Wenn das Schiedsgerichtsverfahren gegen den Beschluss des Schiedsgerichtsverfahrens einen Beschluss fasst....ist es dann möglich ein Schiedsgerichtsverfahren gegen den Beschluss des Schiedsgerichtsverfahrens gegen den Beschluss des Schiedsgerichtsverfahrens zu starten?
Sowas gäbe es nur in Deutschland