Großwallstadt - Wilhelmshaven --> Spielverlegung wegen Verletztenmisere beim WHV

  • Zitat

    Original von meteokoebes
    Nunja, Geld kostet die Verlegung sowieso. Im Normallfall ja den Heimverein. Die Kosten wird mit Sicherheit der WHV übernehmen.


    Nein, Geld im Sinne von Strafe!
    20.000€, oder so.
    Sowas muss einfach weh tun, denn mit 5 Spielern darf man ja bekanntlich spielen und aktuell wären es deren 7. Es bestünde im Normalfall also derzeit kein Handlungsbedarf um einem kurzfristigen Spielausfall ("4 Spieler im Kader") vorzugreifen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Marc ()

  • Zitat

    Original von Poldinie


    Vollkommen richtig und ich denke, dass der WHV jetzt sicherlich auch schon an den Kosten beteiligt wird, die dem TVG enstehen (z. B. Hallenheft doppelt drucken usw.). Es ist sicherlich jetzt eine sehr ärgerliche Situation, auch aus WHV-Fan-Sicht, aber einfach nicht zu ändern.


    Doch, Lösungsansatz siehe oben ;) Spieler verpflichten

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.


    • Offizieller Beitrag

    Eine ganz andere Frage:


    Wie lautet die Rechtsgrundlage zur Verlegung von Spielen. Hat da jemand eine Quelle?


    Wenn die Verlegung diesen Richtlinien entspricht ist es für mich in Ordnung. Ansonsten hätte für mich Herr Stemberg einen großen Fehler begangen.

  • in den dfb der hbl steht nichts extra dazu drin.



    § 46 Absetzung und Verlegung eines Spiels (1) Absetzung oder Verlegung eines Spiels ist zulässig. In allen Fällen entscheidet die Spielleitende Stelle. (2) Die Spielleitende Stelle kann die Verlegung des Spiels davon abhängig machen, dass der antragstellende Verein die Kosten übernimmt, die der Verwaltungsinstanz, der Spielleitenden Stelle und dem Verein der gegnerischen Mannschaft durch die Verlegung entstehen. (3) Wird der Antrag auf Verlegung des Spiels abgelehnt oder wird diesem entsprochen, gilt die Entscheidung als Bestätigung oder als Abänderung des Spielplanes. Diese Entscheidung ist sportgerichtlich nicht anfechtbar (vgl. § 19 Abs. 2 Rechtsordnung).


    sagt die spo des dhb.


    und weiter:


    § 71 Schadensregulierung bei Spielausfall in Bundesligen Können sich die beteiligten Vereine wegen der Erstattung eines entstandenen Schadens gemäß § 48 nicht einigen, entscheidet auf Antrag eines Vereins der zuständige Ligaverband. Für die Durchsetzung seiner Entscheidung ist § 32 Rechtsordnung analog anzuwenden.

  • Zunächst gibt es dieses Antragsformular, was von beiden Vereinen, sowie der Spielleitenden Stelle ausgefüllt werden muss.


    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.


  • So etwas gibt es nur beim DHB, unglaublich. Für mich zählte der WHV auf Grund des Dünnen Kaders zu den Abstiegskandidaten. Jetzt noch im Mittelfeld aber jeder wusste das so etwas wie es jetzt eingetreten ist passieren kann und da ist man dann schnell unten dabei. Pustekuchen, da werden wie in der Kreisklasse mal eben Spiele verlegt. Das kann es nicht sein im Sinne der Vereine die, wie soll man sagen sportlich an ihre Punkte kommen. Naja wird es halt noch schwieriger die Klasse zu halten.

  • Zitat

    einspruch.
    in der kreisklasse wird nix verlegt, da muss aufgefüllt werden.


    *obiges unterliegt den dfb jedes lokalen königreiches*


    Eben. Und sehr oft ist die Spielleitende Stelle mit Verlegungen einverstanden, wenn sich die Mannschaften einigen können!! Oftmals wird aber vorrausgesetzt, daß die Spiele nicht nach hinten, sondern vorverlegt werden.


    Zumindest gängige Praxis beim Handballverband Mittelrhein.

  • Zitat

    Original von Wöller


    Eben. Und sehr oft ist die Spielleitende Stelle mit Verlegungen einverstanden, wenn sich die Mannschaften einigen können!! Oftmals wird aber vorrausgesetzt, daß die Spiele nicht nach hinten, sondern vorverlegt werden.


