum Schluss zu verhindern.


    Mit einem Anschlussvertrag für diese Saison bei einem neuen Verein hätte er es vielleicht gar nicht gemacht. Es ist ja auf jeden Fall etwas, was einen beschäftigt udn wäre dann schon eine Ablenkung.


    Ich glaube auch nicht, das die Vereine jetzt das große Zittern bekommen, sie werden halt bei solchen Wackelkandidaten nur 1 Jahresverträge abschließen..

  • Ich glaube auch nicht, das die Vereine jetzt das große Zittern bekommen, sie werden halt bei solchen Wackelkandidaten nur 1 Jahresverträge abschließen..

    Das wird nicht nötig sein. Zukünftig werden die Formulierungen diesen Fall abdecken.

    Im Gegensatz zum Bosman Urteil ist es ja grundsätzlich möglich, solche Klauseln im Vertrag zu haben.

  • Ich hätte jetzt am liebsten geschrieben, nicht jeder hat das Zeug zu so einer Aktion. Den Erstreflex zur Seite geschoben, dann geht es ja nur um die Höhe der Abfindung und dann kann man schon sagen, das er ja nicht die Chance hatte, das ganze bis zum Schluss zu verhindern.


    Mit einem Anschlussvertrag für diese Saison bei einem neuen Verein hätte er es vielleicht gar nicht gemacht. Es ist ja auf jeden Fall etwas, was einen beschäftigt udn wäre dann schon eine Ablenkung.


    Ich glaube auch nicht, das die Vereine jetzt das große Zittern bekommen, sie werden halt bei solchen Wackelkandidaten nur 1 Jahresverträge abschließen..

    Es passt einfach ins Gesamtbild. Aber gut, muss man sich überlegen, was man jetzt macht.

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  • Es geht somit um einen nicht sauber ausformulierten Vertrag! Ein Thema, was häufig zu Problemen, bzw. Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht führt. Mal schauen ob der BHC in Berufung geht. Panik werden die Vereine nicht bekommen, aber man wird die bestehenden Verträge prüfen und umformulieren (sofern der Trainer/Spieler mitmacht) und man wird zukünftige Verträge anders gestalten müssen um sie auf eine Liga zu beschränken. Grundsätzlich sind solche Vereinbarungen ja möglich, wenn sie entsprechend ausformuliert sind. Finde es halt immer ein wenig doof, wenn Sachverhalte die explizit so abgesprochen/vereibart wurden und jedem eindeutig klar waren wie bei Zehnder „du bist ausgeliehen, spielst 1 Jahr in Eisenach und dann wieder bei uns“ oder hier bei Nadji „Dein Vertrag gilt nur in der 1. Liga“, dann auf einmal an juristischen Formulierungen in Abrede gestellt werden. Müssen wir uns jetzt im Handball halt auch dran gewöhnen, am Ende geht es wie immer, für alle Parteien nur noch ums Geld. Gespannt bin ich mal, wenn der Fall einmal andersherum gelagert sein sollte und ein Verein sich nicht mehr an abgesprochenes halten will, zum Nachteil des Spielers

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  • So wie ich es verstanden habe, hat der BHC nicht bei der Formulierung geschlampt, sondern das da reingeschrieben, was bisher absolut üblich war. Da wird man sich in Zukunft Gedanken machen müssen, wenn ich sowas lese wie „fehlendes Datum“. Soll man in die Zukunft gucken können?

    Die Kraft in uns.

  • So wie ich es verstanden habe, hat der BHC nicht bei der Formulierung geschlampt, sondern das da reingeschrieben, was bisher absolut üblich war. Da wird man sich in Zukunft Gedanken machen müssen, wenn ich sowas lese wie „fehlendes Datum“. Soll man in die Zukunft gucken können?

    Naheliegend ist es die Klausel so zu formulieren, dass zum jeweils 30. Juni eines Jahres die Ligazugehörigkeit des Vereins überprüft wird und dementsprechend die Möglichkeit zur vorzeitigen Vertragsauflösung zu ebendiesem Termin möglich ist.

  • Selbst wenn das ausreichen sollte, würde das dann an diesen beiden Punkten „Zum einen ging es um den Zeitpunkt des feststehenden Abstiegs, der nicht eindeutig definiert sei. Dazu sah das Gericht den fehlenden sachlichen Grund kritisch.“ auch nichts ändern.

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  • Der "fehlende sachliche Grund" bedeutet in meinen Augen soviel wie "nur weil eine Mannschaft sportlich absteigt, muss man sich nicht vom Trainer trennen." Aber als juristischer Laie sehe ich nicht wieso die Vertragsfreiheit beider Parteien hier eine Begründung erforderlich macht. Wenn beide Parteien den sportlichen Abstieg als hinreichenden Grund für eine vorzeitige Auflösung des Vertrages erachten und dies schriftlich festhalten, dann hätte ich das für ausreichend erachtet. Falls es zu einem rechtskräftigen Urteil kommen sollte, dann wird es in Folge dessen sicherlich angepasste Formulierungen geben, die eben diesen sachlichen Grund beinhalten.

