Ist halt auch immer ein Unterschied, ob es ein BG Fall ist, oder nicht 😉 bist du ein BG Fall kannst du auch Jahre später immer wieder BG Maßnahmen in Anspruch nehmen und z.b. eine Reha im Jahr machen...
Ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsunfall hatte und sich dabei das Bein bricht, bekommt auch ganz andere Rehamaßnahmen als jemand, der sich das Bein im z.b. Garten bricht. Arbeitsfähig müssen beide wieder werden bei gleicher Diagnose.