    Zumindest gängige Praxis beim Handballverband Mittelrhein.


    Krankheitsbedingte Ausfälle wird man wohl nicht nach vorne legen können. Ebenso Spielverlegungen wegen Schneesturm ;)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.


  • vielleicht könnte man unser spiel dann auch verlegen! :D


    casanova, siniak, thoke sind verletzt, schmidt, klesniks, dragu angeschlagen und pfänder ist krank (im kopf, sorry :D)!


    ich find das nicht gut, weil das ist irgendwie ungerecht gegenüber anderen mannschaften ist... ;)


    (da steckt ein bisschen ironie drin! ;))

    so wo Ostern vorbei ist, wünsch ich euch einfach nen schönen Tag! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von lischen ()

  • Schwere Kiste finde ich! Zwar ist im Sinne des Sports entschieden worden, was auch mehr als löblich ist. Doch ein tolles Gefühl habe ich als WHV Anhänger darüber nicht. Man wird ja quasi für seinen Mini-Kader indirekt "belohnt". Dem TVG ist das m.E. bestimmt egal, aber was ist mit den direkten Abstiegskonkurenten des WHV?! So ein bisschen Wettbewerbsverzerrung ist das ja schon in meinen Augen, zumal der WHV wusste worauf man sich hinsichtlich des Mini-Kaders einlässt. Man stelle sich nur mal vor der TVG verliert das Nachholspiel und der WHV bleibt am Ende mit einem Punkt Vorsprung in der Liga. So ein Klassenerhalt hätte bestimmt einen sehr faden Beigeschmack!

    • Offizieller Beitrag

    Folgendes Szenario:


    Verein hat begrenzte finanzielle Mittel und verpflichtet daher nur 8 wirklich erstligataugliche Spieler und ergänzt den Kader mit 8 Spielern der eigenen Regio. Lauter junge Spieler von 18 - 22 Jahre, allerdings nur gehobenes Durchschnittsniveau Regionalliga.


    Wenn sich jetzt von den 8 "Top-Spielern 5 Stück verletzen, sind immer noch 13 Spieler vorhanden, davon immerhin 3 Stück mit Bundesliganiveau. Aber hätten die das Spiel verlegt bekommen. Eher nicht. Da fehlt dann die Chancengleichheit.

  • Zitat

    Original von härter_schneller
    . . .
    *obiges unterliegt den dfb jedes lokalen königreiches*


    Böser Schnitzer :D



    Lord Vader: ich gehe allerdings davon aus, dass der Spielleiter nicht mit zweierlei Mass misst. Wenn die Umstände dafür sorgen, dass in der Folge nur noch sechs Spieler zur Verfügung stehen, dann spielt weniger der Umstand eine Rolle als die Folge.


    Hacki77: Klar ist ein kleiner Kader ein Risiko und zu Saisonbeginn gab es aus dem Umfeld der Mannschaft genügend Stimmen, die sich nichts sehnlicher gewünscht haben, als dass alle halbwegs fit bleiben. Aber wenn sich in einem Spiel drei Stammspieler einen Finger brechen bzw. sich insgesamt fünf Spieler nach Spielende in die Verletztenliste eintragen, dann ist das einfach extrem.
    Und es ist ja nicht so, dass die Jungs verzärtelt sind. Wer allein am Samstag gesehen hat, wie Chrissie Köhrmann die Zähne zusammengebissen hat, um weiterspielen zu können oder weiss, dass Renato einen Tag vor dem Spiel de facto nicht laufen konnte, der kann sich auch vorstellen, dass da kein Schmuh mit Attesten getreiben wird.
    Mich ärgert nämlich, wie leichtfertig hier unterstellt wird, Atteste sind leicht zu bekommen. Diesen Behauptern fehlt m.E. ein wenig Augenmaß und sie dürfen sich gerne mal mit dem verantwortlichen Arzt unterhalten oder als Verletzter in dieser Situation sein.


    Natürlich regt so eine Entscheidung des Spielleiters die Phantasie an und es ist ja auch typisch Deutsch, alle möglichen Bedenken aufzuzählen. Aber ich denke, es war eine sportliche Entscheidung und sie würde auch in einem meisterschaftsentscheidenden Spiel so fallen, weil niemand ernsthaft ein Interesse daran haben dürfte, kampflos ans sportliche Ziel zu gelangen.


    btw: in einem Gespräch stellte Renato Rui fest, dass es aus seiner Sicht sehr Deutsch sei, sich für alles Mögliche zu schämen und weniger die Umstände zu akzeptieren. In diesem Sinne sage ich einfach mal, dass sich der WHV für diese unglückliche Situation nicht zu schämen braucht. Das wäre erst dann der Fall, wenn man einem anderen Verein nicht die selben Rechte zubilligt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berni (WHV) ()

  • Zitat

    Original von wintermute


    Wieso? DFB = Durchführungsbestimmungen.