  • Der "fehlende sachliche Grund" bedeutet in meinen Augen soviel wie "nur weil eine Mannschaft sportlich absteigt, muss man sich nicht vom Trainer trennen." Aber als juristischer Laie sehe ich nicht wieso die Vertragsfreiheit beider Parteien hier eine Begründung erforderlich macht. Wenn beide Parteien den sportlichen Abstieg als hinreichenden Grund für eine vorzeitige Auflösung des Vertrages erachten und dies schriftlich festhalten, dann hätte ich das für ausreichend erachtet. Falls es zu einem rechtskräftigen Urteil kommen sollte, dann wird es in Folge dessen sicherlich angepasste Formulierungen geben, die eben diesen sachlichen Grund beinhalten.

    Das größere Problem ist doch die vorzeitige Freistellung. Wenn man ihm bis zum 30.06. nicht die Möglichkeit gibt, das er den Klassenerhalt schaffen kann, wird das Gericht ja auch für ihn Urteilen.

    Und das würde kein Verein machen, weil sie sich mit einem Trainerwechsel ja eine Besserung erhofft.


    Man wird auch nie eine Begründung finden, das aufgrund der Trainerleistung eine vorzeitige Auflösung möglich ist, das würde bedeuten, das ein Trainer nie eine Abfindung bekommen würde. Bzw. müsste das auch abgesichert sein, das die Beurteilung nicht einseitig ist, und bis so eine Bewertung durch Dritte erfolgt, wäre das Kind schon in den Brunnen gefallen und würde auch Kosten ohne Ende verursachen.

  • Also die einzige Parallele die ich zu Zehnder sehe, ist, dass beide den Rechtsweg gegangen sind.

    Naji hätte das Ding beim BHC aber wirklich gerne zu Ende gebracht.


    Die Argumentation ist juristisch vermutlich korrekt, aus Laien Sicht natürlich absurd. Sowohl dem BHC als auch Naji ist klar dass der Absturz mit Ende des Spieljahres besiegelt ist.


    Der fehlende sachliche Grund: Ich habe den Eindruck dass das entweder im Zeitungs Artikel nicht sauber erklärt wird oder es ein juristisch üblicher Terminus ist, den ich und der Autor des Artikels aber nicht kennen.

    Vermutlich deutet Arcosh aber richtig, dass man in Zukunft die Sache schon im Voraus definieren wird (Tabellen Platz schlechter 16 mach dem xx Spieltag).


    Ich sehe nicht wo sich Naji hier als schlechter Sportsmann oder Arbeitnehmer gezeigt hat.

  • Vielleicht möchte er generell die Erstligaklausel angreifen/prüfen lassen, ob diese so überhaupt rechtmäßig ist (Bosman-Urteil lässt grüßen)

    Mein erster Gedanke (Spekulation) zur Klage war wohl richtig, wobei die Auswirkung bei weitem nicht die Dimension des Bosman-Urteil hat, man wird lediglich die Verträge anders gestalten müssen. Letztlich wird es jetzt auf eine Ablöse für Nadji hinauslaufen, denke nicht, dass der BHC in Berufung gehen wird

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  • Mein erster Gedanke (Spekulation) zur Klage war wohl richtig, wobei die Auswirkung bei weitem nicht die Dimension des Bosman-Urteil hat, man wird lediglich die Verträge anders gestalten müssen. Letztlich wird es jetzt auf eine Ablöse für Nadji hinauslaufen, denke nicht, dass der BHC in Berufung gehen wirds

    Folgefrage: kann der BHC jetzt zum Beispiel eine Ablöse von Hannover für Stutzke fordern? Er hat streng genommen genauso Vertrag wie Persson (SCM), Andersen, Ladefoged usw…

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  • Folgefrage: kann der BHC jetzt zum Beispiel eine Ablöse von Hannover für Stutzke fordern? Er hat streng genommen genauso Vertrag wie Persson (SCM), Andersen, Ladefoged usw…

    Um bei einem neuen Verein eine Spielberechtigung durch die HBL zu bekommen, benötigt es der „Freigabe“ durch den bisherigen Verein, also dem BHC. Alleine dadurch wurde ja einer Vertragsauflösung quasi zugestimmt und die Frage stellt sich nicht mehr.


    Aber hätte ein Spieler nach dem Abstieg den BHC trotz noch laufenden Vertrag verlassen müssen auf Grund der Erstligaklausel und hätte noch keinen neuen Verein gefunden, dann könnte er wohl auf ein weiterhin bestehendes Vertragsverhältnis beim BHC pochen/klagen, sofern hierfür nicht bereits Fristen (ggf. 3 Wochen Kündigungsschutzklage) verstrichen sein sollten


    Tatsache ist, dass auch gute Spieler, die solch eine Erstligaklausel haben und nicht in die 2.Liga wollen, durch dieses Urteil dann doch mit in die 2. Liga müssten.


    Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, daher mal noch warten und es ist natürlich auch keine höchstrichterliche Entscheidung, also auch nicht bindend


    Denke aber Lothar Frohwein könnte da qualifizierter antworten :hi:

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