Freundschaft!
Ich wusste gar nicht, dass das HBL-seitig noch erlaubt ist. Früher war es so, dass der e.V. entweder die Mehrheit an der Kapitalgesellschaft halten musste oder alternativ 25,1 Prozent, dann aber die Lizenz beim e.V. verbleiben musste. Vor einigen Jahre hieß es mal, man wolle die Mehrheit an der Kapitalgesellschaft zur Pflicht machen.
Du meinst also in der Art 50+1?
Ich habe gerade nochmal in der Lizenzierungs-Ordnung der HBL nachgelesen, findet sich hier. Es ist so, wie du gesagt hast: Wenn die Gesellschaft die Lizenz erhalten soll, muss der Verein mindestens 51% der Stimmen besitzen, ansonsten mindestens 25%