    :nein: Naja, es ist doch einfach die Assoziation. Und das in einem Handballforum. ;)

  • Zitat

    Original von Marc
    Nein, Geld im Sinne von Strafe!
    20.000€, oder so.
    Sowas muss einfach weh tun, denn mit 5 Spielern darf man ja bekanntlich spielen und aktuell wären es deren 7. Es bestünde im Normalfall also derzeit kein Handlungsbedarf um einem kurzfristigen Spielausfall ("4 Spieler im Kader") vorzugreifen.


    Wieso sollte es eine Strafe geben? Mit einer Strafe wird regelmäßig jemand bedacht, der etwas felsch gemacht hat. Aber da hier der TVG und offenbar auch die HBL einverstanden gewesen zu sein scheinen (oder ist dem anders?), ist für mich nicht ersichtlich, dass der WHV großartig einen strafbaren Fehler gemacht habe.


    Ärgerlich ist es einmal für die Fans (mal wieder... gerade für Auswärtsfans) und zum anderen sicherlich für Konkurrenten des WHV, da ohne eine Verlegung der WHV zwei Punkte gegenüber den Konkurrenten quasi kampflos verloren hätte. Vielleicht kommt da noch was nach, sollte der WHV gegen den TVG tatsächlich punkten.
    Was passiert nun am nächsten Spieltag, wenn der WHV wiederum nur eine vergleichbare Anzahl Spieler auf die Platte bringen kann? Wenn der WHV jetzt solange die Verletztenmisere anhält versucht, Spielverlegungen durchzusetzen, (wann) wird die HBL das unterbinden? Und falls es tatsächlich noch ein, zwei Spielverlegungen geben sollte, können dann andere Teams dagegen klagen, Stichwort: Wettbewerbsverzerrung?

    “A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. LLAP.” - Leonard Nimoy (1931-2015)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Berni (WHV)
    Mich ärgert nämlich, wie leichtfertig hier unterstellt wird, Atteste sind leicht zu bekommen. Diesen Behauptern fehlt m.E. ein wenig Augenmaß und sie dürfen sich gerne mal mit dem verantwortlichen Arzt unterhalten oder als Verletzter in dieser Situation sein.


    Ich habe die Beiträge so verstanden, dass hier niemand die aktuelle Berechtigung für den gelben Schein der WHV-Spieler anzweifelt.


    Es ging um möglichen Missbrauch und dass es allgemein möglich ist IMMER, einen gelben Schein zu bekommen. Aus eigener Erfahrung auch mit telefonischer Bestelllung und Versand per Post, ohne selbst den Hintern bewegen zu müssen.

  • Zitat

    Original von Marc
    Nein, Geld im Sinne von Strafe!
    20.000€, oder so.
    Sowas muss einfach weh tun, denn mit 5 Spielern darf man ja bekanntlich spielen und aktuell wären es deren 7. Es bestünde im Normalfall also derzeit kein Handlungsbedarf um einem kurzfristigen Spielausfall ("4 Spieler im Kader") vorzugreifen.


    Es sind fünf (!) Spieler ausgefallen.


    Zitat

    Original von Brummsel


    Ärgerlich ist es einmal für die Fans (mal wieder... gerade für Auswärtsfans) ...


    ...Was passiert nun am nächsten Spieltag, wenn der WHV wiederum nur eine vergleichbare Anzahl Spieler auf die Platte bringen kann?


    Ich hoffe nicht, denn das wäre in der Tat fatal.

  • 5 Spieler fallen aus und 7 bleiben übrig. Jetzt verstehe ich, warum man in Spanien die Lizenz nur bekommt, wenn man auch mindestens 14 Vertragsspieler aufbieten kann.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.


  • Solche geschichten sollten die zwei betroffenen Vereine untereinander klären, und wenn der Gegener einer verlegung zustimmt gibt es doch nix dagegen zu sagen! Sollte nicht von Außen mitgemischt werden! Andere Vereine mußten auch schon Spieler aus ihren 2. Mannschaften aus niedrigeren Liegen heranholen!

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